In der Einwohnerfragestunde regte Frau Hoffmann an, entlang des Rad/Fußweges vom Rewe/Penny in den Innerort Mülltonnen aufzustellen, um einer Vermüllung entgegenzuwirken. Ortsbürgermeister Freidel sagte eine Überprüfung zu, bei Bedarf werde der Bauhof reagieren.
Die neue Vorsitzende des Elternbeirates Kindergarten Kalenborn fragte nach dem Stand Verkehrsberuhigung vor dem Kindergarten. Herr Freidel teilte mit, dass schnellstmöglich weitere Piktogramme im „Oberwillscheider Weg“ aufgebracht werden sollen. Die angedachte Lösung mit Blumenkübel stoße aus versicherungstechnischen Gründen in der Fachabteilung auf wenig Gegenliebe. Weitere mögliche Maßnahmen seien durch die Fraktionen angeregt worden, worüber kurzfristig entschieden werden solle.
Herr Bleser meldete zwei abgesackte Gullys in der Straße „Am Backeshof“. Frau Stirba sagte eine Überprüfung und ggfs. Behebung zu.
Weiter meldete Herr Bleser, dass im Waldgebiet grüne Anzeiger der Wasserleitungen mutwillig zerstört worden seien. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass dies bei Mulcharbeiten passiert sei. Die Anzeiger seien wieder an Ort und Stelle.
Ein Einwohner sprach an, dass das 30 km/h-Schild und das Ortseingangsschild Einfahrt Backeshof umgesetzt werden müssten, da das Ortseingangsschild hinter dem 30 km/h-Schild dessen Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebe. Der Ortsbürgermeister teilte mit, dies habe er an die zuständige Fachabteilung der VG Linz weitergeleitet, er bitte um etwas Geduld bei der Umsetzung.
Herr Wilk machte darauf aufmerksam, dass er seit Jahren vergebens die Gemeinde ersuche, die Markierung 30 km/h nach dem Kreisel Am Backeshof auf der Straße aufzubringen, Zusagen des Ortsbürgermeisters würden nicht umgesetzt.
Er sprach ferner die Defizite in den Haushalten und die hohe Verschuldung der Gemeinde an und fragte, was die Gemeinde zu tun gedenke, um dem entgegenzuwirken.
Desweitern nahm er Bezug auf die Mitteilung der SPD-Fraktion, dass in 2016 nur rund 9.000 Euro der bereitgestellten 80.000 Euro Haushaltsmittel für Straßenunterhaltung ausgegeben wurden, diese 9.000 großenteils zweckentfremdet. Er bitte um Vorlage einer Dokumentation über die Begehung/Begutachtung der Straßen und Auskunft darüber, warum hier seit Jahren nicht repariert/unterhalten, u.a. auch kein Straßenaufbau mittels Messtechnik untersucht werde.
Zur Untersuchung von Straßenunterbau teilte der Ortsbürgermeister mit, dass kürzlich eine Untersuchung des Straßenaufbaus im „Hübelshecker Weg“ beschlossen worden sei.
Frau Stirba von der VG Linz teilte mit, dass – nach jedem Winter – die Straßen begutachtet und Schlaglöcher beseitig würden. Für größere Reparaturen bedürfe es eines Ratsbeschlusses, die VG könne nicht über das Haushaltsbudget verfügen. In 2016 seien „Im Alten Hohn“ 30.000 Euro an Straßenunterhaltung ausgegeben worden.
Im Verlaufe der Ratssitzung stellte Ratsmitglied Marquardt (SPD) richtig, dass die Maßnahme „Im Alten Hohn“ eine Straßenwiederherstellung nach erfolgter Kanalbaumaßnahme darstelle wie auch weitere Maßnahmen 2016 (Alte Schulstraße, Erpeler Weg, Bucherfeldweg, Michaelstraße …..). Sie merkte weiter an, dass dem Gemeinderat entweder durch die Fachabteilung der VG Linz oder durch die Gemeindeleitung größere Reparaturmaßnahmen überhaupt erst einmal vorgeschlagen werden müssten, um darüber im Rat abstimmen zu können. Früher seien Maßnahmen wie ein Teil Bürgersteig Bahnhofstraße, Straßenerneuerung „Zum Blauen See“, verschiedene Dünnschichtbeläge im Ort zur Verlängerung der Lebensdauer von Straßen umgesetzt worden.
Als Antrag der FWG-Fraktion wurden die Baukosten für die Wiederherstellung der abgebrannten Streif-Halle hinterfragt. Zudem wurde nach den Gründen der eingeschossigen Wiederherstellung, statt wie vor dem Brand zweigeschossig, und ob es einen finanziellen Ausgleich für diese Änderung beim Wiederaufbau gebe, gefragt. Hierbei wurde auch die weitere Bauausführung, die Halle sei kleiner, thematisiert, auch deswegen sei ein finanzieller Ausgleich zu zahlen. Die FWG fragte nach, wann und durch wen die aufgeführten Änderungen beim Wiederaufbau vorgenommen bzw. beschlossen worden seien.
Weiter wurde hinterfragt, ob der Mietausfall versichert gewesen sei. Letzteres wurde durch die Gemeindeleitung verneint.
Ortsbürgermeister Freidel führte aus, die Pläne zum Wiederaufbau hätten dem Rat zur Kenntnis vorgelegen, was durch Mitglieder der CDU-Fraktion bestätigt wurde. Das Thema sei im Rat behandelt worden, er erinnere sich an einen Einwand betr. die Möglichkeit der Anbringung von Photovoltaikanlagen als Sonderleistung behandelt und einbezogen zu haben. Der Rat habe einstimmig beschlossen, die Abwicklung des Wiederaufbaus durch einen Architekten des Versicherers, durch das Büro Irle, abwickeln zu lassen, wobei Vertragspartner des Versicherers der Versicherungsnehmer (somit die VG-Verwaltung) sei. Eine zweigeschossige Gewerbehalle lasse sich schwerer vermarkten als eine eingeschossige. Der Baukörper sei schmaler geplant worden, damit der Verkehrsfluss bei An- und Abfahrt sicher gestellt werden könne, größere Tore machten dies nötig. Die im Jahresabschluss 2016 genannte Bausumme spiegele nicht das fertige Gebäude wieder, bezifferten lediglich die bislang entstandenen Kosten. Eine Schlussabnahme habe noch zu erfolgen, bei der die fertige Halle mit Dokumentation der Gemeinde übergeben werde. Erst dann ließen sich Aussagen zu den endgültigen Baukosten und möglichen Ausgleichsleistungen treffen. Der Rat werde entsprechend einbezogen.
Die FWG bemängelte an dieser Stelle, dass ein Büro nicht – wie vormals – außerhalb der Halle gebaut wurde und es zur Halle ein Gefälle gebe, auch dies müsse finanziell ausgeglichen werden. Herr Freidel machte darauf aufmerksam, dass Zeichnungen der bisherigen Halle nicht vorlägen. 1. Beigeordnete Panten-Nonnen forderte Herrn Kröll von der FWG erneut auf, seine aufgestellten Behauptungen durch die Vorlage entsprechender Plänen darzulegen.
Im zweiten Teil des Antrages der FWG ging es um einen Disput voriger Ratssitzungen, in dem seitens des Ratsmitgliedes Odenthal (CDU) behauptet wurde, Herr Kröll habe den Plan der neuen Halle in der Hand gehabt und hätte schon damals die jetzt vorgebrachten Einwendungen benennen können. Die FWG teilte mit, keiner ihrer Fraktion habe den Plan eingesehen. Dem widersprachen die CDU-Ratsmitglieder und demnach gab es keine Entschuldigung, wie von der FWG gefordert.
In einem weiteren Antrag der FWG fragte diese explizit nach dem Schaden für die Gemeinde, da keine Pachtzahlungen für ein Grundstück in der Bahnhofstraße eingefordert wurden, das längere Zeit – seit 2014 – von einem Unternehmer genutzt worden sei. Laut Herr Freidel sei keine Pacht erhoben worden, diese Modalität habe er von seinem Vorgänger übernommen.
Auch beim Reiterhof seien – so die FWG – der Gemeinde seit 2015 Pachtzahlungen entgangen.
Zuletzt beanstandet sie, dass der FWG die Vorlage der Ordner mit allen Miet- und Pachtverhältnissen der Gemeine verwehrt werde, sie forderte die Vorlage einer lückenlosen Liste aller Nutzer von Gemeindegrundstücken sowie deren Miet- und Pachtzahlungen bzw. wer kostenneutral nutzt.
Ortsbürgermeister Freidel erläuterte, dass es Ziel des Finanzlenkungsausschuss gewesen sei, in dieses komplexe Thema Ordnung zu bringen. Die FWG habe sich an diesem Ausschuss nicht aktiv beteiligt. Alle Miet- und Pachtverhältnisse seien durchforstet und einer Datenbank zugeführt worden durch Herrn Mutz. Hierin sei auch verankert, dass diese regelmäßig an den jeweiligen Index anzupassen seien. Dies werde seitens der VG-Verwaltung nachgehalten.
Für Grundstücke/Immobilien sei es üblich, möglichen Käufern eine gewisse Option für den Zeitpunkt der Entscheidungsfindung bzw. für die Prüfung einer Machbarkeit einzuräumen. Für das Grundstück in der Bahnhofstraße musste der verbreitete Gehweg zunächst ausparzelliert werden.
Betreffend den Reiterhof habe es sich um einen Tausch von Grundstücken gehandelt. Dies habe länger gedauert, weil zunächst neu vermessen werden musste.
Dem Gemeinderat werde als Anlage zum Protokoll eine Excel-Liste der Miet-/ Pachtverträge vorgelegt. Da es sich um sensible Daten handele, forderte der Ortsbürgermeister hierüber absolute Verschwiegenheit vom Rat.
Durch Frau Marquardt (SPD) wurde zu den Ausführungen des Ortsbürgermeisters vorgebracht, dass Optionen auf ein Grundstück/eine Immobilie möglich sein können, sobald ein Gemeindegrundstück jedoch genutzt werde, seien auch Pachtzahlungen zu entrichten.
Zur Behandlung Jahresabschluss 2016 verließ die Gemeindeverwaltung den Sitzungstisch. Die Sitzungsleitung übernahm das älteste Ratsmitglied, Herr Ingo Kagel. Dieser fragte den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Günter Macht, ob seine Ausführungen aus der letzten Ratssitzung weiter Bestand hätten. Dies bejahte Herr Macht und schlug erneut vor, den vorliegenden Jahresabschluss 2016 festzustellen, dem Ortsbürgermeister und der Beigeordneten sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Linz Entlastung zu erteilen.
Seitens der FWG wurde mitgeteilt, dass ihre ausstehenden Fragen beantwortet wurden.
Die SPD-Fraktion teilte mit, dass sie auf die zugesagte Beantwortung ihrer Anmerkungen und Fragen (s. Protokoll der 30. Gemeinderatssitzung auf dieser Homepage), schriftlich in der vergangenen Ratssitzung verteilt, durch die Gemeindeleitung warte. Eine Stellungnahme habe der Ortsbürgermeisters für diese Ratssitzung zugesagt.
Ortsbürgermeister Freidel entschuldigte sich, dass sei ihm durchgegangen. Er werde eine Stellungnahme schriftlich nachholen, womit die SPD-Fraktion sich einverstanden erklärte.
Die FWG-Fraktion teilte mit, dass sie der Gemeindeverwaltung keine Entlastung erteilen werde mit folgendem Wortlaut:
„Obwohl der Vorgang zur Jahresabschlussprüfung des Rechnungsprüfungssausschusses und der
Urngang mit den Bürgern von uns immer noch kritisiert wird, scheint er doch rechtens zu
sein. Die Verbandsgemeindeverwaltung erklärte uns, dass es den Beschluss des RPA nicht
bedurft hätte. Zum Beweis erhielten wir eine Information des Gemeinde und Städtebundes.
Hier sollte es für die Zukunft eine andere Modalität geben.
Zu dem Thema Untersachkonten wurde uns mitgeteilt, dass diese bei dem nächsten Abschluss
ganz entfallen sollen. Dafür sollen die Sachkonten so verfeinert werden, dass es gute
Transparenz geben soll.
Der Verbandsgemeindeverwaltung könnten wir nach unserer Vorstellung also Entlastung
erteilen.
Ganz anders sehen wir die Thematik mit unserer Gemeindeverwaltung.
Gut ist, dass wir durch die Anstrengung aller Fraktionen, die Schuldenlast etwas abmildern
konnten. Es wurde gespart. Aber letztendlich konnte die Reduzierung nur durch erhöhte
Einnahmen geschafft werden. Die Gemeinde Vettelschoß hat die letzten 5 Jahre 7-stellige
Liquiditätskredite aufgenommen. Deren Höhe schwankten von über 3,38 Mio in 2012 5,38
Mio in 2014 bis jetzt auf 3,6 Mio in 2016. Die Verschuldung dient überwiegend der
Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit (einschl. Umlageverpflichtungen), der keine
Investitionen gegenüber stehen. Eine Verbesserung ist nicht kurzfristig zu bewältigen. Wir
müssen die nächsten 5-10 Jahre alle Kraft dern Schuldenabbau widmen und hoffen, dass die
gute Konjunktur noch anhält. Wir kritisieren, dass nicht alle Kraft in die Erschließung des
Baugebietes Kalenborn-Oberwillscheid gesteckt wird. Hierdurch könnten wir unsere
sinkenden Einkommensteuereinnahmen aufbessern und die Infrastruktur des Ortes stärken.
Das wäre nach unserer Vorstellung eine gute Investition. Das investierte Kapital käme zurück
und würde die Infrastruktur unseres Ortes verbessern.
Es müssen alle Einnahmequellen genutzt werden. So ist es nicht hinnehmbar, dass
Grundstücke offenbar ohne Pachtvertrag an Unternehmen verschenkt werden. Ebenso passt
es nicht dazu, dass der beschlossene Verkauf eines Grundstücks über 2 Jahren nicht
vorgenommen wird. Der Aufbau der abgebrannten Streifhalle wurde ebenfalls im Antrag
behandelt. Dieser fehlt nicht nur ein komplettes Geschoss so dem auch ca. 1,50 m in der
Breite. Das hat zur Folge, dass wir nur noch die Hälfte der Fläche zur Verfügung haben, was
wiederum bedeutet wir können nur noch die Hälfte der Mieteinnahmen erzielen oder die
Hälfte eines Verkaufspreises. Damit ist der Gemeinde allein hierbei ein hoher sechsstelliger
oder gar siebenstelliger Schaden entstanden.
Hier konnten wir kein verantwortungsbewusstes und mit Gemeinderatsbeschlüssen gedecktes
Handeln erkennen. Aus diesem Grunde wird die FWG gegen die Entlastung der
Gemeindeverwaltung, Bürgermeister und Beigeordnete stimmen.“
Mit den Stimmen von CDU und SPD wurde gegen die Stimmen der FWG beschlossen:
- der Jahresabschluss 2016 in der vorliegenden Fassung wurde festgestellt,
- über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen wurden nachträglich genehmigt,
- Ortsbürgermeister und Beigeordneter sowie den Beschäftigten der VG-Verwaltung, soweit sie Anordnungsbefugnis haben, wurde Entlastung erteilt.
Zum Ende der Beratungen des Jahresabschlusses ergriff der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Macht (CDU), das Wort.
Dieser tadelte entschieden die Vorgehensweise der FWG zur Rechnungsprüfung 2016.
Ihr Vorwurf, Bürger seien rechtswidrig vom Prüfungsvorgang ausgeschlossen worden, habe sich als vollkommen haltlos erwiesen.
Im Rechnungsprüfungsausschuss seien zudem alle geforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt sowie alle gestellten Fragen beantwortet worden. Die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte habe in Abstimmung erfolgt.
Zu Beginn der Wahlperiode sei durch die Verwaltung ein Informationsseminar zur Rechnungsprüfung angeboten und durchgeführt worden. Hieran hätten Vertreter von CDU und SPD teilgenommen, die FWG nicht.
Frau Stirba von der VG-Verwaltung bat darum, konstruktiv zusammen zu arbeiten. Es gäbe nichts zu verheimlichen, Fragen könnten jederzeit gestellt werden und würden beantwortet. Sie bitte darum, der Verwaltung nicht nur mit Misstrauen zu begegnen. Offene Fragen wie die Behandlung des Stiftungsvermögens seien mit Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers geklärt worden. Die Nichtöffentlichkeit der Belegprüfung sei öffentlich in der Einladung dargelegt gewesen, wenn Bürger dennoch erscheinen und vor der Sitzungstüre auf die öffentliche Beschlussfassung warten möchten, sei das ihre Entscheidung. Man folge mit der nichtöffentlichen Belegprüfung einer Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes.
Die ältere Sporthalle soll energetisch saniert: gedämmt, Türen und Fenster und die Beleuchtung erneuert werden. Hierzu war ein Förderantrag gestellt und eine 90 %ige Förderung in Aussicht gestellt worden. Dem Gemeinderat wurde eine Auswahl an Dämmmöglichkeiten zur Entscheidung vorgelegt,
- Wärmedämmplatten, kostengünstigstes Modell, aber brennbar, Moosbefall schon nach geringer Zeit sichtbar, begrenzte Lebensdauer, Entsorgung teuer
- Vorhangfassade Kalzip, glatte Oberfläche oder Oberfläche mit Stehfalz, teurer aber nicht brennbar, kein Befall mit Moos, hinterlüftet, unbegrenzte Lebensdauer
- Vorhangfassade Trespa, sehr teuer, muss deshalb ausscheiden, da die hohen Kosten eine Förderung generell ausschließen würde.
Die Gemeinde sprach sich einstimmig für die Vorhangfassade Kalzip aus. Modelle wurden in der Sitzung vorgestellt. 15 stimmten für die glatte Oberfläche, einer für die Oberfläche mit Stehpfalz.
Ratsmitglied Frau Glöckner (Architektin) überreichte einen Entwurf für die farbliche Gestaltung. Frau Panten-Nonnen wird sich hinsichtlich der Gestaltung auch mit einer hiesigen Malerwerkstatt in Verbindung setzen. Über die farbliche Gestaltung wird der Rat in einer der nächsten Sitzungen entscheiden.
Der Gemeinderat Vettelschoß beschäftigte sich erneut mit dem Vorhaben Industriegebiet Mehrberg der Stadt Linz. Ortsbürgermeister erläuterte das Vorhaben, nachdem dort in einem Industriegebiet Straßenabbruch recycelt werden soll. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Linz sei vom VG-Rat auf den Weg gebracht worden. Die Gemeinde solle eine Stellungnahme zum Vorhaben abgeben. Im Bauausschuss habe man vorberaten und die Möglichkeit erörtert, sich der Stellungnahme der Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg anzuschließen, die Fragen der Naherholung, der Emissionsbelästigung kritisch hinterleuchtet.
Die FWG fragte nach dem Unterschied Gewerbegebiet – Industriegebiet.
Ortsbürgermeister Freidel trug vor:
- 8 Baunutzungsverordnung
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
(2) Zulässig sind
- Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
- Tankstellen,
- Anlagen für sportliche Zwecke.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
- Vergnügungsstätten.
- 9 Baunutzungsverordnung
(1) Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
(2) Zulässig sind
- Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
Eine Brecheranlage (wie vorgesehen) sei ausschließlich in Industriegebieten zulässig, so der Ortsbürgermeister.
Seitens der SPD-Fraktion wurde in einem Antrag die Abgabe nachstehender Stellungnahme der Gemeinde Vettelschoß zum geplanten Industriegebiet Mehrberg und der damit verbundenen Flächennutzungsplanänderung des VG-Rates Linz gefordert:
- Forderung an Verbandsgemeinderat Linz: Zurücknahme Beschluss zur Änderung Flächennutzungsplan mit dem Inhalt Industriegebiet Mehrberg
- Gemeinde Vettelschoß ist kategorisch gegen ein Industriegebiet Mehrberg
und somit gegen Aufbereitung von Straßenabbruch am Mehrberg
Die SPD-Fraktion fordere vielmehr, den Mehrberg – wie andere ehemalige Basaltabbaugebiete nach Ausbeute der Bodenschätze – zu rekultivieren und der Natur und der Naherholung zuzuführen.
Bisher diente der Mehrberg dem Abbau von Basalt und sollte – wie andere Abbauorte (Asberg, Willscheider Berg, Blauer See) in der Region – nunmehr, nach seiner Stilllegung, rekultiviert werden. Nun plant die Stadt Linz, dort eine Straßenabbruchaufbereitungsanlage mit (Zwischen)lagerung. Dafür soll am Mehrberg ein Industriegebiet ausgewiesen werden. Zwischen einen Gewerbe- und einem Industriegebiet gibt es wesentliche Unterschiede und zwar dahingehend, dass für Industriegebiete andere Immissionsgrenzen gelten. Niedergelegt ist dies in den §§ 8 (Gewerbegebiet) und 9 (Industriegebiet) der Baunutzungsverordnung.
In Industriegebieten sind demnach Betriebe zulässig, die in Gewerbegebieten nicht erlaubt sind. Das bedeutet, dass sich hier Betriebe ansiedeln können, die zu einer „…erheblichen Belästigung…“ (§9) führen können. Gemeint sind Betriebe, die ein ortsunübliches Maß an Umweltbelastung produzieren, und darum von Wohngebieten und anderen Gebieten ferngehalten werden sollen. Das bedeutet mehr Lärm, mehr Abgase, erhöhtes Schwerverkehrsaufkommen, Gerüche …, all das wird erlaubt, auch des nachts und an Sonn- und Feiertagen!
Auf dem Mehrberg will sich ein Unternehmen ansiedeln, das nach den Ausführungen des Planungsbüros „..die Lagerung und Aufbereitung von Asphalt-Straßenaufbruch, der an diesem Standort für eine spätere Weiternutzung im Straßenbau zwischengelagert und recycelt werden kann“ beabsichtigt. Hingewiesen wird auch auf die „insbesondere […] schallintensive Aufbereitung“.
Aufbereitung von Asphalt zur Wiederverwendung heißt aber auch, einschmelzen des Materials, was bekanntermaßen nicht ohne Geruch abgeht. Ebenso ist davon auszugehen, dass beim Brechen des Materials schädliche Stoffe freigesetzt und in die Umwelt gelangen werden.
Hier zeichnet sich eine erheblich Belastung für unsere Bevölkerung und die Umwelt ab, die mit einem Verlust an Lebensqualität einher geht, insbesondere für die Einwohner von Kalenborn und Kretzhaus. Vettelschoß sieht sich gern als Ort, der durch seine Bauplätze attraktiv für junge Familien sein möchte. Aber wer will hier noch herziehen, wenn er sich diesen Belastungen ausgesetzt sieht, mal davon abgesehen welche Auswirkungen sich daraus auf den Wert von Immobilien ergibt?
Betroffen sein wird auch die Fauna, nicht nur die Tierwelt, die sich vor Ort inzwischen angesiedelt haben, sondern erhöhte Immissionen werden deren Bestand im Umfeld dezimieren. Die Auswirkungen auf das beliebte Naherholungsgebiet Asberg dürften gravierend sein.
Laut Luftbild bildet der Wald über Erl bis Kretzhaus die letzte Verbindung ohne Bebauung zwischen bewaldeten Rheinhöhen (von Neuwied bis Linz) und dem Naturpark Siebengebirge. Er ist zum Austausch für die Tierwelt unverzichtbar.
Es ist heute nicht absehbar, wie sich das potenzielle Industriegebiet zukünftig weiter entwickeln wird. Ist es erst einmal etabliert, steht anderen Betrieben, die möglicherweise noch belastender sind, Tor und Tür offen.
Die Gemeinde Vettelschoß wird im Flächennutzungsplanverfahren der Verbandsgemeinde zwar beteiligt, entscheidet somit mit, ob ein Industriegebiet entsteht oder nicht. Wie dieses Gebiet ausgestaltet wird, entscheidet allein die Stadt Linz im Bebauungsplanverfahren, in dem die OG als Nachbar zwar ihre Einwände zweimal geltend machen kann, jedoch Bedenken und Einwände vom Stadtrat Linz abgewogen werden können. Der Gemeinde Vettelschoß bliebe der Klageweg. Flächennutzungsplanänderung Industriegebiet Mehrberg bedeutet Blankoscheck ohne direkte Einflussnahme auf die tatsächliche – vor allem zukünftige – Nutzung.
Die SPD-Fraktion lehnt vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Lebensqualität der Anwohner sowie die Auswirkungen auf die Natur und die Naherholung ein Industriegebiet auf dem Mehrberg kategorisch ab. Die SPD-Fraktion wird keinen irgendwie gearteten Maßnahmen/Anträgen zustimmen, die im Endergebnis zu einen Industriegebiet führen.
Es verwundert die SPD-Fraktion sehr, dass der VG Rat einen Beschluss zur Änderung der FNP fasst, ohne vorher alle Ortsgemeinden gehört zu haben. Noch verwunderlicher ist, dass kein Vertreter aus Vettelschoß im VG-Rat seine Stimme gegen dieses Vorhaben erhoben hat.
Das geplante Vorhaben bedeute wenig qualifizierte Arbeitsplätze (Brecheranlagen vollautomatisch, Zuliefer-Lkws über Speditionen, Hauptverwaltung an anderem Ort) – wenig Arbeitsplätze bedeuten geringe Gewerbesteuer. Am Mehrberg würde in der Hauptsache angeliefert und abgefahren, (zwischen)gelagert und eine Brecheranlage gefahren.
Herr Frank Limbach (CDU) sieht die Einrichtung einer Straßenaufbruchtrecyclinganlage am Mehrberg als durchführbar. Das Gelände liege weit genug von der Wohnbebauung entfernt und sei erschlossen.
Ortsbürgermeister Freidel schlug vor, die Stellungnahme der Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg zu übernehmen und die abweichende Ansicht der SPD-Fraktion darin zusätzlich darzulegen.
Die SPD-Fraktion forderte die Abstimmung ihres Antrages.
Mit 10 Stimmen aus SPD, FWG und Teilen der CDU wurde der Antrag bei 6 Gegenstimmen angenommen.
Die 3. Änderung Bebauungsplan im Pesch wurde angenommen und mit Satzungsbeschluss einstimmig abgeschlossen (wir berichteten in früheren Sitzungsprotokollen).
Spenden wurden einstimmig angenommen:
eine Spende einer Einzelperson für den Kindergarten Kalenborn in Höhe von 1.000,00 Euro sowie
eine Spende der Sparkasse Neuwied an die Heinzelmännchen in Höhe von 850,00 Euro.
Einstimmig vergab der Rat Planungsleistungen zur Errichtung einer Brandmeldeanlage Streifgelände, die seitens des Feuerversicherers vorgegeben wurde, andernfalls werde kein Versicherungsschutz erteilt. Mehrere Versicherer wurden angefragt.
Unter Mitteilungen wurde seitens des Ortsbürgermeisters vorgebracht:
Die Bebauungsplanänderung In der Kau wurde zurückgezogen.
Alle gemeindlichen Bauplätze seien verkauft oder mit einer Kaufoption belegt außer ein Grundstück in der Kalenborner Straße.
Aktuell – so habe die Finanzabteilung VG Linz mitgeteilt -, gäbe es nur einzelne geringe Mittelüberschreitungen und die Aufstellung eines Nachtragshaushalts 2017 sei nicht angezeigt. Abschließend sei noch keine Aussage zu treffen, aber zurzeit blieben die Gewerbesteuereinnahmen hinter den Erwartungen zurück.
Die Syna habe per Mail mitgeteilt, dass die bisherigen Steckdosen für die Weihnachtsbeleuchtung für die kommende Weihnachtszeit noch einmal genutzt werden dürften, die Umrüstung erst 2018 erfolgen müsse.
Zur Wasserentnahme am Willscheider Berg sei die wasserrechtliche Genehmigung verlängert worden, die Untersuchungen des Geologen hingegen dauerten noch an, da er die Standfestigkeit je nach Wasserstand über ein Jahr beobachten werde, um die Schwankungsrate einzubeziehen.
Der Auftrag zur Straßengrunduntersuchung Hübelshecker Weg sei vergeben.
Es gäbe bezüglich des Bebauungsplans Kalenborn III bis V weitere Gespräche mit dem Ziel, das Gesamtgebiet in Teilen erschließen zu können.