hier: Beantwortung, Reaktionen seitens des Ortsbürgermeisters und der VG-Verwaltung und sich hieraus ergebende Nachfragen – Stand 31.12.2017
Zur Rechnungsprüfung (RP) (2. Aug. 2017) wurde durch die SPD-Fraktion ein ausführlicher Fragenkatalog erarbeitet und der Verwaltung vorgelegt. Die Fragen wurden – soweit heute schon möglich – beantwortet und Nachfragen zugelassen.
Die Prüfung – wie im Protokoll der Rechnungsprüfungsausschusssitzung dargelegt – war nachvollziehbar, Einwendungen zu Vorgängen der Finanzbuchhaltung und der eingesehenen Belege, zum Jahresabschluss ergaben sich nicht.
Dass die Haushaltswirtschaft „vorschriftsmäßig“ erfolgt, darüber lässt sich hier im Rat seit Jahren streiten. Unsere Interpretierung mit deutlicher Kritik wurde im Rechnungsprüfungsausschuss geäußert.
Wie wir aus Erfahrungen der letzten Jahre wissen, ändert eine Nichtentlastung der Gemeindeverwaltung und der VG-Verwaltung nichts an diesem grundsätzlichen Problem. Der Fehler liegt im System. Die Einrichtung einer öffentlichen Toilette am Friedhof kann die Kommunalaufsicht mit ihrem Veto untersagen, jahrelanger gemeindlicher, wirtschaftlich nicht vertretbarer Zuschuss zu
- Gewerbestandorten wie dem Streif-Gelände (Vermietung/Verpachtung/Verwaltung von Gewerbeimmobilien ist keine kommunale Aufgabe, größere Kommunen gründen hierzu selbständige Gesellschaften des öffentlichen Rechts, eine Kommune schafft mit ihren Bebauungsplänen für Gewerbegebiete lediglich die Voraussetzung für gewerbliche Ansiedlungen),
- reinen Mietobjekten wie den Wohnheimen (die nicht kostendeckend vermietet werden)
werden hingenommen.
Unsere seit Jahren im Raum stehende Forderung nach einem Liegenschaftsmanagement mit wirksamem Controlling (selbst der Einstieg an einem Beispielgebäude) wird von Jahr zu Jahr seitens der Verwaltung in Linz verschoben mit der Begründung eines bestehenden Personalengpasses. Was auch für die Einführung elektronischer Erfassung von Bauhoftätigkeiten (und damit der genaueren Zuordnung dieser Kosten) gilt.
Die SPD hat im Rahmen der RP diese jahrelangen Verschiebungen kritisiert. Die Verbandsgemeinde Linz hat nun im Oktober 2017 eine Sachbearbeiterstelle ausgeschrieben, die u.a. das Aufgabengebiet „Aufbau und Pflege einer Datenbank zu Gebäudekennwerten“ umfasst.
- Wurde diese Stelle besetzt?
- Kann die Ortsgemeinde in absehbarer Zukunft mit einem funktionierenden Liegenschaftsmanagement, einem wirksamen Controlling und der Einführung der elektronischen Erfassung der Bauhoftätigkeit rechnen?
Wir werden Entlastung erteilen, gleichwohl aber einige Kritikpunkte – zum großen Teil zum wiederholten Male – benennen, verbunden mit der Hoffnung auf Einsicht und Abhilfe:
Vorausleistungsbescheide Ausbau Nebenanlagen L 252 Ortslage Willscheid, wurden nicht – wie vom Rat beschlossen – erlassen, was bereits bei den Nebenanlagen L 252 Ortslage Kalenborn der Fall war.
Straßenunterhaltung
Auch 2016 stellte die Gemeinde 80.000 Euro für Straßenunterhaltung in den Haushalt ein. Ausgegeben wurden 8.780,78 Euro, jedoch nicht zur Straßenunterhaltung (sondern für Sicherheitsdienst Dorfplatz, Arbeiten am Willscheider Berg, Leihen Maschinen, Entwässerung eines Fußweges, Weihnachtsbeleuchtung, Instandsetzung Waldweg…). Im Jahre 2016 wurde kein Euro für die Straßenunterhaltung verwendet. Auch wenn bereit gestellte Haushaltsmittel nicht zwangsläufig in Gänze ausgegeben werden müssen, stellt sich die Frage, sind die Vettelschoßer Straßen und Gehwege alle ohne Unterhaltungsbedarf? Wir haben bereits in den Jahren zuvor bemängelt, dass hinsichtlich der Unterhaltung/Lebensverlängerung unserer Straßen nicht ausreichend gehandelt wird. Fast alle Ausgaben in 2015 beruhten auf Straßenwiederherstellung nach vorausgegangenen Kanalbaumaßnahmen (Erpeler Weg, L 252 Kalenborn, Angleichung Bucherfelder Weg, Im alten Hohn plus Ecke Michaelstraße, Willscheider Weg), auch hier fanden wir so gut wie keine Ausgaben zur Straßen-/Gehwegunterhaltung.
Die bereits erwähnte Stellenausschreibung umfasst das Arbeitsfeld „Straßenunterhaltungsmanagement“.
Auch an dieser Stelle deshalb die Frage,
- konnte diese Stelle besetzt werden,
- ist in Zukunft mit einer aktiven Bearbeitung durch die Tiefbauabteilung VG Linz zu rechnen?
Zahlen zum Ende des Haushaltsjahres 2017 weisen aus, dass 23.360,00 Euro von den bereit gestellten Mitteln in Höhe von 80.000,00 Euro ausgegeben wurden, vermutlich – wie in 2016 – nicht ausschließlich zum Hauptzweck der Unterhaltung von Straßen, Gehwegen und Plätzen. Dies wird sich anlässlich der Rechnungsprüfung in diesem Jahr beantworten lassen. Weder Bauausschuss noch Gemeinderat erhielten in 2015, 2016 oder 2017 eine Sitzungsvorlage durch Ortsbürgermeister bzw. VG-Verwaltung zur Entscheidung vorgelegt, Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Unsere Frage, „…sind die Vettelschoßer Straßen und Gehwege alle ohne Unterhaltungsbedarf?“, wurde weder durch den Ortsbürgermeister noch durch die VG-Verwaltung beantwortet. Wir sehen erheblichen Unterhaltungsbedarf, möglicherweise auch Ausbaubedarf, wo Reparaturen nicht mehr greifen können.
Um dies zu ermitteln, haben wir wiederholt Vorschläge unterbreitet, jede Entscheidungsfindung unter Einbeziehung der Anlieger frühzeitig und transparent zu gestalten. Dieser bürgerfreundliche Vorschlag wurde jedoch bisher ignoriert.
- Aktuell fehlen zum Hübelshecker Weg zur Entscheidungsfindung Informationen zum Ergebnis Straßenuntergrunduntersuchung (Sept. 17).
- Wurde im Hübelshecker Weg die im HH 2017 des Abwasserwerkes vorgesehene Kanalsanierung mittels Inliner durchgeführt?
Nebenkosten/Mieten Streif Gelände
Es ist keine Überprüfung und ggfs. notwendige Erhöhung der Nebenkostenpauschale erfolgt. Bislang zahlen die Mieter/Pächter pauschal 1,00 Euro in den Hallen und 0,25 Euro für Freiflächen pro Quadratmeter. Diese pauschalen Nebenkosten wurden seinerzeit durch Ratsbeschluss festgelegt. Mittlerweile haben sich jedoch Änderungen ergeben wie die Außerbetriebnahme des Heizsilos und die deutliche Erhöhung der Gebäudeversicherung. Wir befürchten, die Gemeinde zahlt drauf. Bislang geschlossene Mietverträge der Gemeinde (so hat eine Überprüfung der Finanzlenkungsgruppe erbracht) sind in Bezug auf die Nebenkosten nicht einheitlich gefasst, manche besagen, die Nebenkosten werden alle zwei Jahre überprüft und angepasst, bei anderen wird man ggfs. auch neue, angepasste Verträge abschließen müssen. Man muss es aber angehen. Eine Überprüfung ist überfällig.
Selbst die Neuvermietungen in 2016 wurden mit obigen pauschalen Nebenkostensätzen getätigt, ohne vorher die Deckung der tatsächlichen Kosten zu überprüfen.
Zu Nebenkosten zählen: Heizung, Wasser, Strom, Abwasser, DSL/Telefon, Abfall (insofern dies nicht gesondert vom Unternehmen geleistet wird), Grundsteuer, Reinigung, Wartungen (Aufzug, Heizung…), Bauhofverrechnung/Hausmeistertätigkeit.
Knapp 150.000 Euro waren für das Streifgelände an das Abwasserwerk an Ablösesumme zu zahlen. Diese Kosten wurden bislang – nach unserem Kenntnisstand, zumindest gibt es keinen Ratsbeschluss hierzu – weder in eine neue Miethöhe eingepreist noch beim Verkaufspreis berücksichtigt.
- Wann werden die Nebenkosten sowie Miet-/Verkaufspreise unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen neu kalkuliert? Hierbei geht es um eine Anpassung an die aktuellen tatsächlichen Kosten. Hierzu gibt es bislang keine Aussage. Der SPD-Fraktion wurde lediglich eine Aufstellung der Miet-/Nebenkosten zur Ermittlung der Umsatzsteuer übermittelt.
Durch den Brand auf dem Streifgelände musste ein Unternehmen kurzfristig eine andere Unterbringung finden. Diese wurde ortsnah in einem Teil der Halle gefunden, die bis 23.12.2020 an die Fa. Hochtief vermietet ist (die 10jährige Anmietung war Bestandteil des seinerzeitigen Kaufvertrages des Gesamtgeländes). Nach Einzug des durch den Brand geschädigten Unternehmens wurde diese Miete halbiert, wie wir den Prüfunterlagen entnehmen mussten, wobei diese Kürzung das Doppelte der Miete, die dieses Unternehmen in der abgebrannten Halle zu leisten hatte, beträgt. Da der Mietausfall beim Feuerversicherer nicht mitversichert war, entfällt die Mieteinnahme für die Gemeinde seit dem Brand.
Unsere Fragen an die Gemeindeleitung:
Wie hoch ist der tatsächliche monatliche Gesamtmietausfall (brutto) für die Gemeinde durch die Unterbringung des Unternehmens in der von HochTief angemieteten Halle? Seit wann?
Wie beläuft sich der Sachverhalt bei den Nebenkosten der HochTiefHalle? Was trägt HochTief (bzw. dessen Mieter), was der brandgeschädigte Untermieter, was die Gemeinde monatlich (brutto)?
Ab wann steht die HochTief Halle wieder zur alleinigen Verfügung HochTief (bzw. deren Nachfolger) und wird die im Kaufvertrag festgelegte Mietzahlung in voller Höhe und Übernahme der kompletten Nebenkosten bis zum 23.12.2020 wieder entrichtet?
Diese Fragen wurden wie folgt beantwortet:
Ab 1.12.2017 steht die Halle HochTief wieder komplett dem Nachmieter HochTief zur Verfügung, die Miet- und Nebenkostenkürzung entfällt.
Der reine Mietausfall für die abgebrannte Halle, der nicht mitversichert war, betrug monatlich brutto rund 2.340,00 Euro. Der Ausfall dauerte 29 Monate = Gesamtmietausfall: 67.900,00 Euro.
Zeitgleich wurde aufgrund der Unterbringung der brandgeschädigten Firma in einer vermieteten Halle auf dem Streifgelände, die Miet- und Nebenkostenzahlungen dieses Mieters halbiert. Unter Anrechnung der Miet-/Nebenkostenzahlungen der brandgeschädigten Firma hat die Gemeinde monatlich eine weitere Einnahmenkürzung in Höhe von brutto 2.350,00 Euro, für diese 29 Monate insgesamt demnach 68.100,00 Euro, hinnehmen müssen.
Hierzu ergeben sich für die SPD-Fraktion folgende Nachfragen:
- Warum dauerte die Abwicklung des Brandschadens 29 Monate? Wurden – und wenn ja welche – Maßnahmen ergriffen, um die Abwicklung zu forcieren?
- Warum wurde der Gemeinderat über den monatlichen Gesamtbruttoausfall in Höhe von rund 4.700,00 Euro (vor allem über die nicht gedeckten Kosten der Halbierung der Miete der Ersatzhalle) nicht informiert?
Der vorliegende Jahresabschluss schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von rund 500.000,00 Euro, rund 870.000,00 Euro besser als geplant. Dies allerdings deshalb, weil rund 800.000,00 Euro an geplanten Unterhaltungsmitteln (noch) nicht ausgegeben wurden, wie z.B. bei der Straßenunterhaltung (s.o.).
So erfreulich es ist, wenn auch gespart wird, so muss manches hinterfragt werden:
Beispiel Friedhofshalle:
Hier wurden 2015 5.000,00 Euro genehmigte Haushaltsmittel nicht verausgabt und 2016 4.000,00 Euro. Im Gemeinderat ist es Konsens, dass es auf dem Friedhofsgelände eine öffentlich zugängliche Toilette geben soll, die Mittel hierzu im Investitionshaushalt wurden uns seitens der Kommunalaufsicht gestrichen. In kleinen jährlichen Schritten hätte man die Umsetzung jedoch seit 2015 angehen können (Trennwand Flur zur Absperrung Leichenhalle/vorhandene Toilette, computergesteuerter Schließmechanismus der Eingangstüre …).
Die Haushaltsmittel Friedhof aus dem Jahre 2017 sollen laut Gemeinderatsbeschluss nach 2018 übertragen werden. Somit sind die Voraussetzungen für die Gemeinde erfüllt, 2018 in die Umsetzung zu einem öffentlichen WC am Friedhof einzusteigen.
Beispiel Sporthalle (ausreichende Mittel 2016 und 2017 bereit gestellt im HH):
Die Gemeinde hat seit Monaten eine Zusage zu einer 90 %igen Förderung einer Isolierung der Außenfassade und der Erneuerung der Beleuchtung. Die Außenfassade soll – nach letzten Aussagen – im Herbst 2017 durchgeführt werden, bislang (Ende August) haben wir noch keine Kenntnis über eine Ausschreibung. Die Beleuchtungsanlage sollte in den Sommerferien 2017, spätestens 2018 durchgeführt werden. Die Sommerferien 2017 sind vorbei.
Diese beiden Maßnahmen sollen der Gemeinde energetisch spürbare Entlastung bringen und sollten eigentlich so schnell als möglich umgesetzt werden. Der 10%ige Eigenanteil der Gemeinde an den Gesamtkosten in Höhe von 523.000,00 Euro amortisiert sich schnell. Argumente, die Ausführungspreise liegen derzeit hoch, werden sich auch in 2018 nicht bessern, steht doch das nächste kommunale Konjunkturprogramm für Bildungseinrichtungen schon in den Startlöchern.
Aufgrund unserer vorstehenden Darlegung wurden die energetischen Maßnahmen Sporthalle in der Verwaltung erarbeitet, am 27.9.2017 erstmals beraten und noch in 2017 beschlossen, so dass einer Ausschreibung und Umsetzung nichts mehr im Wege stehen sollte.
Im Jahresabschluss 2016 fällt erneut auf, die Einkommenssteuereinnahmen sinken.
Ein Grund, die Bevölkerung wird älter, mehr sind im Ruhestand. Um so wichtiger ist der Zuzug von jungen Familien. Hierzu wartet ein großes Baugebiet in Kalenborn auf seine Erschließung. Viele Vorleistungen sind getätigt, eine schnelle Umsetzung wäre dann möglich, wenn man die Suche nach einem Investor, Bauträger intensiviert.
Unsererseits wurde vor Monaten in einer Gemeinderatssitzung vorgeschlagen, hierzu auch den Kontakt zur Sparkasse (oder anderen Banken) zu suchen.
Frage an die Gemeindeleitung: Sind diese Gespräche geführt worden? Welche Überlegungen/Anstrengungen wurden getroffen, um die Erschließung möglich werden zu lassen?
Ortsbürgermeister und VG-Verwaltung teilen hierzu mit, dass Gespräche zwischen den Fachbereichen 2 und 3 sowie dem Erschließungsträger geführt worden seien.
Anmerkung der SPD-Fraktion: Dass die Bemühungen des Erschließungsträgers seit langem gescheitert waren, war wiederholt berichtet worden. Seitens des Gemeinderates ist mehrfach beschlossen worden, den Vertrag mit dem Erschließungsträger zu lösen und einen Investor zu suchen.
Eine Antwort, ob die vorgeschlagenen Gespräche mit der Sparkasse (oder weiteren Banken) geführt wurden, wird nicht erteilt.
Seit Oktober 2017 gäbe es – so der Ortsbürgermeister – evtl. einen Investor und es sei zu prüfen, ob Investor und ehemaliger Erschließungsträger zusammengeführt werden könnten (was auch in Bezug auf Sparkasse/Banken möglich wäre).
Wir erwarten zum aktuellen Sachstand unaufgefordert regelmäßige Information an den Gemeinderat.
Die ausgewiesene Eigenkapitalquote „erscheint“ angemessen, schreibt die VG-Verwaltung im Jahresabschluss 2016. Auf Rückfrage wurde diese Quote mit 62 % beziffert und „erscheint“ wurde deshalb gewählt, weil der Wert noch über 50 % liege. Es gebe in der VG Kommunen, deren Werte näher an 100 % liegen.
Der Jahresabschluss 2016 zeigt
- die Gemeinde hat (ohne einen Cent für Investitionen dazu gerechnet) seit 2009 einen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von insgesamt 3.906.758,25 Euro
- die Gemeinde hat zum 31.12.2016 Verbindlichkeiten in Höhe von 4.173.882,35 Euro und kann dabei von Glück sagen, dass die Schuldzinsen zurzeit sehr niedrig sind
- das Eigenkapital der Gemeinde sinkt weiter auf nunmehr 255.129,65 € (zum 1.1.2009 betrug es noch 24.577.864,81 €)
- die Gemeinde hat hohe Verbindlichkeiten für das Regenrückhaltebecken Kau (50,000 Euro jährlich bis 2026)
- die Gemeinde hat aufgrund ihrer guten Steuereinnahmen jährliche hohe Umlagezahlungen zu leisten
Anstrengungen, diese Situation zu verbessern, sollte sich nicht im Verwalten des Status quo beschränken.
Gabi Marquardt, Mitglied Rechnungsprüfungsausschuss für die SPD-Fraktion
Vettelschoß, 23. August 2017
Vettelschoß, 24. Januar 2018