30. Gemeinderatssitzung am 23. August 2017

image_pdfimage_print

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Frau Brezinski nach dem Sachstand „Rückelsweg“. Sie hatte bereits in einer vorherigen Gemeinderatssitzung sowie schriftlich bemängelt, dass auf diesem Waldweg grober Schotter aufgebracht wurde, der nicht verdichtet sei und für Läufer eine Verletzungsgefahr darstelle. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, er habe sich schon einmal, werde es aber erneut, mit dem Forst, der für diese Maßnahme zuständig sei, in Verbindung setzen zur Lösung des Problems. Er werde in der kommenden Sitzung berichten.

 

Zur Behandlung Jahresabschluss 2016 verließ die Gemeindeverwaltung den Sitzungstisch. Die Sitzungsleitung übernahm das älteste Ratsmitglied, Herr Ingo Kagel. Dieser gab das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Günter Macht.

 

Herr Macht trug vor, dass der Jahresbericht 2016 am 2. Aug. 2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden sei, der Jahresabschluss vollständig Vermögen, Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen wiedergebe. Er nannte folgende Prüfungsschwerpunkte: Ausbau Nebenanlagen Kalenborner Sraße – L 252, Straßenunterhaltung (Straßen, Wege, Plätze), hier insbesondere Lerchenstraße, Dorfmuseum, Streifgelände, Grundschule. Er teilte ferner mit, dass Fragenkataloge der SPD- und der FWG-Fraktion sowie Nachfragen beantwortet worden seien. Er schlug vor, den vorliegenden Jahresabschluss 2016 festzustellen, dem Ortsbürgermeister und der Beigeordnete, sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Linz Entlastung zu erteilen.

 

Norbert Rohringer (FWG) trug vor:

  • Der Rechnungsprüfungsausschuss sei nicht berechtigt gewesen, die Nichtöffentlichkeit zum Prüfungsvorgang in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung zu beschließen.
    Es hätten drei Zuhörer zweieinhalb Stunden draußen auf die Wiederherstellung der Öffentlichkeit warten müssen, was unzumutbar sei.
  • Es seien in seiner Fraktion noch Fragen zum Jahresabschluss 2016 offen (die Fragenliste wird Anlage zum Protokoll), die zunächst beantwortet werden müssten. U.a. gehe es um die wiederaufgebaute Halle Streif-Gelände, Pachtzahlungen Grundstück Bahnhofstraße.
    Nicht nur Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern sollte es möglich sein, Fragen stellen zu können, auch den weiteren Gemeinderatsmitgliedern (z.B. durch Vorberatung des Jahresabschlusses im Hauptausschuss) sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.
  • Er beantrage die Vertagung der Feststellung und Entlastung.
  • Weiter beantrage er, den Jahresabschluss 2016 durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

 

Rechnungsprüfungsausschussmitglied Muehs (FWG) trug vor, die genannten Prüfungsschwerpunkte seien – für ihn erkennbar – nicht geprüft worden und er erwarte zudem eine Abstimmung über die Festlegung der Schwerpunkte einer Prüfung.

 

Dem widersprach der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Macht (CDU), sämtlich geforderte Unterlagen hätten im Prüfungsraum zur Prüfung bereit gestanden oder seien vorab per Mail zugestellt oder nachträglich ausgedruckt  und zur Verfügung gestellt worden. Er habe Unterlagen stichprobenhaft geprüft und keine Beanstandungen gefunden. Dies bestätigte das Rechnungsprüfungsausschussmitglied Marquardt (SPD), zudem seien die Fraktionen um Benennung ihrer Wünsche hinsichtlich der Prüfungsschwerpunkte gefragt worden, sämtliche Korrespondenz hierzu, zu Fragen und deren Beantwortung sowie Bereitstellung von Unterlagen seien an alle Rechnungsprüfungsausschussmitglieder gegangen.

 

Josef Limbach (CDU) führte aus, die Rechnungsprüfung sei – so das Protokoll der Prüfung – ohne Beanstandungen und mit einstimmiger Empfehlung auf Feststellung und Entlastung erfolgt. Noch offene Fragen könnten auch ohne Vertagung beantwortet werden. Einen Wirtschaftsprüfer könne man für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 vorsehen.

 

Jochen Mutz (SPD) zeigte sich für eine Vertagung offen, um offene Fragen vorab zu klären. Er beantragte, einen vor der Sitzung verteilten Text zum Jahresabschluss 2016 des Rechnungsprüfungsausschussmitgliedes Marquardt (SPD) als Anlage zum Protokoll zu nehmen und die darin aufgeworfenen Fragen in der nächsten Gemeinderatssitzung durch die Gemeindeleitung zu beantworten.

 

Text Marquardt:

 

„Zur Rechnungsprüfung Jahresabschluss 2016 wurde durch die SPD-Fraktion ein ausführlicher Fragenkatalog erarbeitet und der Verwaltung vorgelegt. Die Fragen wurden – soweit heute schon möglich – beantwortet und Nachfragen zugelassen.

Die Prüfung – wie im Protokoll der Rechnungsprüfungsausschusssitzung dargelegt – war nachvollziehbar, Einwendungen  zu Vorgängen der Finanzbuchhaltung und der eingesehenen Belege, zum Jahresabschluss ergaben sich nicht.

 

Dass die Haushaltswirtschaft „vorschriftsmäßig“ erfolgt, darüber lässt sich hier im Rat seit Jahren streiten. Meine Interpretierung mit deutlicher Kritik wurde im Rechnungsprüfungsausschuss geäußert.

 

Wie wir aus Erfahrungen der letzten Jahre wissen, ändert eine Nichtentlastung der Gemeindeverwaltung und der VG-Verwaltung nichts an diesem grundsätzlichen Problem. Der Fehler liegt im System. Die Einrichtung einer öffentlichen Toilette am Friedhof kann die Kommunalaufsicht mit ihrem Veto untersagen, jahrelanger gemeindlicher, wirtschaftlich nicht vertretbarer Zuschuss zu

  • Gewerbestandorten wie dem Streif-Gelände (Vermietung/Verpachtung/Verwaltung von Gewerbeimmobilien ist keine kommunale Aufgabe, größere Kommunen gründen hierzu selbständige Gesellschaften des öffentlichen Rechts, eine Kommune schafft mit ihren Bebauungsplänen für Gewerbegebiete lediglich die Voraussetzung für gewerbliche Ansiedlungen),
  • reinen Mietobjekten wie den Wohnheimen (die nicht kostendeckend vermietet sind)

werden hingenommen.

Unsere seit Jahren im Raum stehende Forderung nach einem Liegenschaftsmanagement mit wirksamem Controlling (selbst der Einstieg an einem Beispielgebäude) wird von Jahr zu Jahr seitens der Verwaltung in Linz verschoben mit der Begründung: bestehender Personalengpass. Was auch für die Einführung elektronischer Erfassung von  Bauhoftätigkeiten (und damit der genaueren Zuordnung dieser Kosten) gilt.

 

Ich habe meiner Fraktion die Entlastungserteilung empfohlen, gleichwohl werde ich einige Kritikpunkte – zum  großen Teil zum wiederholten Male – benennen, verbunden mit der Hoffnung auf Abhilfe in der Zukunft:

 

Straßenunterhaltung

Auch 2016 stellte die Gemeinde 80.000 Euro  für Straßenunterhaltung in den Haushalt ein. Ausgegeben wurden 8.780,78 Euro, jedoch nicht zur Straßenunterhaltung (sondern für Sicherheitsdienst Dorfplatz, Arbeiten am Willscheider Berg, Leihen Maschinen, Entwässerung eines Fußweges, Weihnachtsbeleuchtung, Instandsetzung Waldweg…). Im Jahre 2016 wurde kein Euro für die Straßenunterhaltung verwendet. Auch wenn bereit gestellte Haushaltsmittel nicht zwangsläufig in Gänze ausgegeben werden müssen, stellt sich die Frage, sind die Vettelschoßer Straßen und Gehwege alle ohne Unterhaltungsbedarf? Wir haben bereits in den Jahren zuvor bemängelt, dass hinsichtlich der Unterhaltung/Lebensverlängerung unserer Straßen nicht ausreichend gehandelt wird. Fast alle Ausgaben in 2015 beruhten auf Straßenwiederherstellung nach  vorausgegangenen Kanalbaumaßnahmen (Erpeler Weg, L 252 Kalenborn, Angleichung Bucherfelder Weg, Im alten Hohn plus Ecke Michaelstraße, Willscheider Weg), auch hier fanden wir so gut wie keine Ausgaben im Sinne der Straßen-/Gehwegunterhaltung.

 

Nebenkosten/Mieten Streif Gelände

Es ist keine Überprüfung – und ggfs. notwendige Erhöhung – der Nebenkostenpauschale erfolgt. Bislang zahlen die Mieter/Pächter Streif-Gelände pauschal 1,00 Euro in den Hallen und 0,25 Euro für Freiflächen pro Quadratmeter an Nebenkosten. Diese pauschalen Nebenkosten wurden seinerzeit durch Ratsbeschluss festgelegt. Mittlerweile haben sich jedoch Änderungen ergeben wie die Außerbetriebnahme des Heizsilos und die deutliche Erhöhung der Gebäudeversicherung. Wir befürchten, die Gemeinde zahlt drauf. Bislang geschlossene Mietverträge der Gemeinde (so hat eine Überprüfung der Finanzlenkungsgruppe ergeben) sind in Bezug auf die Nebenkosten nicht einheitlich gefasst, manche besagen, die Nebenkosten werden alle zwei Jahre überprüft und angepasst, bei anderen wird man im Bedarfsfall neue, angepasste Verträge abschließen müssen. Man muss es aber angehen. Eine Überprüfung ist überfällig.

Selbst die Neuvermietungen in 2016 wurden mit obigen pauschalen Nebenkostensätzen getätigt, ohne vorher die Deckung der tatsächlichen Kosten zu überprüfen.

Zu Nebenkosten zählen: Heizung, Wasser, Strom, Abwasser, DSL/Telefon, Abfall (insofern dies nicht gesondert vom Unternehmen geleistet wird), Grundsteuer, Reinigung, Wartungen (Aufzug, Heizung…), Bauhofverrechnung/Hausmeistertätigkeit.

 

Knapp 150.000 Euro waren für das Streifgelände an das Abwasserwerk an Ablösesumme zu zahlen. Diese Kosten wurden bislang – nach unserem Kenntnisstand, zumindest gibt es keinen Ratsbeschluss hierzu – weder in eine neue Miethöhe eingepreist noch beim Verkaufspreis berücksichtigt.

 

Durch den Brand auf dem Streifgelände musste ein Unternehmen kurzfristig eine andere Unterbringung finden. Diese wurde ortsnah in einem Teil der Halle gefunden, die bis 23.12.2020 an die Fa. Hochtief vermietet ist (die 10jährige Anmietung war Bestandteil des seinerzeitigen Kaufvertrages des Gesamtgeländes). Nach Einzug des durch den Brand geschädigten Unternehmens wurde diese Miete halbiert, wie wir den Prüfunterlagen entnehmen mussten, wobei diese Kürzung das Doppelte der Miete, die dieses Unternehmen in der abgebrannten Halle zu leisten hatte, beträgt. Da der Mietausfall beim Feuerversicherer nicht mitversichert war, entfällt die Mieteinnahme für die Gemeinde seit dem Brand.

 

Unsere Fragen an die Gemeindeleitung:

Wie hoch ist der tatsächliche monatliche Gesamtmietausfall (brutto) für die Gemeinde durch die Unterbringung des Unternehmens in der von HochTief angemieteten Halle? Seit wann?

Wie beläuft sich der Sachverhalt bei den Nebenkosten der HochTiefHalle? Was trägt HochTief (bzw. dessen Mieter), was der brandgeschädigte Untermieter, was die Gemeinde monatlich (brutto)?

Ab wann steht die HochTiefHalle wieder zur alleinigen Verfügung HochTief und ab wann wird die im Kaufvertrag festgelegte Mietzahlung wieder in voller Höhe und Übernahme der kompletten Nebenkosten bis zum 23.12.2020 erfolgen?


Der vorliegende Jahresabschluss schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von rund 500.000,00 Euro, rund 870.000,00 Euro positiver als geplant. Dies allerdings deshalb, weil rund 800.000,00 Euro an geplanten Unterhaltungsmitteln (noch) nicht ausgegeben wurden, wie z.B. bei der Straßenunterhaltung (s.o.).

So erfreulich es ist, wenn gespart wird, so muss manches hinterfragt werden:

Beispiel Friedhofshalle:

Hier wurden 2015  5.000,00 Euro genehmigte Haushaltsmittel nicht verausgabt und 2016   4.000,00 Euro. Im Gemeinderat ist es Konsens, dass es auf dem Friedhofsgelände eine öffentlich zugängliche Toilette geben soll, die Mittel hierzu im Investitionshaushalt wurden uns seitens der Kommunalaufsicht gestrichen. In kleinen jährlichen Schritten hätte man die Umsetzung jedoch seit 2015 aus den genehmigten Haushaltsmittel angehen können (Trennwand Flur zur Absperrung Leichenhalle/vorhandene Toilette, computergesteuerter Schließmechanismus der seitlichen Eingangstüre …), um dem Ziel einer öffentlichen Toilette näher zu kommen.

Beispiel Sporthalle (ausreichende Mittel 2016 und 2017 bereitgestellt im Haushalt der Gemeinde):

Die Gemeinde hat seit Monaten eine Zusage zu einer 90 %igen Förderung zu einer Isolierung der Außenfassade und der Erneuerung der Beleuchtung. Die Außenfassadenisolierung soll – nach letzten Aussagen – im Herbst 2017 durchgeführt werden, bislang (Ende August) haben wir noch keine Kenntnis über eine Ausschreibung. Die Beleuchtungsanlage sollte in den Sommerferien 2017, spätestens 2018 durchgeführt werden. Die Sommerferien 2017 sind ungenutzt vorbei.

Diese beiden Maßnahmen sollen der Gemeinde energetisch spürbare Entlastung (Einsparungen) bringen und sollen deshalb eigentlich so schnell als möglich umgesetzt werden. Der 10%ige Eigenanteil der Gemeinde an den Gesamtkosten in Höhe von 523.000,00 Euro amortisiert sich kurzfristig. Argumente, wie die Ausführungspreise liegen derzeit hoch, werden sich auch in 2018 nicht bessern, steht doch das nächste kommunale Konjunkturprogramm für schulische Einrichtungen schon in den Startlöchern und bleiben die Auftragsbücher der Unternehmen voll.

 

Im Jahresabschluss 2016 fällt erneut auf, die Einkommenssteuereinnahmen sinken.

Ein Grund: die Bevölkerung wird älter, mehr Gemeindemitglieder sind im Ruhestand. Umso wichtiger ist der Zuzug von jungen Familien. Hierzu wartet ein großes Baugebiet in Kalenborn auf seine Erschließung. Viele Vorleistungen sind bereits getätigt, eine schnelle Umsetzung wäre dann möglich, wenn man die Suche nach einem Investor, Bauträger intensiviert.

Unsererseits wurde vor Monaten in einer Gemeinderatssitzung vorgeschlagen, hierzu auch den Kontakt zur Sparkasse (oder anderen Banken) zu suchen.

Frage an die Gemeindeleitung: Sind Gespräche geführt worden? Welche Überlegungen/Anstrengungen wurden getroffen, um die Erschließung möglich werden zu lassen?

 

Die ausgewiesene Eigenkapitalquote „erscheint“ angemessen, schreibt die VG-Verwaltung im Jahresabschluss 2016. Auf Rückfrage wurde diese Quote mit 62 % beziffert und „erscheint“ werde deshalb verwendet, weil der Wert noch über 50 % liege. Es gebe in der VG auch Kommunen, deren Werte näher an 100 % heranreichen.

 

 

Der Jahresabschluss 2016 zeigt

  • die Gemeinde hat (ohne einen Cent für Investitionen dazu gerechnet) seit 2009 einen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von insgesamt 3.906.758,25 Euro
  • die Gemeinde hat zum 31.12.2016 Verbindlichkeiten in Höhe von 4.173.882,35 Euro und kann dabei von Glück sagen, dass die Schuldzinsen zurzeit sehr niedrig sind
  • das Eigenkapital der Gemeinde sinkt weiter auf nunmehr 21.255.129,65€  (zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 betrug es noch 24.577.864,81 €)
  • die Gemeinde hat hohe Verbindlichkeiten für das Regenrückhaltebecken Kau (460.980 Euro an das Abwasserwerk zu zahlen bis 2026)
  • die Gemeinde hat aufgrund ihrer guten Steuereinnahmen weiterhin jährliche hohe Umlagezahlungen zu leisten

 

Anstrengungen, diese Situation zu verändern, können sich nicht auf das Verwalten des Status quo beschränken.

 

Gabi Marquardt, Mitglied Rechnungsprüfungsausschuss, SPD-Fraktion

 

Vettelschoß, 23. August 2017“

 

 

Zum Thema „Wirtschaftsprüfer“ teilte Frau Marquardt (SPD) ihre persönliche Einschätzung mit, dass dieser in Unkenntnis der politischen Ereignisse des zu prüfenden Jahres und der Nichtbeteiligung bei der Haushaltsaufstellung nicht gezielt dort nachschauen werde, wo ein genaueres Hinterfragen angezeigt sein könnte. Das gelinge durch informierte Gemeinderatsmitglieder eher. Auch ein Wirtschaftsprüfer prüfe nur stichprobenhaft. Zudem koste ein solcher externer Prüfer zusätzliche Haushaltsmittel, die in diesem Jahr (2017) nicht eingestellt seien.

Es stelle sich Frage, ob die Beauftragung zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch einen Wirtschaftsprüfer zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich sei und wie diese finanziert werde.

 

Zum Vorgang der Rechnungsprüfung teilte Frau Marquardt (SPD) mit, dass in den Prozess der Prüfungsvorbereitung ihre Fraktion durch sie stets umfänglich beteiligt werde und am Fragenkatalog und der Forderung nach Prüfungsschwerpunkten mitarbeite, so dass alle in den Prüfungsvorgang einbezogen würden.
Sie habe aufgrund der Prüfungsergebnisse ihrer Fraktion die Feststellung und Entlastungserteilung empfohlen, gleichwohl werde die „Haushaltswirtschaft“ in einem getroffenen Fazit (s.o.) aus ihrer Sicht kritisch beleuchtet.

 

Die FWG stellte erneut den Antrag auf Vertagung und Einsetzung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2016.

 

Frau Marquardt schlug vor, zunächst nur die Vertagung zu beschließen, um offene Fragen zu klären und zu eruieren, ob überhaupt und unter welchen Konditionen ein externer Wirtschaftsprüfer für den Jahresbericht 2016 bestellt werden könne.

Seitens der Verwaltung und Gemeindeleitung wurde die Beantwortung der offenen Fragen zur nächsten Gemeinderatssitzung zugesagt. Auf Nachfrage wurde seitens der CDU-Fraktion mitgeteilt, dass für sie keine Fragen offen seien.

 

Einer Vertagung stimmte der Gemeinderat bei 3 Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion zu.

 

Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit pro Tag einen Auslagenersatz, das sogenannte Erfrischungsgeld.  Verwaltungsseitig wurde vorgeschlagen, das Erfrischungsgeld von derzeit 21,00 Euro auf 25,00 Euro zu erhöhen für die kommende Bundestagswahl. Dem wurde einstimmig stattgegeben.

 

Heinz Schmitz hatte sein Mandat als Mitglied der Stiftung „Naturschutzgebiet Willscheider Berg“ niedergelegt. Als Ersatzperson schlug die FWG Frau Diana Brezinski vor. Frau Bezinski wurde einstimmig per Akklamation gewählt.

 

Für die Straßenbeleuchtung im Ort hatte die Ortsgemeinde einen Wartungsvertrag mit der Fa. Syna abgeschlossen. Im Zuge dieser Wartung wurden bei Sichtkontrollen einige Leuchtmaste (46 Stück) als auffällig und/oder älter als 25 Jahre ausgemacht. Aus Verkehrssicherungspflicht werde eine Prüfung der Standsicherheit empfohlen, wozu die Syna ein Angebot in Höhe von 1.538,24 Euro vorlegte. Das Ergebnis werde in einer Liste dokumentiert und ggf. Reparaturvorschläge unterbreitet.

Die FWG fragte nach, wieso auch jüngere Straßen wie der Backeshof betroffen seien. Ortsbürgermeister Freidel erwiderte, hier habe es bei der Sichtkontrolle Auffälligkeiten gegeben.

Seitens der SPD wird vorgetragen, dass in der Liste der zu überprüfenden Maste auch die Maste in der Alten Schulstraße aufgeführt seien. Wieso sei im Zuge der im letzten Jahr durchgeführten Kanalbauarbeiten die Erneuerung der Beleuchtungsanlage (Maste/Verkabelung) nicht geprüft und bei Bedarf ausgeführt worden. Auch wenn der Straßenausbau seitens des Gemeinderates abgelehnt worden sei, hätte die Erneuerung der Beleuchtungsanlage bei Bedarf (mit entsprechender Anliegerbeteiligung) erfolgen können.

Auch bei der Straße Am Walde müsse im Falle von Reparaturerfordernissen an der Beleuchtungsanlage mit dem Abwasserwerk gesprochen werden, welches in dieser Straße eine Kanalerneuerung aufgrund hydraulischer Überlastung angekündigt habe.

Die SPD-Fraktion fragte nach der Vorlage des Konzeptes der Verbandsgemeindeverwaltung zum Zustand der Beleuchtung (Zustand, Alter, Umrüstung – Lampenkörper, Leuchtmittel, Verkabelung).

Bei einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat aus Verkehrssicherungspflicht die vorgeschlagene Standsicherheitsprüfung durch die Fa. Syna.

 

Große Teile der Steckdosen an Straßenleuchten für die Weihnachtsbeleuchtung entsprächen nicht den Bestimmungen und dürften nicht länger verwendet werden. Ein Angebot zur Erneuerung der Steckdosen wurde seitens der Fa. Syna vorgelegt, schloss für die gesamte Weihnachtsbeleuchtung mit rund 38.000,00 Euro. Diesen Betrag konnte und wollte die Gemeinde nicht für die Umrüstung ausgeben. Zusammen mit dem Bauhof hat die 1. Beigeordnete der Gemeinde Nonnen ein Konzept entwickelt, welches vorsieht

  • geringere Anzahl Weihnachtssterne, gezielter aufgehangen in den Hauptstraßen des Ortes (nur noch 75, plus 4 Banner)
  • Umrüstung durch den Bauhof
  • Materialerwerb über die Fa. Syna (Vergleichsangebote brachten keine Einsparpotentiale)
  • Klärung, ob der Fa. Syna für jeden Abschaltvorgang (während der Umrüstung) ein Betrag von 147,84 Euro zu zahlen sein wird, oder ob dieser Service Bestandteil des Wartungsvertrages ist.

Ortsbürgermeister Freidel bezifferte die Kosten der Umrüstung auf ca. 9.000,00 Euro brutto.

Die CDU-Fraktion bat darum, darauf zu achten, dass nur solche Sterne ausgewählt werden, die heller leuchten.

Der Gemeinderat stimmte vorstehender Vorgehensweise zu.

Der Frontaufsatz-Mulcher am kleinen Traktor der Gemeinde hat sich als nicht handhabbar erwiesen (für Steilstrecken, zum Befahren von Banketten). Geeigneter sei ein Mulcher am Heck des Traktors. Benötigt werde das Gerät auch deshalb, weil Bankette nicht mehr gegen Unkraut gespritzt werden dürften. Eine Anfrage bei mehreren Unternehmen habe als günstigstes Angebot einen Heck/Seitenmulcher zum Preis von 6.280,00 Euro brutto erbracht. Der vorhandene Frontmulcher werde gebraucht in Zahlung genommen (1.583,00 Euro). Finanzmittel stünden ausreichend zur Verfügung.

Eine Frage nach einer gemeinsamen Anschaffung mit der Nachbargemeinde erteilte der Ortsbürgermeister in diesem Falle eine Absage, da der Einsatz des Mulchers wetterabhängig sei und die Arbeiten in aller Regel zeitgleich in jeder Gemeinde durchzuführen wären.

Das Gerät sei geeignet für die anstehenden Arbeiten, eine Probefahrt habe stattgefunden, teilte Herr Freidel auf Nachfrage mit. Der gebrauchte Frontmulcher werde nicht mehr benötigt.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Anschaffung des HeckSeitenmulchers bei Inzahlungnahme des Frontmulchers.

Das Abwasserwerk plane die Sanierung der Kanalleitungen im Hübelshecker Weg (sowie das Kreiswasserwerk die Erneuerung der Wasserleitung). Die Ortsgemeinde wurde angefragt, ob in diesem Zuge ein Straßenausbau erfolgen solle. In diesem Fall werde das Abwasserwerk eruieren, ob die vorgesehene Inlinersanierung durch eine Sanierung in offener Bauweise ersetzt werden könne. Zur Feststellung des tatsächlichen Zustandes Straßenuntergrund solle zunächst eine Baugrunduntersuchung beauftragt werden. Hierzu seien zwei Büros angefragt worden. Dem günstigst Bietenden solle der Auftrag erteilt werden.

Seitens der SPD-Fraktion wurde angefragt, ob das ortsansässige Erdbaulabor nicht angefragt wurde und bat um dessen Berücksichtigung bei Anfragen, was der Ortsbürgermeister zusagte.

Einstimmig wurde der Auftrag an den günstigst Bietenden vergeben.

Der Gemeinderat Vettelschoß hatte einstimmig beschlossen, für das Gewerbegebiet Farmersheck andere als nur Hightech-Firmen zuzulassen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde auf den Weg gebracht (wir berichteten). Einwohner hatten gegen diese Vorgehensweise keine Einwendungen und nur das Landesamt für Geologie und Bergbau brachte eine Anregung zu Papier, die bereits im  2. Änderungsverfahren zum Gewerbegebiet Farmersheck abgewogen wurde, weshalb sich der Gemeinderat in seiner erneuten Abwägung auf diese bezog. Sodann wurde der Satzungsbeschluss einstimmig verabschiedet.

Einige Bauanträge (An-/Ausbauten an bestehenden Wohngebäuden) wurden beraten und genehmigt.

Der Gemeinderat Vettelschoß beschäftigte sich erstmals mit dem Vorhaben Industriegebiet Mehrberg der Stadt Linz. Den ersten Beschreibungen des zuständigen Planungsbüros (die dem Ortsgemeinderat erst am Vortage per Mail zugestellt wurden) nach soll dort Straßenabbruch recycelt werden. Die Angaben seien jedoch nicht konkret und ließen viele Fragen offen, so der Tenor des Gemeinderates. Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes Industriegebiet, würde – so der Ortsbürgermeister – eine Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Linz nötig. Seitens der FWG wurde vorgetragen, dass ein solches Vorhaben auch in einem Gewerbegebiet zulässig sei und bezweifelte die Notwendigkeit eines Industriegebietes. Es sei zu befürchten, dass mit einem Industriegebiet weitergehende Nutzungen mit verstärktem Verkehrsaufkommen und zusätzlichen Belästigungen möglich werden. Dem schloss sich die SPD-Fraktion an und betonte dabei, dass auch die Angaben zur Gebäudehöhe sehr vage seinen, hier sei von 18 m und „höheren“ Silos die Rede. Warum denke man nicht an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, um Befürchtungen einer weitergehenden Nutzung – als bisher dargelegt – auszuschließen. Auch habe man in der Vergangenheit mehrere Rotmilanpaare auf dem besagten Gelände beobachtet.

Der Gemeinderat kam überein, dass zunächst – vor Abgabe einer Stellungnahme  -weitere Informationen eingeholt werden müssten. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme müsse verlängert werden, sei der Gemeinderat doch erstmalig erst an diesem Tage informiert worden.

 

Unter Mitteilungen wurde seitens des Ortsbürgermeisters vorgebracht:

  • Die Verbandsgemeinde Linz suche einen Schiedsmann. Geeignete Personen, die dieses Amt bekleiden möchten, sollen der Verwaltung gemeldet werden.
  • Bezüglich der Versetzung der Laterne vor der Metzgerei Prangenberg habe sich herausgestellt, dass das Verkehrszeichen an der Laterne in jedem Fall aus verkehrstechnischen Gründen an diesem Platz verbleiben müsse, weshalb das Versetzen der Laterne keinen Sinn mache.
  • Die Verlegung der Ortseinfahrt hinter die Straße zur Farmersheck liege zur Prüfung in der zuständigen Abteilung, die ihrerseits Kontakt mit dem LBM Cochem aufgenommen habe. Das Ergebnis werde mitgeteilt.
  • Bezüglich der Aufstellung von Blumenkübel im Oberwillscheider Weg zur Verkehrsberuhigung seien hinsichtlich der Verkehrssicherheit und aus versicherungstechnischen Fragen seitens der Fachabteilung erhebliche Bedenken angemeldet worden. Mögliche Alternativen sollen beraten werden. Der TOP solle im nächsten Bauausschuss behandelt werden.
  • Die Bodenuntersuchungen Baugebiet Bahnhofstraße hätten keine Hinderungsgründe ergeben, das Baugebiet endgültig umzusetzen. Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses sei das Büro SMS, Bonn, mit der Fortführung der bereits begonnenen Erschließung als Planer beauftragt worden.
  • Im neu angelegten Sternenkinderfeld auf dem Friedhof sei in die Stele das Windspiel eingesetzt worden, das aufgrund des Einsatzes der 1. Beigeordneten Nonnen der Gemeinde keine Kosten verursache.
  • An dieser Stelle bedankte sich der Ortsbürgermeister bei der Beigeordneten Nonnen für die geleistete Arbeit während seiner Urlaubsvertretung und ihren Einsatz bei allen Straßenbaumaßnahmen der letzten Jahre.
  • Der Ausbau letzter Abschnitt L 252 „Willscheid–Oberwillscheid“ habe heute begonnen. Hierzu seien an Bauzeit vier Monate eingeplant.

 

Ratsmitglied Odenthal machte darauf aufmerksam, dass es vermehrt Beschwerden über Rasenschnitt auf den Gräbern gebe. Ortsbürgermeister Freidel sagte zu, das Problem bei der nächsten Bauhofbesprechung anzusprechen.

Weiter fragte er nach dem Fortgang Überprüfung Fremdnutzung Gemeindewald hinter Bucherfelder Weg. Hiermit – so Herr Freidel – sei der Revierförster befasst.

 

Wolfgang Paschelke fragte nach dem Stand Grundstücksangelegenheiten Reiterhof.  Herr Freidel erklärte, dass diese abgeschlossen seien. Das Grundstück, auf dem die Reiterhalle errichtet wurde, gehöre nun dem Eigentümer des Reiterhofes, das, worauf die Buswartehalle stehe, der Gemeinde. Die Nachfrage nach Pachtzahlungen wurde verneint, da es sich um einen gegenseitigen Tausch gehandelt habe.

 

Die Frage des Herrn Paschelke nach dem Sachstand Verpachtung Weinstube beantwortete Herr Freidel dahingehend, dass noch kein Pächter gefunden werden konnte.

Bei dieser Gelegenheit teilte Herr Freidel weiter mit, dass die Heinzelmännchen am 29. Oktober einen Tag der offenen Tür im Dorfmuseum veranstalten würden und es auch ein Organisationsteam gebe, das im Advent einen Weihnachtsmarkt am Dorfmuseum organisieren möchte.

Norbert Rohringer fragte nach, ob es den Tatsachen entspreche (wie in einem Artikel der Rheinzeitung nach Aussage der Verbandsbürgermeisters zu lesen gewesen sei), dass alle Bürgermeister der Verbandsgemeinde und damit auch Herr Freidel gegen den Bau einer Rheinbrücke seien.  Dies verneinte Herr Freidel, woraufhin Herr Rohringer eine öffentliche Richtigstellung forderte. Ortsbürgermeiser Freidel stellte klar, dass Herr Fischer nicht behaupte, alle Bürgermeister seien gegen eine Rheinbrücke, dieser lediglich die Einbeziehung der betroffenen Kommunen fordere, bevor Anträge gestellt würden. Hierbei gehe es auch darum, ob die Brücke eine kommunale, Landes- oder Bundesbrücke sein werde. Entsprechend seien die Zuwegungen (über B 42, L 252, L 253…) auszubauen und würden die Kommunen tangieren.

Jochen Mutz fragte nach, wann die Bushaltestelle Kalenborn aufgebaut werde. Dies sei, so Herr Freidel,  in der 35. KW der Fall.

Die weitere Frage nach einem Hausverwalter Willscheider Berg beantwortete der Ortsbürgermeister wie folgt: Zum 1.1.18 werde die derzeitige Hausverwalterin in den Ruhestand gehen. Aufgrund der Stellenanzeige sei man mit zwei Bewerbern als Nachfolger im Gespräch.

Ob die Miet- und Benutzungsordnung der öffentlichen Einrichtungen, die neu gefasst worden sei, veröffentlicht wurde im Veröffentlichungsblatt, konnte nicht geklärt, wird aber geprüft werden.

Zum Sachstand Grundstücke ehemalige Feuerwehr, die mit der Verpflichtung zur Bebauung innerhalb von drei Jahren veräußert wurden, teilte Herr Freidel mit, die Fristen habe man im Auge und die Käufer darauf hingewiesen.

Zum  Fortgang Einrichtung einer Spielhalle konnte der Ortsbürgermeister keine neuen Aussagen treffen.

Die Nachfrage von Herrn Mutz  zum Sachstand Einrichtung Seniorencafe teilte der Ortsbürgermeister mit, dass bislang 12 Personen ihr Interesse angemeldet hätten und für den 31. Aug. ein erstes Treffen, möglichst mit Herrn Krumscheid , dem Beauftragten der VG Linz, anberaumt wurde.

Zum Vorgang Gespräche Vettelschoß/St. Katharinen zur ärztlichen Versorgung teilte Herr Freidel mit, dass ein Gespräch unter Vermittlung des Herrn Dr. Faust zur dauerhaften Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf der Höhe stattgefunden habe, es jedoch keine konkreten Ergebnisse gebe. Das Gespräch habe vor ca. 3 Monaten stattgefunden. Die anlässlich im Wahlkampf von Landratskandidat Hallerbach benannte Kooperation St Katharinen/Vettelschoß zur medizinischen Versorgung sei auf dieses Gespräch gemünzt.