27. Gemeinderatssitzung am 10. Mai 2017

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Zu Beginn der Sitzung wurde seitens der SPD-Fraktion die Frage gestellt, ob es gewollt und rechtens sei, Grundstücksangelegenheiten, bei denen es um Firmeninterna gehe (die aus unterschiedlichen Gründen noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind), zu einem so frühen Zeitpunkt in öffentlicher Sitzung zu besprechen. Ortsbürgermeister Freidel sagte eine Prüfung zu. Namen sollten in der öffentlichen Sitzung bei diesem TOP nicht genannt werden.

 

TOP 3 „Bebauungsplan Im Pesch“ musste abgesetzt werden, da die zu beschließenden textlichen Festsetzungen erst am 10.5. verteilt werden  konnten und jedem Ratsmitglied Gelegenheit gegeben werden müsse, sich einzulesen.

Ebenfalls abgesetzt wurde der TOP 7b – Grundstücksangelegenheit Streif-Gelände -, da hierzu die im Bauausschuss geforderten Informationen der Kreisverwaltung Neuwied noch nicht vorlägen.

 

Zum Protokoll der 25. Gemeinderatssitzung wurde seitens der SPD-Fraktion nachgefragt, warum bei den  TOP  7a , 7b, 9a,  Baugebiet Bahnhofstraße, im Protokoll zur Finanzierung stehe: „Im HH2017 sind für die Durchführung keine Mittel eingestellt und sind daher in einem Nachtragshaushaltsplan bereitzustellen.“

Dem entgegen erbat die SPD-Fraktion in der 25. Sitzung die Vorlage einer Kostenschätzung zur Resterschließung dieses Baugebietes und eine Aussage, ob weitere Haushaltsmittel bereit zu stellen sind. Woraufhin Ortsbürgermeister Freidel erläuterte, dass für die Resterschließung 100.000,00 Euro Haushaltsmittel zur Verfügung stünden (Übertragung von HH-Mitteln aus Vorjahren).

Das Protokoll sei dahingehend zu ändern.

 

Es wurden weitere Änderungswünsche an das Protokoll gestellt, die schriftlich eingereicht wurden u.a.  auch zum Passus unter Mitteilungen betr. Breitbandausbau, der so keinen Sinn ergebe und korrigiert werden sollte. Es wurde vereinbart, die Änderungswünsche entgegenzunehmen, ggfs. einzuarbeiten und das (geänderte?) Protokoll in der nächsten Sitzung zur Abstimmung zu stellen.

 

In der Einwohnerfragestunde wurde der Waldweg (Rückelsweg – vom Willscheider Berg aus Richtung Bogenschießplatz und weiter) als für Jogger, Radfahrer und Walker zu „wackelig“ beanstandet. Die  eingebauten Steine seien zu grob und nicht verdichtet, das könne zu Verletzungen führen.

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass er bereits Kontakt mit dem Forstamt aufgenommen habe, um Abhilfe zu schaffen. Aufgebrachter Split sei durch das Befahren schwerer Räumfahrzeuge gelockert.

 

Herr Lahr fragte nach, ob vor den Ausschusssitzungen auch eine Einwohnerfragestunde möglich sei, was seitens des Ortsbürgermeisters verneint wurde.

 

Wie berichtet, soll für das Gewerbegebiet Famersheck in einer 3. Änderung der Katalog der in diesem Gewerbegebiet zulässigen Betriebe erweitert werden. Im Rat wurde erarbeitet, dass nur Gewerbe der Prostitution, Sex-Shops, reiner Stellplatz und Garagen, Einzelhandel mit Ausnahme von dort produzierenden Handwerksbetrieben, reine Werbeträger, reine Lagerhäuser und –plätze, Vergnügungsstätten, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke weiter ausgeschlossen bleiben. Dies wurde in die textlichen Festsetzungen zum  Bebauungsplan eingearbeitet und vom Rat einstimmig angenommen sowie die Offenlage beschlossen.

 

Der Gemeinderat hatte in der vergangenen Sitzung die Änderung des Bebauungsplans In der Kau beschlossen. Bei Beigehaltung der First- und Traufhöhe sollten 2 statt 1 Vollgeschoss erlaubt werden. Wie aber die Verbandsgemeinde Linz mitteilt, ist im gültigen BPlan In der Kau keine Trauf-/Firsthöhe festgelegt. Somit sei der Beschluss nicht umsetzbar und wäre nur durch einen Ergänzungsbeschluss auszuführen:

  1. für das gesamte Baugebiet wird bei Zulässigkeit von 2 Vollgeschossen die Trauf- und Firsthöhe festgesetzt, wobei die Bezugspunkte festzulegen sind (natürliches Gelände oder Fußboden Erdgeschoss)
  2. die Zulässigkeit von 2 Vollgeschossen wird ohne jede weitere Einschränkung festgelegt (mit den entsprechenden unkontrollierbaren Folgen)

Für die FWG führte Herr Rohringer aus, dass es bedenklich und ungerecht sei, ein Bauplangebiet, das fast gänzlich bebaut ist, planerisch umzugestalten. Dem erwiderte der Ortsbürgermeister, dass es zulässig sei, dass jeder Bauwillige einen Antrag auf BPlan-Änderung stelle, wenn sein Bauvorhaben nicht in den Bebauungsplan passe.

Für die SPD-Fraktion – so Herr Eulenbach – komme von den beiden Alternativen nur die Lösung a) in Betracht.

Es erfolgte eine Diskussion darüber, welcher Bezugspunkt festgelegt werden könne mit dem Ergebnis, dass als Bezugspunkt das natürliche Gelände favorisiert wurde.

Ortsbürgermeister Freidel unterbreitete den Vorschlag, dass unter diesen Gesichtspunkten seitens der VG-Verwaltung die am Bestand orientierte Höhe von First und Trauf, (Bezugspunkt natürliches Gelände) ermittelt werden sollte und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen sei. Die Kosten einer Bauplanänderung seien vom Antragsteller zu tragen. Sich am Montag abzeichnende Alternativen seien nicht zum Tragen gekommen.

Einstimmig stimmte der Rat dieser Vorgehensweise zu.

Anmerkung der Redaktion: Nähere Informationen zum Vorgang entnehmen Sie dem Protokoll der 25. Gemeinderatssitzung.

 Zum Baugebiet Kalenborn (Abschnitte 3-5) teilte Ortsbürgermeister Freidel mit, dass die Privaterschließung über die Fa. Weber nicht zum Tragen komme, u.a. auch, weil die Ortsgemeinde – anders als seinerzeit im Gebiet 1 und 2 keine Mittel aufwenden könne, um Grundstücke von privat als Bauerwartungsland abzukaufen. Auch die Anfrage, das Grünland in dem Baugebiet in Gemeindeeigentum zu nehmen, wurde seinerzeit vom Rat abschlägig beschieden. Er habe die Fachabteilung der VG gebeten, bei den zuständigen Aufsichtsbehörden nachzufragen, inwieweit die Ortsgemeinde Kredite zur Umsetzung dieses Baugebietes (durch Ankauf von Grundstücken) aufnehmen dürfe. Bauinteressenten gäbe es ausreichend, er werde wöchentlich angefragt. Anmerkung der Redaktion: Die Verwirklichung über Kreditfinanzierung durch die Ortsgemeinde geht möglicherweise auch über eine öffentlich-rechtliche Erschließung, bei der die Gemeinde einen Anteil von 10 % der Erschließungskosten zu tragen hat. Als Gegenfinanzierung könnten beispielsweise die beiden Wohnheime als Gewerbeimmobilie veräußert werden.

Norbert Rohringer von der FWG stimmte dem zu und ergänzte, dass das Gebiet abschnittsweise erschlossen werden und eine Reduzierung der Kosten der Abwasserbeseitigung erwirkt werden sollte.

Das ergänzte die SPD dahingehend: Nach ihrem Kenntnisstand sei das Baugebiet 3-5 aus abwassertechnischen Gründen nur in einem Komplex zu erschließen. Die Abwasserplanung sehe bereits eine Reduzierung der Kosten vor (so sei das Abwasserwerk von der Forderung eines Trennsystems abgewichen und nur noch ein Mischwasserkanal auszuführen). Abwassertechnische  Voraussetzungen hinsichtlich dieses Baugebietes seien in den Maßnahmen Kalenborner Straße, Alte Schulstraße und Regenrückhaltebecken Erlenhof bereits eingeflossen. Anmerkung der Redaktion: die Planung der abwassertechnischen Erschließung Baugebiet 3-5 wurde abgeschlossen, vom Rat einstimmig verabschiedet und von der Ortsgemeinde bezahlt.

Zu beachten – so die SPD-Fraktion – sei, dass auf jedes erworbene Grundstück mindestens die gleiche Höhe an Kosten für die Erschließung aufzuwenden, d.h. über Kredite finanziert werden muss.

Deshalb brachte die SPD-Fraktion zur Ergänzung den Vorschlag ein, das Gebiet über einen Bauträger (Geldgeber) – möglicherweise in Verbindung mit der Weber Consulting, die hinsichtlich des Umlegungsverfahrens bereits eine Menge Vorarbeit geleistet habe – zu verwirklichen. Sie sprach beispielhaft eine Kooperation mit der Sparkasse an.

 

Einem Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Verkaufsfläche in eine Spielhalle wurde mehrheitlich zugestimmt. Es handelt sich um das Gebäude neben dem Penny-Markt. Laut Festsetzung des BPlans Willscheider Berg II  k  a n n  die ausnahmsweise Zulassung genehmigt werden. Die letzte Entscheidung – so Herr Freidel – fällt der Kreis als Genehmigungsbehörde.

Die FWG-Fraktion – so Herr Rohringer – sei in der Frage unterschiedlicher Auffassung. Er persönlich werde zustimmen, er habe ausführlich mit dem Eigentümer der Immobilie gesprochen und sehe keine Nachteile für die Gemeinde. Für die SPD teilte Frau Glöckner mit, dass es verwunderlich sei, dass in gleicher Sitzung für das Gewerbegebiet Farmersheck Spielstätten ausdrücklich nicht zugelassen werden, dies aber für das Gewerbegebiet Willscheider Berg II geschehen solle.

Die SPD-Fraktion stimmte geschlossen gegen die Einrichtung einer Spielhalle, während CDU und FWG (bei 2 Enthaltungen) zustimmten.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Verkauf einer Gewerbeparzelle von 3.500 qm Größe im Bereich Wendehammer  Farmersheck zu (an eine Firma im Bereich Straßen-/Industriebau in der Neugründungsphase).

 

Einem weiteren Interessenten an Gewerbegrundstücksfläche in der Farmersheck wurde ein Vorkaufsrecht für 1 Jahr (ggfs. mit Option eines weiteren Jahres) eingeräumt. Es handelt sich um eine Fläche von 4.600 qm im vorderen Bereich. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Diskussionen gab es zur Nutzung der dem Grundstück zur Landesstraße vorliegenden öffentlichen Grünfläche. Herr Freidel sagte zu, prüfen zu lassen, ob diese öffentliche Grünfläche in private Grünfläche umgewandelt werden könne und ob sie nachrangig (z.B. als unbefestigte Parkfläche) genutzt werden dürfe. Eine Veränderung der Ortseinfahrt  vor dem Gewerbegebiet (die diesen Mindestabstand zur Landesstraße entbehrlich machen würde) solle ebenfalls geprüft werden.

 

Einstimmig wurde ein Angebot zur Errichtung einer Solaranlage (Kauf oder Pacht) in der Famersheck abgelehnt, da der angebotene Kauf-/Pachtpreis in keinster Weise ausreichend sei.

 

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Auftrag zum Einbau von Fingerklemmschutz (Falz- und Bandseite) an den Türen im Kindergarten Kalenborn an den günstigsten Bieter, die Fa. Wagner aus St. Katharinen zum Preis in Höhe von 5.860,75 Euro zu vergeben. Die Anbringung des Fingerklemmschutzes ist eine Vorgabe der Unfallkasse und muss ausgeführt werden. Ortsbürgermeister Freidel erläuterte, dass die Türen auch im Kindergarten Vettelschoß nachzurüsten seien.

 

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit,

 

dass das Projekt „gelbe Füße“ von Schule und Kindergarten umgesetzt wurde (Kindern soll dadurch ein sicherer Schulweg aufgezeigt werden). Am kommenden Samstagmorgen finde hierzu eine Veranstaltung in der Grundschule statt, wozu alle herzlich eingeladen seien.

 

dass das Schiedsamt in der Verbandsgemeinde Linz zum 10. Dezember vakant werde und Vorschläge oder Bewerbungen gerne entgegengenommen werden.

 

dass es Fördermöglichkeiten für Vorhaben durch Ehrenamtliche über das LeaderProjekt gäbe. Er verteilte ein entsprechendes Schreiben.

 

dass die VG derzeit an einem Hochwasserschutzkonzept für die ganze VG arbeite (auch Überschwemmungen und Kanalüberflutungen nach Starkregenereignissen). Hier arbeite die Verbandsgemeinde in enger Kooperation mit den Hilfskräften wie Feuerwehr, die auch ihre Einsatzpläne des vergangenen Ereignisses beim Wassereinbruch nach Starkregen zur Verfügung stelle. Sollten darüber hinaus weitere Problemfälle bekannt sein, bitte er um Meldung.

 

die Ausbauarbeiten an der L 252 Willscheid – Vettelschoß verliefen gut und termingerecht. Man wolle Ende Juni die Arbeiten beenden. Für den fehlenden Abschnitt Willscheid – Oberwillscheid laufe die Ausschreibung und man plane direkt im Juli, diesen Abschnitt zu beginnen. Der Förderantrag der Gemeinde zum RadGehweg sei entsprechend des Beschlusses der vergangenen Ratssitzung modifiziert worden.

 

die Umsetzung der Maßnahme Beleuchtung Sporthalle erfolge voraussichtlich in den Sommerferien 2108.

 

Auf Nachfrage aus dem Rat teilte Ortsbürgermeister Freidel ferner mit,

 

dass zwei Angebote für Blumenkübel zur Verkehrsberuhigung KiGa Kalenborn bereits vorlägen und in der kommenden Woche die Abstimmung mit dem Ordnungsamt VG terminiert sei.

 

dass die neue Miet- und Benutzungsordnung der Gemeindehäuser nach Genehmigung des Protokolls veröffentlicht werde

 

dass es bezüglich des Kasbachtalweges eine Kooperation der anliegenden Gemeinde gebe was Unterhaltung und Instandhaltung betreffe, an der die Ortsgemeinde mit jährlich 500,00 Euro beteiligt sei. Neben den Gemeinden sei auch der Forst beteiligt.

 

dass es keine Neuigkeiten zur Vermietung der Weinstube gäbe. Der Interessent habe endgültig abgesagt.

 

dass der Kaufvertrag Faust (Bahnhofstraße Kalenborn neben Bolzplatz) in Bearbeitung sei, zunächst hätten Vermessungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Eine Rückfrage, ob der Käufer bislang Pacht für die Nutzung gezahlt habe, wurde nicht beantwortet.

 

dass eine Information zu Kosten der Umsetzung der Leuchte vor dem Parkplatz Metzgerei in Kürze erfolge

 

Seitens der FWG wird angefragt, ob daran gedacht werde, den Gemeindebauhof möglicherweise zu veräußern und an anderer Stelle einen gemeinsamen Bauhof mit St. Katharinen zu errichten (dort sei ein Neubau vorgesehen). Ortsbürgermeister Freidel erklärte hierzu, dass nach seinem  Kenntnisstand in St. Katharinen ein Neubau derzeit nicht anstehe.

 

Frau Eckardt sprach die Unfallgefahr vor der Poststelle an. Zwei Parkbuchten vor dem Gebäude würden derart rücksichtslos angefahren, dass Fußgängern – vor allem Kindern – zu wenig Raum auf dem Gehweg bliebe. Sie plädierte dafür, diese Buchten zu entfernen, man könne auf der Straße halten/parken an dieser Stelle. Ortsbürgermeister Freidel sagte eine Überprüfung zu.

 

Herbert Kröll sprach erneut die abgebrannte Halle Streif-Gelände an, die – so Herr Kröll – zweigeschossig (Zwischendecke) gewesen sei. Die neu aufgebaute Halle sei nur noch eingeschossig. Er stellte erneut die Frage: Warum hat die Gemeinde auf diese Lagerflächen (er sprach von 800 qm) verzichtet? Gibt es eine finanzielle Entschädigung für die Gemeinde (er sprach von einer halben Millionen)?

 

Ortsbürgermeister Freidel erläuterte den Sachverhalt aus seiner Sicht (die Lagerfläche sei nicht zu nutzen gewesen, es habe sich lediglich um einen Laufspeicher gehandelt) und gab zu bedenken, dass der Wiederaufbauplan der Halle dem Gemeinderat vorgelegen habe und abgesegnet worden sei. Es erfolgte eine Diskussion ohne Ergebnis.