20. Sitzung des Gemeinderates am 6. Juli 2016

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Vor Beginn der Sitzung gedachte der Gemeinderat dem verstorbenen Mitarbeiter der VG Linz, Herrn Faßbender, den  die Ortsgemeinde als kompetenten und vertrauenswürdigen Kämmerer geschätzt hat.

In der Einwohnerfragestunde  fragte Herr  Muehs nach einer Beschilderung des Basaltskulpturenpfades entlang des Weges „Aktier Bähnchen“. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass nach Kontaktaufnahme mit den Künstlern (über deren Professor) einige Tafeln bereits gefertigt seien und diese in Kürze angebracht würden.

 

Herr Vietor fragte nach, ob im verkehrsberuhigten Bereich am Willscheider Weg Parken erlaubt sei. Er bitte um Prüfung an zuständiger Stelle. Der Ortsbürgermeister erläuterte, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich ausschließlich in dafür ausgewiesenen Haltebuchten geparkt werden dürfe.

Jochen Mutz (SPD) ergänzte, dass der farbliche Randstreifen in diesem Bereich eine Grauzone darstelle. Dieser farbliche Randstreifen auf Straßenniveau könne durchaus als ausgewiesener Parkstreifen angesehen werden. Das sei in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt. Halteverbotsschilder in einer verkehrsberuhigten Zone seien unzulässig. (Anmerkung der Redaktion: weshalb ein ausdrückliches und somit eindeutiges Halteverbot per Verkehrszeichen für diesen Bereich nicht ausgesprochen werden kann.)

 

Herr Vietor sprach ferner an, ob der jetzige Gemeinderat etwas für das Freihalten der Gehwege vom ruhenden Verkehr (insbesondere an Gefahrenstellen) tun werde. Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass zusätzliches Personal im Ordnungsamt der Verbandsgemeinde – mit Dienst auch an Abenden und Wochenenden – u.a. auch unter dem Aspekt der Kontrolle der Freihaltung der Gehwege eingestellt worden sei.

 

Herr Bleser fragte nach, warum – wie er der Presse entnommen habe – Kaufinteressenten am Streif-Gelände keine Unterlagen zum Gebiet zur Verfügung gestellt worden seien.

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass diese Presseberichterstattung eine Unterstellung sei und er sich entschieden dagegen verwehre. Dem Interessenten seien sämtliche vorhandenen Pläne (Gebäude und Freiflächen) zur Verfügung gestellt worden. Lediglich Auskunft zu den Miet- und Pachtverhältnissen sei nicht erteilt worden. Dies wurde seitens Jörg Haußer (FWG) kritisiert. Dem Interessenten müssten auch diese Informationen bekannt sein.

Anmerkung der Redaktion: Diese Nichtherausgabe war in den Ortsgremien ohne Widerspruch aus dem Rat seitens des Ortsbürgermeisters mitgeteilt worden. Da es sich lediglich um eine erste Anfrage handele, sollten noch keine vertraulichen Angaben zum Betrieb des Geländes (Miet-/ Pachteinnahmen, Bewirtschaftungskosten…) erteilt werden.

Ortsbürgermeister Freidel gab ergänzend zu bedenken, dass es einen größeren Brandschaden auf dem Gelände gegeben habe, der zurzeit reguliert werde. Vertragspartner für den Wiederaufbau sei die Ortsgemeinde, weshalb ein möglicher Verkauf den Abschluss dieser Arbeiten abwarten sollte.

Anmerkung der Redaktion: Im Laufe der Diskussion wurde bemängelt, dass gegenüber dem Käufer zum damaligen Anschaffungspreis keine Aussagen getroffen wurden. Der damalige Kaufpreis kann bei einem Wiederverkauf keine Rolle spielen. Zum einen sind wertsteigernde  Maßnahmen getroffen worden, zum anderen wurde Planungssicherheit durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erzielt. Bei einem möglichen Verkauf (oder Teilverkauf?) muss der aktuelle Verkehrswert ermittelt werden.

 

In Ergänzung des SPD- Antrag zur Verbesserung der Verkehrssituation im Ort war seitens der FWG bereits angesprochen worden, dass sie dringenden Handlungsbedarf am Kindergarten Kalenborn sehe und gefordert worden, eine Überprüfung zu veranlassen, ob der Bebauungsplan aus den 80er Jahren, der einen verkehrsberuhigten Bereich (auch für den Backeshof) vorsehe, Gültigkeit habe, es einen Anspruch und/oder eine Pflicht auf Umsetzung gäbe. Dies wurde nun in einem Antrag spezifiziert.

Nach Auskunft des Fachbereiches 3 sei der Passus zum verkehrsberuhigten Bereich Bestandteil der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ob es einen Anspruch auf Umsetzung gebe, müsse – sollte der Gemeinderat so beschließen – durch ein Rechtsgutachten geklärt werden.

Der Ortsbürgermeister schlug vor, dass sich der nächste Bauausschuss mit dem Thema befassen solle.

Seitens aller Fraktionen kam zum Ausdruck, dass allein die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches ohne zusätzliche Maßnahme keine Verbesserung darstelle, vor dem Kindergarten eine Aufpflasterung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf jeden Fall sinnvoll erscheine.

Jochen Mutz (SPD) teilte mit, dass seine Fraktion eine erste Preisermittlung für eine solche Aufpflasterung im Januar dieses Jahres eingeholt habe, in der eine Aufpflasterung durch eine Fachfirma mit Kosten in Höhe von rund 2.000,00 Euro beziffert wurden.

Gabi Marquardt (SPD) gab noch folgenden Aspekt zu bedenken. Falls sich die Fraktionen auf verkehrsberuhigende Maßnahme einigen und der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ablehnend gegenüberstehen, könnte man anstelle der Einholung eines Rechtsgutachtens auch einvernehmlich ein vereinfachtes Verfahren zur Bebauungsplanänderung einleiten.

Einstimmig wurde die weitere Beratung in den Bauausschuss verwiesen.

 

Die Stiftung Naturschutzgebiet Willscheider Berg hatte beantragt, die Gebühren des Golfclubs Windhagen für die Entnahme von Wasser aus dem Basaltsee Willscheider Berg zur Verwendung im Rahmen des Stiftungszweckes zu erhalten (Das Gelände um den Willscheider Berg gehört zum Gebiet der Stiftung.) Notwendige sinnvolle Investitionen könnten aufgrund des niedrigen Zinsniveaus zurzeit nicht getätigt werden, weshalb dieser Antrag gestellt werde. Dem standen alle Fraktionen offen gegenüber. Die FWG äußerte Bedenken hinsichtlich des Haushaltsrechtes. Die Verbandsgemeindeverwaltung schlage – so führte der Ortsbürgermeister aus – aus haushaltsrechtlicher Sicht vor, einen Betrag als Haushaltsposten im jährlichen Haushalt der Gemeinde zugunsten des Stiftungszweckes der Stiftung Naturschutzgebiet Willscheider Berg bereit zu stellen. Zunächst sollte ein Betrag in Höhe von 2.500,00 Euro eingestellt werden. Die Höhe sei jährlich zu überprüfen in Bezug auf die tatsächlichen Einnahmen aus der Wasserentnahme und – so die CDU – des aktuellen Zinsniveaus (denn die Zinseinnahmen könnten ja auch noch einmal deutlich steigen). Dem konnten sich alle Fraktionen einstimmig anschließen. Ebenso wie dem Stiftungsantrag, das Flurstück 53/20 nicht nur teilweise, sondern in seiner Gänze in die Stiftung einzubringen. Dem Einwand von Josef Limbach (CDU), ob hiervon nicht auch der Bolzplatz betroffen sei, entgegnete der Ortsbürgermeister, dass das Vereinshaus, der Bolzplatz und die Parkflächen ausgenommen seien. Die Frage der FWG, ob die ehemaligen Halde am Willscheider Berg aus besonderem Grund seinerzeit nicht in die Stiftung aufgenommen wurde, entgegnete der Ortsbürgermeister, dass hierzu nach ausführlicher Recherche kein Hinweis gefunden wurde.

 

Per Landesgesetz wurde der Kommunalpolitik mehr Öffentlichkeit, Beteiligung und Transparenz verordnet. Dies machte die Erneuerung der Geschäftsordnung der Ortsgemeinde notwendig. Es wurde die Mustersatzung des Gemeinde-/Städtebundes zugrunde gelegt.

Wichtigste Neuerung:

Auch Ausschusssitzungen und viele Tagesordnungspunkte einer Gemeinderatssitzung, die bislang in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurden, sind in Zukunft öffentlich. Es wird aber auch weiter Punkte (z.B. Personalangelegenheiten, schützenswerte Belange einzelner juristischer oder natürlicher  Personen…) geben, die nichtöffentlich zu behandeln sein werden.

Den Bürgern soll der Haushalt einer Gemeinde vor der Verabschiedung zugänglich sein, sie sollen die Möglichkeit erhalten, Vorschläge einzubringen.

Seitens der FWG wurde vorgebracht, dass es zukünftig möglich sein müsse, dass sachkundige Personen in Rat und Ausschuss gehört werden. Dies war – so der Ortsbürgermeister – schon nach der bisherigen Geschäftsordnung möglich und wird weiter möglich sein.

Gabi Marquardt ergänzte: Dass engagierte, interessierte Zuhörer (auch ausgestattet mit Fachwissen) grundsätzlich und jederzeit in Rat und Ausschuss „mitreden, mitdiskutieren“, sei nicht vorgesehen. Nach der Verfassung habe jeder die Möglichkeit, Vertreter auf begrenzte Zeit zu wählen bzw. sich wählen zu lassen. Einreden, Vorschläge, Sachkenntnisse einzelner könnten über einen gewählten Vertreter seines Vertrauens (Anmerkung der Redaktion: oder auch zu Beginn jeder Ratssitzung in der Einwohnerfragestunde oder während der Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters) an den Rat/Ausschuss herangetragen werden.

Weiter wurde seitens der FWG vorgeschlagen, die Frist zur Übermittlung der Sitzungsunterlagen von 4 auf 7 Tage auszuweiten, um eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen. Dies, so der Ortsbürgermeister, werde bereits heute so gehandhabt und funktioniere in den allermeisten Fällen. Für terminliche Abstimmungen sei jedoch die 4-Tages-Frist Grundlage und erlaube mehr Flexibilität, weshalb eine Beibehaltung sinnvoll sei.

Bei einer Enthaltung aus der CDU wurde die neue Geschäftsordnung angenommen.

Die Geschäftsordnung wird im Veröffentlichungsblatt publiziert werden.

Frau Panten-Nonnen machte den Vorschlag, die neue Geschäftsordnung auch allen Ausschussmitgliedern, die nicht Ratsmitglied sind, zukommen zu lassen.

 

Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig die neue Friedhofssatzung. Diese Satzung musste in erster Linie gefasst werden, da es Regelungen zu Bestattungen in der neuen Urnenwand geben muss. In diesem Zuge wurde auch ein Feld für sogenannte Sternenkinder (Früh/Todgeburten) ausgewiesen. Außerdem wurden die Vorschriften für Rasengräber enger gefasst, dass sie auch wirklich pflegeleicht bleiben. Die Satzung war durch die Rumpfmannschaft des Finanzlenkungsausschusses (Anmerkung der Redaktion: seit langer Zeit nehmen an den Treffen des Finanzlenkungsausschusses nur noch Jochen Mutz (SPD) und Antje Panten Nonnen (CDU) teil) sowie durch Herrn Adams von der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeitet worden.

Die FWG verwies auf die Behandlung im Hauptausschuss und forderte, dass den Bestattern ausdrücklich mit auf den Weg gegeben werden müsse, dass sie sich hinsichtlich der Totenkleidung an das  Bestattungsgesetz zu halten haben. Er sprach damit Probleme bei einer den Ruhezeiten entsprechenden Verwesung an.

Im Zuge der neuen Friedhofssatzung wurden auch die Friedhofsgebühren angepasst und bzgl. der Urnenstelen und dem Sternenkinderfeld ergänzt. Die ermittelten Gebühren, die einer regelmäßigen Steigerung unterliegen, wurden nicht auf den Wert angehoben, durch die der Friedhof kostendeckend betrieben werden könne. Um eine Unterdeckung zu vermeiden, hätten die Gebühren zu Lasten der Nutzer deutlicher angehoben werden müssen. Auch die Friedhofsgebührenordnung wurde einstimmig verabschiedet. Sie wird ebenfalls veröffentlicht werden.

 

Beim TOP Abschluss Straßenbeleuchtungsvertrag (hier geht es um den störungsfreien Betrieb des Straßenbeleuchtungsnetzes) kam bei allen Fraktionen großer Unmut auf. Da sich Teile der Straßenbeleuchtung im Eigentum der SÜWAG befinden, kann diese Leistung nicht bei anderen Anbietern angefragt werden, was das Gefühl der Erpressbarkeit erzeugte. Die jährlichen Kosten steigen erheblich bei weniger Leistung. Josef Limbach (CDU) erläuterte aus der vorbereitenden Ausschusssitzung, auf der die Fachbereichsleitung der VG Linz Auskunft erteilt habe. Solle man andere Anbieter anfragen wollen, seien vorab Trennungen in allen Schaltkästen vorzunehmen. Der Erwerb des Netzes sei im Ausschuss mit 400.000,00 Euro angegeben worden (Anmerkung der Redaktion: der Ortsgemeinderat hatte aufgrund der hohen Investition die Übernahme seinerzeit abgelehnt), so bliebe dem Ortsgemeinderat nichts anderes übrig, als zuzustimmen. Wie auch im Ausschuss ausführlich beraten wurde, wären Reinigung und Austausch von Leuchtmitteln (Anmerkung der Redaktion: wobei zu berücksichtigen ist, dass die Ortsgemeinde in großen Teilen mit LED-Leuchten ausgestattet ist) sowie die Prüfung der Standsicherheit der Maste bei Bedarf gesondert auszuschreiben. Auch Planungsleistungen bei Neu-/Ausbauten sind zukünftig nicht mehr kostenlos, müssen vergeben und bezahlt werden. Der Vertrag wurde für die Dauer von 10 Jahren bei 4 Gegenstimmen den FWG beschlossen.

Gabi Marquardt (SPD) betonte, dass somit jede einzelne Leuchte, die Nacht für Nacht die Vettelschoßer Waldwege (dauer-)beleuchtet, allein zum ordnungsgemäßen Betrieb  19,00 Euro netto jährlich kostet (ohne Stromkosten, ohne Reinigung, ohne Standsicherheitsprüfung, ohne Ersatz der Leuchtmittel …).

 

Unter Mitteilungen teilte der Ortsbürgermeister mit

 

dass verbandsgemeindeweit daran gedacht sei, frei zugängliches WLAN anzubieten. Geeignete Räume (z.B. Gebäude Erlenweg) seien anzumelden.

 

dass der Auftrag zur Breitbandversorgung seitens des Kreises an die Telekom vergeben sei. Es sollten 8 Cluster gebildet werden, die Höhengemeinden seien für das zweite Cluster vorgesehen.

 

dass der nächste Haushalt vor seiner Behandlung im Hauptausschuss im Internet veröffentlicht werden solle und Bürger die Möglichkeit erhalten, eigene Vorschläge einzubringen

 

Ratsmitglied Marquardt teilte mit, dass in dieser Wahlperiode die Gemeindehäuser durch den Rechnungsprüfungsausschuss noch nicht geprüft wurden, was zu terminieren sei.

 

Zum Ende der Sitzung missbilligte Herr Limbach (CDU) den Presseartikel der FWG in Vettelschoß aktuell, in dem unangemessene, unwahre Vorwürfe an den Ortsbürgermeister gerichtet worden seien. Er nannte den Presseartikel eine Fehlinformation. Zwischen Ortsbürgermeister, CDU und FWG entwickelte sich ein Streitgespräch mit Klarstellungen zu einigen Punkten.