Das Abwasserwerk der VG Linz ist – im Gegensatz zu den Abwasserwerken der Nachbar-VG – privatrechtlich organisiert. Im Laufe der Beratungen zu einer möglichen Fusion wurde deutlich, dass in
der Verbandsgemeinde Linz nicht nur sehr hohe Abwasserentgelte, sondern im Gegensatz zu Bad
Hönningen und Unkel zusätzlich beachtliche Kanalausbau-/ Kanalsanierungsbeiträge für die Nutzer
anfallen.
Im Zuge der Fusionsberatungen ist bekannt geworden, dass seitens des Abwasserwerks Linz aus um-
satzsteuerrechtlicher Erwägung ein Wechsel der Rechtsform beabsichtigt ist.
Die Tagesordnung zur 41. Sitzung des Gemeinderates Vettelschoß enthält dazu die folgende Informa-
tion der Verwaltung:
„Weniger aus Fusionsgründen, sondern eher aus Gründen des Umsatzsteuerrechtes werden die
VG-Werke-Linz ihren politischen Gremien vorschlagen, im Abwasserbereich das bisherige System
der Erhebung von privatrechtlichen Entgelten auf das öffentliche Gebühren- und Beitragsrecht
umzustellen. Der Entscheidungsprozess soll im 2. Halbjahr 2017 begonnen werden .“
(Auszug aus TO 41. GemR v. 23.01.19; Projektgruppe 5 „Werke“)
Bisher sind jedoch erkennbar keine Maßnahmen zur Umsetzung erfolgt.
Den Bürgern entstehen durch die derzeitige Rechtsform nicht nur finanzielle Nachteile im Vergleich
zu den Nachbargemeinden. Vielmehr ist ihnen bei Rechtsstreitigkeiten auch der kostenneutrale Weg
zum Kreisrechtsausschuss verwehrt. Stattdessen müssen zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten ordent-
liche Gericht mit dem entsprechenden Kostenrisiko für den Kläger bemüht werden.
Die Diskussion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zeigt, dass die Unterhaltung der öffentli-
chen Infrastruktur vom Einzelnen auf die Allgemeinheit übertragen werden soll, das muss gleicher-
maßen auch für die Abwassereinrichtungen gelten.
Zumal die Erneuerung von Kanälen oft nicht altersbedingt erfolgen muss, sondern weil die Hydraulik
(Kanaldimensionen) nicht länger ausreicht. Anwohner von Straßen, in denen die Abwassermengen
mehrerer Kanäle zusammenlaufen, zahlen dann eventuell für ein neues Baugebiet, deren Abwasser
durch ihre Straße fließt, die notwendige Höherdimensionierung in ihrer Straße.
Der Gemeinderat Vettelschoß möge vor diesem Hintergrund folgende Beschlüsse fassen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert im Interesse und zum Vorteil der Bürger unverzüglich alle
Möglichkeiten zu nutzen die VG-Werke Linz von privatrechtlichen Entgelten auf das öffentli-
che Gebühren- und Beitragsrecht umzustellen.
2. Die VG-Werke Linz werden aufgefordert bis zum 31.03.2019 darzulegen, welche Schritte bis
zu diesem Zeitpunkt im Hinblick auf eine Umwandlung unternommen wurden.