15. Gemeinderatssitzung am 16.12.2015 u. Haushalt 2016

image_pdfimage_print

 

In der Einwohnerfragestunde beantwortete der Ortsbürgermeister die Anfrage der Frau Dohle, wo sie die Vorschrift finden könne, dass in einer Einwohnerfragestunde pro Einwohner nur eine Frage plus Zusatzfrage gestellt werden könne.
Ortsbürgermeister Freidel benannte die Geschäftsordnung der Ortsgemeinde Vettelschoß, § 21, Abs. 5, und händigte Frau Dohle Kopie der Geschäftsordnung aus.

Herr Bleser fragte nach, ob der Rückbau von Teilen der Reiterhalle ordnungsgemäß erfolgt sei. Nach seiner Einschätzung sei dies nicht der Fall, da die Fundamente noch vorhanden seien. Da dieser Punkt Teil des TOP „Änderung BPlan Oberkalenborn“ sei und auf der Tagesordnung der Sitzung stehe, sei diese Frage in der Einwohnerfragestunde unzulässig, so der Ortsbürgermeister.

Herr Tullius vom Forstamt erläuterte den Forsthaushalt 2016. Die vorgesehenen Maßnahmen seien weiter auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Geschlagen würden im Forst der Gemeinde in 2016 zumeist Douglasien und Fichten, auch einige Laubbäume. Durch Verkaufserlöse seien an Einnahmen voraussichtlich 11.757,00 Euro zu erzielen. Dem stünden jedoch Kosten in Höhe von geschätzten 14.290,00 Euro gegenüber, die sich wie folgt zusammensetzten: rund 4.410,00 Euro für die Ernte des Holzes, 800,00 Euro für Neuanpflanzungen und deren Pflege, 500,00 Euro für die Jungbestandspflege, 600,00 Euro für den Wildschutz, 600,00 Euro für die Verkehrssicherung, 1.300,00 Euro für den Naturschutz/die Landschaftspflege, eine Folge der Maßnahme Ausgleichsfläche Willscheider Berg IV, die seit etlichen Jahren sukzessiv umgesetzt werde, 500,00 Euro für die Instandsetzung der Wege sowie 480,00 Euro Verwaltungskosten.
Der Forsthaushalt schließe mit einem Minus von 2.533,00 Euro.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den vorgestellten Forsthaushalt.

Die FWG regte an, dass sich der Gemeinderat mit dem Thema Jagdpacht beschäftigen und den seinerzeitigen Verzicht auf die Jagdpacht überprüfen solle.
Anmerkung der Redaktion: Vor Jahren hat die Ortsgemeinde auf die Erhebung der Jagdpacht verzichtet. Der Forst der Gemeinde ist relativ kleinflächig. Die Anforderungen an die Jagdpächter waren gewachsen (u.a. Folgeschäden der hohen Wildschweinpopulation, die auch an den Grenzen des Vettelschoßer Forstes nicht Halt machen). Durch die Jagd werden gemeinschaftliche Aufgaben übernommen (Reduzierung des Wildbestandes auf das Maß, das dem Forst dienlich, nicht schädlich ist).
Der Ortsbürgermeister sagte zu, die Thematik in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu behandeln.
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) des Landes Rheinland-Pfalz wird in 2016 die Landesstraße 252 in der Ortslage Willscheid ausbauen sowie die Weiterführung bis zur Ortslage Vettelschoß-Hauptstraße sanieren. Herr Müller vom LBM erläuterte, dass der Zeitpunkt des Ausbaues abhänge von der Fertigstellung der Maßnahme in Oberelsaff, außerdem sei zeitgleich ein Hang entlang der L 252 von Vettelschoß nach Oberelsaff zu befestigen. Er rechne mit dem Beginn der Maßnahme erst in der zweiten Jahreshälfte. Die Bauzeit werde mit 12-14 Monate kalkuliert. Beginnen würden die Arbeiten mit dem Kanalausbau. Er teilte auf Nachfrage mit, dass es zur Vollsperrung für den Durchgangsverkehr kommen werde, den Anliegern aber ermöglicht werden soll, ihre Grundstücke zu befahren. Auch in Bezug auf das betroffene Forum sah er durch Abschnittsbildungen der Baumaßnahme die Zufahrt zum vermieteten Forum gewährleistet. Die Bevölkerung werde rechtzeitig über Sperrungen und Umleitungen informiert. Er teilte ferner mit, dass die Kaufstraße (Kreisstraße) im Zuge der Arbeiten (nach Absprache mit dem Kreis Neuwied) im Knotenpunkt zur Landesstraße mit ausgebaut werde und die restliche Kaufstraße (da keine Kanalbauarbeiten vorgesehen seien) eine Erneuerung der Straßenoberfläche bis zum Ortsausgang erhalten werde (Kostenträger Kreis).
Herr Weinand vom zuständigen Planungsbüro erläuterte den vorgesehenen Ausbau:
Der Ausbau erfolge nach den geltenden technischen Regeln für Landesstraßen. Die Straße habe in der Ortslage eine Breite von 5,50 m, außerhalb der Ortslage von 6,00 m, der Gehweg in der Ortslage (zur Kaufstraße hin) werde 1,50 m breit und in Pflaster ausgebildet. Der Geh-/ Radweg (zum Willscheider Weg hin) werde in Asphalt ausgeführt und 2,50 m breit. Dieser Geh-/Radweg (von Einfahrt Forum bis Willscheider Weg) sei im Vorfeld auf Kosten der Gemeinde bereits im Unterbau (einschließlich Wasserleitungen, Leerrohr und Erdverkabelung der Beleuchtung) den Regelwerken entsprechend ausgebaut worden. Auch die Beleuchtungskörper in diesem Bereich seien bereits erneuert. Beim Rad/Gehweg müsse demnach nur die Deckschicht angepasst werden, außerdem sei eine deutliche Abgrenzung zur Fahrbahn erforderlich. Der Geh-/Radweg werde in dieser Maßnahme bis kurz hinter die Ortseinfahrt Willscheid gebaut und soll in einem späteren Bauabschnitt bis Oberwillscheid geführt werden. Vor Beginn der Straßenausbaumaßnahme in der Ortslage Willscheid werde durch das Abwasserwerk Linz der Kanal samt Hausanschlüsse erneuert (Anmerkung der Redaktion: betroffene Anlieger werden seitens des Abwasserwerkes informiert). Außerdem lege die Telekom Leerrohre, ebenso die Gemeinde und das Kreiswasserwerk in Teilen noch Wasserleitungen. Die Straßenentwässerung müsse komplett neu hergestellt werden, Niederschlag dürfe von dem Straßenköper inkl. Nebenanlagen nicht auf die Grundstücke fließen. Zum Forum werde eine Linksabbiegespur eingerichtet, deren Mehrkosten die Gemeinde als Verursacher zu tragen habe, deren Kosten jedoch gering ausfallen werden, da die Gemeinde nur die Kosten für die nötige Verbreiterung der Straße tragen müsse. Zufahrten zum Seiferhof und zum Klaushof würden den Bedürfnissen entsprechend angepasst. Im Eingangsbereich von Willscheid (aus Vettelschoß kommend) stehe ein erhaltenswerte Linde. Hier sei vorgesehen diese als Bauminsel zu erhalten, der Gehweg solle innen vorbeigeführt werden, die Straße werde verkehrsberuhigend eingeengt.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme würden je nach Zuständigkeit auf Land, Kreis, Versorgungsträger und Gemeinde aufgeteilt. Zum Geh-/Radweg (Kostenträger Gemeinde) gäbe es Zuschüsse des Landes. Es seien Gesamtkosten von 923.000,00 Euro geschätzt, wovon 203.000,00 Euro die Gemeinde zu tragen habe.
Anmerkung der Redaktion: Kosten der Nebenanlagen (Gehweg, Rad/Gehweg, Beleuchtung) in der Ortslage werden nach dem vom Gemeinderat noch festzulegenden Verteilerschlüssel (in der Ortslage Kalenborn waren das 50 : 50 %) zwischen Gemeinde und Anliegern geteilt. Den Gemeindeanteil für die Linksabbiegespur sowie des Rad-/Gehweges außerhalb der Ortslage trägt die Gemeinde zu 100 %.
Als Termin der Anliegerinformation wurde der 12. Januar 2016, Sitzungssaal Erlenweg angegeben.
Anmerkung der Redaktion: Hierzu sollen  alle betroffen Anlieger (L 252 und Kaufstraße) persönlich eingeladen werden.

Zum Zeitplan: Entsprechende Vereinbarungen aller Beteiligten würden im Bauausschuss am 13. Jan. vorberaten und am 27. Jan. 2016 zur Abstimmung gestellt. Gleichzeitig werde auch der Anliegeranteil festzulegen sein, so der Ortsbürgermeister.
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit der Grundsatzentscheidung, soll die Alte Schulstraße nach den in 2016 auszuführenden Kanalbauarbeiten
– durch das Abwasserwerk wiederhergestellt werden oder
– erfolgt ein Straßenausbau ?

Herr Isnary von der Verbandsgemeindeverwaltung Linz erläuterte, dass die Abfrage zur Entscheidung der Ortsgemeinde vor Beginn der Kanalbaumaßnahme des Abwasserwerkes nicht bedeute, dass die Gemeinde „überredet“ werden solle, jedoch – auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen „Im alten Hohn“ – eine Grundsatzentscheidung erforderlich sei. Seitens der Werke werde darauf hingewiesen, dass die Randbereiche gegenüber dem neuen Kanalgraben einen anderen Unterbau haben werden und hierdurch unterschiedliches Setzverhalten zu erwarten sei, was zur Rissbildung und unverhältnismäßig hohen Unterhaltungskosten führen könne. Eine Gewährleistung werde nur für den ordnungsgemäßen Aufbau des Kanalgrabens übernommen. Er nannte das Beispiel „Im alten Hohn“, wo die Bedenkenanmeldung und Nichtübernahme der Gewährleistung inhaltlich nicht widerlegt werden könne.
Herr Isnardy führte weiter aus, dass die Erneuerung des Kanals Alte Schulstraße Teil eines Gesamtkonzeptes Abwasserbeseitigung sei, dessen Erstellung zum einen auf eine neue hydraulische Berechnung (Bestandserfassung) zur Vermeidung von Schäden nach Starkregenereignissen und zum anderen auf vermehrte Abwasser durch die Bereitstellung neuen Baulandes zurückzuführen sei. Die Dimension des Kanals Alte Schulstraße müsse vergrößert werden, um hydraulische Überlastungen zu vermeiden. Auf Nachfragen teilte er mit, dass der Kanal zudem alters- und materialbedingte Schäden aufweise. Eine entsprechende Dokumentation der Befahrung des Kanals könne in der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Das Abwasserwerk wirtschafte nicht „in die eigene Tasche“ (so habe er die Nachfragen der FWG verstanden), sondern sei beitragsfinanziert. Wirtschaftliches Handeln käme somit den Beitragszahlern zugute.
Die Fachabteilung habe in einer ersten Kostenschätzung Straßenausbaukosten und die Beteiligung des Abwasserwerkes in drei Varianten zur Orientierung des Rates ermittelt.

Der Ortsbürgermeister teilte mit, laut Ratsbeschluss sei seinerzeit entschieden worden, die Alte Schulstraße nach der erfolgten Kanalbaumaßnahme durch das Abwasserwerk wiederherstellen zu lassen. Dieser Beschluss solle bestätigt werden, den Anliegern seien die hohen Kosten eines Straßenausbaus nicht zumutbar.
Anmerkung der Redaktion: Der erwähnte Beschluss zur Straßenwiederherstellung wurde nach unserem Kenntnisstand nicht gefasst. Es wurden lediglich in den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2015 entsprechende Haushaltsmittel für die Straßenausbauplanung herausgenommen. Ein Grundsatzbeschluss vor Beginn der Kanalbaumaßnahme war daher zu fassen.
FWG und CDU bekräftigten, dass sie im Hinblick auf die Alte Schulstraße daran festhalten wollen, die Straße durch das Abwasserwerk nach Beendigung der Kanalbauarbeiten wieder herstellen zu lassen.
Anmerkung der Redaktion: Wieder herstellen heißt nach geltender Rechtsprechung: Wiederherstellung des Zustandes der Straße wie vor Beginn der Kanalbaumaßnahme. Sie beinhaltet keine Verbesserung, keine Herrichtung des, den aktuellen technischen Regeln entsprechender Unterbaus außerhalb des Kanalgrabens, keine durchgehend neue Deck-/Tragschicht, keine Verbesserung der Straßenentwässerung, keine Erneuerung der Erdkabel der Beleuchtung.

Seitens der SPD wurde vorgebracht, dass auch sie keinen Ausbaubeschluss fassen werde.
Sie bat jedoch darum, in der Anliegerversammlung des Abwasserwerkes die Anlieger den Unterschied Straßenwiederherstellung/Straßenausbau zu erläutern.

2014 habe die SPD einen Antrag gestellt, wie die Gemeinde zukünftig mit möglichen Straßenausbauten umgehen könnte, ein Punkt war die möglichst frühe Anliegerinformation. Dieser Antrag sei bis heute nicht behandelt worden, was angemahnt werde. Außerdem sei das Straßenausbauprogramm der Gemeinde zu überarbeiten und zu beschließen, nur so sei für die Anlieger erkennbar, wann Ausbaubeiträge auf sie zukommen können, nur so könnte rechtzeitig finanzielle Vorsorge getroffen werden.

Ferner wurde seitens der SPD ausgeführt, dass sie es zukünftig nicht mittragen werde, dass notwendige Ergänzungsmaßnahmen bei der Straßenwiederherstellung nach einer Kanalbaumaßnahme aus Steuermitteln finanziert werden. Im Fall „Im alten Hohn“ seien 2/3 aller Unterhaltungsmittel des Jahres 2015 für den alten Hohn ausgegeben worden, Mittel, die an anderer Stelle fehlten. Die 80.000 Euro Haushaltsmittel seien für die Unterhaltung aller Gemeindestraßen zu verwenden.
Die Mehrheit der Bevölkerung im Ort habe die Verallgemeinerung von Straßenausbaukosten nach dem Solidarprinzip bei der Abstimmung über Wiederkehrende Beiträge (WKB) abgelehnt, dies könne nun nicht über Umwegen aus Steuermitteln geschehen.

Seitens einiger Mitglieder der FWG werde regelmäßig behauptet, „das Abwasserwerk müsse mehr leisten als die Wiederherstellung des Ursprungszustandes“, nun müssten diesen Reden Taten folgen: Falls diese Behauptungen der Wahrheit entsprechen, sollte dies am Beispiel „Im alten Hohn“ von der FWG bewiesen und durchgesetzt werden. Andernfalls müsse die SPD-Fraktion davon ausgehen, dass diese Behauptungen nur „heiße Luft“ sind.

Einstimmig beschloss der Rat, die Alte Schulstraße nach der Kanalausbaumaßnahme durch das Abwasserwerk wieder herstellen zu lassen.

Da die FWG-Fraktion vor der Gemeinderatssitzung alle Anlieger der Alten Schulstraße zu einem Informationsaustausch geladen und dort u.a. – so wurde berichtet und die Nachfragen der FWG-Fraktion in dieser Sitzung bestätigten dies – die Notwendigkeit der Kanalbaumaßnahme Alte Schulstraße massiv in Frage gestellt hatte, sah sich die SPD-Fraktion aufgefordert, eine Klarstellung zu tätigen:
„Das der Kanalausbaumaßnahme Alte Schulstraße zugrundeliegende Konzept sowie der Kanalausbau Alte Schulstraße in 2016 wurde durch den Verbandsgemeinderat beraten und beschlossen (im VG-Rat ist auch die Vettelschoßer FWG vertreten und war an Beratung und Beschlussfassung beteiligt). Auch vom VG-Rat (mit Stimmen der FWG) verabschiedete Kanalausbaumaßnahmen sind durch erneute Anliegerbeiträge mitzufinanzieren.
Wer große neue Baugebiete ausweist (und das war in Kalenborn einstimmig, also auch mit den Stimmen der FWG), müsse mit Konsequenzen rechnen, dass nämlich ein Kanal, der am Ende des Ortes im Tal liegt, zukünftig eine größere Menge an Abwasser und Oberflächenwasser aufnehmen muss und die vorhandene Kanaldimension nicht mehr ausreichen kann.
Man könne nicht für die Folgen seines eigenen Handelns das „böse Abwasserwerk“ verantwortlich machen.“

Sodann behandelte der Gemeinderat den Haushaltsplan 2016.
Ortsbürgermeister Freidel berichtete, dass

• der Haushaltsentwurf im Hauptausschuss ausführlich vorberaten und heftig diskutiert wurde
• offene Fragen beantwortet wurden
• nötige Korrekturen vorgenommen wurden

Er berichtete über die mögliche Förderung im Kommunalprogramm 3 des Bundes, wo zwei Maßnahmen der Gemeinde gute Aussichten auf eine 90 %ige Förderung hätten: Sporthalle (Außenhaut und Beleuchtung) und Rad/Gehweg Willscheid-Oberwillscheid. Die Maßnahme Sporthalle (geschätzte Kosten über 0,5 Mio.) komme jedoch nur zum Tragen, wenn die hohe Förderung gewährt werde.

Herr Hohn von der VG Linz erläuterte die Zahlen des Haushaltsentwurfs und benannte die möglichen Investitionen:
• Heizanlagen für die Wohnheime I und II (45.000,00 Euro)
• Erneuerung Scheunendach Dorfmuseum (28.000,0 Euro)
• Sanierung Sporthalle Wärmedämmung und Beleuchtung (523.000,00 Euro, Zuschüsse 470.000,00 Euro)
• öffentliche Toilette Friedhof (15.000,00 Euro)
• Erwerb eines neuen Fahrzeuges Bauhof (15.000,00 Euro)
• Erwerb weiterer Geräte, Betriebsausstattung, Werkzeuge Bauhof (7.500,00 Euro)
• Erwerb Grundvermögen (20.000,00 Euro)
• Erwerb Ausstattung Gemeindebüro (6.000,00 Euro)
• Erwerb Ausstattung Grundschule (4.000,0 Euro)
• Erwerb Ausstattung Kindergärten Vettelschoß und Kalenborn (5.000,00 Euro)
• Baukosten Straßenbeleuchtung (6.000,00 Euro)
• Baukosten Kirmesplatz (20.000,00 Euro)
• Bürgerhaus (u.a. Sanierung Außentreppe) (5.000,00 Euro)
• Ausbau Nebenanlagen L 252, Ortslage Willscheid (200.000,00 Euro) plus Verpflichtungsermächtigung weiterer Kosten in 2017 (60.000,00 Euro)
• Erschließung Baugebiet Kauer Ring 2, Beteiligung der Gemeinde am Regenrückhaltebecken (51.200,00 Euro) plus 9 weitere Jahresraten in gleicher Höhe als Verpflichtungsermächtigung (insg. 512.184,78 Euro) plus Zinsen.
Er teilte mit, dass die Hebesätze der Gemeinde unverändert blieben.

Anmerkung der Redaktion:
Weitere Zahlen und Fakten entnehmen Sie bitte unserer unten stehenden Information.

Auf Nachfragen der FWG-Fraktion teilte Herr Hohn mit, dass das Ergebnis 2015 zurzeit besage, dass 1,2 Mio. Euro mehr an Steuereinnahmen erwartet würden. Dies sei jedoch noch nicht sicher. Zum heutigen Tage beliefen sich die Liquiditätskredite der Gemeinde bei der Verbandsgemeindekasse auf 4,241 Mio. Euro (ohne Kredite am Kapitalmarkt).

Die FWG benannte für die Unterdeckung des Haushaltes das Beispiel Forum, bei dem 22.000,00 Euro Einnahmen Ausgaben (inkl. der Abschreibung) in Höhe von 160.000,00 Euro gegenüberstünden.

Die CDU betonte an dieser Stelle, dass mit Einrichtungen für die Bürger auch Gemeinschaft erwirkt werde. Der vorliegende Haushalt weise, wie schon im Vorjahr, moderate Investitionen auf.

Seitens der SPD wurde vorgetragen, dass nicht nur das gern zitierte Bürgerhaus defizitär sei, dies vielmehr auf alle Liegenschaften der Gemeinde zutreffe, die zudem zum großen Teil keinen kommunalen Aufgaben dienten. Die Einnahmenseite der Gemeinde sei nicht oder kaum beeinflussbar, außerdem unberechenbar (Gewerbesteuereinnahme), eine Haushaltskonsolidierung könne nur durch entscheidende Veränderungen bei den Liegenschaften erzielt werden. Hier gelte es anzusetzen, soll das Eigenkapital der Gemeinde durch den jährlichen hohen Fehlbetrag in absehbarer Zeit – auch ohne größere Investitionen – nicht gänzlich aufgebraucht sein.

Nachdem der Ortsbürgermeister der Finanzlenkungsgruppe noch einmal für die Arbeit des vergangenen Jahres, die erste Früchte trage, dankte, verabschiedete der Rat den vorliegenden Haushaltsentwurf einstimmig.

Zahlen und Fakten zum Haushalt 2016 (eine Information der SPD-Fraktion)

„Zum Ende des Jahres 2016 Erhöhung der Verschuldung auf
6.317.546,00 €, davon 930.993,00 € Kredite am Kapitalmarkt.
Das Eigenkapital der Gemeinde schrumpft weiter von ursprünglich rund 24,5 Mio. auf Ende 2016 nicht mal 19 Mio. Euro.
Auch ohne die 900.000 Euro, die eigentlich für die Abschreibung zurückzulegen wären, haben sich die Gemeindefinanzen in den letzten 7 Jahren von rund 5 Mio. plus in 5,5 Mio. minus verwandelt, zum Teil sind die progressiven und zu viel gezahlten Umlagezahlungen Ursache , ein großer Teil des Verbrauchs von über 10 Mio. Euro in nur sieben Jahren liegt jedoch im Bau, im Erwerb und der Unterhaltung der vielen Liegenschaften der Gemeinde begründet.

Der laufende Haushalt (ohne Investitionen) endet mit einer Unterdeckung von rund 1.138.000 Euro.
Alle Produkte sind defizitär.
Konnte das früher durch gute Steuereinnahmen teilweise kompensiert werden, ist durch den Einbruch der Gewerbesteuereinnahme an einen Ausgleich nicht zu denken.
Durch die vielen Liegenschaften wird der Gemeindehaushalt extrem belastet. Viele dieser Liegenschaften – hier zu nennen vor allem Bürgerhaus und Streifgelände – dienen keinen notwendigen kommunalen Aufgaben und stehen in der SPD-Fraktion schon seit Jahren heftig in der Kritik.
Was hat die Gemeinde aktuell für eine Chance, eine spürbare Verbesserung herbeizuführen?
Verkauf oder Schließung des Bürgerhauses, Verkauf/Übertragung vieler nicht für den Allgemeinbedarf notwendiger Liegenschaften? Hieran sollte der Rat gemeinsam arbeiten. Nur aussitzen geht nicht!
Alle anderen möglichen Einsparungen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, solange diese Problemfelder nicht gelöst werden können.

Eine Anregung in einer Einwohnerfragestunde zu einer möglichen Haushaltssperre hat die SPD-Fraktion beraten:
Wolfsburg (war als Beispiel benannt worden):
• vorhersehbarer Verlust an Gewerbesteuer und mögliche Rückzahlung bereits geleisteter Gewerbesteuer durch den VW-Skandal
• geplante Haushaltsausgaben (vor allem Investitionen) treffen auf extreme Änderungen tatsächlicher Einnahmen
hier ist eine Haushaltssperre sinnvoll
Vettelschoß:
Die beiden großen Einnahmenverluste der Gemeinde Vettelschoß waren – anders als beim VW-Skandal – nicht erkennbar, die Rückzahlungen kamen jeweils im letzten Quartal des Jahres ohne Vorwarnung.
Anlagen, die bereits im Bau waren, konnten nicht gestoppt werden.
Die Gemeinde hat ab 2014 reagiert: Bereits ab dem Haushalt 2015 wurden keine nennenswerten Investitionen geplant oder getätigt.

Der jetzt vorliegende Haushalt beinhaltet keine Investitionen, die nicht der Unterhaltung und dem Betrieb bestehender Einrichtungen dienen. Auch Einrichtungen einer finanzschwachen Gemeinde müssen unterhalten werden (Heizung, Dach, Straßen, Fuhrpark ……) Personalausgaben und Bewirtschaftungskosten kann man nicht „stoppen“. Eine Haushaltssperre wie in Wolfsburg stößt bei uns ins Leere. Vettelschoß braucht eine Haushaltskonsolidierung. Die kann aber nur erreicht werden, wenn hohe Kosten verursachende Liegenschaften aus der Unterhaltspflicht der Gemeinde genommen werden.

 

Ergebnishaushaltsplan 2016
Erträge 7.894.000,00
Aufwendungen 9.273.614,00
Fehlbetrag (ohne Investitionen) 1.379.614,00

Finanzhaushalt 2016

Einzahlung 7.736.322,00
Zuschüsse Investitionen (Zuschuss L 252, … ) 59.727,00
Einz. Finanzierung (Kredite ) 1.139.005,00
Summe Einzahlung 8.935.054,00

Auszahlung 8.513.082,00
Auszahlungen Investitionen 340.720,00
Ausz. Finanzierung – Tilgung, Zinsen 81.252,00
Summe Auszahlung 8.935.054,00

Einnahmen
Grundsteuer A 3.150,00
Grundsteuer B 544.500,00
Gewerbesteuer 2.730.000,00
Einkommenssteuer 1.772.266,00
Umsatzsteuer 280.684,00
Hundesteuer 9.800,00
Familienausgleich 140.000,00
Zuwendungen, allg. Umlagen, sonst. Transfererträge 1.377.156,00
öff.rechtl. Leistungsentgelte, Benutzungsentgelte 272.722,00
Konzessionsabgabe 118.000,00
priv. Leistungsentgelte (Mieten, Pachten …) 482.482,00
Kostenerstattungen (z.B. Nebenkosten) 127.740,00
Sonstiges 8.500,00
Summe 7.867.000,00

Ausgaben
Personal 1.465.350,00
Sach-/Dienstleistungen Material … 1.694.470,00
AFA (Abschreibung) 870.252,00
Land (Gewerbesteuerumlage) 516.100,00
Finanzausgleich 283.277,00
Kreisumlage 2.910.650,00
VG-Umlage 1.270.200,00
sonst. Aufwendungen 223.690,00
Summe 9.233.989,00

Tilgung von Krediten 2016: 81.252,00
Zinsen (Schuldzinsen) 39.625,00
Schulden 31.12.16 voraussichtlich 6.317.546,00
neue Kredite Kapitalmarkt in 2016 280.993,00
damit verzinste Kredite Kapitalmarkt insgesamt 930.993,00
Stand 31.12.16 Liquiditätskredite bei VG Linz 5.467.805,00
Verpflichtungsermächtigungen 2017 60.000,00 L 252 Willscheid
Verpflichtungsermächtigungen 2017 460.980,00 dazu: Regenrückhaltebecken Kau
ab 2018 noch 8 Folgejahre plus Zinsen (bis 2026)

Umstritten im Rat ist die mögliche Investition in Heizungsanlagen der Wohnheime (Mittelbereitstellung erfolgte nur vorsorglich).
Nach den vorliegenden Zahlen Einnahmen / Ausgaben der Wohnheime ist die weitere Investition in die Gebäude nach Auffassung der SPD wirtschaftlich nicht zu vertreten, Konsequenz wäre: Verkauf der Wohnheime (weiterer Beratungsbedarf im Rat).

Nicht unerwähnt bleiben kann an dieser Stelle die Entscheidung von CDU und FWG gegen die deutlichen Warnungen der SPD, das Regenrückhaltebecken Im alten Hohn auf Kosten der Gemeinde erweitern zu lassen mit Blick auf eine zukünftige Bebauung Kauer Ring 2. Diese Entscheidung belastet den HH 2016 mit 51.220,00 Euro und wird dies jährlich in gleicher Höhe bis 2026 tun. Das Ganze für ein mögliches Baugebiet, in dem die Gemeinde kein Eigentum hat (also keine Einnahmen erzielen wird) und wozu sie lange Zeit keine Mittel haben wird, dieses Baugebiet zu erschließen.“

Die Annahme der Planurkunde und die Einleitung des Verfahrens nach BauGB wurden zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Oberkalenborn gegen die Stimmen der FWG eingeleitet. Die FWG begründete ihre Gegenstimmen mit dem Verbleib der Fundamente des abzureißenden Teils der illegal errichteten Reithalle und sah die getroffene Vereinbarung als hinfällig an.

Unter Mitteilungen teilte der Ortsbürgermeister mit,
• dass Urnenstelen am Friedhof errichtet worden seien
• dass am Freitag um 19.00 Uhr im Forum die erste Jugendversammlung stattfinde
• dass in Kalenborn im Tannenweg neun Asylsuchende eingezogen seien und dringend Paten zu deren Betreuung gesucht würden
• dass der nächste Bauausschuss am 13.1., der nächste Gemeinderat am 27.1.2016 stattfinden werde.

Die FWG fragte nach, ob die Thematik Hochregallager in der nächsten Bauausschusssitzung besprochen werde, was der Ortsbürgermeister bejahte.

Ferner sprach die FWG die Eingabe der Anwohner Backeshof an, die der Gemeinde eine Fotodokumentation über Beschädigungen ihrer Straße vorgelegt hatten. Die Beschädigungen seien – so die Anwohner – auf die starke Benutzung während der Baumaßnahme L 252 und des Regenrückhaltebeckens zurückzuführen und seien zu beseitigen. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass die Eingabe an die zuständige Fachabteilung geleitet wurde, die den Eingang bestätigt und eine Überprüfung zugesagt habe. Das Ergebnis werde den Anliegern mitgeteilt.