9. Gemeinderatssitzung am 22.04.2015

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In der Einwohnerfragestunde fragte Herr Germscheid, warum der Baustellenverkehr (Schwerlastverkehr) der Baustelle L 252 durch den Oberwillscheider Weg/Backeshof fahre. Nach seiner Erinnerung sei dies nicht geplant gewesen. Der Ortsbürgermeister sagte entsprechende Rückfragen anlässlich des nächsten Baustellentermins (Do 14.00 Uhr) zu.

Herr Lahr wiederholte seine Frage nach der Funktion des Bachlaufes am Dorfplatz in Vettelschoß sowie nach einer Reaktion der OG Vettelschoß auf einen Artikel in der RheinZeitung zum Verhalten von Hundehaltern in Leubsdorf (Anleinpflicht, Hinterlassenschaften …). Ortsbürgermeister Freidel sagte eine Prüfung und Antwort zu.

Herr Buchholz regte an, die öffentlichen Sitzungsvorlagen mittels einer Präsentationstechnik während der Sitzungen visuell darzustellen. Gleiches gelte für Haushaltszahlen. (Herr Diederich bat an dieser Stelle ergänzend um Veröffentlichung der Haushaltszahlen im Internet.)
Herr Buchholz fragte konkret nach den Steuereinnahmen im HHPlan 2015 in Höhe von 5,2 Mio. €, wie diese sich aufteilten. Seine Anregungen und Fragen wird der Ortsbürgermeister in der Verbandsgemeindeverwaltung besprechen. Zu einer weiteren Frage nach der Gewerbesteuerzerlegung, wenn Firmen an verschiedenen Standorten agieren, verwies der Ortsbürgermeister auf die bestehende, verbindliche Gesetzeslage zur Erhebung von Gewerbesteuern (§§ 28 f.).
Zum Tagesordnungspunkt 1. Änderung Bebauungsplan Willscheider Berg III teilte der Ortsbürgermeister mit, dass es sich hier konkret darum handele, dass ein Investor ein Gebäude plane, das – entgegen der Festlegung des bestehenden Bebauungsplans – 28 m – statt wie bislang zulässig 18 m – hoch sein soll. Die Änderung des Bebauungsplans sehe vor, nur für diesen geplanten Baukörper (Hochregallager) die maximale Höhe auf 28 m zu verändern.
Die 1. Änderung soll gemäß § 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Dem stimmte der Gemeinderat bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung der FWG zu.

Der Abstimmung war eine rege Diskussion voraus gegangen, in der zum Teil unzulässigerweise aus nichtöffentlicher Sitzung berichtet wurde. An dieser Stelle wird auf die Wiedergabe der kompletten Diskussion verzichtet.

Die FWG begrüßte die Erweiterungsabsichten des Investors, sie sah sich jedoch nicht in der Lage, an diesem Tage bereits eine Entscheidung zu treffen, da eine zugesagte Visualisierung (Ansichten von bestimmten Standorten) unzureichend vorgelegt worden sei.
Die SPD sah die vorgelegte Visualisierung ebenfalls als nicht ausreichend an und forderte Nachbesserung. Zu weiteren Punkten wollte sie in nicht öffentlicher Sitzung Stellung nehmen. Sie kündigte an, dem Einleiten des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans zuzustimmen, im Laufe des Verfahrens habe man als Gemeinderat die Möglichkeit, die heutige Entscheidung zu verändern.
Seitens der CDU wurde vorgetragen, dass man zum jetzigen Zeitpunkt die vorgelegte Visualisierung für aussagekräftig halte, dass das weitere Verfahren hier noch Änderungen hervorbringen könne, die in eine neue Visualisierung einfließe. Die CDU machte im Vorgriff den Vorschlag, den vorhandenen Erdwall immergrün aufzuforsten.
Seitens der FWG wurden weitere Details aus der nichtöffentlichen Präsentation angesprochen (Arbeitsplätze, Standorte …). Seitens des Investors getroffene Aussagen wurden angezweifelt.
Dem wurde seitens der SPD entgegengehalten, dass hier und heute nicht über das vorgestellte Bauvorhaben entschieden werde, sondern ein Verfahren eingeleitet werde, in dessen Verlauf sowohl die Einwohner in öffentlicher Versammlung als auch alle zuständigen Träger öffentlicher Belange als auch der Gemeinderat ausreichend befasst werden.
Seitens Herrn Eulenbach (SPD) wurde – da die Anmerkungen der FWG im Raume standen – erweiternd auf Aspekte aus der nichtöffentlichen Sitzung (Arbeitsplatzschaffung, Arbeitsplatzerhalt, Standortsicherung, Mehrwert für die Gemeinde (hier insbesondere die Steuereinnahmen) eingegangen, damit sollte eine einseitige, bruchstückhafte Information der Anwesenden vermieden werden.

Die Diskussion wurde später im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.
Ebenfalls bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung wurde das Büro Dittrich, Neustadt, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt und festgelegt, dass die Kosten des Verfahrens zu Lasten des Investors gehen.

Die Beigeordnete Melanie Eckhardt (für die Gemeinde, aber auch privat im Einsatz bei der Betreuung der Asylanten) berichtete, dass nunmehr 8 Albaner (junge Männer im Alter von 18-20 Jahren) im Wohnheim Erlenweg untergebracht wurden. Das Wohnheim eigne sich nur für Einzelpersonen, Familien könnten dort nicht untergebracht werden.
Es lebe zurzeit auch eine syrische Familie (3 Kinder,: 1 Grundschulkind, 1 Kindergartenkind und 1 Baby) in Vettelschoß. In Kürze beginne für alle ein Deutschkurs.
D r i n g e n d gesucht würden Paten für Flüchtlinge, bei Interesse bitte anrufen: 0 26 35 92 54 720. Am 15. Mai fände in Linz ein Kennenlerntreffen statt.

Auf Rückfragen zum Baufortschritt Kalenborner Straße teilte der Ortsbürgermeister mit, dass die Arbeiten L 252 im Zeitplan lägen.

Auf Schäden am Ausbau der L 252 Hauptstraße Vettelschoß wurde aufmerksam gemacht.

Ein Artikel über Zuschüsse des Kreises für den U3-Kindergartenausbau konnte dahingehend erklärt werden, dass dies Zuschüsse für Maßnahmen aus der Vergangenheit seien, dass U 3-Plätze nicht gemeindeunterschiedlich gefördert würden, unterschiedliche Zuschussraten resultierten auf unterschiedlichem Bedarf an Plätzen und damit der Größe der Maßnahmen.

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