Anfrage zur Hackschnitzelheizung Streif-Gelände

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Die Hackschnitzelheizung auf dem Streifgelände ist seit Monaten nicht in Betrieb, da die Anlage nicht mehr die Werte der aktuellen Feinstaubverordnung erfüllt und die SGD Nord die Betriebser laubnis entzogen hat. Der ursprüngliche Ansatz, die Hackschnitzelheizung als zentrale Beheizung der Gebäude auf dem Streifgelände und für die gemeindeeigene Infrastruktur im Erlenweg/ Im Alten Hohn zu nutzen, konnte bisher nicht realisiert werden. Stattdessen sind zusätzlich Kosten entstanden, um eine der beiden, bei Hackschnitzelheizungen obligatorischen, redundanten Heizung zu erneuern (Erlenweg).

Um die Hackschnitzelheizung wieder in Betrieb nehmen zu können sind Investitionen i.H. von ca.
250.000.- € für Filteranlagen etc. erforderlich. Dieser Betrag ist im HH 2015 unter 11.40.01 (88000-
50130) unter der Bezeichnung „Energiekonzept Streifgelände“ eingestellt.

Mit Datum vom 14.03.2015 hat die AG Finanzlenkung die Empfehlung ausgesprochen die Hack-
schnitzelheizung durch Experten dahingehend beurteilen zu lassen, ob eine längerfristige, wirtschaft-
liche Nutzung möglich ist.

Bis heute liegt dazu kein Ergebnis vor, auch ist nicht bekannt, ob überhaupt ein Experte beauftragt
wurde.

Die SPD – Fraktion bittet um schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen in
der nächsten Gemeinderatssitzung:
1. Wurde die Empfehlung der AG Finanzlenkung aufgenommen?
2. Wenn ja, wurde ein Experte hinzugezogen?
3. Wenn ja, hat der Experte die Arbeit aufgenommen und wann wird ein Ergebnis vorliegen?

Herrn
Ortsbürgermeister der Gemeinde Vettelschoß
o.V.i.A.
Erlenweg 3
53560 Vettelschoß
vorab per Email

4. Falls kein Experte beauftragt wurde: Mit welcher Begründung ist dieser Schritt bisher nicht
erfolgt?

5. Sind Aktivitäten entwickelt worden die Anlage trotz der Umweltdefizite vorübergehend wie-
der in Betrieb nehmen zu dürfen?

6. Ist die Beheizung der vermieteten Gebäude in der bevorstehenden Heizperiode sichergestellt?

7. In welchen Zustand befindet sich die Ölheizung, die derzeit das Streifgelände mit Wärme ver-
sorgt? Besteht, ebenso wie bei der Heizung im Erlenweg 3, die Gefahr eines plötzliche irrepa-
rablen Ausfalls?