Wiederkehrende Beiträge

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Der Antrag der SPD-Fraktion zu einer Einwohnerbefragung Einmalbeiträge/Wiederkehrende Beiträge beim Ausbau von Verkehrsanlagen wurde beraten.

Zur Info: Das Thema Beiträge zum Ausbau von Verkehrsanlagen wird seit Monaten heftig diskutiert und aufgrund anstehender Ausbaumaßnahmen sollte eine endgültige Entscheidung gefällt werden. Die FWG hatte seinerzeit den Antrag auf Befragung der Einwohner gestellt, dem sich zwar die SPD, nicht jedoch die CDU anschließen konnte.

Der Fraktionsvorsitzende Mutz erläuterte den Antrag der SPD, sie wolle das Thema zum Abschluss bringen und beantrage eine Einwohnerbefragung, die Orientierung für eine Entscheidung des Rates bieten solle. Er beantragte, die Art der Durchführung und die Festlegung des Textes interfraktionell abzustimmen, wobei die VG-Verwaltung einbezogen werden solle.

Die CDU-Fraktion stimmte der Vorgehensweise zu, jedoch plädiere sie für eine weitere vorherige Einwohnerversammlung mit neutraler Unterrichtung pro und contra. Als Termin könne man sich September im Anschluss an die Ferien vorstellen.

Die FWG-Fraktion führte aus, dass sehr wohl auch Bürgerbegehren gegen WKB möglich seien. Um Kosten zu sparen, solle man doch gleich ein Bürgerbegehren starten, damit die Entscheidung für den Rat auch bindend sei. Ein solches Bürgerbegehren sei durch die Bürgerinitiative gegen die WKB bereits heute angekündigt worden, auch dann, wenn eine Einwohnerbefragung pro WKB ausfalle. Außerdem müssten sich die Fraktionen vor einer unverbindlichen Befragung bindend festlegen, die Entscheidung der Bürger in jeden Fall umzusetzen. Auch müsse die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden.

Seitens der SPD wurde vorgetragen, dass eine Einwohnerbefragung eben keine bindende Wirkung auf Ratsmitglieder haben dürfe, eine vorherige Aussage zur bindenden Übernahme des Ergebnisses deshalb rechtlich nicht möglich sei.

Anmerkung: Nach dem Selbstverständnis der SPD-Fraktion ist es unvorstellbar, dass ein Ratsmitglied gegen ein Votum der Einwohner seiner Gemeinde stimmen wird. Wer nicht gegen seine Überzeugung stimmen kann, hat die Möglichkeit, sich zu enthalten.

Der Rat sei – wie die Bevölkerung – in der Frage gespalten. Eine Einwohnerbefragung biete dem Rat Orientierung, was die schweigende Mehrheit der Grundstücksbesitzer denkt. Der Rat werde auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen können, gegen diese Entscheidung hätten dann sowohl Befürworter von Einmalbeiträgen als auch Befürworter für den WKB die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren einzuleiten.

Die SPD machte deutlich, dass eine Befragung der Einwohner keine hohen Kosten verursache, hierzu sei lediglich ein einfacher Brief an alle Grundstückseigentümer mit Rückumschlag notwendig.

Die Einwohnbefragung könne zudem parallel zu dem im August erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorbereitet werden.

Eine Befragung sollte spätestens Mitte September erfolgen, damit Grundstückseigentümer der Kalenborner Straße, deren Ausbau aktuell anstehe, auch eine Wahlmöglichkeit habe und nicht von vornherein ausgeschlossen würden.

Vorbereitungen für eine Einwohnerbefragung sollen bis zur nächsten Sitzung interfraktionell unter Beteiligung der VG-Verwaltung getätigt werden, auf diese Vorgehensweise verständigte sich der Rat mehrheitlich. Die Vorbereitungen schließen die Frage einer weiteren Einwohnerversammlung sowie die Festlegung eines Termins ein.

Folgesitzung:

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte einen Text vorbereitet zur Durchführung einer amtlichen Einwohnerbefragung zur Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen.

Hierin einbezogen wurden auch die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die WKB für verfassungskonform erklärt hatte. Fachleute vom Gemeinde- und Städtebund RLP hatten der VG empfohlen, entgegen der bisherigen Absicht, den gesamten Ort als ein Abrechnungsgebiet zu sehen, drei Abrechnungsgebiete zu bilden: Kalenborn/Oberwillscheid, Willscheid/Vettelschoß/Kau und Gewerbegebiet Willscheider Berg. Im Gewerbegebiet Willscheider Berg wären zurzeit noch alle Grundstücke in der Verschonung, weshalb es in diesem Gebiet zunächst bei der Abrechnung nach Einmalbeiträgen bleiben muss. In Kalenborn/Oberwillscheid wären 35 % der Grundstücke zu Beginn von WKB in der Verschonung in Willscheid/Vettelschoß/Kau 25 %. Nach KAG wäre – so der GStB RLP – der Gemeindeanteil rechtlich nur bei 25 % zu halten (wie auch der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, bei Ausbaumaßnahmen nach bisherigem System der Einmalzahlung 35 % der Kosten zu übernehmen, nicht gehalten werden kann). Herr Heck von der VG Linz erläuterte noch einmal das Instrument der Einwohnerbefragung (s. Protokoll der 2. Sitzung).

Herr Eulenbach (SPD) erklärte persönlich, dass er durchaus Sympathie für den WKB hege, eine Befragung durchzuführen, ohne den Befragten Orientierung durch Zahlen zu geben, jedoch wenig Sinn mache. Dass konkrete Zahlen für die Zukunft nicht genannt werden können, da viele Parameter (Grundstücksgröße, Nutzung, …) im Einzelfall mitberücksichtigt werden müssen, hindere aber nicht daran, anhand eines Beispiels aus der Vergangenheit den Befragten eine Orientierung zu bieten. Er forderte die Verwaltung auf, ein solches Zahlenbeispiel beizufügen.

Er machte zudem deutlich, dass ein Ratsmitglied schlecht beraten wäre, würde es die mehrheitliche Entscheidung der Befragten nicht in eine Ratsentscheidung umsetzen.

Herr Haußer (FWG) äußerte, dass alle Ratsmitglieder, die gleichzeitig Grundstücke in der Gemeinde haben, als Betroffene seiner Ansicht nach nicht abstimmen dürften.

Die CDU erklärte, dass sie der Befragung mit diesem Text zustimme.

Die FWG erklärte, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt auch für die Befragung der Grundstückseigentümer eingetreten sei, die veränderte Situation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Einführung der WKB in der Gemeinde jedoch unmöglich mache, da nach ihrer Ansicht noch mehr als drei Abrechnungseinheiten zu bilden seien. Man solle das Thema WKB nicht weiter verfolgen und die zu erwartenden Rechtsprechungen der nächsten Zeit abwarten.

Seitens der SPD wird vorgetragen, dass das Thema WKB nun schon lange Zeit heftig diskutiert wurde im Ort. Die neue Situation nach der Auslegung der Einlassungen des Bundesverfassungsgerichts bewirke, dass durch die beiden gesonderten Abrechnungsgebiete sich die WKB für beide Teile bei Baumaßnahmen erhöhe, dafür aber die Häufigkeit der Erhebungen abnehme, da das Teilgebiet weniger Straße beinhalte. Die Einlassungen des Bundesverfassungsgerichts werden unterschiedlich ausgelegt Wie fast alles im Ausbaurecht werde es zu gerichtlichen Überprüfungen kommen. Dies sei aber auch bei Ausbaumaßnahmen nach Einmalbeiträgen so – siehe Ratsbeschluss zu den Ausbaubeiträgen der Nebenanlagen L 252, auch hier sei im Bewusstsein von Klageankündigungen entschieden worden. Ausgang ungewiss. Wiederkehrende Beiträge eignen sich ob ihrer Kompliziertheit eigentlich nicht für eine Bürgerbefragung, dennoch hätten die Betroffenen ein Recht, ihre Meinung kundzutun. Das Thema jetzt zu den Akten zu legen, verhindere diese Teilhabe. Mit der Einwohnerbefragung werde die Diskussion um dieses Thema zu einem Ende geführt, bei einer Mehrheit für WKB wären die Fachleute zur rechtssicheren Umsetzung gefragt, bei einer Ablehnung sei das Thema für diese Wahlperiode vom Tisch.

Mehrheitlich beschloss der Rat, das Gewerbegebiet Willscheider Berg weiterhin nach Einmalbeiträgen abzurechnen, die Einwohnerbefragung mit dem vorlegten Text (der von allen Fraktionen als neutral angesehen wurde) durchzuführen, wobei die Verwaltung prüfen wird, inwieweit sie ein Zahlenbeispiel anfügen kann. Der Entwurf des Zahlenbeispiels sowie ein Terminvorschlag werden zwischen den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen.

Folgesitzung:

Sodann gab Ortsbürgermeister Freidel das Ergebnis der amtlichen Einwohnerbefragung zum Wiederkehrenden Beitrag im Rahmen des Ausbaus von Verkehrsanlagen bekannt. Zuvor skizzierte er die monatelange Diskussion im Ort sowie das Verfahren, die Frage und die Bestimmungen zu dieser amtlichen Einwohnerbefragung. Er teilte mit, dass 1.251 Grundstückseigentümer angeschrieben worden seien, 763 (60,99 %) hätten an der Befragung teilgenommen. In Vettelschoß stimmten 96 mit ja und 374 mit nein, in Kalenborn 74 mit ja und 219 mit nein, somit hätten sich 77,72 % der Befragten gegen die Einführung Wiederkehrender Beiträge ausgesprochen, 22,28 % dafür. Das Thema werde damit eingestellt.

Herr Haußer von der FWG fragte nach den Kosten der Befragung, die jedoch noch nicht beziffert werden konnten.

Herr Limbach (CDU) betonte, dass zu keinem Zeitpunkt eine Fraktion einen Antrag auf Einführung von WKB gestellt habe. Das Ergebnis der Befragung sei eindeutig, es werde entsprechend verfahren, zudem werde deutlich, dass Demokratie funktioniere.

Herr Rohringer von der FWG machte deutlich, dass seine Fraktion von Anfang ein Gegner einer Einführung von WKB gewesen sei. Man werde jetzt – ähnlich wie „Im alten Hohn“ – vermehrt auf Sanierungen anstatt auf einen Straßenausbau setzen. Das Bauprogramm zum Straßenausbau sei zu überarbeiten. Er widersprach an dieser Stelle den Darstellungen des Abwasserwerkes, dass nach dem Kanalausbau „Im alten Hohn“ für mögliche Setzrisse an der wiederhergerichteten Straße keine Gewähr übernommen werden könne und verlangte die Beschäftigung von Firmen mit Güteklasse Kanalbau für die Ausführung der Kanalbauarbeiten. Frau Stirba, Leiterin des Abwasserwerkes, teilte mit, sie werde zu dieser Aussage unter dem TOP Kanalbau „Im alten Hohn“ eine Erwiderung vornehmen.

Herr Rohringer sprach der Bürgerinitiative gegen WKB seine Hochachtung aus. Diese werde sich jetzt auflösen und ihr Restvermögen dem Kindergarten Vettelschoß stiften.

Die FWG stellte einen Antrag auf Abstimmung im Rat.

Für die SPD teilte Herr Mutz mit, das klare Ergebnis der Befragung der Grundstückseigentümer in der Ortsgemeinde Vettelschoß biete keinen Raum für Interpretationen.

Allein die hohe Beteiligung zeige, dass Einwohner zu ihnen wichtigen Themen gefragt und beteiligt werden wollen.

Seitens der SPD-Fraktion sei eine Einführung Wiederkehrender Beiträge (WKB) vom Tisch.

Die Problematik um den Ausbau von Verkehrsanlagen habe sich damit jedoch nicht erledigt, der Gemeinderat werde sich mit einer Konkretisierung der Planung für den möglichen Ausbau von Verkehrsanlagen der nächsten Jahre befassen müssen, damit Betroffene sich frühzeitig auf etwaige Ausbaubeiträge einstellen könnten, außerdem erwarte die SPD-Fraktion zukünftig eine frühere, erste Bürgerbeteiligung und ein Mehr an Information.

In einer Abstimmung votierte der Gemeinderat einstimmig für die Beibehaltung der Einmalbeiträge im Rahmen des Ausbaus von Verkehrsanlagen.