13. Gemeinderatssitzung am 16. September 2015

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Zur Tagesordnung merkte Herr Rohringer (FWG) an, dass es sich bei dem TOP „Bericht Arbeitskreis Finanzlenkung“ um einen Antrag der FWG-Fraktion handele und dies entsprechend in der Tagesordnung aufzuführen sei.

In der Einwohnerfragestunde stellte Herr … Fragen zur Aufstellung der Tagesordnung einer Ratssitzung. Er ließ sich bestätigen, dass es geltendes Recht sei, dass der Bürgermeister im Benehmen mit seinen Beigeordneten die Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen aufstelle.

Anmerkung der Redaktion: „im Benehmen“ bedeutet, dass die letzte Entscheidung zur Aufstellung der Tagesordnung ein Bürgermeister hat, er/sie muss in den regelmäßig durchzuführenden Beigeordnetengesprächen die Beigeordneten der Kommune vorab „ins Benehmen“, sprich in Kenntnis setzen. Anträge von Fraktionen müssen – unter Fristwahrung einer Veröffentlichung auf die nächste Tagesordnung des zuständigen Gremiums.

Eine weitere Frage des Herrn… bezog sich auf die Behandlung des Tagesordnungspunktes „Mietzins Bürgerhaus“, der in nichtöffentlicher Sitzung behandelt worden sei. Er fragte nach den Gründen der Nichtöffentlichkeit.
Ortsbürgermeister Freidel bat um Verständnis, dass er den Vorgang nicht mehr exakt in Erinnerung habe. Er teilte Herrn …mit, dass er die Frage schriftlich beantworten werde. Aus seiner Erinnerung sei es bei dem TOP um Vorberatungen mit sensiblen Daten gegangen. Er bat darum, Fragen in einer Einwohnerfragestunde vorher schriftlich einzureichen, in einer Einwohnerfragestunde seien eine Frage und eine Zusatzfrage zulässig. Ein ganzer Fragenkatalog sei vorher schriftlich einzureichen.

Sodann wurden der Gemeinderat und die Öffentlichkeit durch Frau Sokul (Schreibweise ?) (Steuerberaterin des Unternehmens Stümper, Nolden und Kohlhaas mit Sitz in Leubsdorf, Andernach und Neuss) ausführlich zum Thema Gewerbesteuer, Gewerbesteuerzerlegung informiert. Diese Information hatte die SPD-Fraktion in einem Antrag gefordert, nachdem innerhalb des Gemeinderates wiederholt widersprüchliche Aussagen zur Gewerbesteuerveranlagung getroffen worden waren.
Gewerbesteuer, so Frau Sokul, dienten dazu, Kommunen zu entschädigen, dafür dass sie Gewerbetreibenden Infrastruktur zur Verfügung stelle. Frau Sokul erläuterte anschaulich,
• wann und bei wem Gewerbesteuer anfalle,
• wie die Gewerbesteuerhöhe errechnet werde, dass der Gewerbesteuerertrag vom zuständigen Finanzamt ermittelt, mit der Messzahl (3,5 %) und schließlich mit dem Hebesatz der betroffenen Kommune multipliziert werde,
• dass die Gewerbesteuer sich ausschließlich aus dem jährlichen Ertrag errechne nicht nach dem vorhandenen Kapital,
• dass es eine Reihe legaler Möglichkeiten gäbe, die Gewerbesteuerschuld zu beeinflussen, zu minimieren,
• dass Freiberufler nicht veranlagt würden….
Der Hebesatz müsse mindestens 200 % betragen, er sei sehr unterschiedlich in den Kommunen, Vettelschoß habe zurzeit einen Gewerbesteuerhebesatz von 352 %, München 460 %. Die Höhe der Gewerbesteuerhebesätze sei für Firmen ein Grund zur Standortwahl. Gewerbesteuererhöhungen führten bis zu einem bestimmten Punkt zu Mehreinnahmen für die Kommunen, ab einer bestimmten Höhe seien sie jedoch kontraproduktiv, weil lukrative Firmen abwanderten oder ihre Steuerschuld minimierten. Frau Sokul erläuterte an einem Beispiel, wie Firmen legale Möglichkeiten nutzten, ihre Steuerschuld zu beeinflussen. So müsse bei Montagetrupps eine sechsmonatige Verweildauer überschritten werden, bevor es zur Zerlegung der Steuerschuld auf mehrere Kommunen komme, daher würde ein Montagetrupp in einer Kommune, die geringere Hebesätze aufweise, gerne länger als sechs Monate verweilen. Bei Ansiedlungswünschen sei es zweckmäßig, sich die Gewerbesteuerbescheide der Gewerbetreibenden anzusehen, nicht die Bilanzen. Firmen könnten in ihrem Mutterbetrieb gute Bilanzen vorweisen, durch kluge Firmenpolitik jedoch ihren Gewerbesteuerertrag erheblich reduzieren, mitunter falle sogar – trotz guter Bilanzen – keine Gewerbesteuer an, alles vollkommen legal.
Zur Gewerbesteuerzerlegung teilte sie mit, dass ein Gewerbetreibender, der in mehreren Kommunen (oder auch auf der Grenze zweier Kommunen) angesiedelt sei oder im Laufe eines Kalenderjahres den Standort wechsele, seine Gewerbesteuerschuld zerlegen müsse, d.h. auf die Standorte aufteilen müsse. In der Regel werde die Lohnsumme, die in der jeweiligen Kommune anfalle als Grundlage der Verteilung herangezogen. Der ermittelte Gewerbeertrag x 3,5 % (Messzahl) wird demnach prozentual der in der Kommune erzielten Lohnsumme mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert. Man könne auch andere Kriterien mit dem Gewerbetreibenden (und mit den weiteren beteiligten Kommunen) vereinbar. Der Gewerbetreibende und die beteiligten Kommunen müssten jedoch zustimmen (und wer gibt schon freiwillig mehr ab)? Lehnt einer der Beteiligten ab, bleibt es bei der Zerlegung auf Grundlage der Lohnsumme. Man kann auch gerichtlich gegen eine Zerlegung vorgehen, jedoch machte Frau Sokul hier wenig Hoffnung, die Erfolgsaussichten einer solchen rechtlichen Auseinandersetzung seien gering. Eine Firma, die sehr viel Lkw-Verkehr durch ein Unternehmen im Ort zu verzeichnen hatte jedoch nur eine geringe Lohnsumme konnte sich mit ihrem Ansinnen, dass sie unverhältnismäßig mehr Lasten tragen müsse als die Kommune der Hauptverwaltung, die Zerlegung nach Lohnsummen demnach unbillig sei, nicht durchsetzen. Frau Sokul rät den Kommunen, Zerlegungsbescheide rechtzeitig einzusehen, da nach Feststellung der Steuerschuld durch das Finanzamt eine Frist für Einsprüche laufe (18 Monate).

Für die CDU bedankte sich Josef Limbach für den informativen Vortrag.

Für die SPD schloss sich dem Markus Eulenbach an und fragte Frau Sokul nach, ob die Gemeinde im Bedarfsfall ihren Sachverstand nachfragen dürfe, falls Entscheidungen zur Ansiedlung oder Erweiterung von Gewerbe anstehen, was Frau Sokul bejahte.

Herr Reifert von der VGV Linz erläuterte die Abwägung der Offenlage zur 2. Änderung BPlan In der Farmersheck. Er erinnerte, dass Anlass der Änderung sei, dass für ca. die Hälfte des Gewerbegebietes (untere Talseite) die zulässige Höhe der Gebäude von 12 auf 22 m verändert werden solle. In der Offenlage hätten sich keine Bürger zu Wort gemeldet. Lediglich drei beteiligte Behörden hätten Stellungnahmen abgegeben. Zum einen sei dies die Kreisverwaltung, die begründete, durch die Erhöhung seien zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen (über die bestehenden zum Stammplan hinaus) nötig. Die VG-Verwaltung bleibe jedoch nach erneutem Studium der aktuellen Rechtslage bei ihrer bisherigen Einschätzung, nämlich dass die bereits geleisteten Ausgleichsmaßnahmen auch für diese Änderung ausreichten und empfahl dem Gemeinderat, den vorgetragenen Bedenken nicht zu entsprechen. Der seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises dargelegte Sachverhalt wurde einstimmig zurückgewiesen. Auch die Aussagen der Kreisverwaltung zur Aufstellung der Müllbehälter entbehrten – so die Verwaltung – einer Berechtigung. Alle Gewerbegrundstücke lägen an öffentlichen Straßen, eine Entsorgung der jeweiligen Müllbehälter sei problemlos möglich. Ein Abwägungsvorschlag war entbehrlich. Seitens des Landesamtes für Geologie und Bergbau war die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Bereich des Gewerbegebietes ein Bergwerksfeld „Theodor“ liege, dessen Rechte Thyssen-Krupp Rasselstein gehörten. Im Aufstellungsverfahren zum Stammplan war diese Information nicht erteilt worden. Nach Kontaktaufnahme wurden keine grundsätzlichen Bedenken geltend gemacht, lediglich in den Sonstigen Hinweisen des BPlans werde auf den geschilderten Umstand aufmerksam gemacht. Dem Abwägungsvorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Objektbezogene Baugrunduntersuchungen waren bereits Bestandteil der textlichen Festsetzung zum Stammplan. Ferner wies der Landesbetrieb Mobilität Cochem erneut darauf hin, dass für Betriebswohnungen im BPlan-Gebiet gegen den Straßenbaulastträgers der L 252 keine Ansprüche auf weiteren Lärmschutz bestehen, was bereits im Stammplan berücksichtigt worden und somit kein Abwägungsbeschluss zu fassen war. Die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Farmersheck wurde einstimmig verabschiedet. Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat, die Veröffentlichung (womit die 2. Änderung erst Rechtskraft erlangen würde) auszusetzen bis zur endgültigen Entscheidung des bauwilligen Gewerbebetriebes.

Der seitens der FWG beantragte Bericht zur Arbeitsgruppe Finanzlenkung wurde im Auftrag der Arbeitsgruppe durch Markus Eulenbach (SPD) erteilt. Er stellte zunächst dar,
„dass die Arbeitsgruppe auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom 29.08.2014 zurückzuführen ist. Fraktionsübergreifend soll die angespannte Finanzsituation der Gemeinde erfasst, analysiert und mögliche Handlungsfelder aufgezeigt werden. Arbeitskreis und nicht offizielles Gremium deshalb, weil eine Arbeitsgruppe sich nicht nach Formalien wie Einladungsfristen, Beschlussfähigkeit, Zuständigkeit nach Gemeindesatzung usw. richten muss und somit flexibler agieren kann. Dem Arbeitskreis gehören jeweils zwei Vertreter der Fraktionen an. Es können nur gewählte Ratsmitglieder teilnehmen, da auch sensible Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, behandelt werden. In der 3. Nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10.09.2014 wurde der einstimmige Beschluss gefasst einen Arbeitskreis Finanzlenkung ins Leben zu rufen. Die Teilnehmer sind: Antje Panten-Nonnen, Frank Limbach (CDU), Jörg Haußer, Wolfgang Paschelke (FWG), Jochen Mutz, Markus Eulenbach (SPD). Die Gruppe trifft sich im Zweiwochenrhythmus. Vor ca. einem Jahr hat man zunächst ein Leitbild des Arbeitskreises erarbeitet und Themenfelder unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt. Ziel des Arbeitskreises ist es, Ansatzpunkte zur Finanzlenkung zu erarbeiten, und diese als Empfehlung an die Gemeinde (Ausschüsse) zu geben. Anträge oder Maßnahmen hierzu müssen durch die Gemeindeleitung oder die Fraktionen formuliert, abgeschlossen und einem Controlling unterzogen werden. Als Quellen lagen die Haushaltspläne sowie der Prüfbericht der Kommunalaufsicht zugrunde sowie Empfehlungen der Teilnehmer.
Zunächst wurden Prioritäten festgelegt. So wurden als erstes alle Mieten und Pachten der Gemeinde analysiert. Diese 58 Verträge wurden mit all ihren Unterschieden z.B. bei der Wertsicherungsklausel bei Mieten und Nebenkosten in einer Datenbank erfasst, welche der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Linz übergeben wurde, versehen mit einem Ratsbeschluss vom 28.01.2015, die notwendigen Anpassungen entsprechend den unterschiedlichen Vereinbarungen vorzunehmen.“

Vertraglich vereinbarte Anpassungen – so erläuterte Jochen Mutz (SPD), der diese Datenbank erstellte – seien in der Vergangenheit nicht erfolgt. Es gäbe auch keine einheitliche Vorgabe in den Verträgen. Einige Mietverträge richteten sich nach dem Preisindex, andere erhöhten sich nach einer vereinbarten Zeit.
Ortsbürgermeister Freidel erklärte an dieser Stelle, dass als Erkenntnis aus dieser Datenbank zukünftig nur noch einheitliche Mietverträge abgeschlossen würden.
Herr Eulenbach (SPD) nannte als weiteren Arbeitskreisschwerpunkt,
„ein zu erstellendes Energiekonzept für die öffentlichen Liegenschaften der Gemeinde. U.a. geht es um die Problematik der bestehenden Hackschnitzelanlage auf dem Streif-Gelände. Für diese Anlage gibt es zurzeit aus emissionsrechtlicher Sicht keine Betriebserlaubnis. Die Arbeitsgruppe hat die Kosten für Wartung und Reparaturen der vergangenen Jahre ermittelt und die zu erwartenden regelmäßigen Wartungskosten der Zukunft aufgezeigt. Da neben dieser Hackschnitzelanlage ein weiteres funktionsfähiges Heizsystem bestehen muss, um bei regelmäßig notwendigen Stillstandzeiten der Hackschnitzanlage die vermieteten Räume zu beheizen, ist über Alternativen nachzudenken, zumal die Genehmigung zur Betreibung der Hackschnitzelanlage Investitionen (Filter) in beträchtlicher Höhe erfordern. Die Arbeitsgruppe hat ihre Analyse der Ist-Situation in einem Papier am 14.03.2015 an die Gemeinde übergeben. Jetzt muss schnellstmöglich auch eine sachliche, externe Expertise eingeholt werden. Die Gemeinde muss zu einem Ergebnis kommen und die hieraus resultierenden Maßnahmen vor dem Winter 2016/17 umsetzen, so die Empfehlung des Arbeitskreises.
Als nächstes und aktuelles Thema beschäftigt sich der Arbeitskreis mit den Einnahmen der Gemeindehäuser. Hier ist der Arbeitskreis jedoch nicht nur als „Spar Club“ gefordert, gilt es doch auch, das Gemeinwohl im Ort nicht aus den Augen zu verlieren. Man hat sich Ein- und Ausgaben angesehen und festgestellt, dass die Schieflage der Kosten am Beispiel Forum nicht durch eine Anhebung der Mieten ausgeglichen werden kann. Es wurden zunächst die Mieten der umliegenden Gemeindehäuser verglichen. Dabei hat man festgestellt, dass St. Katharinen günstiger, die Gemeinde Windhagen (nach dem Vorkommnis mit dem Rockerclub) teurer vermietet. Im Arbeitskreis hat man sich mehrheitlich darauf verständigt, dass zunächst die tatsächlichen Nebenkosten ermittelt werden sollen. Diese können dann (möglicherweise pauschal) auf den Mietpreis aufgeschlagen werden. In den Nachbargemeinden wird dies nicht gemacht. Zu beachten bleibt, dass der Mietpreis für Auswärtige nicht so überzogen werden kann, dass zukünftig kaum oder keine Einnahmen durch Vermietungen mit dem Forum erzielt werden können.“
Zum Schluss macht Herr Eulenbach nochmals deutlich, dass der Arbeitskreis dem Rat Werkzeuge, Erkenntnisse und Hinweise liefern könne, daraus müssen dann gegebenenfalls Beschlüsse gefasst und umgesetzt werden. Eine abschließende Kontrolle und Nachbereitung könne vom Arbeitskreis Finanzlenkung und seinen Mitgliedern nicht geleistet werden. Festzuhalten bleibe noch, dass der Arbeitskreis auch Anregungen aller Ratsmitglieder oder interessierter Bürger aufgreifen möchte und dass die jetzigen Arbeitskreismitglieder für sich eruieren sollten, ob sie den Zeitaufwand der Arbeitskreissitzungen und die daraus entstehenden Arbeiten leisten können und wollen. Andernfalls könnten Ersatzmitglieder benannt werden. Damit verwies Markus Eulenbach auf die doch sehr unterschiedlichen und bisweilen rückläufigen Teilnehmerzahlen an den Sitzungen.

CDU und FWG bedankten sich für die ausführliche Information.

Norbert Rohringer (FWG) machte an dieser Stelle deutlich, dass der Arbeitskreis seinerzeit gegen die Ansicht der FWG beschlossen worden sei, nach Meinung der FWG seien diese Aufgaben im Hauptausschuss zu regeln.
Ferner wurde von Herrn Rohringer (FWG) der Umgang der Gemeindeverwaltung mit einem Antrag der FWG auf Erhöhung der Mieten für Auswärtige im Bürgerhaus beanstandet. Er erläuterte die Abläufe.
Ortsbürgermeister Freidel erklärte, dass – sollte mit dem FWG-Antrag tatsächlich nicht korrekt verfahren worden sein – er sich hierfür entschuldige.
Die Fraktionen von CDU und SPD, die seitens der FWG zum wiederholten Male als „Koalition“ bezeichnet wurden und bei der – der FWG nach nicht korrekten – Behandlung obigen Antrages als bewusster Mitverursacher benannt wurden, verwahrten sich ausdrücklich gegen diese Unterstellungen.

Ortsbürgermeister Freidel informierte die Öffentlichkeit darüber, dass die Erstellung einer Urnenwand am Friedhof in die Entscheidungsphase rücke, im nichtöffentlichen Teil möglicherweise bereits ein Beschluss zur Beschaffung verabschiedet werde.

Josef Limbach (CDU) regte einen Tag der offenen Türe auf dem Streif-Gelände einschließlich Gebäude Erlenweg an, damit sich die Bevölkerung ein Bild über die Veränderungen auf dem Gelände machen könne. Diese Anregung wurde positiv aufgenommen.