12. Gemeinderatssitzung am 5. August 2015

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Die Tagesordnung wurde ergänzt um die Petition der Anwohner Oberwillscheider Weg/Am Backeshof zur dortigen Verkehrssituation.

Auf der Tagesordnung standen die Punkte: Aufhebung des vorhabenbezogenen und zeitgleich (Neu-) Aufstellung des Bebauungsplanes (BPlan) Willscheider Berg III.

Ortsbürgermeister Freidel erläuterte: Konkret gehe es darum, dass das Logistikunternehmen der Birkenstockgruppe am Standort Vettelschoß im genehmigten Bebauungsplangebiet Willscheider Berg III in einem Teilbereich ein Hochregallager errichten möchte. Für dieses Hochregallager würde die zurzeit gültige Firsthöhe um fast das Doppelte überschritten, nämlich von 18 m auf 35 m.

Mit Vertretern der Firmenführung und dem Leiter der Logistik seien im Vorfeld Gespräche geführt worden.

Jedem Ratsmitglied, aber auch dem Unternehmen und den Planern sei bewusst, dass diese angestrebte Höhe von 35 m auf das Landschaftsbild, auf die Wohnqualität der umgebenden Wohnbebauung Einfluss haben werde. Das Verfahren solle transparent geführt werden.
Niemand konnte sich ein Gebäude solcher Höhe und dessen Auswirkungen am vorgesehenen Standort ohne Visualisierung vorstellen.

Das von der Birkenstockgruppe beauftragte Architekturbüro Dittrich unterbreitete deshalb den Vorschlag, Heliumballons in die vorgesehene Höhe steigen zu lassen und das Ergebnis aus allen Perspektiven bildlich festzuhalten. Zunächst wurden vier Ballons an den vorgesehenen Eckpunkten, später vier Ballons in Richtung Wohnbebauung in einer Linie platziert und das Ergebnis seitens des Planungsbüros dokumentiert.

Zu dieser ersten Visualisierung kurz vor der Sitzung waren neben Gemeindevertretern und Vertretern der Geschäftsführung des Unternehmens auch betroffene und interessierte Einwohner erschienen.

Der Gemeinderat kam überein, zunächst die Gesamtproblematik zu besprechen und über die anstehenden Punkte „Aufhebung und Einleitung eines Verfahrens zum BPlan Willscheider Berg III“ am Ende abzustimmen.

Das Planungsbüro Dittrich stellte sodann die Vorhaben dar.
Das betreffende Gebiet sei planerisch durch den aktuellen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Linz sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Ortsgemeinde Vettelschoß rechtsgültig als Gewerbegebiet ausgewiesen und – einschließlich der Erschließungsstraße und Ausgleichsflächen – im alleinigen Eigentum der Birkenstockgruppe.

Der vorhabengezogene Bebauungsplan solle aufgehoben und durch einen „üblichen“ angebotsbezogenen Bebauungsplan ersetzt werden, wobei der neue Bebauungsplan, neben der Festlegung der Firsthöhe des Hochregallagers (35 statt 18 m) einige kleinere Änderungen zum bestehenden Plan aufweise. Der Satzungsbeschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (und damit dessen Rechtskraft) müsse nur gefasst werden, falls der Satzungsbeschluss zum angebotsbezogenen Bebauungsplan tatsächlich erfolgen werde (Anmerkung der Redaktion: Werden beide Satzungsbeschlüsse am Ende der Verfahren nicht gefasst, bleibt planungsrechtlich alles beim Alten.)

Vorgesehene Veränderungen zum bestehenden BPlan wurden durch das Planungsbüro Dittrich wie folgt benannt: Zum einen sei die katastermäßige Erfassung von Grundstücken auf Landesebene geändert worden, dem der neue Plan angepasst werde. Zum anderen gehe es darum, dass der bestehende Teich (der die Dachentwässerung aufnehme und der nicht Bestandteil des derzeit gültigen BPlans sei) erhalten bleiben solle und dadurch die Erschließungsstraße auf dem Gelände im Verlauf verändert werden müsse. Zudem werde der Korridor der vorgesehenen Verbindungswege der einzelnen Hallen erweitert, damit eine funktionale Verbindung zwischen den Hallen hergestellt werden könne. Außerdem werde die Parkfläche nicht länger mit jedem einzelnen Parkplatz dargestellt, sondern mit einem Raum für Parken, wobei die Maßgabe, für je 8 Parkplätze, einen Baum zu pflanzen, beibehalten werde. Die Lage des bereits bestehenden Gebäudes sei leicht verändert ausgeführt, weshalb auch hier eine Anpassung notwendig werde. Bereits heute gültige Parameter wie
• Einhaltung der festgelegten Lärmschutzwerte Tag/Nacht (z.B. Anfahrt, Tore, Auslässe für Lüftung ausschließlich zur Wohnbebauung abgewandten Seite),
• Ausgleichsflächen (von Behörden kontrollierte Beweidung der Ausgleichsflächen im Eigentum der Birkenstockgruppe),
• höchstzulässige Firsthöhen der weiteren Hallen auf dem Gelände bei 18 m …….
hätten auch im neuen BPlan weiterhin Bestand.

Eine Dokumentation der durchgeführten Visualisierung mittels Heliumballons werde seitens des Planungsbüros für den Gemeinderat und die frühzeitige Beteiligung der Bürger erstellt. Eine erste Bürgerversammlung werde auf den Zeitpunkt nach Ferienende terminiert und bekannt gegeben.
Planer und Unternehmen seien an einem transparenten Verfahren interessiert.

Das Planungsbüro stellte sodann die Verfahrensschritte vor:
Heute stünde die Einleitung der Verfahren durch jeweils dreiteilige Beschlüsse auf der Tagesordnung des Gemeinderates.
Bei Zustimmung werde die Verwaltung in Linz die Verfahren einleiten.
Zunächst käme es zu einer vorzeitigen Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung. Auf dieser würden die vorgenannte Dokumentation und das Vorhaben vorgestellt. Bürger könnten Fragen stellen und Anregungen und Bedenken zu Protokoll geben.
Gleichzeitig würde eine große Zahl Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden um ihre Stellungnahme zu den Vorhaben angefragt.
Das Ergebnis dieser beiden Anhörungen werde vom Planungsbüro zusammengestellt und dem Gemeinderat mit Empfehlungen vorgelegt.
In diesem Verfahrensschritt seien Änderungen und Ergänzungen durch Ratsbeschluss möglich.
Diese vom Rat dann beschlossene Variante, einschließlich eines Umweltberichtes, gehe erneut in die Offenlage, was bedeute, in einem bestimmten, öffentlich bekannt gegebenen Zeitraum hätten alle Bürger erneut die Gelegenheit die Unterlagen einzusehen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Auch alle Träger öffentlicher Belange würden erneut zum vorgesehenen BPlan befragt.
Wieder würde das Ergebnis dieser Befragung durch das Planungsbüro zusammengefasst und dem Rat Punkt für Punkt mit einer Empfehlung zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt.
Ergäben sich zu diesem Zeitpunkt noch Änderungen, durchlaufe der BPlan erneut die Schleife öffentliche Auslegung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Sollte der Rat am Ende mehrheitlich zu der Erkenntnis kommen, dass das Hochregallager nicht gebaut werden soll, werde kein Satzungsbeschluss gefasst und der jetzt gültige vorhabenbezogene BPlan bliebe in Kraft. Sollte der Rat abwägen, dass die Vorteile des Hochregallagers dessen Nachteile überwiegen, käme es final zu den Satzungsbeschlüssen, der vorhabenbezogene BPlan würde aufgehoben, der neue angebotsbezogene BPlan hätte nach Veröffentlichung Rechtskraft.
(Anmerkung der Redaktion: Gegen diese Rechtskraft ist das Einlegen von Rechtsmitteln möglich.)
Der Leiter der Logistik der Birkenstockgruppe erläuterte, warum es zum Hochregallager keine Alternative am Standort Vettelschoß gebe.
Er teilte mit, dass das weltweit agierende Unternehmen in den vergangenen Jahren stetig gewachsen sei (die Prognosen noch weiter nach oben deuteten) und schon lange an die Grenze seiner Lagerkapazitäten stoße. Zurzeit seien externe Lagerhallen angemietet, was ineffizient und unwirtschaftlich sei.
Das Kaufverhalten habe sich zudem stark verändert, früher seien die Birkenstockprodukte über Zwischenhändler und Geschäfte an den Endkunden gekommen, im Zeitalter von Internet werde nun jedoch über Anbieter wie ebay, amazon …. direkt vom Endkunden bestellt und dieser Kunde erwarte den unmittelbaren Versand und das Eintreffen der Ware möglichst innerhalb von 24 Stunden. Bedenkt man, dass die Birkenstockgruppe tausende von Modellen in unterschiedlichen Größen und Farben auf den Markt bringe, wird an eine effiziente Logistik und Kommissionierung ein veränderter Anspruch gestellt, der nur mit den Mitteln eines durchdachten, an das Unternehmen angepassten Hochregellagers erfüllt werden könne. Hierzu seien in der jüngsten Vergangenheit mit Planern und weltweiten Anbietern solcher Hochregallager auf das Unternehmen abgestimmte Erfordernisse erarbeitet worden. Hieraus und dadurch, dass die Umsatzzahlen noch weiter nach oben zeigten, habe sich auch innerhalb kurzer Zeit heraus kristallisiert, dass die ursprünglich angedachten 28 m Höhe für die Zukunft nicht ausreichen würden und das geplante Gebäude in der Planung auf 35 m anwuchs.
Das Hochregallager sei für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Betriebsstandortes unverzichtbar.
Er machte deutlich, dass das Unternehmen eine ihrer größten Investitionen am Standort Vettelschoß plane (er sprach von 20 Mio. Euro), diese Investition jedoch aus wirtschaftlicher Sicht an die Verwirklichung eines Hochregallagers gebunden sei.
Auf Nachfragen nach neuen Arbeitsplätzen führte er aus, dass das computergesteuerte Hochregal selber nicht sehr viele neue Arbeitsplätze schaffe, zusammen mit dem Vorgang der Kommissionierung jedoch mit einer Zunahme von insgesamt ca. 33 % des jetzigen Personals, mit Tendenz nach oben, zu rechnen sei.

Von der FWG wurde angemerkt, dass für die Ortsgemeinde seitens des Unternehmens deutlich gemacht werden müsse, was an Vorteilen – neben den genannten neuen Arbeitsplätzen – entstehen könnte, würde man das Projekt umsetzen, schließlich würde man den Bürgern Beeinträchtigungen zumuten. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Unternehmen wurde angesprochen.

Ortsbürgermeister Freidel ergänzte, dass dies bereits Thema in den Ausschüssen gewesen sei und von allen Fraktionen auf die noch brach liegenden Gewerbeflächen am Standort Vettelschoß und einen erkennbaren Mehrwert für die Gemeinde, sollte das Vorhaben Hochregallager verwirklicht werden, hingewiesen wurde und dass die Unternehmensleitung signalisiert habe, mit der Gemeinde in einen Dialog zu treten.

Alternativ böte das Gelände mehreren Unternehmen Platz für eine Gewerbeansiedlung, so die FWG. Ortsbürgermeister Freidel machte deutlich, dass die Gemeinde das Gelände WB I und III nicht vermarkten könne, da es sich im Eigentum der Birkenstockgruppe befinde.

Seitens der FWG wurde die Vergangenheit, die Steuerverluste der Gemeinde durch die Unternehmensentscheidungen der vergangenen Jahre thematisiert, u.a. als die Birkenstockzentrale die Gemeinde Vettelschoß nach Neustadt/Wied verlies.
Auch dass zur heutigen Entscheidung vor Einleitung des Verfahrens noch keine Visualisierung des Hochregallagers vorliege, wurde durch die FWG beanstandet.

Seitens der SPD wurde vorgebracht, dass es bei der anstehenden Entscheidung nicht allein ums Geld gehe. Die Ratsmitglieder müssten am Ende des Verfahrens abwägen: Neben den allen Ratsmitgliedern bewussten Auswirkungen auf die Wohnqualität und mögliche finanziellen Auswirkungen einer Verlagerung des Logistikstandortes von Vettelschoß weg, sei bei dieser Abwägung nicht nur die Zahl möglicher neuer Arbeitsplätze zu bewerten, sondern auch, ob bereits bestehende Arbeitsplätze gefährdet würden und das nicht nur in Vettelschoß.
Sollte die Birkenstockgruppe ihre Logistikzentrale an einen anderen Standort, an dem das für das Unternehmen unverzichtbare Hochregallager errichtet werden kann, verwirklichen, wäre auf Dauer möglicherweise die Produktion am Standort St. Katharinen gefährdet. Da das Firmengelände am Standort der Hauptzentrale in Neustadt nur angemietet sei, wäre auch ein Wegzug des Gesamtunternehmens aus der Region durchaus wahrscheinlich.
Es sei aus finanzieller Sicht auch zu berücksichtigen, dass die Fa. Birkenstock in der Gemeinde Neustadt Gewerbesteuer zahle, die in die Höhe deren Kreisumlage einfließe und somit andere Gemeinden des Kreises –auch Vettelschoß – entlaste. Ebenso verhalte es sich mit der Gewerbesteuer, die Birkenstock in St. Katharinen zahle und deren Höhe die Zahlung an Verbandsgemeindeumlage für die Ortsgemeinde Vettelschoß reduziere.
Für die Ratsmitglieder, die abzuwägen haben, sei es von entscheidender Bedeutung, dass Erkenntnisse aus dem einzuleitenden Verfahren (Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung aller Behörden, Verbände, Nachbargemeinden, Erkenntnisse zum Landschaftsbild, der Umweltbehörden) vorlägen, um entscheiden zu können. Bei dieser Entscheidung sei der Rat, jedes Ratsmitglied frei in seiner endgültigen Entscheidung, denn man verpflichte sich vertraglich zu nichts, wenn man heute der Einleitung der Verfahren zustimme. Die Kosten der Verfahren trage das Unternehmen, ohne Einfluss auf dessen Ausgang.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat,
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Willscheider Berg III gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufzuheben, die textlichen Festsetzungen anzunehmen und die Einleitung des Verfahrens nach Baugesetzbuch.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat ferner
die Aufstellung des Bebauungsplanes Willscheider Berg III gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Einleitung des Verfahrens, wobei die Öffentlichkeit durch eine Bürgerversammlung (§ 3 Abs. 1 BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans unterrichtet und die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Verfahren beteiligt werden (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Gegen die Stimmen der FWG wurde die Planurkunde und die textlichen Festsetzungen angenommen (Anmerkung der Redaktion: Ohne Planurkunde und textliche Festsetzungen ist ein Verfahren nicht einzuleiten, warum die FWG zu a) und c) zustimmte, jedoch zu b) Ihre Zustimmung verweigerte, erschließt sich nicht. Wäre die FWG nicht überstimmt worden, hätte das Verfahren nicht eingeleitet werden können und auch die Zustimmung zu a) und c) durch die FWG hätte daran nichts geändert.)

Im Weiteren Verlauf wurde der BPlan Gewerbegebiet Oberkalenborn, 1. Änderung, behandelt.
Ortsbürgermeister Freidel erläuterte, der neue Besitzer des Reiterhofes habe auf einem Grundstück der Gemeinde, das als Ausgleichsfläche fungiere, direkt an der Grenze zu zwei Nachbarn ein Gebäude ohne Genehmigung errichtet. Nach intensiver Beratung sei man überein gekommen, dass das Gemeindegrundstück von dem neuen Besitzer erworben werden könne, die Gemeinde den BPlan dahingehend ändern werde, dass eine Bebauung genehmigt werden könne, jedoch seitens des Reiterhofbesitzers Dienstbarkeiten zur Grenzbebauung bei den Nachbarn zu erwirken seien.
Ein Nachbar habe diese Dienstbarkeit eintragen lassen, ein weiterer Nachbar verweigere dies, so dass dieser Teil abgerissen werde.

Die FWG sah dadurch die Grundlage des dem Rat empfehlenden Bauausschussbeschlusses entzogen und sie werde der 1. Änderung des BPlans Oberkalenborn (Teilaufhebung und Erweiterung) nicht zustimmen.

Seitens der SPD wurde nachgefragt, ob
• der Eigentümer des Reiterhofes das Grundstück zu Baulandpreisen von der Gemeinde erwerben wolle
• der Eigentümer sämtliche Kosten des Verfahrens trage
• der Eigentümer die Kosten der Ersatzbepflanzung (Ausgleichsflächen) trage

Sämtliche Fragen wurden durch den Ortsbürgermeister mit ja beantwortet und auf Nachfrage noch einmal bekräftigt, dass der Teil des illegalen Gebäudes, wofür eine Grenzbebauung gestattet wurde, stehen bleibe, der Teil, wo diese Grenzbebauung verweigert wurde, abgerissen werde, weshalb die SPD signalisiert, der Änderung des BPlans zuzustimmen.

Bei Gegenstimmen der FWG wurde die Änderung des BPlans beschlossen sowie die Vergabe des Auftrages an das Planungsbüro Dittrich (auf Kosten des Eigentümers Reiterhof).

Der Ortsgemeinderat nahm einstimmig Spenden (CMM-Service, Sparkasse Vettelschoß, Aldi-Süd) zugunsten des Kindergartens Vettelschoß an.

In einer Petition hatten sich Ende Juli die Anwohner der Straßen Oberwillscheider Weg und Am Backeshof an die Gemeinde gewandt.
Hintergrund der Petition:
Während der Bauarbeiten an der L 252 Ortslage Kalenborn wurde der Oberwillscheider Weg ausschließlich für den Öffentlichen Personennahverkehr als Umleitung ausgewiesen, trotzdem nutzen viele Insider bzw. durch Navis geleitete Fahrzeugführer die Straßen Oberwillscheider Weg und Am Backeshof als Ausweichstraße.
Die Baustelle L 252 sollte laut Planung LBM zu Beginn der Sommerferien fertig gestellt und befahrbar sein. Dem ist jedoch nicht so.
Zum Ausweichverkehr L 252 komme nun noch der Ausweichverkehr Sperrung der L 253 (Kretzhaus – Rottbitze, Sanierung in den Sommerferien) hinzu. Auch hier führt die offizielle Umleitung an Vettelschoß vorbei, jedoch nutzen viele Fahrzeugführer und vor allem Lkw-Fahrer den Oberwillscheider Weg anstatt Vettelschoß – wie ausgeschildert – weiträumig zu umfahren.

U.a. wurde in der Petition vorgeschlagen, die Verbindung Oberwillscheider Weg – Am Backeshof (Wendehammer) zu trennen, also für die Durchfahrt zu sperren.

Ortsbürgermeister Freidel erläuterte zunächst, dass die Ortsgemeinde hier nicht der zuständige Ansprechpartner sei. Die den Verkehr verursachenden Baumaßnahmen fielen ausschließlich in den Bereich des LBM. Maßnahmen, die den örtlichen Verkehr betreffen, fielen in die Zuständigkeit des FB 4 der Verbandsgemeindeverwaltung Linz. Die Ortsgemeinde könne hier auch nur regelmäßig nachfragen, drängen, bitten.
Als erste Maßnahme sei zwischen Ortsgemeinde und FB 4 vereinbart und dies auch schon auf den Weg gebracht worden, dass Oberwillscheider Weg und Backeshof für Lkw über 3,5 t gesperrt würden. Den Einwand, dies frühzeitig durch Hinweise auf die Sperrung für Lkw über 3,5 t mit dem Zusatz „keine Wendemöglichkeit“ zu versehen, wurde aufgegriffen und solle ebenfalls kurzfristig umgesetzt werden.
Die Polizei sei – so der Ortsbürgermeister – durch die Petition sensibilisiert und auch schon aktiv worden und habe am heutigen Tage Kontrollen durchgeführt.
Einstimmig wurde auf Antrag von Herrn Rohringer die Sitzung unterbrochen und einige Anwohner machten ihrem Unmut Luft. Die Gefährdung durch die Vielzahl an Fahrzeugen, die Geschwindigkeitsübertretungen wurde glaubhaft und lebendig dargestellt.

Es wurde seitens der Gemeinde zugesagt, darauf hinzuwirken, die ordnungsgemäße Ausschilderung der Sperrungen und Umleitungen zu kontrollieren.

Herr Rohringer machte sodann in einem Antrag der FWG den Vorschlag, dass Gespräche mit dem LBM geführt werden sollen mit dem Ziel, die Baumaßnahme L 252 Kalenborn sofort so herzurichten, dass der Verkehr – solange die Umleitung zur Baumaßnahme L 253 besteht – wieder durch diese Straße fließen könne, die Fertigstellung der L 252 auf die Zeit nach Sperrung der L 253 verschoben werde. Seitens Herrn Kröll und Herrn Mutz wurde darauf hingewiesen, dass damit der erhöhte Ausweichverkehr durch die Sperrung L 253 auf andere Straßen umgeleitet werde und auch von dort Einreden kommen werden.
Einstimmig stimmte der Gemeinderat einem Gespräch mit dem LBM zu.
Herr Rohringer fragte nach dem Grund der Schließung der Sporthalle für drei Wochen, ihm wurde erläutert, dass in dieser Zeit eine Grundreinigung sowie kleinere Unterhaltungsarbeiten ausgeführt würden. Diese dreiwöchige Schließung gäbe es in jedem Jahr zu Beginn der Sommerferien.
Ferner stellte er die Frage, ob die Gemeinde sich finanziell an dem Kreisel Eingang Michaelstraße beteiligt habe. Herr Freidel teilte mit, dass dies – er könne nur für die Zeit reden, während der er Ortsbürgermeister sei – nicht geschehen sei.