Baugebiet Kalenborn III – V Behandlung nächster Bauausschuss

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Wie der Ortsbürgermeister am 29. Jan. 20 mitteilte. steht eine Unterschrift zur freiwilligen
Baulandumlegung aus. .
Da das Gebiet nicht länger durch einen Erschließungsträger verwirklicht werden soll,
die Gemeinde im großen Stil Grundstücke als Bauerwartungsland aufkaufen wird und
die Erschließung öffentlich erfolgen soll, steht einer gesetzlichen Baulandumlegung
nichts im Wege und eine freiwillige Baulandumlegung nicht zwingend notwendig. Der
Bauausschuss soll sich mit diesem’Thema beschäftigen. Es soll verhindert werden ,
dass die vielen in der Aufstellung befindlichen Baugebiete in direkter Nachbarschaft
vor Kalenborn III-V bebaut werden können .
Die Abwasserbeseitigung für dieses Gebiet wurde verändert und macht die Änderung
des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nötig. Wir beantragen, dies in der
nächsten Gemeinderatssitzung auf den Weg zu bringen.