29. Gemeinderatssitzung 26. Juli 2017

Eine Sondersitzung in den Ferien wurde nötig, da die Ausschreibung zur L 252 Teilstück Willscheid – Oberwillscheid erfolgt sei und die Arbeiten vergeben  werden müssten. Die Baustelle solle am 8. August eingerichtet werden, so der Ortsbürgermeister.

 

Die Ortsgemeinde sei Kostenträger des Radweges Willscheid-Oberwillscheid. Ein Förderantrag wurde gestellt, die Bewilligung stehe noch aus, lediglich die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde erteilt, damit es nicht förderschädlich werde, wenn vor Förderbewilligung mit dem Ausbau begonnen werde. Für den Radweg seien Kosten in Höhe von 97.345,24 Euro aufgrund der Ausschreibung zulasten der Ortsgemeinde zu finanzieren. Es werde mit einem 90 %igen Zuschuss aus dem K 2 Programm gerechnet. Bis zur Bewilligung müsse die Gemeinde aus ihrem laufenden genehmigten Haushalt Mittel umschichten, um vor Vergabe eine 100 %ige Finanzierung zu gewährleisten, sollte – wider Erwarten – die Förderzusage nicht erteilt werden. Auf Vorschlag der Verwaltung sollen hierzu Mittel für die Erschließung Baugebiet Kalenborn, Erschließung Baugebiet In der Kau und Ausbau Hübelshecker Weg in Höhe von je 30.000 Euro bis zur Förderzusage bereit gestellt werden. Dem stimmte der Rat bei Enthaltung der FWG zu. Ebenso einer vorzunehmenden Kostenteilung mit dem LBM.

 

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit,

 

dass die Erben des Künstlerehepaars Oellers aus Linz den Gemeinden in der VG Linz Kunstwerke leihweise zur Verfügung stellen möchten.  Für Vettelschoß werde an einen Klangkörper für den Kindergarten und an eine Skulptur fürs Bürgerhaus gedacht.

 

Für die „Heinzelmännchen“ wurde ein Zuschuss aus dem Leaderprojekt in Höhe von 2.000 Euro bewilligt.

 

Die Grundstücksverhandlungen für das Grundstück Bahnhofstraße (Fa. Hecken) seien in Bearbeitung und würden in Kürze abgeschlossen.

 

Auch die Grundstücksregelungen Reiterhof seien in Bearbeitung und kurz vor der Umsetzung. Hier seien zunächst Neuparzellierungen notwendig geworden.

 

Eine Zufahrt über die Straße Reifstein zum hinter liegenden Gewerbegrundstück sei möglich, da die Straße gewidmet sei und es keinen Bebauungsplan gebe – teilte der zuständige Fachbereich der VG auf Nachfrage mit. Der Bauherr verzichte jedoch – so Ortsbürgermeister Freidel nach einem Gespräch mit ihm – auf diese Zufahrt, diese solle nunmehr über die Straße Zur Heide erfolgen.

Mitglieder des Gemeinderates erinnerten daran, dass beim Bauantrag für die seinerzeitige mobile Brecheranlage als Vorgabe eine klare Trennung des Gewerbegebietes und der Wohnbebauung (Wall, Bepflanzung) festgelegt worden und die besagte schmale Schotterstraße nicht für Lkw-Verkehr geeignet sei.

 

Ortsbürgermeister Freidel  erläuterte auf Nachfragen, warum der eigentliche Vorgang zur Rechnungsprüfung nicht öffentlich erfolgen könne.

 

Die Umsetzung der Verkehrsberuhigung vor dem Kindergarten Kalenborn (Blumenkübel) erfolge seitens der Verbandsgemeinde mehr als schleppend, der zuständige Mitarbeiter sei dieser halb erneut aufgefordert worden.




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