Erfolgreiche Aufstellung der Kreistagsliste

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Bei der Kreiskonferenz am 02. Februar 2019 wurde die SPD-Liste für die Kreistagswahl beschlossen.

Die Kandidatin und unsere Kandidaten aus der Verbandsgemeinde Linz belegen in der SPD-Liste für den Kreistag folgende 7 Plätze:

 

Platz  4 – Wolfgang Latz, Stadt Linz

Platz 18 – Melanie Eckhardt, Ortsgemeinde Vettelschoß

Platz 29 – Dieter Runkel, Ortsgemeinde Dattenberg

Platz 39 – Patrick Jungbluth, Ortsgemeinde Leubsdorf

Platz 49 – Torsten Müller, Ortsgemeinde Ockenfels

Platz 55 – Matthias Schneider, Ortsgemeinde Leubsdorf

Platz 57 – Jochen Mutz, Ortsgemeinde Vettelschoß

 

Leider hat es bei der letzten Kommunalwahl kein Linzer SPD-Bewerber in den Kreistag geschafft. Aktuell können wir selbst „unsere“ Anliegen an den Kreistag nicht unmittelbar mitteilen und ggfls. durchsetzen. Vielmehr ist es so, dass wir dafür die SPD-Kreistagsmitglieder der anderen Verbandsgemeinden um ihr Engegement für unsere Verbandsgemeinde Linz bitten. Wir danken ausdrücklich den Genossinnen und Genossen für ihr Engagement gegenüber unserer Verbandsgemeinde Linz. Wir würden uns jedoch im Hinblick auf die nächste Kommunalwahl sehr wünschen unsere Anliegen selbst in den Kreistag einzubringen. Daher ist jede Stimme für unsere Kandidatin und unsere Kandidaten so wichtig.




Änderung der Rechtsform Abwasserwerk Linz

Das Abwasserwerk der VG Linz ist – im Gegensatz zu den Abwasserwerken der Nachbar-VG – privatrechtlich organisiert. Im Laufe der Beratungen zu einer möglichen Fusion wurde deutlich, dass in

der Verbandsgemeinde Linz nicht nur sehr hohe Abwasserentgelte, sondern im Gegensatz zu Bad
Hönningen und Unkel zusätzlich beachtliche Kanalausbau-/ Kanalsanierungsbeiträge für die Nutzer
anfallen.

Im Zuge der Fusionsberatungen ist bekannt geworden, dass seitens des Abwasserwerks Linz aus um-
satzsteuerrechtlicher Erwägung ein Wechsel der Rechtsform beabsichtigt ist.

Die Tagesordnung zur 41. Sitzung des Gemeinderates Vettelschoß enthält dazu die folgende Informa-
tion der Verwaltung:

„Weniger aus Fusionsgründen, sondern eher aus Gründen des Umsatzsteuerrechtes werden die
VG-Werke-Linz ihren politischen Gremien vorschlagen, im Abwasserbereich das bisherige System
der Erhebung von privatrechtlichen Entgelten auf das öffentliche Gebühren- und Beitragsrecht
umzustellen. Der Entscheidungsprozess soll im 2. Halbjahr 2017 begonnen werden .“
(Auszug aus TO 41. GemR v. 23.01.19; Projektgruppe 5 „Werke“)

Bisher sind jedoch erkennbar keine Maßnahmen zur Umsetzung erfolgt.

Den Bürgern entstehen durch die derzeitige Rechtsform nicht nur finanzielle Nachteile im Vergleich
zu den Nachbargemeinden. Vielmehr ist ihnen bei Rechtsstreitigkeiten auch der kostenneutrale Weg

zum Kreisrechtsausschuss verwehrt. Stattdessen müssen zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten ordent-
liche Gericht mit dem entsprechenden Kostenrisiko für den Kläger bemüht werden.

Die Diskussion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zeigt, dass die Unterhaltung der öffentli-
chen Infrastruktur vom Einzelnen auf die Allgemeinheit übertragen werden soll, das muss gleicher-
maßen auch für die Abwassereinrichtungen gelten.

Zumal die Erneuerung von Kanälen oft nicht altersbedingt erfolgen muss, sondern weil die Hydraulik
(Kanaldimensionen) nicht länger ausreicht. Anwohner von Straßen, in denen die Abwassermengen
mehrerer Kanäle zusammenlaufen, zahlen dann eventuell für ein neues Baugebiet, deren Abwasser
durch ihre Straße fließt, die notwendige Höherdimensionierung in ihrer Straße.
Der Gemeinderat Vettelschoß möge vor diesem Hintergrund folgende Beschlüsse fassen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert im Interesse und zum Vorteil der Bürger unverzüglich alle

Möglichkeiten zu nutzen die VG-Werke Linz von privatrechtlichen Entgelten auf das öffentli-
che Gebühren- und Beitragsrecht umzustellen.

2. Die VG-Werke Linz werden aufgefordert bis zum 31.03.2019 darzulegen, welche Schritte bis
zu diesem Zeitpunkt im Hinblick auf eine Umwandlung unternommen wurden.




Anpassung Baulandpreise

Die Ortsgemeinde Vettelschoß veräußert derzeit Bauland an private Bauherren für 67,00 €/m2 und an
gewerbliche Bauherren für 29,00 €/m2.

Laut Statisches Landesamt RLP lag der Preis für baureifes Land im Verwaltungsbezirk Neuwied im
Jahre 2017 im Durchschnitt bei 87,00 €/m2. Die Preise in Vettelschoß liegen damit deutlich darunter.
Die SPD-Fraktion beantragt die folgenden Punkte in der nächsten Hauptausschusssitzung und in der
nächsten Gemeinderatssitzung zu beschließen:

1. Die Verwaltung soll unverzüglich beauftragt werden bis Ende Februar 2019 den marktübli-
chen Preis für private und gewerbliche Baugrundstücke in der VG Linz zu ermitteln.

2. In der Ortsgemeinde Vettelschoß sollen die Baulandpreise für private und gewerbliche Bau-
herren an dieses Niveau herangeführt werden.




Unterschiedliche VG-Umlagesätze in der VG Linz

Die SPD – Fraktion beantragt folgende Anfrage im öffentlichen Teil der nächsten Hauptausschusssitzung und der nächsten Gemeinderatssitzung zu behandeln:

Unterschiedliche VG-Umlagesätze in der VG Linz

Es wird um mündliche Erläuterung durch die Verwaltung in den Sitzungen und ergänzende schriftliche Beantwortung gebeten.

In der Informationsveranstaltung am 08.01.2019 in Kasbach über das durch den Bürgermeister der VG Linz beauftrage Gutachten zu den Auswirkungen der Umsetzung des 1. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 auf die betroffenen Verbandsgemeinden wurden u.a. Zahlen zur VG-Umlage präsentiert.

Dabei wurde deutlich, dass in 2017 die Ortsgemeinden (OG) der VG Linz mit unterschiedlichem Umlagesätzen belastet wurden. Dies wurde mit einem Fehler im Gutachten begründet. Im vorliegenden Haushaltsentwurf für 2019 sind sowohl die Grundlagen (Steuerkraftmesszahlen) für die Erhebung der VG-Umlage als auch die absoluten Werte und Prozentsätze für die VG-Umlage für den Zeitraum 2015 – 2019 dargestellt.

Bei einer Nachberechnung der Umlagen auf dieser Basis ist feststellbar, dass für die Jahre 2015, 2016, 2018 und 2019 für alle Ortsgemeinden der gleiche Prozentsatz in Ansatz gebracht wurde. Für das Jahr 2017 wurden jedoch unterschiedliche Prozentsätze verwendet.

So liegt z.B. der Prozentsatz für die Stadt Linz am Rhein 1,66% unter dem Prozentsatz der OG Vettelschoß. Angegeben ist jedoch, dass jede OG mit einem Prozentsatz von 22,49% belastet wird. Dies trifft jedoch für keine OG zu. Dazu ergeben sich folgende Fragen:

1. Wie kam es zu dieser Ungleichbehandlung der OG?

2. Warum gab es keine Korrektur?

3. Inwieweit ist dieser Fehler heilbar?




Kreistagswahl 2019

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Erfolgreich wurde die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die kommende Kreistagswahl aufgestellt. Auch der SPD-Ortsverein St. Katharinen-Vettelschoß, vertreten durch Markus Eulenbach und Melanie Eckhardt, war bei der Kreisdelegiertenkonferenz dabei!

Fazit: Ein starkes Team führt die SPD-Kreistagsliste 2019!

Schauen Sie bald wieder auf unsere Homepage und erfahren Sie wer nominiert wurde 😉