34. Gemeinderatssitzung am 7. Februar 2018

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Vor Eintritt in die Tagesordnung erhoben sich Ratsmitglieder und Zuschauer zum Gedenken an Franz-Albert Nonnen, dem langjährigen Fraktionsvorsitzenden der CDU, der – überraschend – verstorben ist. Ortsbürgermeister Freidel betonte, dass Franz-Albert Nonnen dem Gemeinderat Vettelschoß über 41 Jahre angehörte und sich durch sein Wirken Respekt und Anerkennung erworben und um die Gemeinde verdient gemacht habe, was in einer Gedenkminute gewürdigt wurde.

Zum Protokoll der Gemeinderatssitzungen Nr. 32 gab es erneut einen Wortwechsel zwischen FWG und Rechnungsprüfungsausschussvorsitzendem Günter Macht (CDU) betr. die Rechnungsprüfung Jahresabschluss 2016, auf den nicht weiter eingegangen wird.

In der Einwohnerfragestunde wurde seitens einer betroffenen Mutter darauf aufmerksam gemacht, dass die Behinderung durch einen Gehwegaufbruch Ecke Oberwillscheider Weg/Zur schönen Aussicht nun schon eine sehr lange Zeit bestehe, obwohl der Gehweg eine Hauptzuwegung zum Kindergarten darstelle.  Diese offene Baustelle bedeute, dass  man mit Kinderwagen und Kleinkind an der Hand die Straße nutzen müsse bis man wieder (über einen sehr hohen Bord) auf die Gehweganlage gelange und es mehr als eine brenzlige Situation deshalb gegeben habe. Seitens der Gemeinde sowie der Verbandsgemeinde wurde darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Projekt der VG handele, man deshalb nur beschränkt Einfluss habe, aber darauf aufmerksam machen werde mit der nachdrücklichen Intention einer kurzfristigen Abhilfe. Dies wurde für den nächsten Tag zugesagt.

Herr Lahr von den Heinzelmännchen Vettelschoß sprach an, dass es ihnen als sogenannte „Rentnergilde“ nicht möglich sei, Zuschüsse zu beantragen (mit bis zu 80 % Fördermöglichkeit  – Leader, Naturpark). Für Hinweisschilder sei z.B. ein Antrag auf den Weg zu bringen (10.000,00 Euro). Ortsbürgermeister Freidel bat um eine entsprechende Vorlage der Heinzelmännchen, um im Gemeinderat einen TOP zur Förderantragstellung auf die Tagesordnung setzen zu können.

Weiter fragte Herr Lahr, ob es Ausschlusskriterien gebe, wie die Weinstube im Dorfmuseum zu betreiben sei (Thekenanlage, Umbenennung, Zapfanlage). Gerade im Dorfmuseum möchten sich die Heinzelmännchen weiter einbringen und – sonntags – ehrenamtliche Führungen durchs Museum anbieten. Eine Zusammenarbeit mit dem installierten Seniorencafé sei vorstellbar, nicht aber zu den aktuellen Öffnungszeiten des Seniorencafé donnerstags morgens. Sind diese variabel, fragte er. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass das Seniorencafé über den Seniorenbeirat der VG Linz mit Hilfe von Ehrenamtlichen aus dem Ort betrieben werde, mit denen Kontakt aufzunehmen sei. Mit möglichen Ausschlusskriterien der Weiternutzung Dorfmuseum werde sich der nächste Kulturausschuss befassen.

Zur Tagesordnung bat die FWG-Fraktion, TOP 9, Sternenkinderfeld auf dem Friedhof, zu vertagen, da die Beschlussvorlage nicht die Beratungen im Hauptausschuss wiederspiegele. Zur Klärung wurde der TOP in die nichtöffentliche Sitzung verschoben und wird in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung abschließend behandelt.

Der Gemeinderat hatte (bei einer Enthaltung) dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 (s. Prot. 32. Sitzung) zugestimmt. Die Kommunalaufsicht Neuwied hat diesen Haushalt genehmigt mit der Forderung:  die hauswirtschaftliche Lage der Gemeinde zu verbessern, die hohe Verschuldung, insbesondere im Bereich der Liquiditätskredite zurückzuführen, alle Möglichkeiten der Ausgabenreduzierung  und Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen. Die Gemeinde hat der Kommunalaufsicht den Verkauf von Gewerbegrundstücken angekündigt, um die Haushaltslage zu verbessern und einen weiteren Liquiditätskredit entbehrlich zu machen. Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat dieser Vorgehensweise zu.

Der Gemeinderat legte einstimmig fest, dass die Verzinsung bei Stundungs- u. Ratenzahlungen bei Ausbaubeiträgen auf 2 % über dem Basiszins (derzeit minus 0,88 %) liegen soll.

Der Gemeinde wurde seitens des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Neuwied empfohlen, ihre Ausbaubeitragssatzung der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes anzugleichen. Nach ausführlicher  Vorberatung im Hauptausschuss und der Beantwortung offener Fragen der FWG durch die Fachabteilung stimmte der Rat bei vier Enthaltungen der FWG der Satzungsänderung zu.

Das Abwasserwerk legte der Ortsgemeinde eine Planung an Kanalsanierungsmaßnahmen der näheren Zukunft vor. Da bei einigen Maßnahmen ein gleichzeitiger Straßenausbau sinnvoll sein könnte, wurde die Ortsgemeinde um Abstimmung gebeten.

Zur Information wurden Kanalsanierungsmaßnahmen erläutert, die hier – durch unsere Redaktion ergänzt –  wiedergeben werden:

  • Kanalsanierung in geschlossener Bauweise: schadhafte Kanäle werden (möglicherweise auch nur partiell, in bestimmten Abschnitten) durch Einarbeiten eines Inliners saniert. Diese Inlinersanierung ist – ab einem bestimmten Umfang der Sanierungsmaßnahme – für die Anlieger beitragspflichtig. Kanalhausanschlüsse im öffentlichen Bereich, Schächte werden bei dieser Sanierungsmaßnahme nicht mit saniert.
    Während neue Kanäle aus Kunststoff heute 80 Jahre abgeschrieben werden, ist eine Inlinersanierung nur 30 Jahre abzuschreiben.
  • Kanalsanierung in offener Bauweise: Kanäle und Kanalhausanschlüsse werden komplett erneuert, dazu muss die Straße aufgerissen werden. Das Abwasserwerk erhebt bei den Anliegern einen Kanalbaubeitrag.
    Falls Untersuchungen zur Auslastung von Kanälen unter den aktuellen Gegebenheiten (Einzugsgebiet, häufige Wetterereignisse mit Starkregen…) ergeben, dass ein Kanal hydraulisch überlastet ist, muss in offener Bauweise erneuert werden. Es müssen Kanalrohre in größerer Dimension verlegt werden.
  • Neben der Kanalsanierung gibt es noch die für Anlieger nicht kostenpflichtige Kanalunterhaltung. Kanäle müssen in regelmäßigen Abständen kamerauntersucht werden. Einzelne, festgestellte Schäden (z.B. Wurzeleinwuchs…) werden im Rahmen der Unterhaltung behoben.

Bei Kanalsanierung in älteren Straßen stellt sich immer die Frage, macht es Sinn, diese Sanierung mit dem Ausbau der Straße zu verknüpfen, wie auch alle anderen Versorgungsträger (Gas, Wasser, Strom, DSL) anzufragen, ob deren Leitungen/Anschlüsse in einer gemeinsamen Maßnahme ebenfalls erneuert werden sollen. Der Gemeinderat hatte im Sept. 2016 (s. Prot. 21. Sitzung) bekräftigt, jeden Einzelfall zu prüfen und dabei auch auf Straßengrunduntersuchungen zurück zu greifen.

Frau Stirba (Abwasserwerk) erläuterte auf Rückfrage, dass eine Kostenbeteiligung des Abwasserwerkes am Straßenausbau bei den einzelnen Maßnahmen jeweils zu berechnen sei (Parameter hierzu könnten vorab in einem Gestattungsvertrag zwischen Ortsgemeinde und Abwasserwerk festgelegt werden). Das Abwasserwerk ermittelt hierzu den Betrag, den es zur Wiederherstellung (in den vorgefundenen  Zustand) der betroffenen Straße aufwenden müsste, was die Gesamtstraßenbaukosten und damit die Anliegerbeiträge vermindert.

Frau Stirba teilte ferner mit, dass sich das Abwasserwerk bei einem Ausbaubeschluss Kanal und Straße an den Kosten Bodenproben Straßenuntergrund in aller Regel beteiligen werde.

In der weiteren Diskussion teilte Frau Stirba mit, das Abwasserwerk/die Tiefbauabteilung habe nach erfolgter hydraulischer Berechnung sowie optischer Inaugenscheinnahme eine Schadenqualifizierung mit Dringlichkeitseinstufung erstellt sowie die Gemeindestraßen aus technischer Sicht (ohne Untersuchung des Straßenuntergrundes) schadensklassifiziert.

Bildmaterial, Kamerauntersuchungen der Kanäle können – so Frau Stirba auf Nachfrage der FWG – nach telefonischer Terminvereinbarung durch betroffene Anlieger und/oder Gemeinderatsmitglieder in der VG-Verwaltung Linz eingesehen werden.

In folgenden Straßen sind Kanalsanierungsmaßnahmen vorgesehen:

Friedenstraße
Sanierung in offener Bauweise (Grund: hydrauliche Überlastung) – Zeitraum: innerhalb der nächsten fünf Jahre – vor der Straße Hübelshecker Weg, da Dringlichkeit aufgrund der Verhinderung von Schäden nach Starkregenereignissen gegeben – Baujahr Straße: 1980 – Zustand der Straße: DSK mit Vlies (auf die Friedenstraße war 2004 eine Dünnschicht zur Verlängerung der Lebensdauer um 10 Jahre aufgebracht worden), Rissbildung, Verwerfung – Entscheidung der Gemeinde Straßenausbau ja/nein erbeten. Ob weitere Versorgungsträger Bedarf an Erneuerung haben, ist zu ermitteln.

Hübelshecker Weg
Sanierung in geschlossener Bauweise mittels Inliner – Zeitraum: innerhalb der nächsten fünf Jahr – Baujahr Straße: 1973 – Zustand der Straße:  laut durchgeführter (vom Rat beauftragter) Untersuchung Straßenaufbau entspricht dieser weder in Zusammensetzung noch Stärke den Anforderungen nach RStO 12; vorhandener Fahrbahnbelag ist in Teilen teerhaltig und als  gefährlicher Abfall einzustufen. Ein homogener Aufbau nach einer Leitungserneuerung (das Kreiswasserwerk hat die Erneuerung seiner Leitungen angemeldet) ist nicht gegeben. Eine Deckensanierung ist aufgrund des vorhandenen mangelhaften Straßenaufbaus nicht möglich. – Einstufung Schadensklasse optische technische Beurteilung Fachabteilung VG Linz: 4,6 auf einer Skala bis 5 – Bei einem Ausbaubeschluss wird das Abwasserwerk ermitteln, ob die vorgesehene Kanalsanierung wirtschaftlich in offener oder geschlossener Bauweise ausgeführt werden kann.  Ein Ausbau in offener Bauweise würde sich senkend auf den Gemeindeanteil/die Anliegerbeiträge Straße auswirken. Bei einem Straßenausbau würden in jedem Fall die Kanalhausanschlüsse in offener Bauweise erneuert. Kostensenkend würde sich auf den Straßenausbau  die angekündigte Beteiligung des Kreiswasserwerkes auswirken.

Anlässlich der Beratungen zu dieser Sanierungs/Ausbaumaßnahme teilte der Fraktionsvorsitzende der SPD mit, man habe 2013 einen ersten Antrag zur Festlegung eines Ablaufplanes bei möglichen Straßenausbauten vorgelegt, der nicht behandelt wurde. Dieser Antrag wurde für die GRat-Sitzung im Sept. 2016 erneut vorgelegt, trotz dahingehender Bitte der SPD-Fraktion jedoch nicht weiter beraten, was er anmahne. Ansonsten ließe das vorliegende Gutachten kaum Spielraum für eine andere Interpretation, als dass ein Straßenausbau (der Zeitpunkt hängt auch von der Entscheidung des Werksausschusses zur Sanierung des Kanals ab) notwendig werde.

Auf Rückfrage der FWG wurde bestätigt, dass das Gesamtgutachten zum Straßenaufbau eingesehen werden könne.

Der Fraktionsvorsitzende der FWG mahnte an, dass man gefordert habe, Anlieger bei Straßenausbaumaßnahmen frühzeitig einzubinden, weshalb heute noch kein Ausbaubeschluss gefasst werden könne, wie die Beschlussvorlage vorsehe.

Eine frühzeitige Anliegerinformation wurde aus den Reihen der SPD (Gabi Marquardt) unterstützt. Es habe sich gezeigt, dass es bei Anliegern bitter aufstoße, dass nach dem gesetzlichen Verfahren zuerst ein Straßenausbau im Rat beschlossen, ein oder mehrere Entwürfe erstellt und erst dann die erste Anliegerinformation in Form einer Anliegerversammlung erfolge. Der seinerzeitige Antrag der SPD vom Sept. 16 sah deshalb vor, betroffene Anlieger zur öffentlichen Gemeinderatssitzung einzuladen, in der den Ratsmitgliedern und eben auch den Anliegern die vorgesehene Maßnahme in allen Aspekten vorgestellt und erläutert wird. Bestenfalls sollten die Anlieger in einer Sitzungsunterbrechung die Möglichkeit zu Fragen, Anregungen, Meinungen erhalten. Für Diskussion sorgte der Umstand, dass in dieser ersten Information keine Aussagen zu Kosten getroffen und noch keine Entwurfsplanung vorgestellt werden könne. Damit – so Gabi Marquardt – müssten sich die Anlieger abfinden, diese Informationen könne es erst in der Anliegerversammlung nach Vorlage aller Parameter geben.

Der Fraktionsvorsitzende der FWG stellte den Antrag, in dieser Form bei der Maßnahme Hübelshecker Weg zu verfahren.

Nach ausführlicher Diskussion wurde dem Antrag mit 8 zu 7 Stimmen stattgegeben. Die Thematik solle – unter besonderer Einladung der Anlieger – in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut behandelt werden.

Kaufstraße
Sanierung in geschlossener Bauweise mittels Inliner – Zeitraum: 2018  – Straße wurde bereits saniert (Kreisstraße) – für die Gemeinde kein Handlungsbedarf

Im Vogelsang
Sanierung teilweise in offener Bauweise – Zeitraum: in den nächsten 5-7 Jahren – Baujahr Straße:1979 – Straßenzustand: DKS vorhanden (auf den Vogelsang war 2004 eine Dünnschicht zur Verlängerung der Lebensdauer um 10 Jahre aufgebracht worden), Rissbildung, Ausmagerung – Entscheidung der Gemeinde Straßenausbau erbeten???? Keine Aussage durch Abwasserwerk.

Dompfaffenstraße
Sanierung teilweise in offener Bauweise – Zeitraum: in den nächsten 5-7 Jahren – Baujahr Straße:1979 – Straßenzustand: DKS vorhanden (auf die Dompfaffenstraße war 2003 eine Dünnschicht zur Verlängerung der Lebensdauer um 10 Jahre aufgebracht worden), Rissbildung, Ausmagerung – Entscheidung der Gemeinde Straßenausbau ja/nein erbeten. Ob weitere Versorgungsträger Bedarf an Erneuerung haben, wäre zu ermitteln.

Bucherfelder Weg
Sanierung teilweise in offener Bauweise – Zeitraum: in den nächsten 5 Jahren – Baujahr Straße:1973 – Straßenzustand: Unebenheiten, Netz-/Setzrisse weisen auf mangelnden Untergrund hin – Schadensklasse teilweise 4,6 von 5 – Entscheidung der Gemeinde Straßenausbau ja/nein erbeten. Ob weitere Versorgungsträger Bedarf an Erneuerung haben, ist zu ermitteln.
Auf den Bucherfelder Weg war 2004 eine Dünnschicht zur Verlängerung der Lebensdauer um 10 Jahre aufgebracht worden.

Kirchstraße
Sanierung in offener Bauweise – Zeitraum: in den nächsten 5-7 Jahren – Baujahr Straße:1977 – Straßenzustand: DKS vorhanden, Rissbildung, Ausmagerung – Entscheidung der Gemeinde Straßenausbau ja/nein erbeten???? Keine Aussage durch Abwasserwerk.

Im Hahn
Baypass zur Behebung hydraulischer Überlastungen eines Grundstückes in 2018 –
Sanierung in teilweise offener Bauweise – Zeitraum: nächsten 5 – 10 Jahren – Baujahr Straße: ????

Sollte die Umsetzung Erschließung des Neubaugebietes Kalenborn erfolgen (nächsten 5 Jahre) käme eine hydraulische Sanierungsmaßnahmen in Bereichen

  • In der Mark
  • Zur Schönen Aussicht
  • Zur Heide

zum Zuge. Seitens des Abwasserwerkes sind weitere Maßnahmen an den Kanälen der Waldstraße, Am Walde, Bernhardstraße, Gartenstraße und Erlenweg vorgesehen.

Vorstehende Maßnahmen bedeuten eine Richtschnur, besondere Vorkommnisse können in den vorgesehenen Zeitplan Verschiebungen bringen. Aus finanzieller und personeller Sicht können nicht mehrere Maßnahmen zeitgleich ausgeführt werden.

 

Der SPD-Fraktionsvorsitzende stellte den Antrag, die Information der geplanten Maßnahmen des Abwasserwerkes zu veröffentlichen, damit sich auch die Bürger darauf einstellen können.

 

Nachstehend noch einmal den Wortlaut des SPD-Antrages vom Sept. 16

„Verfahrensablauf bei Abwägung Straßenausbau ja/nein 

  1. Ortsbegehung Bauausschuss der betroffenen Verkehrsanlage unter Beteiligung FB 2 VG Linz:Feststellung des optischen Zustandes der betroffenen Verkehrsanlage (Fotodokumentation)
    Info durch Abwasserwerk/FB 2 zu vorgesehenen Maßnahmen des Abwasserwerkes/weiterer Versorgungsträger
    Benennung möglicher Ausbauvarianten bzw. Sanierungsaufwand sowie möglicher Zeitablauf durch FB 2
    erste Anmerkungen/Festlegungen Bauausschuss
  2. Bei Bedarf: Beauftragung Probebohrungen zur Untersuchung des Straßenunterbaus
  3. 3.öffentliche Gemeinderatssitzung (öffentliche Einladung an alle Anlieger)
    → Information durch das Abwasserwerk über ggfs. geplante  Kanalbaumaßnahme (Gründe, Ausführung)
    → Information durch FB 2 über den Zustand der Beleuchtung und ggfs. geplante Erneuerung/Ergänzung im Zuge einer Ausbaumaßnahme
    → Information durch FB 2 über Absichten weiterer Versorgungsträger bezüglich Arbeiten an deren Versorgungsleitungen
    → Information durch FB 2 aus technischer Sicht zum Zustand der Fahrbahn (samt Straßenentwässerung) und Nebenanlagen (unter Präsentation der Fotodokumentation)
    → ggfs. Ergebnis der Probebohrungen
    → Auflistung von Parametern eines möglichen Straßenausbaus (Ausführung Pflaster/Teer, Abschnittsbildung, Gehwege, Einbauten, Verkehrsberuhigung, Bepflanzung …), soweit ohne Beauftragung eines Ingenieurbüros möglich
    →Darstellung der rechtlichen Grundlagen durch VGVerwaltung

k e i n e   konkreten Aussagen zu möglichen Baukosten


nach erfolgter Information:
Sitzungsunterbrechung öffentliche Gemeinderatssitzung zu
→ Fragemöglichkeit der Anlieger/Bürger
→ Anregungen der Anlieger betreffend mögliche Gestaltung
→ Einreden der Anlieger

k e i n e    Abstimmung

Veröffentlichung Protokoll dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung auf der Homepage der Ortsgemeinde

 

  1. Beratungen im nächsten Bauausschuss, Empfehlung an den Gemeinderat
  2. nächste Gemeinderatssitzung: Beschluss
    a) kein Straßenausbau, ggfs. Wiederherstellung durch das Abwasserwerk nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme,
    b) Ausbaubeschluss (Festlegung des Gemeindeanteils, Beschluss zu Vorausleistung), Vergabe Planung, LP 1-3, Entwurfsplanung und Kostenermittlung
  3. Falls 5 b) Anliegerversammlung zur Vorstellung der Entwurfsplanung und Bekanntgabe der zu erwartenden Kosten/m², Diskussion der Planung, Einbringen von  Ergänzungs-, Änderungswünschen
  4. Prüfung möglicher Ergänzungs- und Änderungswünsche (Umsetzung, Technik, Kosten) durch Planungsbüro und die Fachabteilung, Empfehlung an den Rat
  5. Gemeinderatssitzung: Festlegung endgültige Ausbauvariante. Vergabe Leistungsphasen 4-9.“

 

Der geplanten   Flächennutzungsplanänderung der VG Linz mit dem Ziel eines Industriegebietes Mehrberg hatte der Gemeinderat mehrheitlich eine Ablehnung erteilt. Diese Ablehnung sollte begründet werden. Nachstehende Begründung stand zur Abstimmung:

„Die Ortsgemeinde Vettelschoß hat sich bereits mehrheitlich in der 31. Gemeinderatssitzung vom 24.09.2017 gegen die seitens des bisherigen Betreibers vom Basaltsteinbruch Mehrberg gewünschte Ausweisung eines Industriegebietes auf Teilen des bisherigen Betriebsgeländes ausgesprochen.
Dazu war die Sitzungsvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Linz und die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt Linz in der Gemeinderatssitzung ein TOP-Thema.

Im Folgenden soll diese Ablehnung erläutert werden:

  • Industriegebiet im Naturpark Rhein-Westerwald untragbar

Die Verbandsgemeinde Linz tritt offensiv mit der Werbung für die Tourismusregion Linz auf, sieht den Tourismus sogar als Zukunft/ Einnahmequelle an.
„Wandern in der Verbandsgemeinde, das bedeutet Natur pur „
(vergl. https://www.vg-linz.de/tourismus/wanderwege-und-rundgaenge.html, 19.01.2018).

 

Durch die geplante Ausweisungen eines Industriegebietes würden die Emissionen in Bezug auf Lärm, Verkehr, Gas und Staub signifikant erhöht und erfordern die Rücksichtnahme auf die benachbarten Gemeinden.
Diesem öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz vor unzumutbaren Immissionen wird aus Sicht der Ortsgemeinde Vettelschoß nicht Rechnung getragen.

 

Vettelschoß ist, wie auch andere Nachbargemeinden, über viele Jahrzehnte durch den Basaltabbau am Mehrberg und am Minderberg betroffen gewesen. Dazu zählen für die Gemeinde Vettelschoß vor allem Emissionen in der Luft sowie das Transportaufkommen mit Verschmutzung auf den umliegenden Straßen.
In besonderer Erinnerung ist die Geruchsbelästigung durch die Emissionen vom „Teerwerk“ im Ortsteil Kalenborn geblieben.

Der Bereich „Mehrberg“ soll als Industriegebiet ausgewiesen werden, demnach vorwiegend für solche Gewerbebetriebe für welche die Unterbringung in anderen Baugebieten unzulässig ist. Mit dem Linzer Vorhaben soll hier die bauplanungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. Allein aus dieser Gebietseinordnung in GI ergibt sich, was hier an Immissionen für die umliegenden Ortsgemeinden zu erwarten ist.

  • Rund um die Uhr Transportaufkommen untragbar

In einem Industriegebiet ist vor allem auch ein 24-Stunden-Betrieb möglich – und das 365 Tage im Jahr! Emissionen und LKW-Verkehr kennen hier keine Nachtruhe.

Der An- und Abtransport von Straßenaufbruch führen zu weiterem LKW-Schwerlastverkehr durch den Ortsteil Kalenborn/Kretzhaus der Ortsgemeinde Vettelschoß.

Zusammen mit der Emission durch die LKW-Ladung ist eine unbegrenzte Belastung für unsere Vettelschoßer Bürger/innen nicht hinnehmbar und nicht als Tourismus fördernd einzuschätzen.

Zu der im Antrag vorgebrachten Argumentation, dass das Industriegebiet in einem gut erschlossenen Gebiet entstehen soll, ist der Hinweis angebracht, dass die gute Erschließung nicht durch die Stadt Linz möglich ist, sondern hauptsächlich durch das Verkehrswegenetz der Nachbargemeinden.

  • Renaturierung als Auflage zum Basaltabbau umgangen

Der Abbau von Basalt am Mehrberg stellte einen Eingriff in Natur und Landschaft in einem bis dahin nicht überplanten Bereich dar.
Es war ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (ähnlich Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich.
Die erteilte Genehmigung beinhaltet u.a. eine Renaturierung der Gesamtfläche nach Beendigung der Rohstoffgewinnung. Diese Unterlagen zum Genehmigungsverfahren liegen bei der VG Linz und/oder dem Kreis Neuwied vor.

Dass diese Renaturierungsverpflichtung besteht, wurde anlässlich der Begehung durch das Büro Dittrich bestätigt.

 

  • Wald-Korridor wird unterbrochen

 

Mit der Beplanung in diesem Bereich wird ein geschlossenes Waldgebiet zwischen Erl und Kretzhaus – letzte bewaldete Verbindung ohne Wohn-/Gewerbeflächen zwischen den bewaldeten Rheinhöhen (von Neuwied bis Linz) und dem Naturpark Siebengebirge unterbrochen. Der wichtige Korridor zum Austausch der heimischen Tierwelt (Schutz vor Inzucht) wird zerstört.

 

  • Beeinträchtigung Landschaftsbild und Wanderwege

Die in den Antragsunterlagen erwähnten größeren Gebäuden und höhere Silos sollten das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.

Die ausgewiesenen Wege sollten das Gelände umschließen und die Weiterführung der Wanderwege im Interesse vom Tourismus der VG Linz ermöglichen.

Die obigen Erläuterungen lassen erkennen das beim Festhalten an der Bauleitplanung der Stadt Linz am Rhein zum Aufstellen eines Bebauungsplanes „Mehrberg“ und der Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens die Belange der Ortsgemeinde Vettelschoß berührt werden, weshalb die Ablehnung mehrheitlich erfolgte.“

Diese Stellungnahme wurde bei 3 Enthaltungen verabschiedet.

Der Rat behandelte einen Antrag der Abteilung Bogenschützen des Sportvereins Vettelschoß, der zum Ziel hat, die Auffahrt zum Bogenschießplatz fachgerecht zu befestigen (offenes Pflaster). Der Antrag wurde kritisch hinterfragt und der Rat kam abschließend zu folgendem Ergebnis:

Die Genehmigung wurde erteilt mit folgenden Auflagen:

  • Die Befestigung und Entwässerung müssen fachgerecht erfolgen, der Waldweg der Gemeinde (Rückelsweg) darf in keiner Weise in Mitleidschaft gezogen werden.
  • Die Nutzer und Besucher des Bogenschießplatzes müssen in aller Regel auf dem Parkplatz Willscheider Berg parken, nur Logistikfahrzeuge dürfen den Bogenschießplatz anfahren.
  • Der Gemeinde entstehen keine Kosten.
  • Vorab muss geprüft werden, ob dieses Vorhaben unschädlich für das Naturschutzgebiet Willscheider Berg ist.

Der Beschluss erfolgt bei 5 Enthaltungen der FWG einstimmig.

 

Einstimmig stimmte der Rat der Annahme einer Spende der Sparkasse Neuwied für die Seniorenfeier in Höhe von 428,57 Euro zu.

 

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für die Farbgestaltung blau/grau an der Fassade der Sporthalle. Mehrheitlich stimmte der Rat gegen eine wellenförmige Ausgestaltung und für Variante  1.

 

Der Ortsbürgermeister wurde gebeten, Moos an den Grabstelen entfernen zu lassen.

 

Betr. Grundstücksangelegenheit Reithalle erläuterte der Ortsbürgermeister  auf Nachfragen der FWG den Vorgang (Tausch von Grundstücken).

 

Zur Nachfrage nach der Einrichtung von Hotspots am Zentrum Sport/Schule/See und im Bereich Erlenweg teilte der Ortsbürgermeister mit, die Angelegenheit sei in der VG Linz in Bearbeitung.

 

Frau Eckhardt fragte nach, wer für die Bereitstellung eines WC an der Haltestelle Kasbachtal zuständig sei, da viele ihre Notdurft auf ihrem Privatgrundstück entrichteten. Ortsbürgermeister Freidel verwies an den Betreiber der Kasbachtalbahn.