17. Gemeinderatssitzung am 9. März 2016

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In der Einwohnerfragestunde beantwortete der Ortsbürgermeister die Anfrage der Frau Hoffmann nach einem Nachfolger für die Weinstube im Dorfmuseum dahingehend, dass er Anfang der Woche ein Gespräch mit Interessenten geführt habe, die bis zum Ende der Woche ihre Entscheidung mitteilen würden.

Herr Knopp fragte nach dem aktuellen Stand in Sachen Breitbandversorgung in der Ortsgemeinde Vettelschoß. Herr Freidel verwies auf ein Gespräch in der Verbandsgemeinde Linz am 17. März, anlässlich dessen den Ortsbürgermeistern aktuelle Informationen zum Stand des Verfahrens (die Ortsgemeinde hatte die Behandlung des Themas an die Verbandsgemeinde Linz abgegeben, die sich dem Kreis Neuwied angeschlossen hatte) erteilt würden.
Anmerkung der Redaktion: Der Presse war zu entnehmen, dass der Kreis seine Förderunterlagen zum K 3-Programm zur Breitbandversorgung des Bundes rechtzeitig und vollständig eingereicht habe und eine Förderung damit sehr wahrscheinlich werde. Nach unserer Information sind unterversorgte Gebiete in der Ortsgemeinde Vettelschoß in der Bestandserfassung des Kreises Neuwied erfasst.

Der Gemeinderat hatte in seiner 15. Gemeinderatssitzung den Haushalt 2016 beschlossen, u.a. folgende Investitionen:
• Heizanlagen für die Wohnheime I und II (45.000,00 Euro)
• öffentliche Toilette Friedhof (15.000,00 Euro)
• Baukosten Kirmesplatz (20.000,00 Euro)
• Umwandlung alter Friedhof (1.000,00 Euro)

Die Kommunalaufsicht hat nunmehr jedoch – so die Vorlage im Rat – folgende Investitionen gestrichen:
• öffentliche Toilette Friedhof (15.000,00 Euro)
• Baukosten Kirmesplatz (20.000,00 Euro)
• Umwandlung alter Friedhof (1.000,00 Euro)

Damit der Haushalt 2016 genehmigt und rechtskräftig werden könne, so der Ortsbürgermeister, müsse der Gemeinderat einen Beitrittsbeschluss zu diesen Streichungen fassen.

Herr Mutz (SPD) fragte nach, wie gerade diese Streichungen zustande gekommen seien und wer mit der Kommunalaufsicht welche Verhandlungen geführt habe.

Der Ortsbürgermeister führte aus, dass die Kontakte zur Kommunalaufsicht über die VGV Linz gelaufen seien. Aufgrund der finanziellen Situation der Ortsgemeinde Vettelschoß dürfe die Kommunalaufsicht freiwillige Leistungen streichen, ergänzte Frau Panten-Nonnen seitens der Gemeindeleitung. Dafür, dass diese Investitionen im Folgejahr genehmigt würden, gäbe es keinen Automatismus.

Frau Marquardt (SPD) teilte mit, dass sie sich bei der Beschlussfassung enthalten werde, da es für sie nicht vertretbar sei, dass 45.000 Euro für Heizanlagen Wohnheime I und II genehmigt würden, einen Zugang für die Öffentlichkeit zur Toilette am Friedhof aber verwehrt werde. Die Wohnheime verursachten weitaus mehr Kosten als sie durch Mieteinnahmen erwirtschaften könnten, ein Verkauf sei das Gebot der Stunde und nicht weitere Investitionen in eine neue Heizungsanlage. Wenn die Heizungen abgängig seien, müssten bestehende Mietverhältnisse gekündigt und der Verkauf vorangetrieben werden.
Anmerkung der Redaktion: Enthaltung statt Gegenstimme deshalb, weil die Gemeinde zurzeit keinen genehmigten Haushalt hat und ohne genehmigten Haushalt weitere Monate nicht arbeitsfähig bliebe.

Dieser Position schloss sich die FWG-Fraktion an und kritisierte dabei Ausgaben,  resultierend aus der Kanalbaumaßnahme Alter Hohn, von rund 60.000,00 Euro, die auch nicht im Haushalt 2015 genehmigt gewesen seien.
Anmerkung der Redaktion: Die Haushaltsmittel wurden aus dem Ansatz Straßenunterhaltung (Ansatz 2015: 80.000,00 Euro) finanziert und waren somit genehmigt. Die SPD-Fraktion hatte diese Verwendung der Unterhaltungsmittel für alle Gemeindestraßen für nur diese eine Straße (Alter Hohn) in den vorherigen Sitzungen beanstandet.

Herr Eulenbach (SPD) sprach an, dass der Gemeinderat bei der Aufstellung des Haushaltes moderat vorgegangen sei. (Anmerkung der Redaktion: Einige Investitionen waren unumgänglich bzw. durch vertragliche Bindungen vorgegeben.) Wenn die Kommunalaufsicht Streichungen vornehme, würde man sich als Gemeinderatsmitglied zumindest eine Begründung erwarten.

Für den Kirmesplatz am Bürgerhaus – so Ortsbürgermeister Freidel – stünden noch 30.000,00 Euro nicht verausgabte Haushaltsmittel aus dem Vorjahr zur Verfügung, so dass die Maßnahme zumindest angegangen werden könne.
Anmerkung der Redaktion: Investive Maßnahmen müssen vor Baubeginn komplett finanziert sein, sollten weitere Kosten als die zur Verfügung stehenden 30.000 Euro anfallen, müssten diese als Verpflichtungsermächtigung in den Folgehaushalt, was aktuell nicht der Fall ist. Zum Beginn der Maßnahme in 2016 werde deshalb eine Kostenreduzierung nötig oder neue Ideen sind gefordert.

Ortsbürgermeister Freidel sagte zu, dass bei der Kommunalaufsicht hinsichtlich der Streichung öffentliche Toilette Friedhof noch einmal nachgefragt werde.

Herr Mutz begrüßte dies, es handele sich um ein durchaus dringliches Angebot für die Einwohner, dass sie bei Beerdigungen und Friedhofsbesuchen die Möglichkeit eines Toilettenbesuches erhalten.

Der Beitrittsbeschluss wurde bei 4 Gegenstimmen der FWG und 1 Enthaltung gefasst.
Im Gewerbegebiet Willscheider Berg II soll eine Grünfläche (mit Ausgleichsmaßnahmen) – da diese Fläche verkauft wurde – nunmehr statt als öffentliche als private Grünfläche ausgewiesen werden, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Das Verfahren (3. Änderung des BPlans) wird in einem vereinfachten Verfahren auf einstimmigen Beschluss des Gemeinderates durchgeführt, die geänderte Planurkunde wurde angenommen.

Die Änderung des BPlans Gewerbegebiet Oberkalenborn (wir berichteten über die Errichtung eines Stalls am Reiterhof in Kalenborn) nahm seine letzte Hürde im Gemeinderat. Eine eingegangene Anregung wurde abgewogen, die Planurkunde angenommen und die Offenlage beschlossen. Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig.

Der Gemeinderat stimmte einvernehmlich dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, den Verbandsgemeindewerken Linz und der Ortsgemeinde Vettelschoß über den Ausbau der L 252 Ortsdurchfahrt Willscheid zu. Die Vereinbarung regelt auf 14 Seiten alle Aspekte des vorgesehenen Ausbaus und war im Bauausschuss ausführlich beraten worden. Die im Bauausschuss vorgebrachte Änderung, dass die Kosten der Umleitung nicht grundsätzlich im Umlageverfahren aufgeteilt werden sollen, sondern nach dem Verursacherprinzip, werde seitens des LBM mitgetragen, so der Ortsbürgermeister.

Herr Kagel (FWG) brachte vor, dass die Anlage einer Linksabbiegespur zum Bürgerhaus beim Ausbau vorgesehen sei, eine solche aber auf der vielbefahrenen Kreuzung nach Hallerbach fehle. Er rege an zu prüfen, ob diese noch zu verwirklichen sei. Zudem sei ihm von Fachleuten der Einwand vorgelegt worden, der geplante Unterbau sei nicht für Schwerlastverkehr (Bus) geeignet. Wenn dies zutreffe, sei die ausgebaute Straße in nur fünf Jahren wieder schadhaft.

Frau Panten-Nonnen (1. Beigeordnete, CDU) gab zu bedenken, dass diese Anregungen spätestens bei der Vorstellung der Planung im Ausschuss und Rat hätten vorgebracht werden müssen.

Ortsbürgermeister Freidel nahm die Anmerkung entgegen, gab aber zu bedenken, dass die abgestimmte Planung (LBM, Kreis, VG, OG) verabschiedet und zum jetzigen Zeitpunkt eine Planänderung nicht mehr möglich sei. Nichts desto trotz werde er die Anregungen an das LBM weiterleiten.

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass die Kanalbaumaßnahmen Alte Schulstraße in der 13. Kalenderwoche beginnen werde.

Frau Marquardt (SPD) sprach an, dass dem Ortsgemeinderat St. Katharinen bekannt gemacht werden solle, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Zusage einer Kostenbeteiligung am Kreisel (Voraussetzung für die Genehmigung des Anschlusses des neuen Gewerbegebietes Renneberg) durch den Ortsgemeinderat Vettelschoß gegeben habe.
Diverse Veröffentlichungen seitens des Ortsbürgermeisters sowie von Fraktionen aus St. Katharinen zeugten von einer Fehlinformation auf Seiten St. Katharinens.