Straßenunterhaltung – Straßenausbaubeiträge – Kanalausbaubeiträge – Wegeunterhaltung

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Straßenunterhaltung

aus Statement und Fragen der SPD-Fraktion in der Gemeinderatssitzung am 23. Aug. 2017 zur Rechnungsprüfung HH 2016

Auch 2016 stellte die Gemeinde 80.000 Euro  für Straßenunterhaltung in den Haushalt ein. Ausgegeben wurden 8.780,78 Euro, jedoch nicht zur Straßenunterhaltung (sondern für Sicherheitsdienst Dorfplatz, Arbeiten am Willscheider Berg, Leihen Maschinen, Entwässerung eines Fußweges, Weihnachtsbeleuchtung, Instandsetzung Waldweg…). Im Jahre 2016 wurde kein Euro für die Straßenunterhaltung verwendet. Auch wenn bereit gestellte Haushaltsmittel nicht zwangsläufig in Gänze ausgegeben werden müssen, stellt sich die Frage, sind die Vettelschoßer Straßen und Gehwege alle ohne Unterhaltungsbedarf? Wir haben bereits in den Jahren zuvor bemängelt, dass hinsichtlich der Unterhaltung/Lebensverlängerung unserer Straßen nicht ausreichend gehandelt wird. Fast alle Ausgaben in 2015 beruhten auf Straßenwiederherstellung nach  vorausgegangenen Kanalbaumaßnahmen (Erpeler Weg, L 252 Kalenborn, Angleichung Bucherfelder Weg, Im alten Hohn plus Ecke Michaelstraße, Willscheider Weg), auch hier fanden wir so gut wie keine Ausgaben zur Straßen-/ Gehwegunterhaltung.“

Immer wieder forderte die SPD-Fraktion, Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde so zu unterhalten, dass ihre Lebensdauer verlängert und der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan wird.

SPD Vettelschoß spricht sich für die Abschaffung von Anliegerbeiträgen beim Straßenausbau aus, März 2019

Wir glauben nach wie vor, dass die Einführung des Wiederkehrenden Beitrages (WKB) eine gerechte Lösung zur Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus ist. Die Finanzierung über WKB hätte vor Ort in der Gemeinde kontrolliert und – mit den Anliegern – gesteuert werden können. Die Beiträge für den einzelnen wären überschaubar gewesen. Anlieger, die erst vor kurzem gezahlt haben, wären nicht benachteiligt worden (Verschonung). Ein Argument gegen WKB war: „wir bezahlen nicht die Straße am anderen Ende des Ortes mit“. Bei einer Landesfinanzierung bezahlen wir auch Straßen in der Pfalz, in der Eifel …., ohne Recht auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen, wie es bei WKB vor Ort gewesen wäre.

Die Einführung Wiederkehrender Beiträge (Solidarprinzip innerhalb der Kommune) ist in Vettelschoß nach dem Ergebnis einer Einwohnerbefragung gescheitert.

Beabsichtigte Ausbaumaßnahmen führen in Vettelschoß seit Jahren zu endlosen Diskussionen im Gemeinderat und mit Anliegern, die darin münden, dass nicht ausgebaut wird, auch dann nicht, wenn es angezeigt wäre. Es kommt zu technisch bedenklichen und/oder durch Straßenunterhaltungsmittel der Ortsgemeinde finanzierte Wiederherstellung der Straße nach Maßnahmen der Versorgungsträger.

Nahezu jede Abrechnung eines Straßenausbaus der letzten Jahre landete vor Gericht, ein Ergebnis des Rechtsstreits ist je nach Auslegung der Gerichte unvorhersehbar, die Rechtslage kompliziert. Vieles, was uns die Fachabteilung der VG Linz vorgeschlagen hat, hatte danach keinen Bestand.

Die Umsetzung einer Gesetzesänderung durch das Land ist nicht problemlos mit einer bloßen Willensbekundung, aufgrund von Resolutionen durch einen einfachen Beschluss umzusetzen.

Fragen sind offen:

Dauerhafte Finanzierung?

  • konjunkturbedingt ist mit beständigen Steuerüberschüssen nicht zu rechnen und scheiden zur dauerhaften Finanzierung (wie von CDU und AfD zur Finanzierung benannt) aus

  • in Konkurrenz zu einem Budget für Straßenausbau aus Landesmitteln stehen: ausreichende Haushaltsmittel für Bildung, Polizei, Justiz, flächendeckendes leistungsstarkes Internet, Kinderbetreuung, Maßnahmen gegen den Klimawandel, Förderung von Sportstätten, Bädern, Feuerwehren, Dorfentwicklung, Versammlungsstätten …

Gelingt es, Landesmittel umzuschichten (zu welchen Lasten?) oder würden Steuern erhöht, bekämen die Gemeinden weniger Anteil aus dem Steuertopf (Einkommens-/ Umsatzsteuer)?

  • Wie voll würde der jährliche Fördertopf Straßenausbau sein,

  • nach welchen Kriterien würde gefördert, sprich wer ist wann und wie mit dem Ausbau seiner Straße an der Reihe,

  • welche Behörde wäre zuständig,

  • wären Vorgaben beim Ausbau zwingend zu beachten (und würde damit der Gestaltungsspielraum Kommune/Anlieger einschränkt),

  • gäbe es Förderzusagen mit Zahlungsziel in späteren Jahren (und die Kommune müsste vorfinanzieren),

  • wer entscheidet über Art und Umfang der Maßnahme,

  • was passiert, falls die Ausbauentscheidung schnell herbeigeführt werden muss, weil z.B. ein Kanal einbricht, bleibt ein Förderanspruch mittels Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns bestehen,

  • wird Fördervoraussetzung sein, Steuer-Hebesätze (Grundsteuer, Gewerbesteuer) der Kommunen immer auf Höchststand zu halten und werden diese erhöht? (Bei Erhöhung der Grundsteuerhebesätze zahlen dann alle Grundstücksbesitzer für alle Straßen in RLP.)

  • Wie gestaltet sich der Anteil der Kommunen zukünftig – Höhe des Gemeindeanteils pauschal oder nach Durchgangsverkehr gestaffelt, wie bisher?

Wir fordern alle Fraktionen des Landtages Rheinland-Pfalz auf, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen und an einer praktikablen Umsetzung zu arbeiten. Wir hatten zum Thema bereits Kontakt zu Landespolitikern unserer Partei.

Eine Umsetzung müsste zügig erfolgen, um hinsichtlich bevorstehender Maßnahmen Klarheit zu haben. Die jetzige Situation führt dazu, dass nahezu alle Kommunen Vorhaben zurückstellen bis zu einer Entscheidung. Dies bewirkt einen Auftragsrückgang bei den Tiefbauern mit gleichzeitigem Überangebot an Aufträgen nach einer Entscheidung mit entsprechend dann zu erwartenden erhöhten Ausschreibungsergebnissen.

Folgender gemeinsamer Resolution stimmen wir auf der Grundlage vorgeschilderten Sachverhalts zu:

Der Gemeinderat von Vettelschoß fordert alle politischen Kräfte im Landtag Rheinland-Pfalz auf, sich für die Abschaffung der nach dem Kommunalabgabengesetz von Grundeigentümern zu tragenden Straßenausbaubeiträge einzusetzen und die Gesetzeslage entsprechend zu ändern.

Der Anteil der Kommunen am Straßenausbau bleibt unverändert. Für die Straßenunterhaltung sind weiterhin die Kommunen zuständig.

Die Ausgestaltung der Gesetzanpassung muss in enger Abstimmung mit Vertretern der Kommunen möglichst zeitnah erfolgen.

Nicht abwenden würden wir mit einer Gesetzesänderung die Ungleichbehandlung für alle Anlieger, die in den vergangenen 15 Jahren bereits zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden.

Im Zuge der Abschaffung der Anliegerbeträge Straßenausbau kann die Problematik Abwasserwerk Linz nicht unberücksichtigt bleiben. Im Gegensatz zu allen anderen Abwasserwerken im Kreis Neuwied zahlen unsere Bürger bei Sanierungen und Ausbauten des Kanals ihrer Straße einen Einmalbeitrag, s. SPD-Antrag.“

Antrag SPD, Febr. 2019: Änderung der Rechtsform Abwasserwerk Linz (hier Kanalbaubeiträge)

Das Abwasserwerk der VG Linz ist – im Gegensatz zu den Abwasserwerken der Nachbar-VG – privatrechtlich organisiert. Im Laufe der Beratungen zu einer möglichen Fusion wurde deutlich, dass in der Verbandsgemeinde Linz nicht nur sehr hohe Abwasserentgelte, sondern im Gegensatz zu Bad Hönningen und Unkel zusätzlich beachtliche Kanalausbau-/ Kanalsanierungsbeiträge für die Nutzer anfallen.

Im Zuge der Fusionsberatungen ist bekannt geworden, dass seitens des Abwasserwerks Linz aus umsatzsteuerrechtlicher Erwägung ein Wechsel der Rechtsform beabsichtigt ist.

Die Tagesordnung zur 41. Sitzung des Gemeinderates Vettelschoß enthält dazu die folgende Information der Verwaltung:

Weniger aus Fusionsgründen, sondern eher aus Gründen des Umsatzsteuerrechtes werden die VG-Werke-Linz ihren politischen Gremien vorschlagen, im Abwasserbereich das bisherige System der Erhebung von privatrechtlichen Entgelten auf das öffentliche Gebühren- und Beitragsrecht umzustellen. Der Entscheidungsprozess soll im 2. Halbjahr 2017 begonnen werden .“ (Auszug aus TO 41. GemR v. 23.01.19; Projektgruppe 5 „Werke“)

Bisher sind jedoch erkennbar keine Maßnahmen zur Umsetzung erfolgt.

Den Bürgern entstehen durch die derzeitige Rechtsform nicht nur finanzielle Nachteile im Vergleich zu den Nachbargemeinden. Vielmehr ist ihnen bei Rechtsstreitigkeiten auch der kostenneutrale Weg zum Kreisrechtsausschuss verwehrt. Stattdessen müssen zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten ordentliche Gericht mit dem entsprechenden Kostenrisiko für den Kläger bemüht werden.

Die Diskussion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zeigt, dass die Unterhaltung der öffentlichen Infrastruktur vom Einzelnen auf die Allgemeinheit übertragen werden soll, das muss gleichermaßen auch für die Abwassereinrichtungen gelten. Zumal die Erneuerung von Kanälen oft nicht altersbedingt erfolgen muss, sondern weil die Hydraulik (Kanaldimensionen) nicht länger ausreicht. Anwohner von Straßen, in denen die Abwassermengen mehrerer Kanäle zusammenlaufen, zahlen dann eventuell für ein neues Baugebiet, deren Abwasser durch ihre Straße fließt, die notwendige Höherdimensionierung in ihrer Straße.

Der Gemeinderat Vettelschoß möge vor diesem Hintergrund folgende Beschlüsse fassen:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert im Interesse und zum Vorteil der Bürger unverzüglich alle Möglichkeiten zu nutzen die VG-Werke Linz von privatrechtlichen Entgelten auf das öffentliche Gebühren- und Beitragsrecht umzustellen.

  2. Die VG-Werke Linz werden aufgefordert bis zum 31.03.2019 darzulegen, welche Schritte bis zu diesem Zeitpunkt im Hinblick auf eine Umwandlung unternommen wurden.“

Wanderweg von Kalenborn nach Kasbach

Anfrage der SPD-Fraktion zur Unterhaltung des Wanderweges Kasbachtal in der 38. Gemeinderatssitzung am 12.09.2018:

Der Wanderweg Kasbachtal ist in Verbindung mit der Kasbachtalbahn für die Naherholung und den Tourismus von herausragender Bedeutung. Der Zustand des Weges lässt jedoch zu Wünschen übrig. In der vergangen Herbst-/Winter-Saison war er in einem desolaten Zustand und z. T. nur mit großen Schwierigkeiten passierbar. Soll er nicht an Bedeutung verlieren, müssen hier vor Beginn der Schlechtwetterperiode erhaltenden Maßnahmen ergriffen werden.

Unter USK 59000.51100 sind im Haushalt 2018 der OG Vettelschoß lediglich 500,00 € für die Unterhaltung des Wanderweges eingestellt.

Die SPD-Fraktion hat zu diesem Komplex folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Gemeinderatssitzung:

  • Welche Gemeinden beteiligen sich mit welchem finanziellen Anteil an der Unterhaltung des Weges?
  • Wer hat die Federführung für die Unterhaltungsmaßnahmen bzw. gibt es eine koordinierende Stelle?
  • Ist geprüft worden, ob Fördermittel aus Programmen wie Leader, Naturpark o.ä. beantragt werden können?
  • Sind ggf. Fördermittel beantragt worden?“

Es wurde dem Rat eine Vereinbarung der VG Linz, VG Unkel, Stadt Linz, OG Vettelschoß, OG Kasbach-Ohlenberg, OG Erpel, der Eifelbahn und der Steffensbrauerei zur Unterhaltung des Wanderweges vorgelegt. Tenor der Vereinbarung:

  • Festlegung von Unterhaltungsmaßnahmen (mit Ausnahme Erneuerung von Brücken)
  • Einrichtung eines Arbeitstrupps, bestehend aus freiwilligen Helfern = Arbeitsleistung unentgeltlich
  • Gestellung von Material und Geräten
  • Koordination und Leitung der Arbeitseinsätze durch FB 2, VG Linz
  • Einsatz von Fachunternehmern, falls die Arbeiten nicht durch den Arbeitstrupp erledigt werden können
  • Absprache der Unterhaltungsmaßnahmen zwischen den Bürgermeistern aller beteiligten Kommunen
  • Kostenbeteiligung der Kommunen und Privaten jährlich 500,00 Euro
  • Einmal jährliche Unterrichtung der Vertragsparteien durch Bürgermeister der VG Linz und Unkel.
  • Vertragsdauer: bis 31.12.2019
  • Verkehrssicherungsmaßnahmen sind von der Vereinbarung ausgeschlossen

Der Fraktionsvorsitzende der SPD bemängelte den Zustand des stark frequentierten Wanderweges.
Er fragte nach der jährlichen Absprache/Unterrichtung der durchgeführten/ durchzuführenden Maßnahmen, nach dem Arbeitstrupp der freiwilligen Helfer. Hierauf bekam er keine Antwort.

Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass die Unterhaltungsmittel, die zur Verfügung stünden, möglicherweise nicht ausreichen werden, um die stark beschädigten Passagen des Wanderweges instand zu setzen und Maßnahmen zu ergreifen, z.B. Auswaschungen zu verhindern.
Der beliebte Wanderweg werde – auch von Vettelschoßer Bürgern – stark genutzt und sollte gut erhalten bleiben. Hierzu könnte – kommunenübergreifend – die Möglichkeit einer Förderung (I-Stock, Naturpark, Leader) geprüft werden.

Während die Beigeordnete Panten-Nonnen der Ansicht war, diese Anfrage müsse in der VG Linz gestellt werden (die OG Vettelschoß sei kein Grundstückseigentümer), hielt die SPD-Fraktion dagegen, dass die Initiative hierzu durchaus aus der Ortsgemeinde Vettelschoß kommen könne, da sie für ihre Einwohner ein großes Interesse am Fortbestand des Wanderweges habe.