GRat 14.9.16
Die Ortsgemeinde Vettelschoß hatte sich zum Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 mit zwei Maßnahmen beworben: Sporthalle (energetische Optimierung Beleuchtungsanlage und Verringerung Energieverbrauch durch Außendämmung) sowie Rad-/Gehweg Willscheid-Oberwillscheid (Ersatz motorisierter Nutzer durch Fahrradfahrer und Fußgänger durch Erlangen von Sicherheit für den nichtmotorisierten Nutzer – im K 3 Programm mit Verbesserung der Luftreinhaltung bezeichnet). Entsprechende Mittel für die Sporthalle waren bereits im Gemeindehaushalt 2016 eingestellt worden. Das K 3 Programm des Bundes/Landes fördert 90 % der Kosten. Da den Rat bislang keine weiteren Informationen erreichten, stellte die SPD-Fraktion einen Antrag auf schriftliche und mündliche Berichterstattung. Diese wurde erteilt.
Hinsichtlich der Antwort der VG-Verwaltung zum Rad-/Gehweg von Oberwillscheid nach Willscheid waren alle Fraktionen sowie der Ortsbürgermeister mit der Antwort der Fachabteilung nicht einverstanden. Ein Antrag war bislang nicht eingereicht worden. Zum einen seien die Planungsunterlagen und eine Kostenschätzung des LBM (der Rad-/Gehweg soll entlang der Landesstraße 252 in Abstimmung (auf Kosten der Gemeinde) mit dem Land errichtet werden.) noch nicht vorliegend. Zum anderen sehe die Verbandsgemeindeverwaltung die Chancen auf Förderung im K 3-Programm als gering an. Grundsätzlich können Radwege aus Gründen der Luftreinhaltung gefördert werden, deshalb wurde die Maßnahme auch in die Vorschlagliste des Kreises aufgenommen und vom zuständigen Ministerium akzeptiert. (Anmerkung der Redaktion: Die gesonderte Antragstellung zu jedem Projekt muss nun den Sachverhalt konkretisieren. Dabei ist bei allen 30 Maßnahmen der Vorschlagsliste des Kreises, die zur Förderung angemeldet wurden, offen, ob die konkreten Anträge einer Prüfung der Förderfähigkeit stand halten werden.) Einem Vorgehen, es aus dem Glauben auf geringe Chancen erst gar nicht zu versuchen, stand der gesamte Ortsgemeinderat ablehnend gegenüber. Durch die Fachabteilung wurden weitere Möglichkeiten der Förderung aufgezeigt. (Anmerkung der Redaktion: Zurzeit sind keine Anträge gestellt und demzufolge auch keine Förderzusagen erteilt, weshalb auch keine Doppelförderung vorliegt.) Eine 90 %ige Förderung, wie im K 3-Programm in Aussicht gestellt, sei – so der Rat – mit keiner der Alternativfördermöglichkeiten zu erzielen. Einmütig entschied der Gemeinderat, die Verwaltung aufzufordern, einen Antrag nach Vorlage und Prüfung der Planunterlagen des LBM einzureichen. (Anmerkung der Redaktion: Sollte der Antrag abschlägig beschieden werden, bestünde immer noch die Möglichkeit, alternative Förderungen zu beantragen.)
Die SPD-Fraktion hatte eine Begründung des Antrages vorbereitet, die sie an die Ratsmitglieder verteilte. Einige der Argumente waren zuvor bereits durch den Ortsbürgermeister benannt worden. Ortsbürgermeister Freidel bat die Fraktionen, mögliche Ergänzungen kurzfristig mitzuteilen.
Der Begründungsvorschlag zum K 3–Programm der SPD-Fraktion im Wortlaut:
„Vettelschoß besteht aus den Ortsteilen Kalenborn/Oberwillscheid und Vettelschoß/ Willscheid. Die Ortsteile sind durch die L252 miteinander verbunden. Die L252 verfügt derzeit über eine zweispurige Fahrbahn ohne zusätzliche Vorkehrungen für Fußgänger bzw. Radfahrer. Die Straße ist stark frequentiert, da ein Großteil des innerörtlichen Verkehrs, aber auch des Durchgangsverkehrs in Richtung Windhagen und Neustadt über diese Straße abgewickelt wird. Dabei handelt es sich sowohl um Pkw-Verkehr, als auch um Last- und Schwerlastverkehr.
Alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde wie Grundschule, Kindertagesstätte, Sporthallen, Sportplatz, Tennisanlagen, Bürgerhaus, Grillhütte, Gemeindebüro, Friedhof, aber auch der öffentliche Badesee, die Pizzeria, die Eisdiele, die Bücherei, die Kirchen, die Sparkasse, Geschäfte, Arztpraxen, Krankengymnast, Masseur, Zahnarzt, Heilpraktiker, Apotheke … liegen im Ortsteil Vettelschoß. Der Zugang zu diesen Einrichtungen für die Bewohner des Ortsteils Kalenborn/Oberwillscheid erfolgt in der Regel über die L252.
Kalenborner Kinder, Jugendliche, Erwachsene könnten und würden auf einem sicheren Rad-/Gehweg in wachsendem Maße zu Fuß oder per Rad (Vor allem seitdem es Elektrofahrräder gibt, wünschen sich auch vermehrt Senioren diesen Radweg!) – oder auch per elektrischem Rollstuhl – von Kalenborn/Oberwillscheid nach Vettelschoß gelangen. Dies wird eine Vielzahl an motorisierten Fahrten (Auto, Motorrad, Mofa) ersetzen und Immissionen vermeiden.
Noch müssen Fußgänger und Radfahrer – ohne sicheren Rad- und Gehweg – die recht schmale Landesstraße nutzen. Nicht nur in den Jahreszeiten, in denen es früher/länger dunkel ist, stellt dies eine nicht unbedeutende Gefährdung für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer dar. Solange kein Rad-/Gehweg für Sicherheit sorgt, wird die kurze Strecke weiterhin in den allermeisten Fällen motorisiert zurückgelegt. Erst ein sicherer Rad-/Gehweg wird ein Umdenken herbeiführen.
Das LBM wird die Kosten eines Rad- und Gehweges bei der vorgesehenen Sanierung dieses Teilstückes der L 252 (geplant 2017/18) nicht übernehmen. Mit der Realisierung des Rad-/Gehweges zwischen Willscheid und Oberwillscheid würde eine bestehende Lücke im Geh/Radwegenetz geschlossen. Alle Ortsteile wären dann durch ein geschlossenes Geh- und Radwegenetz miteinander verbunden, ohne durch den motorisierten Verkehr beeinträchtigt zu werden.
Bei der Anlegung dieses Rad/Gehweges kann und sollte zudem ein Leerrohr zur Sicherstellung einer leistungsstarken DSL-Verbindung verlegt werden. Gerade die Versorgung des Ortsteils Kalenborn mit leistungsstarkem Internet lässt in Teilen noch sehr zu wünschen übrig.
GRat Nov. 16:
Ortsbürgermeister Freidel erläuterte den Stand des Verfahrens Förderung nach K 3 des Geh/Radweges. Das beauftragte Gutachten läge vor und falle positiv aus. Kernaussage: mit verhältnismäßig geringen Mitteln könnte das bereits bestehende Radewegnetz in der Gemeinde komplettiert werden. Es sei eine erhebliche Reduzierung der Schadstoffe zu erwarten, 25 kg Stickoxide, 13 t Kohlendioxyd. Eine anderweitige Förderung (als K 3) sei auszuschließen. Der Förderantrag sei auf den Weg gebracht worden.