Anmerkung der Redaktion
Die 19. Sitzung war nichtöffentlich, daher gibt es hierzu keine Zusammenfassung.
In der Einwohnerfragestunde wurde erneut nach dem Sachstand „Luftreinhaltung/Entlüftung“ Grundschule gefragt und der Unmut darüber, dass seit einem halben Jahr an eine Umsetzung des Ratsbeschlusses nicht zu denken ist, kund getan. Es wird auf positivere Handlungsweisen in einer anderen Verbandsgemeinde verwiesen.
Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass das angefragte Unternehmen nach einer Aufnahme an der Erstellung eines Umsetzungsvorschlages sei, dass ein weiteres Unternehmen angefragt wurde, dass die Gemeinde in enger Abstimmung mit der Verbandsgemeinde, dem Kreis agiere, wirtschaftlich und zum Wohle der Kinder.
Der Gemeinderat hatte die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Kalenborn-Nord beschlossen (s. 11. und 15. Gemeinderatssitzung)
Seitens des Planungsbüros Dittrich wurde das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger mit Abwägungsvorschlägen vorgetragen.
Sowohl eine schallschutztechnische Ermittlung (insbesondere Verträglichkeit mit anliegender Wohnbebauung), sowie ein Umweltbericht wurden erstellt und in die empfohlenen Abwägungen einbezogen (Schallkontigentierung, Sicherheitsabstand zum Wald, Mindestabstand zur Landestraße, Freihaltung der KV-Leitung, Eingrünung ….).
Die Höhe möglicher baulicher Anlagen wird auf max. 362 m über NHN festgesetzt, die in Teilen bis zu 3,00 m hohen Anschüttungen verringern demnach dort eine mögliche Gesamtgebäudehöhe von 12,00 m.
Der Planentwurf stellt fest, eine Erschließung ist ausschließlich über die Straße „Zur Heide“ zulässig. Bis auf den unmittelbaren Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet ist das Plangebiet vollständig von Bepflanzung zu umgrenzen, die nicht durch Zufahrten unterbrochen werden können.
Die Beseitigung der Eingrünung sowie das Anlegen eines Weges/Erschließung an der Wohnbebauung Reifstein entlang hatte der zuständige Fachbereich der VGV Linz in der Vergangenheit zweimal im Rahmen eines Bauantrages trotz Widerspruchs als genehmigungsfähig bezeichnet. Zukünftig wird bei Vorlagen an den Gemeinderat betr. Bauvoranfragen/-anträgen eine den gesetzlichen Vorgaben genügende Empfehlung der Bauverwaltung erwartet (muss sich der Rat auf eine korrekte fachliche Beurteilung verlassen dürfen). Nicht nur ein Bauherr hat Wünsche/Rechte, auch Nachbarn, die Umwelt……Damit es geregelt abläuft, gibt es Bebauungspläne, gesetzliche Bestimmungen, an denen sich auch eine Auslegung des § 34 Baugesetzbuch zu orientieren hat….
Die Abwasserentsorgung (Oberflächen- und Schmutzwasser) im Plangebiet ist nicht gesichert, sie soll später in möglichen Bauanträgen abgestimmt und geregelt werden, zur Oberflächenentwässerung der jetzigen Nutzung seien keine Maßnahmen nötig, sie erfolge vollständig auf dem Plangebiet, Schmutzwasser falle derzeit nicht an.
Die SPD hatte gefordert, dass, da die Anwohner Wohnbebauung Reifstein, in erster Linie betroffen sein werden, diese zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit von Anregung/Einwendung persönlich angeschrieben werden sollen, wir gehen davon aus, dass dies erfolgte.
Der Rat stimmte den vorgetragenen Abwägungen zu, nahm die Planurkunde mit Text, Begründung und Umweltbericht an und beschloss die Offenlage samt der gesetzlichen Beteiligung.
Der Rat vergab Maler-/Bodenbelagsarbeiten (Erlenweg, Praxiserweiterung) an den günstigst Bietenden, die Fa. Neifer, Vettelschoß, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 19.778,57 Euro.
Seitens der SPD-Fraktion wurden Informationen zum Mietvertrag (Erweiterung/neuer Mietvertrag, Beteiligung an den Renovierungskosten…) erfragt.
Ein Bauantrag Kalenborner Straße (Errichtung eines Zweifamilienhauses) wurde genehmigt.
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurde für den auf eigenen Wunsch ausscheidenden Günter Macht auf Vorschlag der CDU Michael Spitz (als sein Stellvertreter Josef Limbach) gewählt.
Unter Mitteilungen teilte der Ortsbürgermeister mit:
- Die FWG und FDP bilden eine Fraktion.
- Der Haushalt 21 wurde genehmigt, jedoch freiwillige Investitionen gestrichen (u.a. Pauschalansatz Fahrzeuge Bauhof, Turm Willscheider Berg, Halbierung Mittel für Umgestaltung alter Friedhof, Wirtschaftlichkeitsnachweis Photovoltaikanlagen…)
- Für die Kindertagesstätte Kalenborn liege ab dem 1.7.21 eine neue Betriebserlaubnis vor: Öffnungszeiten 7.00 bis 15.00 Uhr inklusive Mittagsverpflegung.
- Umsetzung des „Gute-Kindergarten-Gesetzes“ bedeute mehr Personal und noch größere Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden.
- Nach Ausschreibung wurde zum 1.6.2021 in der Kindertagesstätte Vettelschoß ein Koch eingestellt.
Die FWG/FDP erinnerte an
- die Verabschiedung der neuen Hauptsatzung
- eine finale Entscheidung zum Baugebiet Kalenborn 3-5
- ein Weiterkommen Baugebiet Altenhof
- eine Sicherung Badebetrieb Blauer See
Ratsmitglied Isabell Limbach mahnte an, die Sportstätten baldigst zu öffnen, wenn die Pandemie es zulässt.
Ortsbürgermeister informierte, dass die Nutzung außen wieder möglich sei und er für Freitag eine neue Verordnung erwarte, die eine Innennutzung unter Auflagen wieder ermögliche.