07.09.2016: Die SPD – Fraktion beantragte eine Aussprache zum Thema Kommunalreform im Gemeinderat.
„Die Kommunalreform befindet sich – folgt man Pressemeldungen – in einer entscheidenden
Phase. Die angestrebte Reform wird das Zusammenleben der Bürger in den betroffenen
Gemeinden unmittelbar beeinflussen.
Dem GR liegen keine Kenntnissen über die Zeitlinien, den Stand der Gespräche mit den
möglichen Kooperationspartnern sowie die Vor- und Nachteile möglicher Kooperationsmodelle vor. Die Auswirkung einer Kooperation auf die Höhengemeinden ist ebenso ein wesentlicher Aspekt für die zukünftige Gestaltung der Ortspolitik wie auch ein möglicher neuer Zuschnitt der – dann neuen – Verwaltungseinheit. Eine Angliederung an die VG Asbach ist in diesem Zusammenhang eine denkbare Variante.
Die OG Vettelschoß ist Träger einer Grundschule und von zwei Kindergärten. Eine Neugestaltung der Schul- und Kindergartenlandschaft im Rahmen der Kommunalreform kann
deshalb nur unter direkter Mitwirkung der OG und der Personalräte der betroffenen Einrichtungen erfolgen.
Darüber hinaus muss von Beginn an vermieden werden, dass durch einen Zusammenschluss
der Gemeinden an der Rheinschiene gegenüber den Höhengemeinden eine wirtschaftliche und politische Schieflage entsteht.
Aus Sicht der SPD ist es daher unumgänglich, dass Vertreter der Ortsgemeinden unmittelbar
und aktiv an der Gestaltung des Fusionsvertrages beteiligt werden.
Die Kommunalreform darf kein Verwaltungsakt werden. Vielmehr muss ein breiter
Konsens in den Gemeinderäten hergestellt werden.“
Okt. 16 Homepage SPD: Klarstellung zum Thema Zwangsfusion
Bereits seit 2010 steht fest, dass unsere Nachbarverbandsgemeinden Waldbreitbach und Bad Hönningen einen Partner zur Fusionierung suchen müssen (Landesgesetz). Waldbreitbach hat diesen in Rengsdorf gefunden. Verbandsgemeinden, die keinen freiwilligen Partner finden, werden zwangsfusioniert. Hierbei gibt es die Möglichkeiten einer Zwangsfusion mit Option, bei der die Verbandsgemeinden selber mitgestalten können. Linz als direkter Nachbar von Bad Hönningen ist Kandidat einer solchen Zwangsfusion mit Option (wird in den Medien oft als „freiwillige Fusion“ bezeichnet).
Verbandsgemeinden haben nur bei der Zwangsfusion mit Option – neben einer Million vom Land für jede beteiligte Verbandsgemeinde – die Möglichkeit, die zukünftige Zusammenarbeit vertraglich zu gestalten. Unter anderem können die Umlagen weitere 10 Jahre nach dem bisherigen Umlagegebiet veranlagt werden. Die Frist für eine solche Zwangsfusion mit Option endet Ende 2016. Das Land bot deshalb Gespräche über eine Zwangsfusion mit Option an. Die Verbandsgemeinde Unkel möchte sich an diesen Gesprächen Land/ Bad Hönningen/ Linz beteiligen.
Ein 10-Punkte-Katalog sollte laut Beschluss des VG-Rat Linz Wege finden, bei der Zwangsfusion mit Option, kommunale Auswirkungen einer Fusion unter allen Aspekten (Bürgerfreundlichkeit, Finanzen, Effizienz der Verwaltungstätigkei, ect.) zu beleuchten. Dies mit dem berechtigten Ansinnen, dass eine Fusion nicht nur eine finanzschwächere Kommune an eine stärkere binden darf. Darin besteht und bestand Einigkeit. Es muss Verhandlungs- und Gestaltungsspielraum geben.
Der Auftrag vom Verbandsgemeinderat mit dem 10-Punket-Plan an den Verbandsbürgermeister:
Gespräche führen!
(Die VG Unkel hatte ihr Interesse an einer freiwilligen Fusion signalisiert)
Bei einem Gedankenaustausch (keine offizielle Anhörung) betreffend eine freiwillige Fusion/Zwangsfusion mit Option der drei Verbandsgemeinden in Mainz, teilte der Linzer Verbandsbürgermeister zu Beginn des Gespräches mit, dass Linz für eine Fusion nicht zur Verfügung stehe und gegen eine Zwangsfusion klagen werde. Daraufhin sah das Land keine Gesprächsgrundlage mehr für eine freiwillige Fusion/Zwangsfusion mit Option und beendete das Treffen. Kommt bis zum Ende des Jahres keine freiwillige Fusion/Zwangsfusion mit Option zustande, kommt es zur Zwangsfusion ohne Option, gegen die der Linzer Verbandsbürgermeister klagen möchte.
Der Gemeinde- und Städtebund gibt dieser Klage sehr geringe Erfolgsaussichten. Sechs Klagen gegen eine solche Zwangsfusion sind bereits gescheitert. Bei einer Zwangsfusion sind 3 Millionen Landeszuwendung für Bad Hönningen, Unkel und Linz unwiederbringlich verloren. Die Verbandsgemeinde Unkel wäre ganz raus. Sie kann nur bei einer freiwilligen Fusion/Zwangsfusion mit Option beteiligt werden.
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß wurde bis heute seitens der Verbandsgemeinde Linz weder informiert noch beteiligt. Eine umfassende Information der Einwohner, z.B. im Rahmen einer Einwohnerversammlung zu diesem Thema fand nicht statt.
Der Linzer Verbandsbürgermeister teilte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Linz mit, dass der Verbandsgemeinde Linz 20 Millionen Mehrkosten, auf die nächsten Dekaden gerechnet, (die Berechnungsgrundlagen und Dekaden wurden nicht spezifiziert, man bezieht sich dabei wohl auf ein Gutachten aus dem Jahre 2011) zu erwarten hätte.
Die Verbandsgemeinde Bad Hönningen legte am 22. Oktober 2016 Zahlen vor, die sich auf die Jahre 2015/16 beziehen.
Die Steuerkraft, der Verbandsgemeinden (2016) wird wie folgt benannt:
VG Bad Hönningen (4 Kommunen, knapp unter 12.000 Einwohner) = 9,5 Millionen Euro
VG Unkel (4 Kommunen, rund 13.000 Einwohner) = 12,0 Millionen Euro
VG Linz (7 Kommunen, gut 18.000 Einwohner) = 22,8 Millionen Euro
Schuldenvergleich Investitionskredite zum 31.12.15:
VG Bad Hönningen – 4,1 Mio. Euro
VG Unkel – 3,7 Mio. Euro
VG Linz -7,3 Mio. Euro
Verschuldung verbandsgemeindezugehöriges Abwasserwerk:
VG Bad Hönningen: rund 3 Mio. Euro (Stand: 31.12.15, inkl. Wasserwerk – VG Unkel und Linz haben kein eigenes Wasserwerk)
VG Unkel: rund 18,7 Mio. Euro (Stand 31.12.2014)
VG Linz: knapp 41,5 Mio. Euro (Stand 31.12.14)
Vergleich Wasser-/Abwassergebühren pro Person/Jahr
VG Bad Hönningen: 160,00 Euro
VG Unkel: 220,00 Euro
VG Linz: 251,00 Euro
(hinzu kommt im Falle der VG Linz, dass zusätzlich bei Kanalausbaumaßnahmen und größeren Sanierungen ein nennenswerter Baukostenzuschuss auf jeden Grundstückseigentümer zukommt)
Auswirkungen auf die Umlagezahlungen am Beispiel 2016 bei einer Fusion, (ohne Berücksichtigung, dass vertraglich die Umlagezahlungen für die nächsten 10 Jahre auf die bisherigen Gebiete festgeschrieben werden können, d.h. die Umlagezahlungen verblieben in den bisherigen drei Umlagegebieten):
Kommunen der VG Bad Hönningen: – 643.000,00 Euro
Kommunen der VG Unkel: – 162.000,00 Euro
Kommunen der VG Linz: + 807.000,00 Euro
Bezieht man den Fusionsgedanken ausschließlich auf die aktuelle Höhe von Umlagezahlungen muss dabei berücksichtigt werden:
Die Finanzkraft von Kommunen kann sich über Nacht ändern, zumal falls deren Finanzkraft in der Hauptsache auf Gewerbesteuereinnahmen beruht.
Umlagezahlungen sind nicht festgeschrieben, sie richten sich nicht allein nach der Steuerkraft der Kommunen des Vorjahres, sie richtet sich auch nach dem aktuellen Finanzmittelbedarf einer Verbandsgemeinde.
Sind Einsparungen, in welchem Zeitraum, möglich durch
- ein wirksames Controlling in der VG-Verwaltung?
- ein Gebäudemanagement und/oder die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft?
- Verbesserungen im Schul-/Kindertagesstättenwesen?
- eine Gründung eines eigenständigen Abwasserwerkes?
- eine Reduzierung von Führungskräften (muss es drei Verbandsbürgermeister, Büroleiter, Kassenleiter, Vergabestellen, Abwasserwerkleiter …. geben?)?
- …
Können Verbesserungen und damit Kostensenkungen erreicht werden,
- wenn Ingenieure und Architekten in der Verwaltung mehr Ausschreibungen ohne auswärtige Planungsbüros erstellen?
- wenn die Auswirkungen der Doppik-Einführung und deren Folgerungen durch mehr Fachpersonal optimiert werden?
- indem der EDV-Bereich personell ausreichend besetzt wird?
- durch eine Optimierung im Bereich Wirtschaftsförderung?
- durch eine Optimierung im Bereich Tourismus?
- durch eine Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes?
- …
Welche Auswirkungen hätte eine Fusion direkt auf die Bürger
- durch eine Übernahme der Unteren Bauaufsicht?
- durch die Einrichtung von Bürgerbüros an allen drei Standorten (mit erweiterten Öffnungszeiten?)?
- …
Kann eine solche Fusion personalverträglich erfolgen?
Würden die Mitarbeiter der Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen auf dem Weg einer Fusion mitgenommen?
Wie würden die Bürger einbezogen?
Auf all diese Fragen gibt es keine ausreichenden Antworten, da die freiwillige Fusion/Zwangsfusion mit Option (und damit weitere Gespräche) nach dem Willen des Verbandsbürgermeisters der VG Linz und Vertretern der CDU und FWG der VG Linz ausgeschlossen wird und statt dessen die Bürger befragt werden sollen, ob dieser Kurs der Konfrontation mit Klagemöglichkeit beschritten werden soll.
Über was werden die Bürger entscheiden? Der Bürger kann wählen zwischen:
- Bürgermeister Fischers: „wir werden auf keinen Fall fusionieren, wir klagen“ bei einem ungewissen Prozessausgang der Klage gegen die Zwangsfusion oder
- einem nicht benennbaren Ergebnis (da Gespräche nicht stattgefunden haben) zur freiwilligen Fusion/Fusion mit Option der drei Verbandsgemeinden und sicheren 1 Mio. Euro für jede beteiligte Verbandsgemeinde.
Auszug Gemeinderatssitzung 9.11.16 zum Thema „Fusion“
„Jochen Mutz trug vor, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag (am 7. Sept. 2016 s.o.) gestellt habe, weil das Thema seit Juli 2016 verstärkt in den Medien auftauchte, die betroffene Kommune Vettelschoß jedoch mit keiner Silbe informiert, geschweige denn an Entscheidungsfindungen beteiligt wurde. Die SPD fordere eine unmittelbare und aktive Beteiligung der Ortsgemeinde Vettelschoß.
Jochen Mutz stellte klar, dass die Aussage von Ortsbürgermeister Freidel in einer Presseveröffentlichung der Rhein-Zeitung vom 5. Okt. in Zusammenhang mit dem geplatzten Gespräch in Mainz: „…Von der SPD liegt bereits ein entsprechender Antrag vor, der unter anderem solche Gespräche mit der Verbandsgemeinde Asbach ins Auge fasse“, in dem Kontext dieses Artikels nicht dem Ansinnen der SPD entspreche. Die SPD führe, veranlasst durch die Nichtbeteiligung durch die VG Linz an den bis dato getroffenen Entscheidungen und Gesprächen zur möglichen Verwaltungseinheit VG Linz, Bad Hönningen, Unkel, aus: eine „Angliederung an die VG Asbach sei in diesem Zusammenhang eine denkbare Variante“. Anmerkung der Redaktion: Dieser eine Satz scheint bewirkt zu haben, dass die Rheingemeinden (vor allem die der VG Linz) erkannt haben, dass die Höhengemeinden nicht länger nur als größte Umlagezahler wahrgenommen werden möchten.
Jochen Mutz sprach an, dass das Dornbach-Gutachten, auf das sich die von Herrn Fischer öffentlich benannten Zahlen beziehen, verschiedene Modell an Umlagezahlungen aufzeige; die von Herrn Fischer bislang benannten Zahlen die kostenträchtigste Variante darstelle.
Er machte weiter deutlich, dass das Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform höchst richterlich überprüft und für rechtmäßig beschieden wurde. Weiter machte er darauf aufmerksam, dass eine Fusionspflicht nicht allein von den Einwohnerzahlen abhängig sei, sondern auch von der Beurteilung der Wirtschaftskraft, ein paar Einwohner mehr oder weniger als die bislang eingebriefte Grenze von 12.000 Einwohnern seien nicht ausschlaggebend. Im Gesetz sei zudem verankert, dass auch Verbandsgemeinden, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl nicht fusionieren müssten, als Partner einer Verbandsgemeinde mit Fusionsbedarf zwangsfusioniert werden können.
Jochen Mutz führte an, dass aus dem Beschluss im Verbandsgemeinderat Linz zu einer Bürgerbefragung ein Bürgerratsentscheid geworden sei, der eine andere Qualität habe.
Dem widersprach der Verbandsbürgermeister.
Verbandsbürgermeister Fischer führte aus, dass er die Gemeinde Vettelschoß auch jederzeit früher (warum dann bislang nicht, bedurfte es einer Aufforderung?) informiert hätte. Er strebe Transparenz an. Vor allem würden die Bürger in mehreren Einwohnerversammlungen informiert werden. Anmerkung der Redaktion: Spätestens in Reaktion auf den SPD-Antrag vom 7. September (der auch an die Verbandsgemeindeverwaltung ging) hätte Herr Fischer in der Ratssitzung am 14. September die Gelegenheit gehabt, in Vettelschoß vorstellig zu werden, vor dem besagten Gespräch in Mainz. In den Verbandsgemeinden Unkel und Bad Hönningen wurden alle verbandsgemeindeangehörigen Kommunen offiziell durch ihren Verbandsbürgermeister beteiligt (informiert und gefragt). Auch Bürgerinformationen wären in vielfältiger Form früher möglich gewesen (das besagte Gesetz gibt es seit 2010).
Wobei eine Bürgerinformation ausgewogen sein muss und nicht nur die Darstellung der eigenen Sicht wiederspiegeln darf. Zu einer Information, die dazu befähigen soll, sich ein Urteil zu bilden, gehört mehr als die Benennung von möglichen Umlagezahlen. Es muss kritisiert werden, dass das Veröffentlichungsorgan der VG Linz ausschließlich vom Verbandsbürgermeister als Veröffentlichungsplattform genutzt werden darf. Demokratie lebt von Rede und Gegenrede, nicht von empfundenen Wahrheiten eines einzelnen.
Zwischenzeitlich hat sich die SPD-Fraktion Informationen in vielfältiger Weise organisiert. Lesen Sie ein Ergebnis dieser Recherche in unserem Beitrag „Klarstellung zum Thema Zwangsfusion“ vom 22. Oktober 2016 auf dieser Homepage.
Verbandsbürgermeister Fischer widersprach der Darstellung, die von ihm veröffentlichten Mehrbelastungen, die durch die erhöhten Umlagen entstehen würden, seien das für die VG Linz teuerste Modell. Er legte zwei Seiten Berechnungen zu einer Zweier- bzw. Dreierfusion vor. Anmerkung der Redaktion: diese Zahlen konnten in der Kürze der Zeit noch nicht nachvollzogen werden.
Verbandsbürgermeister Fischer trug sodann seine durch das Veröffentlichungsblatt der VG und weitere Presseartikel bekannte Darlegung der Situation vor. U.a. führte er an, Linz habe keinen Fusionsbedarf, die Zahlen, die dem Fusionsbedarf Bad Hönningen zugrunde lägen, seien unzutreffend, der erheblichen Mehrbelastung der verbandsgemeindeanhörigen Kommunen durch höhere Umlagen könne er nicht zustimmen, was auch seitens des VG- Rates unterstützt werde, auch die Bad Hönningen Bürger würden durch eine Fusion stärker belastet bei den Gebühren für ihr Abwasser.
Herr Fischer verwies auf die vielen freiwilligen Kooperationen (beim Abwasser, ruhenden Verkehr …) der betroffenen Verbandsgemeinden, die anstelle einer Fusion intensiviert werden sollten.
Verbandsbürgermeister Fischer teilte mit, dass – so seine Wahrnehmung – aufgrund der bisherigen Behandlung der Angelegenheit durch die VG Linz und ihm und der Androhung einer Bürgerbefragung das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz in Person des Staatssekretärs Kern auf ihn zugekommen sei und ein Gesprächsangebot unterbreitet habe, das er annehmen werde. Es sei ein Vieraugengespräch vorgesehen. Der Bürgerentscheid sei jedoch nur vertagt, die weitere Vorgehensweise hänge vom Ausgang dieses Gespräches ab. Dieses Gespräch werde mit Sorgfalt geführt.
Wolfgang Paschelke von der FWG sprach an, dass für ihn erkennbar sei, dass das Einlegen rechtlicher Mittel gegen eine Zwangsfusion wenig Aussicht auf Erfolg habe und einer politischen Lösung der Vorrang einzuräumen sei. Eine größere Verwaltungseinheit bedeute ein mehr an wirtschaftlicher Effizienz. Bei der hohen Anzahl kleiner Kommunen im Land sei auch das in NRW praktizierte System der Einheitsgemeinden eine mögliche Variante. Jörg Haußer von der FWG brachte vor, dass eine Berechnung möglicher Umlagezahlen nur auf der Grundlage der Zahlen 2016 für das Jahr 2017 möglich sei. Da die Steuerkraft jeder Kommune jährlich schwanke, sei eine genaue Voraussage für die nächsten Dekaden nicht möglich.
Der Verbandsbürgermeister teilte mit, er strebe eine politische Lösung an. Der Einführung von Einheitsgemeinden stehe er skeptisch gegenüber, da die Identität kleiner Gemeinden verloren gehe. Bezüglich größerer Verwaltungseinheiten glaube er nicht daran, dass Kosten durch Personaleinsparungen zu erzielen wären.
Jochen Mutz (SPD) machte deutlich, dass die Darstellung, dass Hönninger Bürger mehr für ihr Abwasser werden zahlen müssen bei einer Fusion (und – so der Verbandsbürgermeister – auch über eine Fusion nicht erfreut sein dürften) nur die halbe Wahrheit darstelle. Die Linzer Bürger würden in einer Fusion entlastet und zahlten in diesem Fall weniger Abwassergebühren. Grund, warum die Linzer deutlich mehr für ihr Abwasser zahlen müssten, sei die sehr hohe Verschuldung des Linzer Abwasserwerkes.
Anmerkung der Redaktion: Alle Bürger der Verbandsgemeinde Linz sind schon seit Jahren nicht erfreut, dass sie deutlich mehr aufbringen müssen für ihre Abwasserbeseitigung als Nachbarkommunen.
Vergleich Wasser-/Abwassergebühren pro Person/Jahr
VG Bad Hönningen: 160,00 Euro
VG Unkel: 220,00 Euro
VG Linz: 251,00 Euro (hinzu kommt im Falle der VG Linz, dass zusätzlich bei Kanalausbaumaßnahmen und größeren Sanierungen ein nennenswerter Baukostenzuschuss auf jeden Grundstückseigentümer zukommt, in Bad Hönningen und Unkel sind diese in den Gebühren enthalten).
Jochen Mutz merkte kritisch an, ob eine Bürgerbefragung nicht tatsächlich ein Verschieben der Verantwortung möglicher Konsequenzen von der Politik auf die Bevölkerung darstelle.
Markus Eulenbach (SPD) begrüßte, dass die Gespräche mit Mainz wieder aufgenommen werden. Ohne Einigung komme – so die gesetzliche Vorgabe – zwangsläufig die Zwangsfusion mit Bad Hönningen (ohne Unkel). Erst nach deren Vollzug könne Klage mit zweifelhaften Siegeschancen geführt werden. Er hoffe, dass Herr Fischer für das vorgesehene Gespräch mit dem Vertreter der Landesregierung dieses Mal mehr als 5 Minuten einplane.
Verbandsbürgermeister Fischer teilte hierzu mit, dass man vereinbart habe, sich wenigstens eine Stunde auszutauschen. Im Übrigen habe er in Mainz nicht mit Klage gedroht.
Herr Eulenbach begrüßte diese Aussagen und gab seiner Hoffnung Ausdruck, der Verbandsbürgermeister sei seiner Verantwortung bewusst. Gut sei, dass erst einmal Zeit gewonnen wurde, die nun klug genutzt werden sollte.
Er fügte hinzu, dass er mit Freude feststelle, dass die Wertschätzung der Höhengemeinden durch diese Diskussion gewonnen habe.
Josef Limbach teilte für die CDU mit, dass es nicht hingenommen werden könne, dass die Gemeinde Vettelschoß durch eine Fusion mehr Umlagen zahlen müsse und dieses Geld für notwendige Investitionen vor Ort fehlen würde. Die CDU Vettelschoß unterstütze den Kurs des Verbandsbürgermeisters, nach ihrem Willen solle die Verbandsgemeinde Linz eigenständig bleiben.
Norbert Rohringer von der FWG kritisierte, dass zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes im Ortsgemeinderat ein Antrag der SPD-Fraktion nötig war. Das Thema Fusion hätte verwaltungsseitig viel früher auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen. Er stellte klar, dass er hier im Gemeinderat nicht für die Verbandsgemeinde spreche, hier ginge es um die Ortsgemeinde und demzufolge sei es legitim, Gespräche mit der Nachbarverbandsgemeinde Asbach zu führen. Eine Angliederung an die VG Asbach sei aus finanzieller und struktureller Sicht für Vettelschoß eine Alternative.
Gabi Marquardt (SPD) bat, das Thema Fusion nicht ausschließlich unter dem Aspekt der Umlagezahlungen zu bewerten. Sie verwies darauf, dass in allen betroffenen Verbandsgemeinden Fachpersonal fehle (weil der Stellenplan das nicht hergibt), um ein wirksames Controlling, eine wirtschaftliche Ermittlung und Betrachtung der in der Doppik deutlich werdenden Unterdeckungen mit Lösungsansätzen zu begegnen. Beispielhaft nannte sie die Einführung eines Gebäudemanagement. Die finanzielle Ausstattung der Gemeinden sei unzureichend, die Gewerbesteuer schon seit über 20 Jahren ob ihrer Verteilung und Unzuverlässigkeit in der Diskussion. Auch sei kritisch zu überprüfen, wer zukünftig für was zuständig sein solle (Schulen, Kindertagesstätten), ob Altenheime, Wohn- und Gewerbegebäude in der Trägerschaft einer Verbandsgemeinde oder Gemeinde verbleiben sollten?“
Nov. 16 SPD
Homepage: Akut drohende Zwangsfusion vom Tisch – Land gibt Zeit zum Gestalten einer freiwilligen Fusion bis 2019
Eine Zwangsfusion zum Jahresende ist abgewendet – die Verbandsgemeinden Linz, Bad Hönningen und Unkel loten – unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen – bis 2019 aus, ob und wie sie in einem ergebnisoffenen Dialog eine freiwillige Zusammenführung ihrer Kommunen gestalten können. Das ist Ergebnis eines Gespräches zwischen Staatssekretär Kern, aus dem Mainzer Innenministerium und Verbandsbürgermeister Fischer.
Egal, wer für sich als Erfolg reklamieren wird, dass es zu diesem Zeitgewinn gekommen ist, wichtig ist, dass man wieder miteinander spricht und die beiden Züge nicht in Konfrontationskurs aufeinander zufahren. Dank gebührt denen, die still und leise im Hintergrund mit dazu beigetragen haben, den Weg zu bereiten, dass der Gesprächsfaden zwischen Land und Verbandsbürgermeister Fischer wieder aufgenommen wurde. Gut dass das Land und der Verbandsbürgermeister dieses Gespräch gewinnbringend genutzt haben.
Alle Beteiligten tun nun gut daran, die gewonnene Zeit zu nutzen, denn kommt keine freiwillige Zusammenführung bis 2019 zustande ist eine mögliche Zwangsfusion, die wenig Gestaltungsspielraum zulässt nicht vom Tisch. Es gilt, vertrauensvoll, nicht überheblich, nicht mit Vorfestlegungen, aber unter aktiver Einbeziehung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger ein gutes Ergebnis für alle Menschen dieser Region herauszuholen. Es gibt viel zu verändern, dazu muss über den Tellerrand hinaus geschaut werden. Unsere schnelllebige Zeit verlangt auch Kommunen steten Wandel ab. Ergreifen wir die Chance.
Noch eines: Sie haben in Artikeln gelesen, ob St. Katharinen und Vettelschoß nicht besser in der VG Asbach aufgehoben wären. Es ist legitim, das auszuloten. Dies wird jedoch nicht nur in der Frage von Umlagezahlungen zu bedenken sein, gewachsene Strukturen müssen ebenso berücksichtigt werden wie die Meinungen der Bürger. Dies ist ein langer Prozess, der nicht nur damit beantwortet werden kann, wer wem welches Geld wegnehmen will.
Fraglich ist, ob einem Wechsel der Höhengemeinden (durch VG Linz, VG Asbach, Land) zugestimmt würde. Allein der Wille der Ortsgemeinden reicht nicht.
Das Land hat in solchen Fällen abzuwägen, ob die Interessen einzelner Ortsgemeinden dem Gemeinwohl überwiegen. Bedenkt man nun dabei, dass die zwei Höhengemeinden zusammen die stärksten Umlagezahler in der VG Linz sind, kann jeder sehr leicht erkennen, dass das Gemeinwohl der VG Linz in diesem Fall nicht überwiegen wird.
Homepage SPD: Nov. 2016
Kommunalreform (Fusion) – ein Schreckgespenst?
Die Kommunalreform – was ist das eigentlich? Zurzeit bewegt sie die Gemüter der Kommunalpolitiker Land auf – Land ab. Vor allem in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein wird heiß darüber diskutiert. Von einem Diktat der Landesregierung ist hier sogar die Rede. Aber was verbirgt sich hinter dieser Reform und was bedeutet sie für die Bürger?
Die Kommunalreform dient der Neuorganisation der Strukturen im Land. Betrachtet man Rheinland-Pfalz (RLP) unter organisatorischen Gesichtspunkten, so fällt auf, dass es die höchste Anzahl an Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) aufweist. Das Land gliedert sich in 24 Landkreise, 12 kreisfreie Städte und ca. 2.300 kreisangehörige Gemeinden bei ca. 4 Millionen Einwohnern und zeichnet sich damit durch eine ausgesprochen kleinteilige Struktur aus. Einige dieser Gemeinden sind so klein, dass nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Überleben mehr als fraglich ist. Das Land hat sich nun auf die Fahnen geschrieben die Strukturen so anzupassen, dass Gemeinden zukunftssicher aufgestellt werden und weiterhin ein hohes Maß an föderaler Selbstständigkeit behalten.
Eine erste Kommunal-(Gebiets-)reform gab es bereits zwischen 1969 und 1974. Damals wurden sowohl Regierungsbezirke, Landkreise als auch Gemeinden und Verbandsgemeinden zusammengelegt, oder auch verselbstständigt. Ziel war es, die Effektivität der kommunalen Organisationen und deren finanziellen Spielraum zu verbessern. Ein finanzieller Ausgleich zwischen wohlhabenden und weniger wohlhabenden Gemeinden hat dazu in erheblichem Maße beigetragen. Der solidarische Gedanke stand damals und steht auch heute wieder im Vordergrund.
Warum aber erneut eine Kommunalreform? Studien renommierter Experten haben ergeben, dass zukünftig, auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, nur Gemeinden einer bestimmten Größenordnung eine Überlebenschance haben. Dabei ist jedoch nicht nur die Bevölkerungszahl, sondern auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinden von Bedeutung. Eine Gemeinde muss in der Lage sein, die kommunale Selbstverwaltung mit Leben zu erfüllen. Was gleichbedeutend ist mit der Frage, ob Unternehmen und /oder Einrichtungen in der Gemeinde angesiedelt sind, die durch ihre Steuern und Abgaben das notwendige finanzielle Polster sicherstellen. Gemeinde bedeutet hier auch Verbandsgemeinde (VG). Innerhalb einer VG gilt der Solidargedanke besonders. Gemeinden, die nur über begrenzte Einnahmen verfügen, können sich auf die Unterstützung – in Form von Abgaben – der anderen Gemeinden verlassen.
In der Folge hat der Landtag RLP (alle Fraktionen) das „Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG)“ beschlossen. Das Gesetz ist am 06.10.2010 in Kraft getreten. Ziel ist es, wie auch vor 40 Jahren, die Strukturen für den Bürger effektiver zu gestalten und den Verbandsgemeinden eine Zukunft mit einem hohen Maß an Spielraum zu ermöglichen. Gemeint ist hier – man mag es bedauern – auch der finanzielle Spielraum. Das Gesetz sieht vor, dass Verbandsgemeinden mindestens über 12.000 Einwohner verfügen müssen oder wirtschaftlich in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Ebenso sind landschaftliche und topografische Gegebenheiten von Bedeutung. Sind diese Kriterien jedoch nicht erfüllt, – die Aufzählung erhebt hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit -, steht eine Fusion mit einer anderen VG an.
Steht so ein Fall an, eröffnet das Gesetz den Verbandsgemeinden die Möglichkeit, sich einen Fusionspartner zu suchen, mit dem sinnvollerweise eine gemeinsame Ortsgrenzen und interne Verbindungen bestehen. Es gibt aber auch Fälle, die anders geartet sind. Es gibt Verbandsgemeinden, die die o.g. Kriterien erfüllen und somit allein weiterbestehen könnten. Aber auch sie können zu einer Fusion aufgefordert werden. Nämlich dann, wenn einer ihrer Nachbarn zum Fusionskandidaten wird, weil er die Kriterien nicht erfüllt und kein anderer Partner zur Verfügung steht.
So etwas ist nun der VG Linz passiert. Obwohl Linz anhand er Bevölkerungszahl und der Wirtschaftskraft allein weiterbestehen könnte, erreichte sie im Juli diesen Jahres ein Schreiben des Innenministeriums, aus dem hervorgeht, dass ein Zusammenschluss mit Bad Hönningen eine sehr gute Lösung sei. Hintergrund ist, dass Bad Hönningen die o.g. Kriterien nicht erfüllt und somit fusionieren muss. Mit im Spiel ist auch noch die VG Unkel, die zwar wie Linz eigenständig bleiben könnte, aber ein großes Interesse an einem freiwilligen Zusammenschluss mit Linz und Bad Hönningen signalisiert hat.
Der Brief aus Mainz hat zu heftigen Reaktionen beim Bürgermeister der VG Linz geführt, der sich vehement gegen diese „Zwangsehe“ und – die aus seiner Sicht – damit verbundenen Nachteile wehrt. In einer ganzen Serie von Veröffentlichungen wird immer wieder hervorgehoben, dass sich u.a. durch die Fusion die Abgabenlast der Ortsgemeinden erhöhen wird und die seinerzeit durch das Gesetz festgelegten Kriterien heute überholt sind. Wissen muss man in diesem Zusammenhang, dass der Verfassungsgerichtshof RLP (LVG) das KomVwRGrG für verfassungskonform erklärt hat. Es ist damit die anerkannte Grundlage für alle weiteren Maßnahmen der Reform.
In einer Veröffentlichung ist sogar die Rede davon, dass die Existenz einzelner Ortsgemeinden durch eine Fusion bedroht sei. Als Basis für diese Argumentation wird jeweils die so genannte „Dornbach-Studie“ herangezogen, die viele – alle wäre zu viel gesagt – Aspekte eines Zusammenschlusses untersucht hat. So wird auch die Entwicklung der Abgaben aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet und kommt im Ergebnis zu einer oberen und unteren Grenze der Abgaben. In der Tat wird es zu einer Erhöhung der Abgaben kommen. Betroffen ist davon aber nicht nur Linz, sondern auch Bad Hönningen, denn dort stehen z.B. nach einer Fusion deutlich höhere Abgaben für Abwasser an, während sie in Linz sinken.
Aber kann man alles auf den finanziellen Aspekt herunterbrechen? Hier ist auch Solidarität mit den wirtschaftlich nicht so gut aufgestellten Gemeinden gefordert. Gerade in der VG Linz müsste hierfür großes Verständnis herrschen. Größte Umlagenzahler sind die so genannten „Höhengemeinden“ St. Katharinen und Vettelschoß, die gemeinsam den Wirtschaftsmotor der VG Linz a. Rhein darstellen und von deren Abgaben auch die anderen Ortsgemeinden in hohem Maße profitieren.
Zu den Vorteilen einer Fusion gehört, dass mittel- bis langfristig Doppelstrukturen in der Verwaltung beseitigt werden können und durch die Bündelung von Personal – und damit Fachwissen – den Bürger ein besserer Service geboten werden kann.
Verständigt man sich auf einen freiwilligen Zusammenschluss, können die Beteiligten ihre zukünftige Struktur und Organisation in hohem Maße selber gestalten. Das betrifft neben Strukturen auch die viel gestressten Umlagen. Nicht zwangsläufig müssen sich Umlagen oder auch die Verpflichtungen einer Alt-VG über die gesamte neue VG erstrecken, sondern können zunächst für max. 10 Jahre im hergebrachten Bereich verbleiben. Das Land gibt bei freiwilliger Fusion noch einen Zuschuss in Höhe von 1 Mio € je beteiligter Verbandsgemeinde.
Der fällt allerdings weg, wenn das Land die Fusion verordnen muss. Ebenfalls ist in diesem Fall der Gestaltungsspielraum der Beteiligten begrenzt. Das Land greift bei einer „Zwangsfusion“ erheblich tiefer in den Fusionsprozess ein. Viele betroffene Verbandsgemeinden im Land und auch im Kreis Neuwied, bei denen ein Gebietsänderungsbedarf festgestellt wurde, haben erfolgreich den Weg der freiwilligen Fusion gewählt.
Andere Gemeinden haben es darauf ankommen lassen. Bei ihnen wurde die Fusion gesetzlich geregelt, es kam also zu einer „Zwangsfusion“. Aus diesem Kreis haben sieben Verbandsgemeinden Normenkontrollanträge beim LVG mit dem Ziel, eine Fusion zu verhindern gestellt. In einem Fall war der Antrag erfolgreich und es kam nicht zu einer Fusion. Das LVG begründete sein Urteil damit, dass die betroffene Gemeinde sehr wohl den Kriterien des KomVwRGrG entsprach.
Bei den weiteren Fällen entschied das LVG, dass die gesetzlich verordnete Fusion rechtens ist. Die Situation dieser Verbandsgemeinden ist mit der VG Linz a. Rhein vergleichbar: eine VG, die keinen Gebietsänderungsbedarf hat, muss mit einer VG mit Bedarf fusionieren. Die Zusammenführung wurde in jedem der Fälle als zumutbar bewertet, auch wenn sich dadurch die finanzielle Belastung erhöhte. Das LVG hat hier den Begriff der „passiven Fusionspflicht“ geprägt. Das Argument, hier sei man in seiner kommunalen Selbstverwaltung eingeschränkt, hat das LVG regelmäßig verworfen. Daran konnten auch Bürgerentscheide nichts ändern.
Das Innenministerium in Mainz hat in einem Gespräch mit dem Bürgermeister der VG Linz den Druck aus dem Kessel genommen. Der ursprünglich sehr kurzfristige Termin für eine Entscheidung über die Fusion mit Bad Hönningen wurde bis 2019 verlängert. Diese Frist wurde zuvor auch schon anderen Fusionskandidaten eingeräumt. Zu prüfen ist danach in dem verbleibenden Zeitraum, ob eine freiwillige Fusion unter der Einbeziehung der VG Unkel realisiert werden kann. Akut steht eine Zwangsfusion also nicht an. Einigt man sich aber nicht, steht man 2019 vor der gleichen Situation wie heute.
Die Position der Höhengemeinden in der Fusionsfrage ist ambivalent. Sie lehnen eine Fusion mit der Begründung der zu erwartenden Erhöhung der Umlagen ab. Beide Gemeinden bringen schon heute die Masse der Finanzmittel für die VG Linz auf. Die VG Linz solle auch vor diesem Hintergrund ihre Eigenständigkeit behalten, so die beiden Höhengemeinden. Gleichzeitig führt man mit dem „Lenkungsausschuss Fusion der VG Asbach“ Gespräche, ob eine Angliederung an die VG denkbar und möglich ist. Ob das zukünftig ein Vorteil für die beiden Gemeinden ist, steht in den Sternen. Aber nicht nur St. Katharinen und Vettelschoß haben diesen Schritt in Erwägung gezogen, auch die Gemeinde Leutesdorf (VG Bad Hönningen) hat die Diskussion über ein Ausscheiden aus der VG und einen Anschluss an die Stadt Neuwied eröffnet.
Gesetzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit aus einer VG auszuscheiden und sich einer anderen anzuschließen, also freiwillig zu fusionieren. Mit den §§ 10 und 11 in der Gemeindeordnung (GemO) sind entsprechende Regelungen getroffen, die einen solchen Schritt jederzeit ermöglichen. Solange jedoch das KomVwRGrG in Kraft ist, gelten seine Bestimmungen auch in diesem Fall. Es ist also das höherwertige Gesetz.
Nach KomVwRGrG § 3 müssen einer freiwilligen Fusion immer die VG-Räte und die Räte der Ortsgemeinden (OG) der aufnehmenden und der abgebenden VG zustimmen. Dabei müssen jeweils mehr als die Hälfte der OG der beteiligten Verbandsgemeinden sich damit einverstanden erklären. Man beachte in diesem Zusammenhang die Anzahl der OG, die in der VG Linz vereint sind. Auch wenn die Höhengemeinden willig sind, ist schwer vorstellbar, dass die anderen OG zustimmen und sich damit freiwillig den Geldhahn abdrehen.
Aber der Gesetzgeber hat noch eine weitaus höhere Hürde errichtet und die heißt „Gemeinwohl“. Sowohl die GemO als auch das KomVwRGrG stellen alle Fusionen – freiwillig oder per Gesetz verordnet – unter den Vorbehalt des Gemeinwohls. Die letzte Entscheidung, auch bei einer freiwilligen Fusion, liegt bei der Aufsichtsbehörde. Sie entscheidet als letzte Instanz, ob die Fusion im Sinne des Gemeinwohls ist. Das LVG hat in sechs von sieben Verhandlungen mit seinen Urteile ausdrücklich anerkannt, dass die gesetzlich verordneten Fusionen dem Gemeinwohl dienen.
Gemeinwohl, ein schwer zu fassender Begriff. Oftmals wird er heute von Gruppierungen herangezogen, um ihre Interessen gegenüber einer größeren Gemeinschaft zu kaschieren bzw. durchzusetzen. Dahingegen wird der Begriff allgemein verstanden als „… Gegenbegriff zu bloßen Einzel- und Gruppeninteressen innerhalb einer Gemeinschaft“. Also genau das Gegenteil. Hat da im Zusammenhang mit der Fusion die Interessenlage von zwei Gemeinden Vorrang vor dem – größeren – Rest in der VG? Wohl kaum! Wie schon erwähnt liegt die letzte Entscheidung bei der Aufsichtsbehörde.
Dem KomVwRGrG gingen eine Reihe von Gutachten voraus, die zu dem Ergebnis führten, dass nur Gebietskörperschaften ab einer gewissen Größenordnung und Leistungsfähigkeit ihre kommunalen und staatlich verordneten Aufgaben werden erfüllen können. Dabei hat man sich auch an den Erfahrungen aus anderen Bundesländern orientiert, die diesen Prozess schon durchlaufen haben und so die Leistungsfähigkeit ihrer Kommunen gesteigert und zum finanziellen Ausgleich beigetragen haben. Typisch für alle Reformen ist aber auch, dass manche Aspekte erst mittel- bis langfristig wirken und zunächst nicht wahrgenommen werden. Anders dagegen die Effekte, die als nachteilig empfunden werden und sofort Gegenstand heftiger politischer Diskussionen werden.
Festzuhalten bleibt, dass es noch viele offene Fragen gibt, dass bei Weitem noch nicht alles geklärt ist und es noch viel zu gestalten und organisieren gibt. Hier muss der Bürger aktiv einbezogen werden, denn er ist schließlich der Betroffene!
Gemeinsam mit St.Katharinen haben alle Fraktionen des OGRates Vettelschoß eine Resolution erarbeitet, die bei einer möglichen Freiwilligen Fusion, aber auch schon heute in der VG Linz die Belange der Höhengemeinden berücksichtigen soll.
Auszug 41. Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2019:
Zum TOP Kommunal- und Verwaltungsreform (Fusion) wiederholte Verbandsbürgermeister Fischer Teile seines Vortrages aus der Verbandsgemeinderatssitzung vom 17. Jan 2019, ausführlich in der Presse dargestellt. Die Verbandsgemeinde Linz habe sich mehrheitlich gegen eine freiwillige Fusion von Bad Hönningen, Unkel und Linz ausgesprochen und für den Klageweg gegen eine Zwangsfusion entschieden. Das Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform sei falsch, statt Zwang müsse es freiwillige Kooperationen geben. Gegen eine Zwangsfusion werde man sich mit allen Mitteln (auch gerichtlich) wehren mit guten Erfolgsaussichten, wie Fachleute bescheinigten. Gerade die Höhengemeinden wären von einer Fusion negativ betroffen, da sich die Umlagen erhöhten, wogegen er sich von Beginn an stellte.
Seitens der FWG (Norbert Rohringer) wird vorgebracht, dass man den Beschluss des Verbandsgemeinderates begrüße, dem Verbandsbürgermeister für sein Engagement danke. Die FWG sei von Beginn an gegen eine Fusion gewesen und habe dazu auch einen Bürgerentscheid ins Spiel gebracht. Die beiden Höhengemeinden hätten interfraktionell ein Positionspapier erarbeitet, um die Belange der Höhe gegen die Rheingemeinden zu formulieren, welches dem Verbandsgemeindebürgermeister Anfang 2018 übergeben wurde. Seitens der Höhengemeinde war auch ein Anschluss an die Verbandsgemeinde Asbach angedacht und geprüft worden. Dies habe jedoch nach gegebener Rechtslage kaum Aussicht auf Erfolg.
Die CDU (Josef Limbach) schloss sich den Ausführungen der FWG an und verwies nachdrücklich auf das vorgenannte Positionspapier der Höhengemeinden, dessen Inhalt er dem Verbandsbürgermeister zur Beachtung mit auf den Weg gab.
Seitens der SPD (Jochen Mutz) wurde nachstehende Stellungnahme zu Protokoll gegeben:
„Die SPD-Fraktion nimmt die mehrheitlichen Beschlüsse des Verbandsgemeinderates Linz/Rhein im Zusammenhang mit einer „Fusion“ vom 17.01.2019 zur Kenntnis.
Der Ortsgemeinde Vettelschoß bleibt als Zuschauer nur die Hoffnung, dass das Kalkül, das hinter der Intention des Verbandsbürgermeisters steht, aufgeht, dass
- das Land RLP von einer gesetzlichen Fusion zwischen Linz und Bad Hönningen absieht oder
- falls das Gesetz zur Fusion Linz/Bad Hönningen verabschiedet wird, von der VG Linz beabsichtigte Klagen gegen dieses greifen. Wer sich mit der Gesetzeslage und den bisherigen Urteilen intensiv beschäftigt hat, hegt hieran berechtigte Zweifel.
Das Risiko tragen die Höhengemeinden, die bei einer gesetzlichen Fusion gegenüber einer freiwilligen Fusion erheblich weniger Gestaltungsspielraum bzw. den Verlust von Kompensationsprojekten werden hinnehmen müssen und als stärkste Umlagezahler in der Verbandsgemeinde Linz besonders betroffen sein würden.
Wir bedauern, dass die vergangenen zwei Jahre nicht dazu genutzt wurden, Möglichkeiten einer freiwilligen Fusion ausreichend zu beleuchten und analysieren. Möglicherweise wurde hier eine Chance vertan. Probleme der Zukunft (Fachkräftemangel, Aufgaben im digitalen, wirtschaftlichen, ehrenamtlichen … Bereich werden die (auch in Linz trotz seiner Größe) begrenzte Personaldecke vor große Herausforderungen stellen.
Die Ortsgemeinden St. Katharinen und Vettelschoß haben betreffend das Verhältnis umlagestarke Höhengemeinden zu Rheingemeinden eine umfassende, parteiübergreifende Resolution verfasst und an die Verbandsgemeinde Linz geleitet. Diese Resolution spiegelt nicht nur die Forderungen der Höhengemeinden im Falle einer Fusion wieder, sie haben vielmehr schon heute innerhalb der bestehenden Verbandsgemeinde Linz Berechtigung. Wir fordern deren Beachtung in der Verbandsgemeinde Linz.
Die SPD-Fraktion unterstützt jede Form der Kooperation zwischen Verbandsgemeinden bzw. Gemeinden, die der Entlastung bzw. der Verbesserung für die Bürger dient. Eine intensive Kooperation zwischen Vettelschoß und St. Katharinen war bereits 2005 anlässlich einer gemeinsamen Sitzung der Ortsgemeinderäte gefordert worden, allein vermissen wir seit 13 Jahren die Umsetzung. Wir fordern, den Worten Taten folgen zu lassen und werden hierzu auch eigene Vorschläge einbringen.“
Dem vorgelegten Beschlussvorschlag, den VG-Ratsbeschluss vom 17.1.19 zu unterstützen und „die Verwaltung zu beauftragen, alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, um die berechtigten Interessen der VG Linz und ihrer Kommunen sowie ihrer Bürgschaft politisch wie rechtlich wahrzunehmen“, werde die SPD nicht zustimmen.
Zum einen wurden dem Ortsgemeinderat zur umfassenden Beurteilung nicht alle hierzu notwendigen Unterlagen und Informationen über Aktivitäten zur Verfügung gestellt, zum anderen berücksichtige der Beschlussvorschlag nicht die besonderen Belange der Ortsgemeinde Vettelschoß (Stichwort Resolution der Höhengemeinden). Es handele sich um eine Kopie der VG-Vorlage, bei der nur die Unterschriften ausgetauscht worden seien und die eine sachliche, objektive Darstellung des Beratungsgegenstandes und das Aufzeigen von Alternativen vermissen lasse.
Nach Ansicht der SPD kommen Zukunftsthemen in Bezug auf eine freiwillige Fusion – Verbesserungen ÖPNV, ärztliche Versorgung, Bürgerfreundlichkeit, Synergieeffekte…. – in der vorliegenden Beurteilung nicht vor, Chancen blieben ungeprüft.
Seitens der SPD werde die Vorlage „aktueller Stand Gutachten“ (einst zur Beurteilung von Fischer initiiert; von der VG Linz alleine zu bezahlen auf Bestreben Fischers; vor der Entscheidung jedoch der VG und den Ortsgemeinden nicht vorgelegt: reine Steuerverschwendung!) gefordert.
Ergänzt wurden die vorstehenden Ausführungen durch Markus Eulenbach (SPD) in einer persönlichen Erklärung:
„Die beiden Gemeinderäte der Ortsgemeinden Vettelschoß und Sankt Katharinen haben fraktionsübergreifend ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet. Sie taten dies, um im Falle einer Fusion, die Interessen der beiden Höhengemeinden bestmöglich vertreten zu wissen. Wir müssen feststellen, dass dieses Papier bis heute unbeantwortet und unberücksichtigt geblieben ist.
Heute schon sind die beiden Gemeinden Vettelschoß und Sankt Katharinen mit ihren 3 Millionen Euro Abgabe ein wichtiger finanzieller Partner für die Verbandsgemeinde Linz. Unterzieht man diesen Sachverhalt einer Kosten-Nutzen-Betrachtung ist sicherlich noch Luft nach oben. Man kann doch nicht so tun, als ob heute alles gut ist, und dies zu bewahren gilt. Im Gegenteil, zurzeit muss Vettelschoß/Kalenborn erleben, dass wir offensichtlich vielmehr als „Müll- und Ablagefläche“ betrachtet werden.
Ich hätte gerne das Thema Fusion genutzt, um die beiden Höhengemeinden in eine Verhandlungssituation zu bringen und nicht länger nur Bittsteller gegenüber der Verbandsgemeinde Linz zu sein. Das Positionspapier kann hierzu eine gute Orientierung bieten. Themen wie ärztlich Nahversorgung, ÖPNV oder eine Diskussion über unsere gemeindeeigenen Einrichtungen wie z.B. Kindergarten und Grundschule wären lohnende Themen gewesen.
Ich bin überzeugt davon, dass ein Gemeinderat auch eine Vision entwickeln muss, wie die Gemeinde in 10, 15, oder 20 Jahren aussehen soll, um den Erwartungen und Anforderungen ihrer Bürgerinnen und Bürger bestmöglich gerecht zu werden. Dies sehe ich zurzeit nicht, stattdessen gilt Abgrenzung und Stillstand. Ich erwarte, dass die Verbandsgemeinde dies entlang des Positionspapiers gemeinsam mit uns entwickelt.
Das Gutachten, welches mir am 08.01.2019 in Kasbach vorgestellt wurde, ist völlig unzureichend. Wenn ich im Rahmen meiner Arbeit bei einer betriebswirtschaftlichen Auswertung die Personalkosten, Investitionen, Abschreibungen und nicht vergleichbare Sachverhalte nicht berücksichtigen würde, würde man mich rauswerfen; warum? Zu Recht.
Es zeigt einmal mehr, dass die Architektur von Herrn Fischer und der Mehrheit des Verbandsgemeinderates im Umgang mit dem Thema Fusion, die Chancen dieser nie ernsthaft in Betracht gezogen hat. Vielmehr wurde bereits bei dem Punkt von möglichen Mehrkosten jegliche Bereitschaft, auch Chancen zu erkennen, verworfen.
Selbst wenn die Abgaben für Vettelschoß um z.B. 100.000,00 Euro im Jahr steigen sollten, ist doch ein erzielter Mehrwert der darüber liegt, eine lohnende Betrachtung.
Aufgrund dessen kann ich der vorgelegten Stellungnahme nicht zu stimmen. Sie gibt zudem Herrn Fischer und dem Verbandsgemeinderat Linz einen moralischen Freibrief, durch alle Instanzen klagen zu können. Dies halte ich nicht für zielführend.
Ich gehe davon aus, dass hier die anwesenden Gemeinderatsmitglieder keinem Fraktionszwang unterliegen. Aufgrund der sehr unzureichenden Datenlage kann ich mir zur vorgelegten Stellungnahme nur eine Gegenstimme oder Enthaltung vorstellen.“
Verbandsbürgermeister Fischer versicherte, dass er Belange der Höhengemeinden ernst nehme und entsprechend berücksichtige. Nach seiner Analyse bringe eine Fusion für die VGs ausschließlich Nachteile: in Linz höhere Umlagen, in Bad Hönningen höhere Abwassergebühren.
Der vorgelegte Beschlussvorschlag wurde bei 3 Gegenstimmen aus der SPD, und 1 Enthaltung aus der FWG angenommen.