Zur Einwohnerfragestunde gab es folgende Wortmeldungen:
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Herr Germscheid sprach die Hecke Ecke Bahnhofstraße/Kalenborner Straße an, trotz Rückschnitts sei eine Einsichtnahme in den Verkehr behindert. Herr Freidel teilte mit, dass man diesbezüglich mit den Eigentümern in Kontakt stehe.
Desweiteren machte er auf Schilder, die seit der Neugestaltung des Kreisels am Oberwillscheider Weg liegen, aufmerksam. Herr Freidel teilte mit, dass deren Abholung beim Bauhof und entsprechenden Firmen angezeigt wurde.
Herr Zimmermann machte darauf aufmerksam, dass sowohl der Bewuchs als auch die parkenden Pkw im Bereich Oberwillscheider Weg/Einmündung L 252 den Verkehr massiv gefährden. Er bat um Abhilfe.
Zudem regte er an, den Bürgerfahrdienst auf die Nachbarverbandsgemeinden auszudehnen, da Ärzte auch in Asbach oder Bad Honnef aufzusuchen seien. Herr Freidel wird diese Anregung an die entsprechenden Stellen weitergeben.
Fragen zu Ausbaubeiträgen Oberwillscheider Weg konnten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Ortsgemeinde Vettelschoß.
Eine solche Satzung soll möglichst verbandsgemeindeweit einheitlich gefasst werden, so der zuständige Sachbearbeiter Herr Adams. Es gehe bei dieser Satzung darum, die Sondernut-zung an öffentlichen Straßen und Plätzen zu regeln und für gewisse Fälle, Gebühren zu er-heben (Gerüstaufstellung, Werbung, Containeraufstellung, ruhender Verkehr …). Eine erste Mustersatzung war dem Hauptausschuss der vergangenen Wahlperiode vorgelegt worden. Die damalige Fassung war noch sehr weit gefasst und wurde nunmehr auf die wesentlichen, alltagstauglichen Punkte beschränkt. Die Gemeinde war zuletzt in einem Prüfbericht aufge-fordert worden, diese Satzung zu erlassen. Die Satzung wird in Kürze im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht werden.
Als Vertreter der Ortsgemeinde in den Zweckverband Linz-Unkel zur Waldbewirtschaftung wurde Ortsbürgermeister Freidel einstimmig gewählt.
Der Gemeinderat wurde über die Baumaßnahme L 252 Kalenborner Straße informiert. 1. Beigeordnete Panten-Nonnen berichtete über die Baueinweisung seitens der LBM vom 29. Juli 2014. Sie teilte mit, dass der Bau sich um 14 Tage verzögere, weil die bauausführende Firma erst zu diesem Termin beginnen könne. Sie teilte mit, dass zunächst die Kanalsanierung und Erneuerung der Hausanschlussleitungen erfolge, dies auch im Bereich Einmündung Bucherfelder Weg mit anschließender Deckensanierung. Herr Freidel beantwortete die Frage, ob für die Anlieger ein Zugang zu ihren Grundstücken gewährleistet werde, dahingehend, dass ein Zugang grundsätzlich gewährleistet bliebe es aber zeitweise zu Behinderungen kommen könne. Darüber würden betroffenen Anwohner jeweils informiert. Er teilte ferner mit, dass wichtige Gegebenheiten, wie Anlieferung Essen auf Räder und Besuche von Pflegediensten abgefragt und Rückläufe an die Bauleitung zur Beachtung weitergeleitet worden seien. Die Straße werde für den Durchgangsverkehr gesperrt, bliebe aber für Anlieger offen. Der erste Bauabschnitt beginne im unteren Teil von der Einfahrt Erlenhof bis zur oberen Einfahrt Alte Schulstraße, so dass der Verkehr zunächst durch die Kalenborner Straße und Alte Schulstraße Richtung Vettelschoß abfließen könne. Die Gemeinde sowie die Verbandsgemeindeverwaltung haben Kontakt zu allen erforderlichen Ansprechpartnern Wünsche und Anregungen von Anliegern würden verfolgt und weitergegeben. Zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung würden die Müllbehälter – falls nötig – seitens der bauausführenden Firma zur Entleerung an einen Sammelplatz gebracht. Die Müllbehälter sollten daher deutlich (H-Nr.) gekennzeichnet werden.
Aus der Sitzungsvorlage war zu entnehmen, dass der ÖPNV (auch alle Schulbusse) durch den Oberwillscheider Weg umgeleitet wird. Die neuen Haltestellen sind zu beachten. Entsprechende Informationen hierzu wurden/werden erteilt.
Herr Haußer (FWG) bat zu prüfen, ob der Bauzeitenplan auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden könne. Herr Freidel sagte eine Prüfung zu.
Auf Nachfragen von Herrn Mutz (SPD) wurde mitgeteilt, dass die Sperrung der Kalenborner Straße ab der Einfahrt Bucherfelder Weg vorgesehen sei. Durch die SPD-Fraktion wurde daran erinnert, dass den zu Ausbaubeiträgen heranzuziehenden Anliegern auf der Anliegerversammlung versprochen worden sei, sie über die zu erwartenden Anliegerkosten zu informieren. Ihm als Betroffener (Beitragspflichtiger) sei bislang keine Information zugegangen. Da auf der Umleitungsstrecke Oberwillscheider Weg mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen sein werde, fragte die SPD nach, ob auch für diese Straße ein Beweissicherungsgutachten erstellt wurde ähnlich wie für die Gebäude entlang der Kalenborner Straße.
Sie mahnte an, rechtzeitig Mittel zu ergreifen, die die Einhaltung der Tempo 30-Geschwindigkeit im Oberwillscheider Weg/Am Backeshof sicherstellt.
Außerdem wurde die Einrichtung einer Halteverbotszone im Oberwillscheider Weg während der Zeit der Umleitung angeregt, damit der ÖPNV die Umleitungsstrecke für Anwohner und Nutzer gefahrlos befahren kann.
Ortsbürgermeister Freidel legte dem Rat einen Zwischenbericht über die aktuelle Haushaltslage vom Juni 2014 vor. Nach derzeitigem Stand werde der im Haushalt 2014 ermittelte Fehlbetrag nicht überschritten, auch die vorgesehenen Investitionen für das Jahr 2014 würden voraussichtlich nicht vollumfänglich ausgeführt. Bislang gäbe es keine Überschreitungen bei den im Haushalt vorgegebenen Ansätzen. Lediglich die Kreisumlage erhöhe sich um 181.000,00 Euro. Auf Rückfragen, worauf diese Erhöhung beruhe, wurde mitgeteilt, dass man sich bei der Erstellung des HH 2014 bei den Umlagedaten verschätzt habe und es wohl auch erfreulichere Zahlen auf der Einnahmenseite geben werde.
Mehrheitlich (gegen die Stimmen der FWG) wurde die Anhebung der Steuersätze auf Nivellierungshöhe zum 1.1.2015 beschlossen, damit erhöhen sich Grundsteuer A von 285 % auf 300 %, Grundsteuer B von 338 % auf 365 % und Gewerbesteuer von 352 % auf 365 %. Der Ortsbürgermeister erläuterte die Situation: Die Gemeinde ist aufgrund ihrer Finanzlage aufgefordert worden (seitens der Kommunalaufsicht und zuletzt im Prüfbericht), ihre Steuern auf die in RLP geltende Nivellierungshöhe anzuheben. Die Gemeinde verzichte bei einer Nichterhöhung auf Steuereinnahmen, für die sie trotzdem Umlagen zahlen müsse (die Kommunalaufsicht hatte als Mittel zur Disziplinierung des Rates den gleichen Betrag (123.000,00 Euro) noch einmal als Einsparung im aktuellen Haushalt mit auf den Weg gegeben). Zudem sei der Gemeinde für den Ausbau der Nebenanlagen Kalenborner Str. ein Zuschuss zugesagt worden, der jedoch nur fließe, wenn die Gemeinde ihre Steuersätze auf Nivellierungshöhe anhebe. Die CDU teilte mit, dass sie aufgrund der Haushaltslage, den Forderungen der Aufsicht und, um den Zuschuss nicht zu gefährden, der Erhöhung zustimmen werde. Die SPD merkte kritisch an, dass es bedenklich sei, dass nun innerhalb von kurzer Zeit die Steuern zum dritten Mal erhöht werden müssen, sieht auf Druck des Prüfberichts und der Kommunalaufsicht keine Alternative zur Anpassung an den Nivellierungssatz. Gleichzeitig mit einer Steuererhöhung müsse aber auch endlich auf der Ausgabenseite eine deutliche Verbesserung erreicht werden, wozu Vorschläge aus der Arbeitsgruppe Finanzlenkung dringend gebraucht würden. Die FWG beantragte eine Vertagung um ein halbes Jahr, damit nach aktuellen Erkenntnissen aus den anstehenden Beratungen zum Jahresabschluss 2013 und zu den Haushaltsberatungen 2015 die aktuelle Finanzlage zunächst analysiert werden kann. Sie stellte den Antrag auf namentliche Abstimmung ihres Antrages. Außerdem würde eine Anhebung auf Nivellierungshöhe den Nivellierungssatz des Landes nur erneut in die Höhe treiben. Zu einem Verlust des Zuschusses für die Nebenanlagen Kalenborner Straße merkte die FWG an, dass – wie bei der Grundschule – die Gemeinde sehr wahrscheinlich eh wieder leer ausgehe. Bei der Grundschule habe eine Steuererhöhung auch nicht zum Ziel geführt. Seitens der SPD wurde hierzu angemerkt, dass die Erhöhung der Steuern erst nach Ablehnung des Zuschusses für die Grundschule beschlossen wurde und in dem heutigen Fall ein Beschluss vor Beginn der Baumaßnahme die Bezuschussung sicherstelle. Aus diesem Grunde sei es auch ratsam, den Anhebungsbeschluss heute zu fassen. Sollten sich im Laufe der anstehenden Beratungen zum Haushalt 2015 neue Erkenntnisse ergeben, könne zu diesem Zeitpunkt beschlossen werden, den Anhebungsbeschluss (zum 1.1.15) wieder zurückzunehmen, dann in dem Bewusstsein, dass der Zuschuss L252 in diesem Falle nicht fließen wird. Man solle nicht den gleichen Fehler machen wie beim Grundschulzuschuss, wodurch der Gemeinde 600.000,00 Euro entgangen sind. In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag der FWG auf Vertagung gegen die Stimmen der FWG abgelehnt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte einen Text vorbereitet zur Durchführung einer amtlichen Einwohnerbefragung zur Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen.
Hierin einbezogen wurden auch die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die WKB für verfassungskonform erklärt hatte. Fachleute vom Gemeinde- und Städtebund RLP hatten der VG empfohlen, entgegen der bisherigen Absicht, den gesamten Ort als ein Abrechnungsgebiet zu sehen, drei Abrechnungsgebiete zu bilden: Kalenborn/Oberwillscheid, Willscheid/Vettelschoß/Kau und Gewerbegebiet Willscheider Berg. Im Gewerbegebiet Willscheider Berg wären zurzeit noch alle Grundstücke in der Verschonung, weshalb es in diesem Gebiet zunächst bei der Abrechnung nach Einmalbeiträgen bleiben muss. In Kalenborn/Oberwillscheid wären 35 % der Grundstücke zu Beginn von WKB in der Verschonung in Willscheid/Vettelschoß/Kau 25 %. Nach KAG wäre – so der GStB RLP – der Gemeindeanteil rechtlich nur bei 25 % zu halten (wie auch der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, bei Ausbaumaßnahmen nach bisherigem System der Einmalzahlung 35 % der Kosten zu übernehmen, nicht gehalten werden kann). Herr Heck von der VG Linz erläuterte noch einmal das Instrument der Einwohnerbefragung (s. Protokoll der 2. Sitzung).
Herr Eulenbach (SPD) erklärte persönlich, dass er durchaus Sympathie für den WKB hege, eine Befragung durchzuführen, ohne den Befragten Orientierung durch Zahlen zu geben, jedoch wenig Sinn mache. Dass konkrete Zahlen für die Zukunft nicht genannt werden können, da viele Parameter (Grundstücksgröße, Nutzung, …) im Einzelfall mitberücksichtigt werden müssen, hindere aber nicht daran, anhand eines Beispiels aus der Vergangenheit den Befragten eine Orientierung zu bieten. Er forderte die Verwaltung auf, ein solches Zahlenbeispiel beizufügen.
Er machte zudem deutlich, dass ein Ratsmitglied schlecht beraten wäre, würde es die mehrheitliche Entscheidung der Befragten nicht in eine Ratsentscheidung umsetzen.
Herr Haußer (FWG) äußerte, dass alle Ratsmitglieder, die gleichzeitig Grundstücke in der Gemeinde haben, als Betroffene seiner Ansicht nach nicht abstimmen dürften.
Die CDU erklärte, dass sie der Befragung mit diesem Text zustimme.
Die FWG erklärte, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt auch für die Befragung der Grundstückseigentümer eingetreten sei, die veränderte Situation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Einführung der WKB in der Gemeinde jedoch unmöglich mache, da nach ihrer Ansicht noch mehr als drei Abrechnungseinheiten zu bilden seien. Man solle das Thema WKB nicht weiter verfolgen und die zu erwartenden Rechtsprechungen der nächsten Zeit abwarten.
Seitens der SPD wird vorgetragen, dass das Thema WKB nun schon lange Zeit heftig diskutiert wurde im Ort. Die neue Situation nach der Auslegung der Einlassungen des Bundesverfassungsgerichts bewirke, dass durch die beiden gesonderten Abrechnungsgebiete sich die WKB für beide Teile bei Baumaßnahmen erhöhe, dafür aber die Häufigkeit der Erhebungen abnehme, da das Teilgebiet weniger Straße beinhalte. Die Einlassungen des Bundesverfas-sungsgerichts werden unterschiedlich ausgelegt Wie fast alles im Ausbaurecht werde es zu gerichtlichen Überprüfungen kommen. Dies sei aber auch bei Ausbaumaßnahmen nach Einmalbeiträgen so – siehe Ratsbeschluss zu den Ausbaubeiträgen der Nebenanlagen L 252, auch hier sei im Bewusstsein von Klageankündigungen entschieden worden. Ausgang ungewiss.
Wiederkehrende Beiträge eigneten sich ob ihrer Kompliziertheit eigentlich nicht für eine Bürgerbefragung, dennoch hätten die Betroffenen ein Recht, ihre Meinung kundzutun. Das Thema jetzt zu den Akten zu legen, verhindere diese Teilhabe. Mit der Einwohnerbefragung werde die Diskussion um dieses Thema zu einem Ende geführt, bei einer Mehrheit für WKB wären die Fachleute zur rechtssicheren Umsetzung gefragt, bei einer Ablehnung sei das Thema für diese Wahlperiode vom Tisch.
Mehrheitlich beschloss der Rat, das Gewerbegebiet Willscheider Berg weiterhin nach Einmalbeiträgen abzurechnen, die Einwohnerbefragung mit dem vorlegten Text (der von allen Fraktionen als neutral angesehen wurde) durchzuführen, wobei die Verwaltung prüfen wird, inwieweit sie ein Zahlenbeispiel anfügen kann. Der Entwurf des Zahlenbeispiels sowie ein Terminvorschlag werden zwischen den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Spende zugunsten des Kindergartens Vettelschoß zu.
Ortsbürgermeister Freidel gab bekannt, dass sich die Beigeordnete Eckhardt intensiv für die Einrichtung einer Ferienbetreuung eingesetzt habe. Erste Kontaktaufnahmen seien erfolgt. Über das Ergebnis werde Frau Eckhardt berichten.
Ferner teilte er mit, dass es einen Termin zur Vorstellung von Urnenstelen für den Friedhof Vettelschoß gebe. Das Ergebnis komme in den nächsten Bauausschuss.
Herr Mutz fragte nach dem Stand zur Baumaßnahme Mensa Kindertagesstätte Vettelschoß. Die Arbeiten seien noch nicht abgeschlossen, einige wenige Gewerke stünden noch an, man bewege sich im Kostenrahmen, waren die Einlassungen des Ortsbürgermeisters.
Herr Rohringer sprach den schadhaften Zaun am Bolzplatz Kalenborn an. Herr Freidel teilte mit, dass dies der Gemeinde bekannt sei und repariert werde.