Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte einen Text vorbereitet zur Durchführung einer amtlichen Einwohnerbefragung zur Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen.
Hierin einbezogen wurden auch die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die WKB für verfassungskonform erklärt hatte. Fachleute vom Gemeinde- und Städtebund RLP hatten der VG empfohlen, entgegen der bisherigen Absicht, den gesamten Ort als ein Abrechnungsgebiet zu sehen, drei Abrechnungsgebiete zu bilden: Kalenborn/Oberwillscheid, Willscheid/Vettelschoß/Kau und Gewerbegebiet Willscheider Berg. Im Gewerbegebiet Willscheider Berg wären zurzeit noch alle Grundstücke in der Verschonung, weshalb es in diesem Gebiet zunächst bei der Abrechnung nach Einmalbeiträgen bleiben muss. In Kalenborn/Oberwillscheid wären 35 % der Grundstücke zu Beginn von WKB in der Verschonung in Willscheid/Vettelschoß/Kau 25 %. Nach KAG wäre – so der GStB RLP – der Gemeindeanteil rechtlich nur bei 25 % zu halten (wie auch der Grundsatzbeschluss des Ge-meinderates, bei Ausbaumaßnahmen nach bisherigem System der Einmalzahlung 35 % der Kosten zu übernehmen, nicht gehalten werden kann). Herr Heck von der VG Linz erläuterte noch einmal das Instrument der Einwohnerbefragung (s. Protokoll der 2. Sitzung).
Herr Eulenbach (SPD) erklärte persönlich, dass er durchaus Sympathie für den WKB hege, eine Befragung durchzuführen, ohne den Befragten Orientierung durch Zahlen zu geben, jedoch wenig Sinn mache. Dass konkrete Zahlen für die Zukunft nicht genannt werden können, da viele Parameter (Grundstücksgröße, Nutzung, …) im Einzelfall mitberücksichtigt werden müssen, hindere aber nicht daran, anhand eines Beispiels aus der Vergangenheit den Befragten eine Orientierung zu bieten. Er forderte die Verwaltung auf, ein solches Zahlenbeispiel beizufügen.
Er machte zudem deutlich, dass ein Ratsmitglied schlecht beraten wäre, würde es die mehrheitliche Entscheidung der Befragten nicht in eine Ratsentscheidung umsetzen.
Herr Haußer (FWG) äußerte, dass alle Ratsmitglieder, die gleichzeitig Grundstücke in der Gemeinde haben, als Betroffene seiner Ansicht nach nicht abstimmen dürften.
Die CDU erklärte, dass sie der Befragung mit diesem Text zustimme.
Die FWG erklärte, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt auch für die Befragung der Grundstückseigentümer eingetreten sei, die veränderte Situation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Einführung der WKB in der Gemeinde jedoch unmöglich mache, da nach ihrer Ansicht noch mehr als drei Abrechnungseinheiten zu bilden seien. Man solle das Thema WKB nicht weiter verfolgen und die zu erwartenden Rechtsprechungen der nächsten Zeit abwarten.
Seitens der SPD wird vorgetragen, dass das Thema WKB nun schon lange Zeit heftig diskutiert wurde im Ort. Die neue Situation nach der Auslegung der Einlassungen des Bundesverfassungsgerichts bewirke, dass durch die beiden gesonderten Abrechnungsgebiete sich die WKB für beide Teile bei Baumaßnahmen erhöhe, dafür aber die Häufigkeit der Erhebungen abnehme, da das Teilgebiet weniger Straße beinhalte. Die Einlassungen des Bundesverfas-sungsgerichts werden unterschiedlich ausgelegt Wie fast alles im Ausbaurecht werde es zu gerichtlichen Überprüfungen kommen. Dies sei aber auch bei Ausbaumaßnahmen nach Einmalbeiträgen so – siehe Ratsbeschluss zu den Ausbaubeiträgen der Nebenanlagen L 252, auch hier sei im Bewusstsein von Klageankündigungen entschieden worden. Ausgang ungewiss. Wiederkehrende Beiträge eignen sich ob ihrer Kompliziertheit eigentlich nicht für eine Bürgerbefragung, dennoch hätten die Betroffenen ein Recht, ihre Meinung kundzutun. Das Thema jetzt zu den Akten zu legen, verhindere diese Teilhabe. Mit der Einwohnerbefragung werde die Diskussion um dieses Thema zu einem Ende geführt, bei einer Mehrheit für WKB wären die Fachleute zur rechtssicheren Umsetzung gefragt, bei einer Ablehnung sei das Thema für diese Wahlperiode vom Tisch.
Mehrheitlich beschloss der Rat, das Gewerbegebiet Willscheider Berg weiterhin nach Einmalbeiträgen abzurechnen, die Einwohnerbefragung mit dem vorlegten Text (der von allen Fraktionen als neutral angesehen wurde) durchzuführen, wobei die Verwaltung prüfen wird, inwieweit sie ein Zahlenbeispiel anfügen kann. Der Entwurf des Zahlenbeispiels sowie ein Terminvorschlag werden zwischen den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen.
Den aktualisierten Flyer zum Thema WKB finden Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde Vettelschoß (www.vettelschoss.de) unter der Rubrik „Rat und Verwaltung“, „Aktuelles“