Wiederkehrende Beiträge, Einwohnerbefragung soll kommen

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Auf  Antrag der SPD-Fraktion wurde in der 2. Gemeinderatssitzung im Juli 2014 eine Einwohnerbefragung Einmalbeiträge/Wiederkehrende Beiträge beim Ausbau von Verkehrsanlagen beraten.

Zur Info: Das Thema Beiträge zum Ausbau von Verkehrsanlagen wird seit Monaten heftig diskutiert und aufgrund anstehender Ausbaumaßnahmen sollte eine endgültige Entscheidung gefällt werden. Die FWG hatte seinerzeit den Antrag auf Befragung der Einwohner gestellt, dem sich zwar die SPD, nicht jedoch die CDU anschließen konnte.

Der Fraktionsvorsitzende Mutz erläuterte den Antrag der SPD, sie wolle das Thema zum Abschluss bringen und beantrage eine Einwohnerbefragung, die Orientierung für eine Entscheidung des Rates bieten solle. Er beantragte, die Art der Durchführung und die Festlegung des Textes interfraktionell abzustimmen, wobei die VG-Verwaltung einbezogen werden solle.

Die CDU-Fraktion stimmte der Vorgehensweise zu, jedoch plädiere sie für eine weitere vorherige Einwohnerversammlung mit neutraler Unterrichtung pro und contra. Als Termin könne man sich September im Anschluss an die Ferien vorstellen.

Die FWG-Fraktion führte aus, dass sehr wohl auch Bürgerbegehren gegen WKB möglich seien. Um Kosten zu sparen, solle man doch gleich ein Bürgerbegehren starten, damit die Entscheidung für den Rat auch bindend sei. Ein solches Bürgerbegehren sei durch die Bürgerinitiative gegen die WKB bereits heute angekündigt worden, auch dann, wenn eine Einwohnerbefragung pro WKB ausfalle. Außerdem müssten sich die Fraktionen vor einer unverbindlichen Befragung bindend festlegen, die Entscheidung der Bürger in jeden Fall umzusetzen. Auch müsse die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden.

Seitens der SPD wurde vorgetragen, dass eine Einwohnerbefragung eben keine bindende Wirkung auf Ratsmitglieder haben dürfe, eine vorherige Aussage zur bindenden Übernahme des Ergebnisses deshalb rechtlich nicht möglich sei.
Anmerkung: Nach dem Selbstverständnis der SPD-Fraktion ist es unvorstellbar, dass ein Ratsmitglied gegen ein Votum der Einwohner seiner Gemeinde stimmen wird. Wer nicht gegen seine Überzeugung stimmen kann, hat die Möglichkeit, sich zu enthalten.
Der Rat sei, so die SPD – wie die Bevölkerung – in der Frage gespalten. Eine Einwohnerbefragung biete dem Rat Orientierung, was die schweigende Mehrheit der Grundstücksbesitzer denkt. Der Rat werde auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen können, gegen diese Entscheidung hätten dann sowohl Befürworter von Einmalbeiträgen als auch Befürworter für den WKB die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren einzuleiten.
Anmerkung: Wobei es verwunderlich wäre, wenn die Bürgerinitiative gegen WKB, deren gesamte Führungsspitze auf der FWG-Liste kandidierte, entgegen ihrer Aussage im Wahlprospekt eine Entscheidung der betroffenen Grundstückseigentümer durch die Initiierung eines Bürgerbegehrens nicht respektieren würden, sollte die Einwohnerbefragung pro WKB ausfallen.
Die SPD machte deutlich, dass eine Befragung der Einwohner keine hohen Kosten verursache, hierzu sei lediglich ein einfacher Brief an alle Grundstückseigentümer mit Rückumschlag notwendig.
Die Einwohnbefragung könne zudem parallel zu dem im August erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorbereitet werden.
Eine Befragung sollte spätestens Mitte September erfolgen, damit Grundstückseigentümer der Kalenborner Straße, deren Ausbau aktuell anstehe, auch eine Wahlmöglichkeit habe und nicht von vornherein ausgeschlossen würden.

Vorbereitungen für eine Einwohnerbefragung sollen bis zur nächsten Sitzung interfraktionell unter Beteiligung der VG-Verwaltung getätigt werden, auf diese Vorgehensweise verständigte sich der Rat mehrheitlich. Die Vorbereitungen schließen die Frage einer weiteren Einwohnerversammlung sowie die Festlegung eines Termins ein.