In der Einwohnerfragestunde fragte Herr Reimann nach dem Sachstand öffentliche Toilette Friedhof. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass die Mittel zur Herstellung im Haushaltsjahr 2016 durch die Kommunalaufsicht abgesetzt wurden, diese Mittel in den Haushaltsentwurf für 2017 wieder eingestellt werden sollen.
Weiter fragte Herr Reimann nach der Nutzung zweier Räume in der Friedhofshalle, in einem Raum sei ein Durcheinander, sogar ein Kleinbagger untergebracht. Das könne man durch das Fenster einsehen. Er fragte, für welchen Verwendungszweck diese Räume gedacht gewesen seien. Ratsmitglied Kröll erinnerte sich, dass diese Räume für die beiden Kirchen im Ort gedacht gewesen seien. Viele Beerdigungsmessen fänden nur in der Trauerhalle statt und die Kirchen sollten Gelegenheit haben, dort benötigte Materialien zu lagern, außerdem sollten sie zum Umkleiden der Geistlichen dienen. Ortsbürgermeister Freidel führte aus, dass dort ein Lager eingerichtet sei z.B. für die Tonanlage. Er werde die Räume in Kürze persönlich in Augenschein nehmen.
Zur Tagesordnung fragte die SPD-Fraktion, warum der TOP Straßenbaumaßnahmen in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden solle. Sie könne hierfür keinen Grund erkennen und man wolle nicht den Eindruck erwecken, als gäbe es etwas zu verheimlichen. Einstimmig wurde der Tagesordnungspunkt aus dem nichtöffentlichen Teil auf die öffentliche Gemeinderatssitzung verlegt.
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde aufgrund von EU-Recht neu geregelt, Kommunen wird zur Umstellung eine Übergangsfrist gewährt. Die Ortsgemeinde Vettelschoß hatte auf Anraten der zuständigen Fachabteilung/ihres Steuerberaters die Umstellung bereits vollzogen. Die Gemeinde sollte nun entscheiden, ob sie wieder zum alten System zurückkehren möchte, solange die Übergangsfrist gewährt wird. Einstimmig wurde auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschlossen, bei der erfolgten Umstellung zu bleiben, eine Rückkehr sei unwirtschaftlich und steuerlich nicht sinnvoll.
Der Gemeinderat hatte eine neue Friedhofssatzung beschlossen und dabei auch die Anlegung eines Sternenkindergrabfeldes (Früh-/Totgeburten). Dieses Feld solle nun gestaltet werden. Hierzu wurde eine Stele entworfen, deren Ausgestaltung einvernehmlich angenommen wurde. Die Stele solle in einem Regenbogensandstein, angelehnt an den Stein der Urnenstelen erstellt werden. Den Auftrag hatte bereits der Bauausschuss vergeben.
Die Einweihung der Urnenstelen sei für Allerheiligen angedacht, Terminabstimmungen liefen zurzeit, so der Ortsbürgermeister.
Die Ortsgemeinde Vettelschoß hatte sich zum Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 mit zwei Maßnahmen beworben: Sporthalle (energetische Optimierung Beleuchtungsanlage und Verringerung Energieverbrauch durch Außendämmung) sowie Rad-/Gehweg Willscheid-Oberwillscheid (Ersatz motorisierter Nutzer durch Fahrradfahrer und Fußgänger durch Erlangen von Sicherheit für den nichtmotorisierten Nutzer – im K 3 Programm mit Verbesserung der Luftreinhaltung bezeichnet). Entsprechende Mittel für die Sporthalle waren bereits im Gemeindehaushalt 2016 eingestellt worden. Das K 3 Programm des Bundes/Landes fördert 90 % der Kosten. Da den Rat bislang keine weiteren Informationen erreichten, stellte die SPD-Fraktion einen Antrag auf schriftliche und mündliche Berichterstattung. Diese wurde erteilt.
Bei der Sporthalle sah man die Antragsformalitäten quer durch alle Fraktionen nunmehr auf gutem Wege und bat die Verwaltung, noch ausstehende Vorgaben zeitnah einzureichen bzw. zu erfüllen. Jochen Mutz (SPD) merkte kritisch an, dass es verwunderlich sei, dass ein veralteter Energieausweis vorgelegt wurde, obwohl die neue Verordnung 2014 in Kraft getreten sei und die Anforderungen in Informationen zum K 3-Programm deutlich benannt wurden. Ortsbürgermeister Freidel erläuterte, dass eine neue Kostenberechnung dem Antrag zugeführt wurde, der auch die Kosten der Ermittlung der Energieeffizienz, die in Auftrag gegeben werden musste, enthalte. Seitens der VG-Verwaltung wurde mitgeteilt, dass bezüglich der Beantragung und Bearbeitung keine Fristen zu wahren seien, lediglich der Fertigstellungstermin zum 31.12.18 sei vorgegeben (Anmerkung der Redaktion: Zurzeit wird ein Gesetzentwurf eingebracht, der diese Frist auf den 31.12.20 verlängern soll.)
Hinsichtlich der Antwort der VG-Verwaltung zum Rad-/Gehweg von Oberwillscheid nach Willscheid waren alle Fraktionen sowie der Ortsbürgermeister mit der Antwort der Fachabteilung nicht einverstanden. Ein Antrag war bislang nicht eingereicht worden. Zum einen seien die Planungsunterlagen und eine Kostenschätzung des LBM (der Rad-/Gehweg soll entlang der Landesstraße 252 in Abstimmung (auf Kosten der Gemeinde) mit dem Land errichtet werden.) noch nicht vorliegend. Zum anderen sehe die Verbandsgemeindeverwaltung die Chancen auf Förderung im K 3-Programm als gering an. Grundsätzlich können Radwege aus Gründen der Luftreinhaltung gefördert werden, deshalb wurde die Maßnahme auch in die Vorschlagliste des Kreises aufgenommen und vom zuständigen Ministerium akzeptiert. (Anmerkung der Redaktion: Die gesonderte Antragstellung zu jedem Projekt muss nun den Sachverhalt konkretisieren. Dabei ist bei allen 30 Maßnahmen der Vorschlagsliste des Kreises, die zur Förderung angemeldet wurden, offen, ob die konkreten Anträge einer Prüfung der Förderfähigkeit stand halten werden.) Einem Vorgehen, es aus dem Glauben auf geringe Chancen erst gar nicht zu versuchen, stand der gesamte Ortsgemeinderat ablehnend gegenüber. Durch die Fachabteilung wurden weitere Möglichkeiten der Förderung aufgezeigt. (Anmerkung der Redaktion: Zurzeit sind keine Anträge gestellt und demzufolge auch keine Förderzusagen erteilt, weshalb auch keine Doppelförderung vorliegt.) Eine 90 %ige Förderung, wie im K 3-Programm in Aussicht gestellt, sei – so der Rat – mit keiner der Alternativfördermöglichkeiten zu erzielen. Einmütig entschied der Gemeinderat, die Verwaltung aufzufordern, einen Antrag nach Vorlage und Prüfung der Planunterlagen des LBM einzureichen. (Anmerkung der Redaktion: Sollte der Antrag abschlägig beschieden werden, bestünde immer noch die Möglichkeit, alternative Förderungen zu beantragen.)
Die SPD-Fraktion hatte eine Begründung des Antrages vorbereitet, die sie an die Ratsmitglieder verteilte. Einige der Argumente waren zuvor bereits durch den Ortsbürgermeister benannt worden. Ortsbürgermeister Freidel bat die Fraktionen, mögliche Ergänzungen kurzfristig mitzuteilen.
Der Begründungsvorschlag zum K 3–Programm der SPD-Fraktion im Wortlaut:
„Vettelschoß besteht aus den Ortsteilen Kalenborn/Oberwillscheid und Vettelschoß/ Willscheid. Die Ortsteile sind durch die L252 miteinander verbunden. Die L252 verfügt derzeit über eine zweispurige Fahrbahn ohne zusätzliche Vorkehrungen für Fußgänger bzw. Radfahrer. Die Straße ist stark frequentiert, da ein Großteil des innerörtlichen Verkehrs, aber auch des Durchgangsverkehrs in Richtung Windhagen und Neustadt über diese Straße abgewickelt wird. Dabei handelt es sich sowohl um Pkw-Verkehr, als auch um Last- und Schwerlastverkehr.
Alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde wie Grundschule, Kindertagesstätte, Sporthallen, Sportplatz, Tennisanlagen, Bürgerhaus, Grillhütte, Gemeindebüro, Friedhof, aber auch der öffentliche Badesee, die Pizzeria, die Eisdiele, die Bücherei, die Kirchen, die Sparkasse, Geschäfte, Arztpraxen, Krankengymnast, Masseur, Zahnarzt, Heilpraktiker, Apotheke … liegen im Ortsteil Vettelschoß. Der Zugang zu diesen Einrichtungen für die Bewohner des Ortsteils Kalenborn/Oberwillscheid erfolgt in der Regel über die L252.
Kalenborner Kinder, Jugendliche, Erwachsene könnten und würden auf einem sicheren Rad-/Gehweg in wachsendem Maße zu Fuß oder per Rad (Vor allem seitdem es Elektrofahrräder gibt, wünschen sich auch vermehrt Senioren diesen Radweg!) – oder auch per elektrischem Rollstuhl – von Kalenborn/Oberwillscheid nach Vettelschoß gelangen. Dies wird eine Vielzahl an motorisierten Fahrten (Auto, Motorrad, Mofa) ersetzen und Immissionen vermeiden.
Noch müssen Fußgänger und Radfahrer – ohne sicheren Rad- und Gehweg – die recht schmale Landesstraße nutzen. Nicht nur in den Jahreszeiten, in denen es früher/länger dunkel ist, stellt dies eine nicht unbedeutende Gefährdung für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer dar. Solange kein Rad-/Gehweg für Sicherheit sorgt, wird die kurze Strecke weiterhin in den allermeisten Fällen motorisiert zurückgelegt. Erst ein sicherer Rad-/Gehweg wird ein Umdenken herbeiführen.
Das LBM wird die Kosten eines Rad- und Gehweges bei der vorgesehenen Sanierung dieses Teilstückes der L 252 (geplant 2017/18) nicht übernehmen. Mit der Realisierung des Rad-/Gehweges zwischen Willscheid und Oberwillscheid würde eine bestehende Lücke im Geh/Radwegenetz geschlossen. Alle Ortsteile wären dann durch ein geschlossenes Geh- und Radwegenetz miteinander verbunden, ohne durch den motorisierten Verkehr beeinträchtigt zu werden.
Bei der Anlegung dieses Rad/Gehweges kann und sollte zudem ein Leerrohr zur Sicherstellung einer leistungsstarken DSL-Verbindung verlegt werden. Gerade die Versorgung des Ortsteils Kalenborn mit leistungsstarkem Internet lässt in Teilen noch sehr zu wünschen übrig.
Die FWG-Fraktion beantragte einen regelmäßigen Bericht zum aktuellen Stand der K3-Maßnahmen.
Auf Antrag eines Einwohners beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Thema: „Verbot von Streuen mit Salz auf Gehwegen“
Ortsbürgermeister Freidel erklärte, ein solches Verbot ließe sich grundsätzlich in der Satzung regeln. Er erläuterte die Begründung zu diesem Antrag: Salz als Streumittel schädige die Umwelt und führe zu Folgekosten. Salzloses Freihalten von Gehwegen entlaste die Kläranlage. Das Freihalten mit Besen und Schaufel reiche in den allermeisten Fällen, an Gefahrstellen reiche abstumpfende Mittel mit Sand, Sägespäne und Granulat.
Die CDU-Fraktion empfahl, die Satzung der Gemeinde nicht zu ändern. In der Gemeinde gäbe es zu viele Berg-/Talstrecken und die Sicherheit würde gefährdet.
Auch die SPD-Fraktion sieht ein Problem, wenn Ersatzmittel wie Splitt eingesetzt, diese aber hinterher nicht weggekehrt würden, hierdurch entstünden neue Gefahrquellen (Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer, Zulaufen/Verstopfen der Straßeneinläufe).
Sicher sei umwelttechnisch das Ausbringen von Salz (das im Übrigen bei sehr niedrigen Temperaturen nicht mehr wirke) keine gute Lösung, bei Einführung eines Verbotes müsse man aber auch an Kontrolle und Sanktionen denken. Dies sei schon mit der normalen Straßenreinigung, der Beseitigung von Bewuchs nicht möglich und dieser Zustand werde sich bei einer immer älteren und schrumpfenden Bevölkerung auf dem Lande nicht bessern. Vielleicht könne man dieses Problem beim Gemeinde- und Städtebund thematisieren, evtl. gebe es ja überlegenswerte Lösungsansätze aus vergleichbaren Gemeinden.
Die FWG-Fraktion will den Grundstücksbesitzern die Wahl des Streumittels weiterhin als Privatsache überlassen. Auf den Straßen werde zudem eh weiterhin mit Salz gestreut.
Der Rat lehnte einstimmig den Antrag auf Verzicht von Streusalz auf Gehwegen ab.
Bei der Bekanntgabe zur Eilentscheidung einer Vergabe „Fenster und Türen im Streif-Gelände“ erläuterte der Ortsbürgermeister, dass in einem Gebäude, um es vermieten zu können, Fenster und Türen eingebaut werden mussten. Er habe das als laufendes Geschäft der Unterhaltung des Streif-Geländes gesehen und Angebote von zwei Firmen eingeholt. Weil für dieses Gebäude ein Mietinteressent angefragt habe, habe er die Vergabe an den günstigst Bietenden per Eilentscheidung auf den Weg gebracht. Ihm sei durch die Diskussion im Bauausschuss deutlich geworden, dass er in Zukunft anders verfahren müsse mit dem Mittel der Eilentscheidung.
Für die FWG führte Herr Rohringer aus, dass die Behandlung dieses TOP im Bauausschuss die FWG veranlasst habe, bei der Kommunalaufsicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Im Bauausschuss hätten die Vergleichsangebote nicht vorgelegt werden können. Zudem sei die Vergabe per Eilentscheidung nicht berechtigt und die Information des Rates sei nicht unverzüglich erfolgt.
Zur Beschwerde führte Herr Rohringer aus: Der Bürgermeister könne in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden könne, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Gemeinderats oder des Ausschusses entscheiden. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung seien den Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses unverzüglich mitzuteilen. Der Gemeinderat oder der zuständige Ausschuss könne in seiner nächsten Sitzung die Eilentscheidung des Bürgermeisters aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden seien. …
Die FWG möchte mit dieser Dienstaufsichtsbeschwerde die Ansiedlung des Unternehmens nicht verhindern, so Herr Rohringer. Sie warte die Antwort der Kommunalaufsicht ab, auch wenn dem Rat nun die im Bauausschuss nicht vorgelegten Vergleichsangebote zur Kenntnis gelangten.
Für die SPD führte Jochen Mutz aus, dass im Mai 2016 unter Mitteilungen der Rat über einen Ansiedlungswunsch eines Unternehmens auf dem Streifgelände informiert worden sei, auch darüber dass für diese Ansiedlung (u.a. Brandschutzmaßnahmen) Umbauarbeiten nötig seien. (Anmerkung der Redaktion: Im Mai war festgelegt worden, die nötigen Arbeiten aufzulisten, Kosten zu ermitteln, mit diesem Ergebnis über die Anfrage auf Anmietung zu befinden.) Von Mai bis zur Eilentscheidung vom 15.7.16 habe es die Möglichkeit gegeben, die Angelegenheit in Ausschuss oder Rat zu beraten und ggf. zu beschließen. Auch die SPD sehe keinen Anlass für diese Eilentscheidung.
Daraufhin wurde die SPD aus den Reihen der CDU attackiert: „Wieso meckert die SPD, sie ist doch mit einer Beigeordneten in der Verwaltung vertreten“.
Die SPD-Fraktion stellte klar, das Angebot auf Mitarbeit in der Gemeinde durch Stellung einer Beigeordneten in der Verwaltung kann kein Feigenblatt bedeuten für unrichtige Entscheidungen. Hier gehe es defacto doch nicht um ein paar Fenster (die im Übrigen bereits eingebaut seien), sondern darum, dass hier der zweite vor dem ersten Schritt getan wurde. Dem Rat hätte ein Exposé über die Firma vorgelegt werden müssen (Mitarbeiter etc.), man hätte über die Mietdauer, den Mietpreis, die Nebenkostenpauschale, die Beteiligung (evtl. unter Anrechnung auf die Miete) an den Umbaukosten …. beraten und entscheiden müssen, bevor man beginnt umzubauen.
Sodann wurde über Bauanträge beraten und beschlossen.
In einem Fall für das Baugebiet Im Pesch kann einem Bauantrag nicht stattgegeben werden, da die Baugrenze laut BPlan überschritten wird. In der kontroversen Diskussion wurde die Aufhebung und die Änderung des Bebauungsplans (ggfs. unter Kostenübernahme des Antragstellers) beraten. Hier konnte der Rat zu keiner einvernehmlichen Lösung gelangen. Somit gilt der Bauantrag als abgelehnt. Lösungsmöglichkeiten sollen/können mit den Antragstellern besprochen und eine fachliche Stellungnahme (auch zu der Kostenbeteiligung) erneut im Rat behandelt werden. Eine mögliche Bebauungsplanänderung bzw. –aufhebung bedarf einzuhaltender Regularien.
Das Abwasserwerk hatte der Gemeinde die Planung zur Erneuerung/Sanierung von Kanälen im Bereich der Ortsgemeinde für die Jahre 2017 bis 2024 vorgelegt. Bei den Kanalbaumaßnahmen gehe es neben der Beseitigung von Schäden um die Beseitigung von hydraulischen Überlastungen (die Überflutungen nach dem Starkregen haben diese Notwendigkeit betont). In den Bereichen, in denen keine hydraulische Überlastung bestehe, könne die Sanierung des Kanals auch mittels Inliner (Anmerkung der Redaktion: ebenfalls anliegerbeitragspflichtig) erfolgen. Bei einigen Maßnahmen habe das Kreiswasserwerk Handlungsbedarf für neue Wasserleitungen angemeldet. Weitere Versorgungsträger (Gas, Strom, DSL) wären noch abzufragen. Das Abwasserwerk bitte nun die Gemeinde zu prüfen, ob im Zuge dieser Maßnahmen ein Straßenausbau erfolgen solle, dies gelte insbesondere für solche Kanalbaumaßnahmen, bei denen die Sanierung mittels Inliner erfolgen solle, das Abwasserwerk sagte in diesem Falle eine Prüfung zu, ob eine offene Sanierung in diesem Falle wirtschaftlicher sei.
Ortsbürgermeister Freidel führte aus, dass die Gemeinde beschlossen habe, bei vorgesehenen Kanalbaumaßnahmen von Fall zu Fall zu prüfen, ob gleichzeitig ein Straßenausbau getätigt werden solle. Er macht deutlich, dass die Straße nicht nur augenscheinlich, sondern auch mittels Probebohrung bzw. Druckprüfung deren Unterbaus auf deren Standfestigkeit zu prüfen sei.
Alle Fraktionen sprachen sich für diese Vorgehensweise aus, es müsse ein Prüfraster (so die FWG) erstellt werden, an dem man sich orientieren könne. Hohe Gemeinkosten (die dann der übrigen Straßenunterhaltung entzogen würden) zur Straßenwiederherstellung wie im Falle der Straße „Im alten Hohn“ dürften nicht wieder vorkommen, so die SPD-Fraktion. Die FWG betonte, dass die Straßenwiederherstellung in der Alten Schulstraße für alle zufriedenstellend verlaufen sei.
Die SPD-Fraktion hatte Ende 2013 einen Antrag gestellt, wie ein zukünftiger Verfahrensablauf bei möglichen Straßenausbauten aussehen könnte. Dieser wurde seinerzeit nicht behandelt. Den Antrag hatte die SPD aktuell ergänzt und an alle Ratsmitglieder verteilt mit der Bitte, sich mit der Thematik zu befassen, mögliche Änderungen und Ergänzungen vorzubringen. Der Ablauf sei an gesetzliche Vorgaben zum Straßenausbau gebunden, der einzuhalten sei, so die SPD, und es müsse jedem klar sein, entscheiden könne und dürfe nur der Rat nicht Anlieger. Diese sollten jedoch von Beginn an umfassend informiert, gefragt und beteiligt werden. Die SPD schlug vor, ein solches Verfahren an der in 2017 vorgesehenen Maßnahme des Abwasserwerkes durchzuspielen.
Der ergänzte Antrag der SPD trägt folgenden Wortlaut:
„Verfahrensablauf bei Abwägung Straßenausbau ja/nein
- Ortsbegehung Bauausschuss der betroffenen Verkehrsanlage unter Beteiligung FB 2 VG Linz:Feststellung des optischen Zustandes der betroffenen Verkehrsanlage (Fotodokumentation)
Info durch Abwasserwerk/FB 2 zu vorgesehenen Maßnahmen des Abwasserwerkes/weiterer Versorgungsträger
Benennung möglicher Ausbauvarianten bzw. Sanierungsaufwand sowie möglicher Zeitablauf durch FB 2
erste Anmerkungen/Festlegungen Bauausschuss - Bei Bedarf: Beauftragung Probebohrungen zur Untersuchung des Straßenunterbaus
- 3.öffentliche Gemeinderatssitzung (öffentliche Einladung an alle Anlieger)
→ Information durch das Abwasserwerk über ggfs. geplante Kanalbaumaßnahme (Gründe, Ausführung)
→ Information durch FB 2 über den Zustand der Beleuchtung und ggfs. geplante Erneuerung/Ergänzung im Zuge einer Ausbaumaßnahme
→ Information durch FB 2 über Absichten weiterer Versorgungsträger bezüglich Arbeiten an deren Versorgungsleitungen
→ Information durch FB 2 aus technischer Sicht zum Zustand der Fahrbahn (samt Straßenentwässerung) und Nebenanlagen (unter Präsentation der Fotodokumentation)
→ ggfs. Ergebnis der Probebohrungen
→ Auflistung von Parametern eines möglichen Straßenausbaus (Ausführung Pflaster/Teer, Abschnittsbildung, Gehwege, Einbauten, Verkehrsberuhigung, Bepflanzung …), soweit ohne Beauftragung eines Ingenieurbüros möglich
→Darstellung der rechtlichen Grundlagen durch VGVerwaltung
k e i n e konkreten Aussagen zu möglichen Baukosten
nach erfolgter Information:
Sitzungsunterbrechung öffentliche Gemeinderatssitzung zu
→ Fragemöglichkeit der Anlieger/Bürger
→ Anregungen der Anlieger betreffend mögliche Gestaltung
→ Einreden der Anlieger
k e i n e Abstimmung
Veröffentlichung Protokoll dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung auf der Homepage der Ortsgemeinde
- Beratungen im nächsten Bauausschuss, Empfehlung an den Gemeinderat
- nächste Gemeinderatssitzung: Beschluss
a) kein Straßenausbau, ggfs. Wiederherstellung durch das Abwasserwerk nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme,
b) Ausbaubeschluss (Festlegung des Gemeindeanteils, Beschluss zu Vorausleistung), Vergabe Planung, LP 1-3, Entwurfsplanung und Kostenermittlung - Falls 5 b) Anliegerversammlung zur Vorstellung der Entwurfsplanung und Bekanntgabe der zu erwartenden Kosten/m², Diskussion der Planung, Einbringen von Ergänzungs-, Änderungswünschen
- Prüfung möglicher Ergänzungs- und Änderungswünsche (Umsetzung, Technik, Kosten) durch Planungsbüro und die Fachabteilung, Empfehlung an den Rat
- Gemeinderatssitzung: Festlegung endgültige Ausbauvariante. Vergabe Leistungsphasen 4-9.“
Im Zuge der Diskussion bat Herr Rohringer (FWG) zu prüfen, warum alle Regenrückhaltebecken beim Starkregenereignis im August nicht übergelaufen seien, jedoch das neue Regenrückhaltebecken im Alten Hohn, das ja größer gebaut wurde, um später auch noch die Wassermassen eines möglichen Baugebietes Kauer Ring II aufnehmen zu können. Es könne ja nicht angehen, dass dieses Becken schon heute überlaufe.
Unter Mitteilungen teilte der Ortsbürgermeister mit, die SPD- Fraktion habe den Antrag gestellt, den Rat über den Stand des Verfahrens Kommunalreform (Zusammenlegung der VG Linz mit Bad Hönningen (und eventuell Unkel) zu informieren. Dies werde durch den Verbandsbürgermeister in den kommenden Ratssitzung geschehen, so Herr Freidel. Die FWG rügte, dass hierzu erst ein Antrag nötig war.
Der Ortsbürgermeister teilte weiter mit, dass er Vertreter des Seniorenbeirates der VG Linz eingeladen habe zur nächsten Gemeinderatssitzung und deshalb diese auch bereits um 19.00 Uhr beginnen werde.
Zum Baugebiet Kalenborn 3-5 sei die Fa. Reininghaus angeschrieben und nach dem aktuellen Sachstand gefragt worden. Sollte weiterhin keine Möglichkeit einer Umlegung mit den jetzigen Eigentümern bestehen, wurde eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages vorgeschlagen.
Die 1. Beigeordnete Antje Panten-Nonnen erläuterte den Stand des Ausbaus L 252 in der Ortslage Willscheid. Zurzeit seien die Kanalbauarbeiten sowie die Verlegung der Wasserleitungen im Kreuzungsbereich im Gange. Auch die Kapelle erhalte endlich Anschlüsse. Das Leerrohr der Gemeinde sowie der Telekom für DSL-Leitungen werde verlegt, die Entwässerung der Böschung sei geklärt. Die Arbeiten befänden sich im Zeitrahmen. Auf Anfrage von Herrn Rohringer wurde mitgeteilt, dass die Zufahrt nach Vettelschoß von Oberwillscheid aus voraussichtlich zum Januar nächsten Jahres möglich werde. Aus dem Rat wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde darauf achten solle, dass beschädigte Rohre von Versorgungsträgern repariert oder ersetzt würden.
Es entwickelte sich eine Diskussion zum Verhalten des ÖPNV, die Busse führen den Ort nicht mehr ausreichend an. Die Busse kämen nur ins Oberdorf (Kau), was Belastungen für die Kinder aus dem Unterdorf ob des langen Schulwegs bringe und den Verkehr im Kauer Ring gefährde. Angeblich könnten die Busse an der Wendeinsel Hauptstraße nicht drehen, was unwahrscheinlich erscheint, wurde dieser Buswendeplatz seitens des LBM fachkundig angelegt. Der Rat war sich einig, dass hier intensiv interveniert werden müsse. Die Elternschaft solle um Unterstützung gebeten werden. Zunächst sei auch eine ausreichende Information der Bevölkerung und Elternschaft gewünscht.
Jochen Mutz (SPD) mahnte die Umsetzung des Beschlusses zur Erneuerung der Piktogramme und Haltelinien an.
Er bat um Überprüfung, ob an der Zufahrt zum Aktier Bähnchen (Accapulogrill) nicht ein Halteverbotsschild aufgestellt werden sowie das Ordnungsamt Fehlverhalten kontrollieren könne. Die Zufahrt/der Zugang werde wiederholt von bis zu drei Pkws gleichzeitig zugeparkt, der Rad/Gehweg sei dann nicht mehr mit dem Rad anzufahren.
Er machte auf lose Pflastersteine in Höhe Lerchenstraße 32 aufmerksam und bat um Reparatur, um die Gefahrenstelle zu beseitigen.
Norbert Rohringer (FWG) fragte nach dem Stand der Maßnahme „Wiederaufbau Halle Streif-Gelände“ nach dem Brand. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass derzeit Fundamente erstellt würden. Ein Bauzeitenplan solle in Kürze vorgelegt werden.
Zur Frage des Herrn Rohringer nach der Beseitigung der Schlacke (vom Brand) teilte der Ortsbürgermeister mit, dass mit der Beseitigung begonnen wurde.
Die Frage zum Sachstand Erschließung Streifgelände in Teilen (Schreiben eines Eigentümers) teilte der Ortsbürgermeister mit, die Versorgung werde sichergestellt.
Zu einer weiteren Frage der FWG zum Brunnen Dorfplatz (hier liefe ein großer Wassertank sehr schnell leer) teilte der Ortsbürgermeister mit, man forsche noch nach der Ursache. Die sogenannten „Heinzelmännchen“ der Gemeinde seien damit intensiv befasst, so sei der gesamte Bachlauf neu verfugt worden.
Herr Eulenbach (SPD) fragte nach, ob es bereits Erkenntnisse zu einem Ortstermin zur Verkehrsberuhigung vor dem Kindergarten Kalenborn gebe (Anmerkung der Redaktion: einen solchen Termin hatte die SPD in der vorausgegangenen Bauausschusssitzung gefordert. Betroffene (Anlieger und Kindergarten) sollten in eine Entscheidungsfindung einbezogen werden. Zum Termin kämen bestenfalls auch die Fachabteilung der VG, evtl. die Polizei oder Vertreter des ADAC. Einen solchen Termin – so der Ortsbürgermeister – gebe es noch nicht. Der Rat war sich einig, dass dies kurzfristig geschehen solle.