Baugebiete

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Die SPD – Fraktion hat vor diesem Hintergrund am 29.01.2017 um die schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen bis zum 06. März 2017 angefragt.

Die Privaterschließung Baugebiet Kalenborn III – V kommt – so die Gemeindeleitung in der 24.GemR – nicht zustande. Der Vertrag mit der Fa. Reininghaus soll beendet werden.
Ist der Vertrag bis zum heutigen Datum beendet worden? Wenn nein, welche Gründe liegen dafür vor?
Entstehen der Gemeinde aus dem Vertrag (mit dem Erschließungsträger) und/oder dessen Kündigung Kosten? Gem. o.a. GemR soll geprüft werden, ob ein Investor/Bauträger gefunden werden kann. Welche Maßnahmen wurden in dieser Sache bisher ergriffen?

Antwort FB 3
Mit dem Büro Weber Consulting, Herrn Reininghaus ist vereinbart, dass wegen der im Rahmen der Vorgespräche mit den Eigentümern aufgetretenen Probleme eine Fortführung des Versuches einer freiwilligen Baulandumlegung zunächst nicht erfolgt. Der Ortsgemeinde Vettelschoß entstehen auf Grund der bisher erfolgten Tätigkeit des Büros keine Kosten.

Antwort Ortsbürgermeister
In dieser Angelegenheit wurden bisher keine konkreten Schritte unternommen. In diversen Ausschusssitzungen wurde darüber gesprochen, jedoch eine direkte Vorgehensweise nicht abgestimmt.

SPD: Dann sollte nicht nur darüber gesprochen werden, sondern auch beschlossen werden! Mehrfach ist im Rat von allen Seiten gefordert worden, das Gelände durch einen Investor/Bauträger erschließen und vermarkten zu lassen. Bauplätze in unserer Gemeinde werden gesucht. Möglicherweise ließen sich Bauträger und die Fa. Weber Consulting für beide – und die Ortsgemeinde – gewinnbringend zusammenführen, immerhin ist schon eine Menge an Vorarbeit seitens der Weber Consulting erbracht worden, auch liegt bereits eine durch die Ortsgemeinde erstellte Abwasserplanung vor und wurde ein Regenrückhaltebecken am Erlenhof und entsprechende Zuleitungen geschaffen.
Als Investor wird seitens der SPD immer wieder angebracht, Kontakt mit Banken, Sparkasse aufzunehmen.

GRat Juni 18:

… Seitens der SPD wurde vorgebracht, dass bei allen genannten Vorhaben (mit Ausnahme der Alten Schule) die Gemeinde kein Eigentum in den betreffenden Gebieten habe. Aus der Sicht, dass die Gemeinde das Heft des Handelns selber in der Hand habe und zudem Einnahmen durch Grundstücksverkäufe erwarten könne, böten sich die gemeindeeigenen ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen hinter der Friedenstraße als Baugebiet an. (Anmerkung der Redaktion: Eine abwassertechnische Erschließung mit der Hanglage zum Klärwerk Hallerbach erscheint problemlos möglich und kostengünstig)