4. Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2014

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Zur Einwohnerfragestunde beantwortete der Ortsbürgermeister die Anfragen des Herrn …aus der 3. Gemeinderatssitzung:

Herr … hatte Fragen zu § 11 und 10 Abs. 2 KAG betr. Beiträge zu Wirtschaftswegen, insbesondere ob hierfür Abgaben erhoben werden könnten, gestellt.
Dies verneinte der Ortsbürgermeister für die OG Vettelschoß. Diese Möglichkeit bestände nur, falls der Gemeinderat eine Sondersatzung beschließe, woran zu keinem Zeitpunkt gedacht sei.
Herr … fragte nach, ob diese Kosten in den WKB eingerechnet werden würden.
Ortsbürgermeister Freidel wiederholte, dass der Gemeinderat zu keinem Zeitpunkt eine Sondersatzung zu diesem Zweck diskutiert, gefordert, geschweige denn beschlossen habe (demzufolge sind keine Kosten umzulegen).

Zur Hans-Streif-Straße wiederholte der Ortsbürgermeister seine Aussagen aus der vorherigen Sitzung, die Straße bleibe eine öffentliche Verkehrsanlage, der Fremdnutzung durch Ab- und Aufladearbeiten werde entgegengewirkt.

Auf eine Frage nach dem Anlagenspiegel der Gemeinde und den Baujahren der Straßen, teilte der Ortsbürgermeister mit, dass das im Gemeinderat beschlossene Straßenausbauprogramm überarbeitet werde. Herr Freidel widersprach dem Vorbringen des Herrn …, das das zuletzt beschlossene Straßenausbauprogramm verbindlich für den Rat sei, es bilde eine Richtschnur und sei korrigierbar.

Zum Überschuss des SWR-Konzertes im Bürgerhaus, der als Zuschuss für die Jugendarbeit verwendet werden soll, teilte Herr Freidel mit, dass ein Gewinn in Höhe von 537,08 Euro erzielt wurde. Der Kulturausschuss werde den Einsatz dieser Mittel in seiner kommenden Sitzung beraten.

Herr … fragte nach der Beschlusslage Ausbau Nebenanlagen Kalenborner Straße, hier explizit, ob die Vorausleistungsbescheide ergangen seien und ob es möglich sei, dass nach WKB abgerechnet werde.
Ihm wurde erwidert, dass noch keine Vorausleistungsbescheide ergangen seien, dass die jetzige Beschlusslage eine Abrechnung nach Einmalbeiträgen vorsehe, dass dieser Beschluss seitens des Gemeinderates aufgehoben werden könnte, demzufolge eine Abrechnung nach WKB (sollte die Einwohnerbefragung eine Präferenz für WKB ergeben und vom Rat so umgesetzt werden) möglich bliebe.

Herr Bleser sprach erneut die Hecke Ecke Bahnhofstraße/Kalenborner Straße, die eine Einsichtnahme in den Verkehr der Kalenborner Straße behindere, an. Die VG-Verwaltung wurde um Prüfung gebeten. Es wurden Fotos übergeben.

Herr Rohringer beantragte die Änderung des Protokolls der 3. Sitzung. Die FWG habe – entgegen der Darstellung im Protokoll – gegen den Antrag auf Einwohnerbefragung zur WKB gestimmt. Dem wurde entsprochen.

Dem Gemeinderat wurde der Jahresabschluss 2013 zur Feststellung und Entlastungserteilung vorgelegt. Ortsbürgermeister Freidel verließ als Betroffener (1. Beigeordneter im Jahre 2013) den Sitzungstisch. Sodann erläuterte Frau Stirba von der VG Linz den Jahresab-schluss: Mehreinnahmen durch Gewerbesteuern in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro, Minderausgaben, da nicht alle Vorhaben in 2013 realisiert wurden, Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage, um nur die wesentlichen Veränderungen zu nennen. Dies führte zu einem verbesserten Jahresergebnis, die Verschuldung der OG Vettelschoß gegenüber der Einheitskasse der VG Linz sank um rund 2 Mio. auf 1.355.673,48 Euro zum 31.12.2013, das Eigenkapital der Gemeinde stieg entsprechend auf 25.934.317,78 Euro.

Günter Macht, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, trug das Protokoll der Rechnungsprüfung vom 23. Sept. 2014 vor. U.a. erläuterte er, dass als Schwerpunkte die Unterhaltung von Gebäuden, Grundstücken, Maschinen und technischen Anlagen sowie die Verrechnung der Bauhofkosten hierzu geprüft wurden.
Er teilte mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss eine Kostenrechnung für die Gebäude anrege.
Herr Macht informierte, dass die stichprobenhafte Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben hätte und alle Fragen aus der Mitte des Ausschusses beantwortet worden seien.
Der Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus Günter Macht (CDU), Gabi Marquardt (SPD) und Jörg Haußer (FWG) schlage dem Gemeinderat einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2013 sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und seiner Vertretung sowie der VG-Verwaltung einschl. des Verbandsbürgermeister vor.

Rechnungsprüfungsausschussmitglied Marquardt (SPD) ergänzte, dass sich mit dem Jahresabschluss 2013 gezeigt habe, dass der eingeschlagene Weg der Reduzierung der jährlichen Ausgaben, ein richtiger sei. Sie erinnerte daran, dass in einer gemeinsamen Anstrengung aller Fraktionen es gelungen war, den ersten Haushaltsentwurf 2013 um 620.000,00 Euro auf der Ausgabenseite zu kürzen. Ferner teilte sie mit, dass die Prüfung der Gebäude-/ Grundstückskosten, der Mietverträge eine Reihe von Fragen aufgeworfen habe, die mithilfe eines Gebäudemanagements beantwortet werden könnten und auf die AG Finanzlenkung zu diesem Punkt eine Menge Arbeit zukomme. Sie verwies darauf, dass eine zusätzliche Gewerbesteuereinnahme von 2,2 Mio. Euro keine Nettoeinnahme bedeute, sondern im Folgejahr Umlagen für diese Einnahmen zu zahlen sein würden, netto verblieben nicht einmal 10 % in der Gemeindekasse. Außerdem beinhalte der Jahresabschluss 2013 die Verpflichtungsermächtigung für das Regenrückhaltebecken (Baugebiet Kauer Ring II) in Höhe von 512.184,00 Euro plus Zinsen, die innerhalb der nächsten 10 Jahre zu leisten sein werden. Auch, wenn man mit vielen Ausgaben und Handlungen im Haushaltsjahr 2013 nicht einverstanden gewesen sei, so beruhten diese auf im Rat mehrheitlich getroffenen Entscheidungen und seien entsprechend umgesetzt worden, womit einer Entlastungserteilung nichts entgegen stehe.

Herr Rohringer (FWG) stellte Fragen, u.a. zur aktuellen Verschuldung der Gemeinde in 2014, diese Zahlen konnten ad hoc nicht genannt werden. Er stellte fest, dass alle Einrichtungen der Kostengruppe 57 (u.a. Bürgerhaus, Vereinshäuser) nicht kostendeckend arbeiten und schlug vor, die Mietpreise für auswärtige Mieter zu erhöhen.
Seitens der FWG werde dem ehemaligen Ortsbürgermeister für den Jahresabschluss 2013 aufgrund des ihm im Prüfbericht bescheinigten Fehlverhaltens keine Entlastung erteilt.

Josef Limbach von der CDU machte noch einmal deutlich, dass durch Mehreinnahmen das Eigenkapital in 2013 gewachsen sei. Gerade aber weil durch den Wegzug eines großen Gewerbesteuerzahlers in der Zukunft die Einnahmen nicht so sprudeln werden, wie bisher, sei der eingeschlagene Weg – auch durch die Arbeit der AG Finanzlenkung -, gemeinsam Wege aus der Verschuldung zu suchen, weiter zu beschreiten. Die AG habe ihre Arbeit aufgenommen. Der Rat täte gut daran, in die Zukunft zu blicken und die Schwierigkeiten gemeinsam anzugehen, „Neinsagen“ bringe die Gemeinde nicht voran, verwunderlich sei, dass das Mitglied der FWG im Rechnungsprüfungsausschuss der Entlastung zustimmte, die FWG diese heute verweigere.

Markus Eulenbach (SPD) erklärte, dass er angesichts der Vorwürfe im Prüfungsbericht durchaus Verständnis für die Position der FWG habe, dass aber eine Nichtentlastung keine Konsequenzen nach sich ziehe. Als neu gewähltes Ratsmitglied möchte er nicht zurück, sondern nach vorne schauen.

Der Gemeinderat stimmte der Feststellung des geprüften Jahresergebnisses 2013 bei 4 Enthaltungen der FWG zu.
Ferner wurde der Ortsbürgermeister und seine Vertretung bei 4 Nein-Stimmen der FWG entlastet.
Auch die VG-Verwaltung einschl. des VG-Bürgermeisters wurde bei 4 Nein-Stimmen der FWG entlastet.

Zur Baumaßnahme L 252 Kalenborner Straße teilte der Ortsbürgermeister mit, dass die Tiefbauarbeiten im unteren Teil begonnen hätten, dass der Baumbestand in der scharfen Kurve entfernt werden musste, weil seine Standsicherheit nicht gewährleistet werden konnte und dass ab sofort wöchentliche Baubesprechungen stattfinden würden.
Alle weiteren Beratungen und Beschlüsse seien nach der Gemeindeordnung in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass eine zweite Anhörung zum Regionalen Raumnutzungsplan Mittelrhein-Westerwald (mit Bezug auf den 4. Landesentwicklungsplan Rheinland-Pfalz) anlaufe. Die Unterlagen hierzu würden während der Öffnungszeiten im Gemeindebüro ausgelegt und könnten von jedermann eingesehen werden. Infos gäbe es auch unter www.mittelrhein-westerwald.de Eine Stellungnahme der Ortsgemeinde solle innerhalb der Dreimonatsfrist erfolgen. Die Vorrangfläche Windkraft der VG Unkel am Asberg sei Bestandteil dieses Raumnutzungsplanes.

Die FWG hatte den Antrag gestellt, den aktuellen Sachstand zur geplanten Windkraftanlage auf dem Gebiet VG Unkel zu erfragen (die Ortsgemeinde Vettelschoß hatte sich in einer mehrheitlich gefassten Entscheidung auf Antrag der FWG gegen die Errichtung von Windkraftanlagen am Asberg ausgesprochen).
Hierzu las der Ortsbürgermeister ein Schreiben der VG Unkel vor, wonach noch keine Auskünfte zu den einzelnen Gutachten erteilt werden könnten. Die Gründe hierfür wurden im Einzelnen dargelegt. Auch zur Windmessung der EVM lägen noch keine Ergebnisse vor. Sollten belastbare Erkenntnisse/Ergebnisse vorliegen, werde zunächst der Verbandsgemeinderat Unkel und anschließend die Öffentlichkeit informiert. Die eingereichten Bedenken aus der Offenlage sind zu gegebener Zeit im VG-Rat Unkel (in öffentlicher Sitzung) abzuwägen.
Die VG Asbach habe ein eigenes ökologisches Gutachten in Auftrag gegeben, so die FWG, und fragte nach, ob hierzu Ergebnisse vorlägen. Dies wurde nach Rücksprache mit der VG Asbach seitens des Ortsbürgermeisters verneint. Die FWG regte an, bei der weiteren Vorgehensweise weiterhin eng mit der VG Asbach zusammen zu arbeiten.

Unter Mitteilungen informierte der Ortsbürgermeister, dass die Einwohnerbefragung zu Wiederkehrenden Beiträgen zum Ende der Woche versandt werde.

Er gab bekannt, dass die Genehmigung von Protokollen zukünftig keinen eigenen Tagesordnungspunkt mehr in Ratssitzungen einnehmen werde. Die Protokolle würden wie bisher zugestellt und Änderungswünsche müssten in der darauffolgenden Sitzung benannt werden.

Ferner teilte er mit, dass aufgrund einer Prüfungsbeanstandung Verwaltungskosten der VG Linz zu 3 % dem Zweckverband Forst zugerechnet werden müssten, die auf dessen Mitglieder und damit auch auf die OG Vettelschoß umgelegt würden.

Dem Gemeinderat wurde eine Auswertung der Geschwindigkeitsmessung im Oberwillscheider Weg/Backesweg vorgelegt. Einstimmig war man der Meinung, dass es eine weitere Messung geben solle, diesmal nicht so deutlich erkennbar, denn es war aufgefallen, dass die Autofahrer beim Anblick des Messgerätes die Geschwindigkeit reduzierten und ohne Messgerät deutlich schnell unterwegs seien. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass als Spitzenwert in der Mittagszeit in der 30 km/h-Zone (wo sich auch der Kindergarten befinde) von über 90 km/h gemessen wurde.