Dass die OG Vettelschoß den bisher vorgelegten Plänen der VG Unkel ablehnend gegenübersteht, ist Konsens unter allen Fraktionen im Gemeinderat.
Zum Stand des Verfahrens aktuell können wir keine neuen Auskünfte geben. Das Heft zum weiteren Handeln in der Hand hat die Verbandsgemeinde Unkel. Der Gemeinde Vettelschoß liegen noch keine weiteren Gutachten und keine weitere Beteiligung am Verfahren vor (zum bisherigen Verfahren und ausstehenden Gutachten und Unterlagen lesen Sie bitte unseren Bericht „Windkraft am Asberg“).
Zeitungsberichten und Veröffentlichungen seit April 2013 konnten Sie entnehmen, dass sich eine Vielzahl an Organisationen, Privaten und Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen im Großraum Asberg ausgesprochen haben. Zur Messung der Windhöffigkeit wurde ein Versuchsmast am Asberg installiert.
Wir wagen die Prognose, dass am Ende des Verfahrens der allergrößte Teil der vorgesehenen Fläche auszuschließen ist als Standort für Windkraftanlagen und dass sich die Errichtung einer Windkraftanlage am Asberg auf den Restflächen als unwirtschaftlich erweisen wird, falls überhaupt noch geeignete Restflächen für die Erreichtung von Windkraftanlagen übrig bleiben.
Unsere Prognose hat sich im April diesen Jahres bestätigt. Neuesten Pressmitteilungen der Verbandsgemeinde Unkel ist zu entnehmen, dass eine weitere Brutstätte eines geschützten Großvogels entdeckt wurde, der auch die „kleinere“ Version Windräder am Asberg (zuletzt war von 10 Windrädern die Rede) scheitern lassen kann. Weitere Gutachten und Auswertungen folgen und schon heute wird auch durch die VG Unkel die Wirtschaftlichkeit in Zweifel gezogen.
Es ist allerdings zu befürchten, dass Erpel und Unkel auf der Suche nach Ersatzeinnahmemöglichkeiten ihr Gewerbegebiet Hinterheide, zum Teil im direkten Anschluss an die Ortslage Kalenborn, verwirklichen werden (einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan gibt es bereits). Hier werden sich die Verantwortlichen auf die Suche nach Investoren machen.