In der Einwohnerfragestunde bedankte sich der Ortsbürgermeister bei Herrn …., dass er seine Frage vorab per Fax an die Gemeindeleitung gesandt habe, so dass eine Beantwortung in dieser Sitzung erfolgen könne. Konkret gehe es um das Stiftungsvermögen der Gemeinde. Der Ortsbürgermeister erläuterte, wie es zu Differenzen bei der Darstellung der Bilanzen der Stiftung „Naturschutz Willscheider Berg“ und dem Eigenkapital der Ortsgemeinde gekommen sei. Das Stiftungskapital, eingezahlt durch die Ortsgemeinde, betrug seinerzeit 200.000,00 DM. Durch die Umrechnung in Euro wurden daraus etwas mehr als 102.000,00 Euro. Durch Zustiftungen wurde das Kapital auf eine glatte Summe, nämlich 110.000,00 Euro angehoben, dies wurde jedoch bilanztechnisch beim Eigenkapital der Ortsgemeinde nicht nachvollzogen und werde nunmehr nachgeholt, so dass Vermögen der Stiftung und Eigenkapital der Gemeinde korrekt aneinander angepasst würden.
Frau Dohle fragte nach, wo sie die Vorschrift finden könne, dass in einer Einwohnerfragestunde pro Einwohner nur eine Frage plus Zusatzfrage gestellt werden könne.
Ortsbürgermeister Freidel sagte zu, die entsprechende Rechtsgrundlage schriftlich zu benennen. (Anmerkung der Redaktion: GemO §16a „….Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung.“ (GO Rat § 21 (2) i.V.m.(5))
Eine Einwohnerin stellte die Frage nach dem Fortgang der Arbeiten auf dem Streif-Gelände nach dem Großbrand. Zurzeit seien dort Aufräumarbeiten im Gang.
Der Ortsbürgermeister erläuterte, dass die Angelegenheit Rückbau und Wiederaufbau durch den Versicherer im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde erfolge. Neben dem Rückbau werde derzeit das Lager Spitz-Fruchtweine hergerichtet.
Die Nachfrage, ob die Anwohner durch öffentliche Information über die Arbeiten auf dem Laufenden gehalten würden, bejahte der Ortsbürgermeister.
Herr Kurtenbach erkundigte sich nach der Freigabe des Turmes am Willscheider Berg. Nach seiner fachlichen Einschätzung anlässlich einer Inaugenscheinnahme sei der Turm nicht einsturzgefährdet und könne nach Durchführung geeigneter Maßnahmen (Anstrich) wieder frei gegeben werden. Ortsbürgermeister Freidel erläuterte, dass dieser Vorgang Gegenstand von Ausschusssitzungen war, dass die Statik des seinerzeit durch die Fa. Streif erbauten Turmes gefunden werden musste und nunmehr der Statiker, Herr Schützeichel, mit der Prüfung und Vorstellung einer Lösung befasst sei.
Seitens des Rates wurde das Anliegen des Herrn Kurtenbach, den Turm schnellstmöglich so instand zu setzen, dass er wieder frei gegeben werden kann, im Laufe der öffentlichen Sitzung noch einmal ausdrücklich unterstützt.
Herr Germscheid fragte an, ob das Mietausfallrisiko Streif-Gelände beim Brand mitversichert sei oder ob der Gemeinde Einnahmeausfälle entstehen würden. Ortsbürgermeister Freidel erklärte, dass dieses Risiko nicht mit versichert sei, dass aber die Einnahmeausfälle durch Ersatzunterbringungen minimiert werden konnten.
Herr Bleser fragte nach, ob die Gemeinderatsbeschlüsse zum Bebauungsplan Kalenborn und der Angelegenheit Reiterhof, wie getroffen, umgesetzt wurden. Dies wurde vom Ortsbürgermeister bestätigt. (Anmerkung der Redaktion: Die Überprüfung der Einhaltung des Baurechts (und ein Teilabriss, falls Abstandsflächen zum Nachbarn nicht eingehalten werden können) obliegt der Bauaufsicht, die Ortsgemeinde hat hier keine Befugnisse. Entsprechende Nachfragen wären an die VG Linz zu richten.)
Weiter fragte Herr Bleser, wann die Begehung der Straße Im Backeshof durchgeführt werde, um Schäden, die durch den Umleitungsverkehr der Baustelle L 252 entstanden seien, festzustellen. Er forderte, dass die Anlieger zu dieser Begehung eingeladen werden. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, er werde diese Forderung an die Fachabteilung der Verbandsgemeinde Linz weitergeben. (Anmerkung der Redaktion: Eine Inaugenscheinnahme der innerörtlichen Umleitungsstraßen nach Beendigung der Maßnahme L 252 kann nicht nur für den Backeshof gelten, auch der Oberwillscheider Weg muss einer Zustandsanalyse unterzogen werden.)
Herr Buchholz stellte fest, dass der Arbeitskreis Finanzlenkung dazu aufgefordert habe, Bürger sollten Vorschläge zur Zukunft der Gemeindefinanzen machen und er frage deshalb konkret nach, ob die Gemeinde bei ihrer Finanzlage nicht über einen generellen Haushaltsstopp nachdenken sollte. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Stadt Wolfsburg und deren Haushaltsstopp aufgrund der anzunehmenden Steuerausfälle durch den VW-Skandal. Herr Freidel sagte zu, diesen Vorschlag in die nächsten Haushaltsberatungen einzubeziehen.
Ferner fragte Herr Buchholz nach, ob die Gemeinde nach dem Vortrag der Wirtschaftsprüferin zu den Gewerbesteuern allgemein und deren Zerlegung tätig geworden sei in Bezug auf die Gewerbesteuerzerlegung. Der Ortsbürgermeister erklärte, dass auch dieses Thema bei den kommenden Haushaltsberatungen thematisiert werde.
Der Gemeinderat beriet die Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung in der Ortsgemeinde. Ein entsprechender SPD-Antrag – so der Ortsbürgermeister – war von allen Fraktionen positiv aufgenommen und begleitet worden und die Verbandsgemeindeverwaltung Linz habe den Entwurf der Satzung erarbeitet, der zuletzt im Hauptausschuss thematisiert und ergänzt worden sei. Die Satzung sehe vor, dass Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren die Belange der Jugend in der Ortsgemeinde vertreten sollen. Überdies könnten hierdurch junge Leute an politisches Handeln im Allgemeinen herangeführt werden. Hierzu werde eine Jugendvertretung mit sieben Personen gewählt. Die sieben Jugendlichen sollen in einer Jugendversammlung benannt, dem Rat vorgeschlagen und durch Ratsbeschluss für die Dauer der Wahlperiode gewählt werden. Der betroffene Personenkreis werde in Kürze mit persönlichem Anschreiben zur Jugendversammlung eingeladen. Mit organisieren werde die Jugendvertretung durch das Ratsmitglied Fabian Buchmüller (SPD), der sich für die Unterstützung aller Anwesenden bedankte und seiner Hoffnung Ausdruck verlieh, dass die Jugendlichen dieses Angebot annehmen.
Anders als bei sonst gewählten Gemeindevertretern, die ihr Mandat verlieren, wenn sie ihren Hauptwohnsitz aus Vettelschoß verlegen, werde in der Satzung dem Rechnung getragen, dass junge Erwachsene zu Ausbildungszwecken, zum Studium, zum Wehrdienst gezwungen sein können, ihren Hauptwohnsitz zu verlegen und nur an Wochenenden und in den Ferien in Vettelschoß verweilen. Sie dürfen – mit Zweitwohnsitz in Vettelschoß – für die Dauer der Wahlperiode ihren Sitz im Jugendparlament behalten. Damit soll die Kontinuität der Arbeit gesichert werden. Die Einrichtung der Jugendvertretung hatte zwangsläufig eine Ergänzung der Hauptsatzung zufolge. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig. Die FWG bat darum, den Gemeinderat über den Sitzungsplan der Jugendvertretung zu unterrichten. Außerdem sollten die Politiklehrer der umliegenden weiterführenden Schulen kontaktiert werden, um die Einrichtung und die Arbeit der Jugendvertretung ergänzend zu begleiten. Die CDU hoffte auf eine zeitnahe Umsetzung und erinnerte daran, dass eine erste Aufgabe der Jugendvertretung die Umsetzung eines Jugendtaxis sein könnte, was seitens des Rates gewünscht werde (Anmerkung der Redaktion: Hierzu gab es in der Vergangenheit entsprechende Anträge der SPD und der CDU). Fabian Buchmüller nahm alle Anregungen mit auf.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 sowie die Entlastungserteilung standen auf der Tagesordnung. Zu diesem TOP begrüßte der Ortsbürgermeister den zuständigen Mitarbeiter der Haushaltsabteilung der VG Linz, Herrn Hohn, und übergab die Sitzungsleitung an das älteste Ratsmitglied, Herrn Haußer (FWG). Nachdem Ortsbürgermeister und Beigeordnete den Sitzungstisch verlassen hatten, übergab Herr Haußer das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Macht (CDU). Dieser teilte mit, dass der Jahresabschluss 2014 am 8. Sept. 2015 durch die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder Macht (CDU), Haußer (FWG) und Marquardt (SPD) stichprobenweise geprüft wurde. Ein Prüfungsschwerpunkt habe die Erweiterung der Kindertagesstätte Vettelschoß gebildet (dabei konnte festgestellt werden, dass die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel eingehalten wurden, so Ausschussmitglied Marquardt). Der Rechnungsprüfungsausschuss sei der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bilde. Alle aus der Mitte des Rechnungsprüfungsausschusses gestellten Fragen seien vollumfänglich beantwortet worden. Die Prüfung habe zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlage dem Gemeinderat einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2014, die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie der Verbandsgemeindeverwaltung (einschl. Verbandsbürgermeister) nach § 68 GemO vor.
Seitens der FWG wurde bemängelt, dass das Kapital der Naturschutzstiftung Willscheider Berg nicht korrekt und dass der Bürgerstiftung erst gar nicht in den Bilanzen der Ortsgemeinde enthalten sei. Herr Hohn teilte mit, dass ihm hierzu keine Erkenntnisse vorgelegen hätten und er die Kapitalhöhe prüfen/nachbuchen werde.
Herr Haußer (FWG) teilte als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses mit, dass es für ihn als Laien unmöglich sei, dieses komplexe Zahlenwerk in nur vier Stunden Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Er fragte nach, ob ein Wirtschaftsprüfer die Aufgabe übernehmen könne. Herr Hohn teilte mit, dass es dem Rechnungsprüfungsausschuss frei stehe, an mehreren Tagen zu prüfen, die Prüfung müsse nicht am gleichen Tage abgeschlossen werden. Auch sei es möglich, die Aufgabe der Prüfung durch den Rat an Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dies müsse jedoch dann aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden. Frau Marquardt (SPD) ergänzte, dass diese Wirtschaftsprüfer auch „nur“ stichprobenhaft prüfen könnten, es sei unmöglich alle finanzrelevanten Vorgänge innerhalb eines Haushaltsjahres einer Prüfung zu unterziehen. Da Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses über alle Entscheidungen des Rates informiert seien, wüssten diese überhaupt erst, was einer intensiveren Prüfung unterzogen werden sollte und könnten entsprechend Prüfungsschwerpunkte bilden.
Die Frage der FWG, ob die Mietkautionen auch in die Bilanz einflössen, wurde verneint, diese seien bei der Verbandsgemeindekasse hinterlegt.
Herr Haußer stellte Fragen nach dem Zusammenhang Gewerbesteuer/Umlagen, auf die Herr Hohn antwortete, die Berechnung der Umlagen richte sich nach der bestehenden Gesetzeslage, die Umlage werde zu einem bestimmten Stichtag ermittelt, spätere Veränderungen könnten sich erst im Folgejahr auswirken. Herr Haußer befürchtete erhebliche Nachteile durch die progressive Umlagenveranlagung für die Ortsgemeinde. Herr Eulenbach (SPD) stimmte zu, dass die Nicht-Planbarkeit der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen (und die daraus resultierende Höhe der Umlagen) bei allen Ratsmitgliedern für Unbehagen sorge. Eine solide Planung des Haushaltsjahres sei so nicht möglich. Herr Hohn führte aus, dass die Verbandsgemeindeumlage nicht progressiv berechnet werde, nur die Kreisumlage und verwies nochmals auf bestehende gesetzliche Vorgaben (Landes-/Bundesrecht), die einzuhalten seien. Ratsmitglied Marquardt ergänzte an dieser Stelle, dass bei der jetzigen Einnahmesituation der Ortsgemeinde nicht zu befürchten sei, dass die Gemeinde unter die Progression falle.
Frau Marquardt (SPD) teilte ferner mit, dass dem Jahresabschluss 2014 zu entnehmen sei, dass der weit überwiegende Teil der Haushaltsmittel für die Unterhaltung an Straßen, Wegen und Plätzen nicht verausgabt wurde und die Quartalsberichte und Antworten auf eine Anfrage der SPD zu diesem Thema zeigten, dass dies auch für das Jahr 2015 zu erwarten scheint. Ihre Fraktion beantrage deshalb, dass in einer der nächsten Bauausschusssitzungen das Thema Straßenunterhaltung mit der Fachabteilung der VG Linz besprochen werde. Der Ortsbürgermeister signalisierte Zustimmung.
Die FWG beantragte, die erteilte schriftliche Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung Linz zum Vorgang „Wertberichtigung“ einer nicht zu erzielenden Gewerbesteuer(zins)einnahme als Anlage zum Protokoll zu nehmen, damit man den Vorgang nach Jahren noch nachvollziehen könne. (Anmerkung der Redaktion: Der Vorgang Wertberichtigung war aus dem Jahresabschluss heraus nicht ohne weiteres und in Gänze verständlich. Die SPD-Fraktion hatte deshalb vor der Sitzung schriftlich um nähere Erläuterungen gebeten. Der gesamte Gemeinderat hat daraufhin eine nachvollziehbare, detaillierte Beantwortung durch Herrn Hohn von der VG Linz erhalten.) Dem Antrag der FWG-Fraktion wurde einstimmig zugestimmt.
Herr Haußer ließ über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastungserteilungen abstimmen. Der Rat stimmte der Feststellung einstimmig und den Entlastungen bei jeweils einer Enthaltung aus der FWG zu.
Für die anwesende Öffentlichkeit wurde der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2014 durch Herrn Hohn mit 5,4 Mio. Liquiditätskredit und 650.000,00 Investitionskredit bekannt gegeben.
Aktuell – so habe er vor der Sitzung nachgesehen – belaufe sich der Liquiditätskredit der Ortsgemeinde auf 4,4 Mio. Euro, aber das laufende Jahr sei noch nicht abgelaufen, weshalb zum Jahresabschluss 2015 noch keine konkreten Angaben gemacht werden könnten.
Herr Haußer bedankte sich beim Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und der Verbandsgemeindeverwaltung Linz für ihre Arbeit. Dem schlossen sich die Fraktionen an.
Bevor Herr Haußer die Sitzungsleitung wieder an den Ortsbürgermeister übergab, bat er darum, der Ortsbürgermeister möge in Zusammenarbeit mit dem Ortsgemeinderat eine „Kümmerliste“ anlegen, die zügig abgearbeitet werde. Es sei sehr mühevoll, alle Beschlüsse nachzuhalten und immer wieder auf deren Erledigung zu drängen. Die SPD-Fraktion pflichtete insoweit bei, dass die Umsetzung von Beschlüssen und Verabredungen auch ihr oft zu lange dauere, ihre fraktionsinterne Wiedervorlage-Liste sei lang. Sie zeigte Verständnis dafür, dass der Ortsbürgermeister sein Amt ehrenamtlich neben seiner Berufstätigkeit ausübe, wiederholte gleichzeitig ihre mehrfache Aufforderung, Aufgaben zu delegieren. (Anmerkung der Redaktion: Ein Ortsbürgermeister muss nicht alles alleine umsetzen, er kann einzelne Aufgaben oder deren Überwachung der Ausführung, sogar eigenverantwortliche Geschäftsbereiche an seine Beigeordneten übertragen. Als Gemeinderat hat man darauf jedoch keinen Einfluss, wer es anders regeln möchte, müsste sich selber als Ortsbürgermeister zur Wahl stellen.)
Ortsbürgermeister Freidel übernahm die Sitzungsleitung und bedankte sich – auch im Namen der Beigeordneten – für das Vertrauen.
Unter Mitteilungen ergänzte Herr Macht im Laufe der Sitzung, dass im Rechnungsprüfungsausschuss bekannt gegeben wurde, dass die Zustellung von Gewerbesteuerbescheiden an die Verbandsgemeinden wieder nach dem „alten Prinzip“ erfolge, nämlich mittels Brief u n d elektronisch in einer Liste. Damit sollte nicht noch einmal ein Brief mit einem Gewerbesteuerbescheid unentdeckt verloren gehen.
Die FWG hatte einen Antrag zum Thema Breitbandverkabelung/schnelles Internet gestellt. Sie bat um Angaben zum Stand der Planungen (die Ortsgemeinde – und auch alle weiteren Ortsgemeinden sowie die Stadt Linz – hatte diese Aufgabe an die VG Linz übertragen), wie viel Geld der Kreis insgesamt investieren wolle und was für Vettelschoß geplant sei.
Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass dem Kreis 5 Mio. Euro insgesamt für die Verbesserung der Infrastruktur Breitbandverkabelung/schnelles Internet an Fördergeldern zur Verfügung stünden und eine Bedarfsermittlung laufe (Anmerkung der Redaktion: öffentliche Aufforderung zur Benennung von Schwachstellen durch Private und Gewerbe). Eventuell kämen noch Gelder aus dem Programm des Bundesverkehrsministeriums hinzu. Es könne zu Vettelschoß speziell noch keine Aussage getroffen werden.
Er teilte weiter mit, dass es richtig sei, wie von der FWG aufführte, dass die VG Asbach sich aus dem Kreisprojekt verabschiedet habe und den Ausbau in ihrer Verbandsgemeinde selber, auf eigene Kosten, organisieren werde.
Die VG Linz habe sich – auf Beschluss aller Bürgermeister – zunächst ebenfalls aus dem Kreisprojekt herausgenommen, mit der Option, sich gegebenenfalls später wieder zu beteiligen. Hierzu seien Gespräche zwischen der VG Linz und dem Kreis Neuwied in Gange. Der endgültige Ausgang – so der Ortsbürgermeister – dieser Gespräche sei offen.
Herr Mutz (SPD) betonte, dass die Ratsmitglieder die Aufgabe der Versorgung mit flächendeckendem schnellen Internet der VG Linz übertragen habe, damit durch die Zusammenarbeit im Kreis Fördergelder fließen, Kosten sich minimieren, Verhandlungen mit Anbietern erleichtert würden. Dass die VG Linz (im VG-Rat mit den Stimmen von CDU und FWG, gegen die Stimmen von SPD und Grüne) sich aus dem Kreisobjekt herausziehen wolle, sei den Ratsmitgliedern bei ihrer Übertragung auf die VG Linz nicht bekannt gewesen, was er kritisiere. Durch einen Alleingang würde Fördergeld gefährdet, außerdem entstünden durch die Beauftragung einer Machbarkeitstudie der VG Linz und damit allen angehörigen Kommunen Kosten. Er halte die öffentliche Ankündigung des Verbandsbürgermeisters, schnelles Internet für die VG Linz bei einem Alleingang in 1,5 Jahren umzusetzen, für ambitioniert und man werde ihn daran messen.
Die FWG hatte Auskunft zu aktuellen Bedarfszahlen zum Kindergarten Vettelschoß-Kalenborn erbeten. Grund war ein Artikel in der Rheinzeitung, der besagte, der Bedarf an Kita-Plätzen in Vettelschoß-Kalenborn müsse nach unten korrigiert werden. Der FWG-Antrag führte weiter aus, dass man hieraus ableiten könne, dass die Zahl der Bedarfsplätze, die die Gemeinde vor der Entscheidung zur Erweiterung der Kindertagesstätte in Vettelschoß vorgelegt habe, falsch und zu hoch angesetzt gewesen seien. Der Antrag schloss mit der Frage: „Müssen wir davon ausgehen, dass mit Absicht überhöhte Bedarfszahlen gemeldet wurden, um trotz enger Finanzmittel die Kindergartenerweiterung 2014 von mehr als 600.000,00 Euro vom Kreis trotz Schulden genehmigt zu bekommen?“
Ortsbürgermeister Freidel führte aus, dass die Bedarfszahlen nicht durch die Ortsgemeinde Vettelschoß ermittelt würden. Diese würden vom Kreisjugendamt an einem festgelegten Stichtag und nach Vorlage der Zahlen des Einwohnermeldeamtes ermittelt. Ferner teilte er mit, dass es jährliche Gespräche der Gemeindeleitung mit dem Kreisjugendamt und den Einrichtungen der Gemeinde gebe. Nach diesen Gesprächen werde jeweils die Betriebserlaubnis für jede Einrichtung durch das Kreisjugendamt gesondert erteilt. Eine festgelegte Betriebserlaubnis habe in der Regel nur für ein Jahr Bestand und richte sich nach vielen Gegebenheiten. Die Situation vor Ort würde durch das Kreisjugendamt jährlich neu bewertet. Über die daraus resultierende Betriebserlaubnis mit aktuellen Zahlen informierten die Leitungen der beiden Einrichtungen jährlich im Schul-/Kindergartenausschuss der Ortsgemeinde Vettelschoß.
Herr Freidel nannte die aktuellen Zahlen für Vettelschoß und Kalenborn. Aktuell sei der Bedarf in Kalenborn um 10 Kinder zurückgegangen, was daraus resultiere, dass diese Einrichtung keine Ganztagesbetreuung mit warmen Mittagessen anbiete und Eltern aus Kalenborn bei Bedarf ihre Kinder nach Vettelschoß ummeldeten. Außerdem sei die Umsetzung der Baugebiete Kalenborn III-V nicht so schnell vorangekommen wie erhofft. Mit der Umsetzung dieses Baugebietes werde ein Zuzug junger Familien erwartet. Dem pflichtete Herr Mutz (SPD) bei. Die Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung sei zukunftsorientiert zu betrachten.
Die FWG stellte die Entscheidung zur Kindertagesstättenerweiterung in Vettelschoß auf der Grundlage der aktuellen Zahlen in Frage. Dem entgegnete die Beigeordnete Eckhardt (SPD), dass es verwunderlich gewesen sei, wie die kleinsten Einwohner aus Vettelschoß es in der Tagesstätte in Vettelschoß ohne die Erweiterung bei dieser Lärmsituation überhaupt den ganzen Tag habe aushalten können. Mit dem Anbau der Mensa und des Ruheraumes habe sich die Situation spürbar entspannt. Frau Marquardt (SPD) ergänzte, dass es sich nicht um eine Erweiterung fehlender Gruppenräume handelte, sondern um die Errichtung von in einer Tagesstätte unabdingbar notwendigen Funktionsräumen, vor dem Anbau wurde im Flur gegessen, im Turnraum geschlafen und die Erzieher waren einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit Umräumarbeiten beschäftigt. Wer die Wandlung der Kinderbetreuung in den letzten 25 Jahren aktiv begleitet habe, habe feststellen müssen, wie sich die Gruppenzusammensetzungen veränderten. Seien früher noch Gruppen mit 25 Kindern von 3-6 Jahren (in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr) die Regel gewesen, seien durch das Herabsetzen des Alters auf 1jährige, durch die häufige Inanspruchnahme des Angebots der Tagesbetreuung mit Mittagessen und Schlafenszeiten, heute die unterschiedlichsten Gruppenzusammensetzungen in Alter und Anzahl nötig. Deshalb besage allein die Anzahl an Kindern nichts Konkretes über den Bedarf.
Der Gemeinderat nahm bei einer Gegenstimme aus der FWG eine Spende der Fa. Infer für den Kindergarten Vettelschoß in Höhe von 3.000,00 Euro an.
Ortsbürgermeister Freidel gab bekannt, dass die erste Beteiligung der Bürger am Aufstellungsverfahren Willscheider Berg III (36 m hohe Hochregallager) am 19. November im Forum stattfinden werde. Die Bevölkerung werde rechtzeitig öffentlich eingeladen.
Beigeordnete Panten-Nonnen erläuterte, dass die Aufräumarbeiten sowie letzte Restarbeiten am Ausbau der Kalenborner Straße bis zum 20. November beendet sein würden. Es erfolge eine Abnahme unter Beteiligung der Ortsgemeinde.
Auf Nachfragen der FWG erklärte Ortsbürgermeister Freidel, dass in der Weinstube im Dorfmuseum nach dem Auszug des Pächters zunächst Renovierungsarbeiten durchgeführt würden (an denen sich der bisherige Pächter beteilige). Es gäbe zwei Interessenten, das Objekt zu pachten. Eine öffentliche Ausschreibung sollte durchgeführt werden, das werde in Kürze durch die VG Linz umgesetzt.
Die Nachfrage nach den Haushaltsberatungen 2016 beantwortete Herr Freidel mit dem Termin nächste Hautausschusssitzung.
Auf Nachfrage der SPD teilte Herr Freidel mit, dass es noch keine Erkenntnisse gebe, ob die Gemeinde beim K3-Programm Berücksichtigung finden kann (Anmerkung der Redaktion: Von der als finanzschwach eingestuften Gemeinde Vettelschoß waren Förderanträge gestellt worden). Die Entscheidung fälle der Kreistag Neuwied Mitte November.