23. Sitzung des Gemeinderates Vettelschoß am 30. Nov. 2016

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In der Einwohnerfragestunde fragte Herr Knopp nach dem aktuellen Stand Breitband, Verbesserung DSL in Vettelschoß.

Ortsbürgermeister Freidel führte aus, dass die Zuständigkeit an die Verbandsgemeinde Linz abgegeben wurde, die sich der Ausschreibung Kreis Neuwied angeschlossen habe. Der Auftrag zur Breitbandversorgung sei an die Telekom vergeben sei. Es sollen 8 Cluster gebildet werden, die Höhengemeinden seien für das zweite Cluster vorgesehen. Zurzeit werde noch überlegt, ob der Auftrag für die Gesamtverbandsgemeinde vergeben und somit umlagefinanziert werde oder ob die Gemeinden ihren Anteil im Gemeindehaushalt einstellen werden. Eine Planung liege dem VG-Rat und den Gemeinden noch nicht vor. Nach Vorlage erfolge eine Information des Rates und der Öffentlichkeit.
Anmerkung der Redaktion: Die Maßnahme wird zu 90 % gefördert. Bei den Kosten muss somit von einem Gemeindeanteil von 10 % ausgegangen werden.

Sodann stellte das LBM Cochem, Herr Müller, und der Planer, Herr Ing. Weinand die Planung für den 4. und letzten Abschnitt Ausbau L 252 vor. Zurzeit würden Bohrungen durchgeführt, um den Zustand des Unterbaus zu erfassen. Der 4. Bauabschnitt sei im Anschluss an die Fertigstellung des 3. Bauabschnittes (Willscheid und Willscheid nach Vettelschoß) vorgesehen. Die Maßnahme in Willscheid laufe gut und befinde sich im Zeitplan. Das Teilstück zwischen Willscheid und Oberwillscheid befinde sich außerhalb der Ortslage. Für den Ausbau der Straße zeichne allein das Land verantwortlich. Die Kosten für den Rad-/Gehweg, der vorgesehen sei, seien von der Gemeinde zu tragen. Auf Nachfrage wurde dies erläutert, nämlich dass die Ortsgemeinde Vettelschoß nicht am überörtlichen Radwegenetz angebunden sei, d. h. die bestehenden und geplanten Radwege verbinden lediglich die Ortsteile der Gemeinde und würden in keine Richtung 80 – 100 km weitergeführt, weshalb eine Förderung seitens des Landes ausscheide. Herr Isnardy, Mitarbeiter der VG Linz, teilte mit, dass aber nicht außer Acht gelassen werden dürfe, dass das LBM (somit das Land) durch Leistungen wie Planung, Ausschreibung, Bauaufsicht die Gemeinde unterstütze. Bei der Ausbaustrecke der Landstraße handele sich um eine Strecke von knapp 500 m. Die Straße werde im Durchschnitt mit 1.300 Kfz und 90 Lkw befahren, daran orientiere sich der Ausbau, z.B. 60 cm frostsicherer Aufbau in verschiedenen Schichten (Radweg 45 cm Aufbau). Die Straße werde 5,50 m breit in Bitumen BK 1.0. Die Fahrbahn werde in Oberwillscheid und Willscheid an die vorhandene neue Straße angeglichen. Hinter Oberwillscheid kreuze ein Bach die Straße. Hier werde eine komplett neue Querung (auf einer Länge von 22 m) errichtet. Die Planung sei mit der SGD Nord (zuständig für Gewässer III. Ordnung) abgestimmt. Der neue Querdurchlass gestalte sich schwierig, da Versorgungsleitungen, auch eine Kanal, zu berücksichtigen seien. Der neu zu erstellende Rad/Gehweg habe eine Breite von 2,5 m und werde größtenteils durch einen Grünstreifen (1,75 m Breite) von der Fahrbahn getrennt. Im Bereich Oberwillscheid bis zur Einmündung Feldweg direkt hinter der Querung des Baches (im Anschluss an den Kurvenbereich) müsse der Geh/Radweg direkt an der Straße entlang verlaufen und werde durch einen Bordstein gesichert. Die Straße werde dort, wo der Unterbau schadhaft sei, komplett erneuert, an Stellen, wo der Unterbau in Ordnung sei, nur teilerneuert. Der Geh/Radweg werde durchgehend beleuchtet analog des bestehenden Radweges. Alle Versorger würden angefragt, ob sie im Zuge des Ausbaus ihre Versorgungsleitungen erneuern bzw. ergänzen wollen. So hat die Telekom angemeldet, neue Leitungen Breitband zu verlegen. Seitens der Gemeinde werde, wie bisher, ein Leerrohr mit verlegt. Die Entwässerung der Straße werde erneuert. Auch der Geh/Radweg werde entwässert, hierzu werde eine neue Mulde ausgebildet. Die Kosten der Straße trage ausnahmslos das Land, für die Beleuchtung, die Verlegung des Leerrohres und den Geh/Radweg sei die Ortsgemeinde Kostenträger. Eine Kostenschätzung komme auf Gesamtkosten von ca. 570.000,00 Euro, auf die Gemeinde kämen rund 200.000,00 Euro zu. Anmerkung der Redaktion: wobei der Geh/Radweg hoffentlich im Rahmen des K 3-Programms mit 90 % gefördert werden wird.
An Bauzeiten werde von 6-8 Monaten ausgegangen, Beginn voraussichtlich 2017, unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten in Willscheid. Die Ausschreibungen sollen in Kürze erfolgen.
Die Arbeiten würden unter Vollsperrung der Strecke Oberwillscheid-Willscheid ausgeführt. Auf entsprechenden Hinweis aus dem Rat, erklärte Herr Müller, dass er den Bau des Kreisels (auf Bad Honnefer Gebiet in Privatfinanzierung) an der Einmündung Richtung Windhagen im Blick habe. Nachdem der Bau des Kreisels zunächst verworfen worden sei, sei er nunmehr wieder in Planung für 2017.
Der Ortsbürgermeister und Gemeinderat bedankten sich beim LBM und deren Planer für die zügige Planung, so könnten Frist hinsichtlich des K 3-Förderprogramms eingehalten werden.
Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung einstimmig zu.
Ortsbürgermeister Freidel erläuterte den Stand des Verfahrens Förderung nach K 3 des Geh/Radweges. Das beauftragte Gutachten läge vor und falle positiv aus. Kernaussage: mit verhältnismäßig geringen Mitteln könnte das bereits bestehende Radewegnetz in der Gemeinde komplettiert werden. Es sei eine erhebliche Reduzierung der Schadstoffe zu erwarten, 25 kg Stickoxide,  13 t Kohlendioxyd. Eine anderweitige Förderung (als K 3) sei auszuschließen. Der Förderantrag sei auf den Weg gebracht worden. s. hierzu auch Bericht der 21. Gemeinderatssitzung und Artikel  zum Radweg vom 26. Sept. 2016 auf dieser Homepage
Die Beigeordnete Frau Antje Panten-Nonnen und Herr Isnary erläuterten die Angebote zur Beleuchtung. Die bislang entlang des Radweges zum Einsatz gebrachte Leuchte sei „in die Jahre gekommen“, ein moderneres Nachfolgemodell sei so ausgelegt, dass anstelle von 16 Leuchten nur 14 Leuchten aufgestellt werden müssten. Herr Isnardy sagte weitere Auskünfte zu Lummen, Lux, Lichttemperatur zu, gab dem Rat die Empfehlung, die moderneren Leuchten zu beschließen. Bei 3 Enthaltungen wurde die Errichtung der 14 Leuchten Typ Cuvia beschlossen.

Die 3. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet In der Farmersheck wurde auf den Weg gebracht. Ortsbürgermeister Freidel trug vor: Der Bebauungsplan stamme aus dem Jahre 2005, seinerzeit war vorgesehen, dort HighTec anzusiedeln, entsprechend wurden andere Nutzungen ausgeschlossen. Das Gebiet ließ sich jedoch nicht vermarkten. Zuletzt scheiterte eine Ansiedlung eines Produzenten für Bestandteile von Babymilchprodukten. Alle Fraktionen im Gemeinderat kamen überein, die bauliche Nutzung zu verändern, das Gewerbegebiet zu öffnen, Einschränkungen zu minimieren. Zugelassen werden sollen alle Gewerbebetriebe und öffentlichen Betriebe (mit Lager), Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke. Einstimmig wurden reine Lagerhallen und –plätze ausgeschlossen. Ausnahmsweise zugelassen werden sollen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Strittig wurde die ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke (8 Ja, 8 Nein Stimmen, 2 Enthaltungen, damit abgelehnt) sowie für Vergnügungsstätten (3 Ja, 13 Nein Stimmen, 2 Enthaltungen, somit abgelehnt) behandelt.
Beigeordnete Antje Panten-Nonnen sprach an, dass zum Schutz der umliegenden Bebauung der Lärmpegel nicht erhöht werden dürfe. Dem wurde entgegnet, dass sich die zulässigen dB-Werte an einem dem BPlan zugrundeliegenden Lärmschutzgutachten orientiere und diese Werte nicht überschritten werden dürften.

In einer vermieteten Halle auf dem Streifgelände seien zwei Rolltore zu ersetzen, so der Ortsbürgermeister. Hierzu seien 3 Angebote eingeholt worden, das günstigste Angebot der Montagetechnik Buchmüller, Vettelschoß, belaufe sich auf 7.308,50 Euro. Haushaltsmittel stünden zur Verfügung.
Der Auftrag wurde bei 4 Enthaltungen erteilt.

Bürgermeister Freidel informierte den Rat darüber, dass der Wiederaufbau der abgebrannten Halle auf dem Streif-Gelände nunmehr zügig voran gehe, man hoffe, im Dezember noch die Außenhaut zu erstellen.

Zur Eingabe der Fam. Vietor (Lerchenstraße), die gestern eingegangen sei, wurde seitens der SPD-Fraktion um eine Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung gebeten, was Ortsbürgermeister Freidel zusagte.

Seitens der FWG wurde angefragt, wie die Pressemitteilung der CDU zu werten sei hinsichtlich eines Gutachtens zur rechtlichen Prüfung, ob und unter welchen Bedingungen die Höhengemeinden sich der VG Asbach anschließen könnten (Stichwort Fusion), ob dies nur eine Angelegenheit der CDU sei. Dies wurde von Ortsbürgermeister Freidel verneint. Alle bisherigen Gespräche seien interfraktionell gelaufen. Die SPD fragte nach, wer die Kosten des Gutachtens trage, ob die Gemeinde einen Auftrag vergeben habe. Ortsbürgermeister Freidel erklärte, ein Auftrag sei seitens der Ortsgemeinde nicht vergeben worden.

Fragen (des Herrn Eulenbach), wann die gemeldeten Straßenschäden in der Gemeinde beseitigt würden, beantwortete der Ortsbürgermeister damit, dass die Schäden durch den Starkregen zu Lasten des Abwasserwerkes mittlerweile behoben seien und die weiteren Reparaturarbeiten in Kürze erledigt würden. Auf Nachfrage teilte der Ortsbürgermeister mit, dass die Fa. von Schönebeck seit 5 Jahren Jahresvertragspartner der Ortsgemeinde im Bereich Reparaturen an Straßen, Wegen, Plätzen sei, das Vertragsverhältnis in einem halben Jahr auslaufe und neu ausgeschrieben werde.

Herr Kagel fragte nach, warum die Hans-Streif-Straße in keinem Navi aufgeführt sei. Er werde wiederholt von Lkw-Fahrern danach gefragt. Beigeordnete Antje Panten-Nonnen erklärte, die Straße sei ordnungsgemäß gemeldet. Ortsbürgermeister Freidel ergänzte, es würden an verschiedenen Standorten Hinweisschilder zum Streifgelände/Hans-Streif-Straße angebracht.