Zu Beginn wurde Markus Eulenbach (SPD) als Ratsmitglied verpflichtet.
Zur Einwohnerfragestunde gab es folgende Wortmeldungen:
Herr Bleeser beanstandete den Bewuchs Ecke Bahnhofstraße/Kalenborner Straße und bat um Abhilfe.
Herr Wilk beanstandete, dass im Verlauf der Straßen Oberwillscheider Weg/Backeshof nicht an die Tempo 30-Zone durch Aufbringung von Markierungen „30“ erinnert werde und bat um ergänzende Markierungen.
Er machte auf Linienbusverkehr aufmerksam, der die obigen Straßen zurzeit als Umleitung nutze und bat um Prüfung, ob die Straßen dafür überhaupt ausgelegt seien, seiner Kenntnis nach sei dies nicht der Fall.
…
Der Rat kam zum Vorgang „Wahl von Beigeordneten“. Es können bis zu drei Beigeordnete gewählt werden.
Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass es in den vergangenen Wahlperioden Usus war, dass jede im Rat vertretene Fraktion einen Beigeordneten stellt, dies sei auch für die nächste Wahlperiode wünschenswert. Er machte deutlich, dass nach einer Einarbeitungsphase den Beigeordneten der Gemeinde Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung übertragen werden sollen.
Einstimmig wurden Markus Eulenbach und Nadine Glöckner in die Wahlkommission berufen.
Zur Wahl zum 1. Beigeordneten wurden vorgeschlagen:
seitens der CDU: Antje Panten-Nonnen
seitens der FWG: Herbert Kröll
Die CDU beanspruche den 1. Beigeordneten als stärkste Fraktion im Gemeinderat, so ihr Fraktionsvorsitzender Josef Limbach.
Die FWG beanspruche den 1. Beigeordneten, so ihr Fraktionsvorsitzende Norbert Rohringer, weil die FWG um 2 Sitze bei den Kommunalwahlen zugelegt, die CDU aber zwei Sitze verloren habe, zudem komme der Bürgermeister bereits aus den Reihen der CDU. Außerdem habe der vorliegende Prüfbericht gezeigt, dass der erste Beigeordnete kein Vertrauter des Bürgermeisters sein sollte. Herbert Kröll sei ein erfahrener, kompetenter Politiker.
Die CDU stellte klar, dass der Bürgermeister in Urwahl gewählt worden ist und nicht aus der CDU-Fraktion komme.
Seitens der SPD-Fraktion wurde durch ihren Fraktionsvorsitzenden Jochen Mutz vorgetragen, dass von der SPD kein Kandidat aus ihren Reihen für den Posten des 1. Beigeordneten vorgeschlagen werde. Es gehe bei der Beigeordnetenbesetzung nicht um Prestige(personal)fragen, viel wichtiger seien die Sachthemen und hierbei, dass Beigeordneten Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung, bestenfalls auch ein eigener Geschäftsbereich übertragen werde.
In geheimer Wahl entfielen auf Antje Panten-Nonnen 13 Stimmen, auf Herbert Kröll 6 Stimmen und ein Ratsmitglied enthielt sich der Stimme.
Frau Panten-Nonnen nahm die Wahl an und wurde in ihr Amt eingeführt.
Die FWG verzichtete auf einen Vorschlag zur Wahl von weiteren Beigeordneten.
Als weitere Beigeordnete wurde von der SPD-Fraktion vorgeschlagen:
Melanie Eckhardt.
Frau Eckhardt wurde in geheimer Wahl mit 14 Ja-Stimmen, bei 6 Enthaltungen gewählt.
Frau Eckhardt nahm die Wahl an und wurde in ihr Amt eingeführt.
Im Verlauf der weiteren Sitzung brachte die FWG beim TOP „Prüfbericht“ zum Ausdruck, dass die Wahl der 1. Beigeordneten Ausdruck einer „Großen Koalition“ zwischen CDU und SPD sei.
Dem widersprachen sowohl der Fraktionsvorsitzende der CDU als auch der SPD. Es gebe keine Koalition, es habe im Vorfeld auch keine Absprachen zwischen CDU und SPD gege-ben.
Herr Mutz machte deutlich, dass die SPD-Fraktion sich allein an Sachfragen orientieren wird und – da es keinen Fraktionszwang gebe – jedes SPD-Ratsmitglied frei nach seiner persön-lichen Einschätzung gewählt habe.
Zur Information: Es hat im Vorfeld nach den Wahlen ein gemeinsames Gespräch aller Frak-tionsvorstände (CDU, FWG und SPD) gemeinsam mit dem gewählten Ortsbürgermeisters gegeben, bei dem auch die unterschiedliche Auffassung der FWG und CDU zur Wahl des 1. Beigeordneten zur Sprache kam.
Weiter wurde im Verlauf der Sitzung seitens der SPD die Bitte an die FWG gerichtet, noch einmal zu beraten, ob sie nicht doch einen Beigeordneten benennen möge, der bestenfalls in absehbarer Zeit eine Aufgabe innerhalb der Gemeindeverwaltung eigenverantwortlich über-nehmen könne. Die Gemeinde stehe vor schwierigen Aufgaben, die gemeinsam gelöst werden sollten.
Zur Wahl zu den Ausschüssen wurde ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen per Akklamation einstimmig angenommen.
Hauptausschuss
Ordentliches Mitglied CDU
Josef Limbach
Lothar Hessler
Günter Macht
Stellvertreter CDU
Frank Limbach
Manfred Stockhausen
Heike Horzella
ordentliches Mitglied FWG
Wolfgang Paschelke
Heinz Vogt
Stellvertreter FWG
Norbert Rohringer
Ingo Kagel
Ordedntliches Mitglied SPD
Joachim Mutz
Markus Eulenbach
Stellvertreter SPD
Gabi Marquardt
Nadine Glöckner
Bau- und Liegenschaftsausschuss
Ordentliches Mitglied CDU
Frank Limbach
Manfred Stockhausen
Udo Odenthal
Stellvertreter CDU
Josef Limbach
Lothar Hessler
Heike Horzella
Ordentliches Mitglied FWG
Norbert Rohringer
Herbert Kröll
Stellvertreter FWG
Ingo Kagel
Jörg Haußer
Ordentliches Mitglied SPD
Joachim Mutz
Nadine Glöckner
Stellvertreter SPD
Gabi Marquardt
Markus Eulenbach
Kultur-, Sozial- und Fremdenverkehrsausschuss
Ordentliches Mitglied CDU
Heike Horzella
Günter Macht
Claudia Schepers*
Stellvertreter CDU
Sabine Schmitz
Udo Odenthal
Dr. Elmar Broecker*
Ordentliches Mitglied FWG
Ingo Kagel
Gerhard Mues*
Stellvertreter FWG
Wolfgang Paschelke
Katharina Paul*
Ordentliches Mitglied SPD
Fabian Buchmüller
Peter Glöckner*
Stellvertreter SPD
Joachim Mutz
Ralf Hausmann*
Rechnungsprüfungsausschuss
Ordentliches Mitglied CDU
Günter Macht
Stellvertreter CDU
Frank Limbach
Ordentliches Mitglied FWG
Jörg Haußer
Stellvertreter FWG
Wolfgang Paschelke
Ordentliches Mitglied SPD
Gabi Marquardt
Stellvertreter SPD
Joachim Mutz
Schulträger- und Kindergartenausschuss
Ordentliches Mitglied CDU
Heike Horzella
Sabine Schmitz
Dr. Elmar Broecker
Stellvertreter CDU
Günter Macht
Antja Panten-Nonnen
Claudia Schepers*
Ordentliches Mitglied FWG
Heinz Vogt
Katharina Paul*
Stellvertreter FWG
Ingo Kagel
Gerhard Mues*
Ordentliches Mitglied SPD
Fabian Buchmüller
Melanie Eckhardt*
Stellvertreter SPD
Joachim Mutz
Bettina Schmidt*
Ordentliches Mitglied Lehrer/Erzieher/Elternvertreter
Schulleitung N.N.
Schulelternbeiratsvors. N.N.
Kindertagesstättenleiterin Vettelschoß Annett Meyer
Stellvertreter Lehrer/Erzieher/Elternvertreter
Stellv. Schulleitung N.N.
Stellv. Schulelternbeiratsvors. N.N.
Kindertagesstättenleiterin Kalenborn Kerstin Pinnen
Vertreter der Eltern der KiTas können beratend gehört werden.
* = Nichtratsmitglied
Der Gemeinderat beschloss, dass in die Stiftung Naturschutzgebiet Willscheider Berg auch 3 Nichtratsmitglieder* berufen werden können. Aufgrund von Satzungsänderungen – so der Ortsbürgermeister – müsse der Vorsitzende und sein Stellvertreter nicht Ortsbürgermeister oder Ratsmitglied sein.
Somit wurde zum Vorsitzenden gewählt: Klaus Sprenger*. Sein Stellvertreter ist Peter Glöckner*.
Mitglieder sind:
CDU: Frank Limbach, Manfred Stockhausen, Udo Odenthal
FWG: Heinz Schmitz*, Hans Helmut Diederichs*
SPD: Uli Marquardt*, Jochen Mutz
Die Wahl erfolgte einstimmig.
Auch für die Bürgerstiftung war per Satzungsänderung beschlossen worden, dass der Vorsitzende und sein Stellvertreter nicht länger Ortsbürgermeister und Ratsmitglied sein müssen.
Zur Bürgerstiftung wurde als Vorsitzender Falk Schneider* vorgeschlagen und als dessen Stellvertreter Heinrich Freidel.
Seitens der CDU sollen ihr Heike Horzella, Dr. Elmar Broecker*, Joachim Bielemeier*,
seitens der FWG Oskar Germscheid* und Angelika Dohle* und
seitens der SPD Melanie Eckhardt* und Ralf Hausmann*
angehören. Die Wahl erfolgte bei 18 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen aus den Reihen der FWG.
Sodann wurden die Aufgaben der Ausschüsse festgelegt, wobei die Aufgabenverteilung der vergangenen Wahlperiode übernommen wurde. Die Höhe der Mittel, über die der Bauausschuss abschließend entscheiden darf, wurde dabei jedoch halbiert auf nunmehr 25.000,00 Euro.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Auf Nachfrage wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung erläutert, dass die Hauptsatzung der Ortsgemeinde nicht neu beschlossen werden muss zu Beginn einer Wahlperiode, wenn keine Änderungen vorgesehen sind.
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde auf Nachfragen der SPD eingehend die Gründung des seit langem im Gespräch befindlichen Arbeitskreises „Finanzlenkung“ (Einsparungen, Einnahmeverbesserungen, Wirtschaftlichkeit…) besprochen. Dabei wurde seitens der SPD vorgebracht, dass die Zeit dränge, eine solche Arbeitsgruppe sei seit den Haushaltsberatungen zum HH 2014 im Gespräch, nun stünden bald die Haushaltsberatungen für 2015 vor der Türe. Ein solcher Arbeitskreis könne unbürokratisch einberufen werden und arbeiten. Die Ergebnisse könnten dann dem Hauptausschuss und/oder dem Gemeinderat zur Beratung/Entscheidung vorgelegt werden.
Der Gründung einer solchen Arbeitsgruppe stimmten alle Fraktionen grundsätzlich zu. Es soll ein 7er Gremium sein, die Fraktionen werden entsprechend Vertreter benennen und der Arbeitskreis soll in der kommenden Sitzung beschlossen werden.
Dieser Vorschlag wurde bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die FWG hatte Fragen zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der OG Vettelschoß vom 3.2.14 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt gestellt, die wie folgt beantwortet wurden.
Fragen der FWG: Wann ging der Bericht vom 3.2.2014 in der Ortsgemeinde/beim damaligen Ortsbürgermeister ein?
Wann ging dieser Bericht vom 3.2.14 in der Verbandsgemeinde Linz ein?
Wer in der Ortsgemeinde Vettelschoß/VG Linz war über diesen Bericht und kompletten Inhalt vor dem 27.5.2014 informiert?
Wer ist für die mehr als dreimonatige Verzögerung der Weitergabe an den Ortsgemeinderat Vettelschoß verantwortlich?
Wurde der wichtige Einwand der Kommunalaufsicht im Jahre 2006/2007 gegen die Einstellung von Mitteln für den Neubau des Bürgerhauses dem Rat bekannt gegeben? Wem wurden die mündlichen und schriftlich mehrfach geäußerten Bedenken gegen den Neubau des Forums mitgeteilt?
Antwort VG Linz: Der Prüfbericht …. vom 3.2.2014 ist am 18.2.2014 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein eingegangen. Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat vom Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen zu unterrichten. Nach der ÄVV Nr. 1 zu § 33 Ge-mO hat die Unterrichtung alsbald nach Eingang des Prüfungsberichtes, spätestens jedoch, sofern Stellungnahmen der Verwaltung zu einzelnen Prüfungsfeststellungen erforderlich sind, binnen dreier Monate zu erfolgen. Spätester Termin für die Unterrichtung war somit der 18.05.2014.
Der Prüfbericht der OG Vettelschoß erforderte eine Reihe von Stellungnahmen und Ermitt-lungen der Verwaltung, die zu den Prüfungsfeststellungen einzuholen waren. Die Unterrichtung des Rates erfolgte innerhalb der o.a. drei Monate, genau am 09.04.2014 im Rahmen einer öffentlichen Sitzung unter Mitteilungen der Verwaltung.
Des Weiteren wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein für die Unterrichtung des Rates eine zehnseitige Stellungnahme verfasst, die neben der einzelnen Prü-fungsfeststellung auch die jeweilige Stellungnahme der Ortsgemeinde bzw. der Verwaltung beinhaltet. Diese umfassende Stellungnahme, die den Ratsmitgliedern einen Gesamtüberblick verschaffen sollte, wurde ebenfalls innerhalb der o.a. Frist an alle Ratsmitglieder verteilt, so dass auch über die einzelnen Prüfungsfeststellungen informiert wurde.
Die Information des Ortsbürgermeisters unter Mitteilungen ist kommunalrechtlich zulässig, da es sich um eine Unterrichtung des Rates handelt. Beratung und Beschlussfassung sind insoweit nicht vorgesehen.
Dass der komplette Prüfbericht erst später ausgehändigt wurde, ändert nichts an der GemO-konformen Unterrichtung des Rates nach § 33. Das zehnseitige Informationspapier wurde zusätzlich für die Unterrichtung erstellt.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Prüfbericht der Ortsgemeinde Vettelschoß innerhalb der Dreimonatsfrist verwaltungsseitig bearbeitet wurde und der Gemeinderat innerhalb dieser Frist auch nach § 33 GemO unterrichtet wurde.
Die FWG zeigte sich mit dieser Beantwortung nicht zufrieden.
Herr Heck, Büroleiter der Verbandsgemeinde Linz, erläuterte,
dass bei der Verbandsgemeinde Linz die Prüfberichte aller Kommunen in der VG Linz eingegangen seien,
dass die gemachten Prüfbeanstandungen Stellungnahmen aus den Fachabteilungen erforderten,
dass eine Zusammenfassung (Beanstandungen und Stellungnahmen) der Gemeindeverwaltung zur Weitergabe an die Fraktionen übermittelt wurde und am 7. Mai.14 verteilt worden sei,
dass eine erste Information des Gemeinderates am 9.4 erfolgt . sei.
Zu den Fragen, die nur die seinerzeitige Verwaltung der Ortsgemeinde beantworten kann, wurden seitens Herrn Heck keine Aussagen getroffen.
Herr Freidel betonte, dass er als damaliger 1. Beigeordnete den vollständigen Prüfbericht erst zu den Wahlen erhalten habe und zu den Vorgängen, die die Ortsgemeinde betreffen, keine Auskunft erteilen könne.
Herr Heck erläuterte auf eine entsprechende Nachfrage der FWG, dass zu den Vorgängen um die Weitergabe des Prüfberichts seitens einer Fraktion die Kommunalaufsicht Neuwied um Prüfung ersucht werden könne.
Gegen Vorwürfe aus der FWG, die Verwaltung habe vor den Wahlen „auf Bestellung“ des damaligen Ortsbürgermeisters diese Zusammenfassung der Prüfbeanstandungen mit den Stel-lungnahmen der Verwaltung gefertigt, widersprach Herr Heck entschieden. Im Gegenteil stelle diese Zusammenfassung einen freiwilligen zusätzlichen Service der Verwaltung dar.
Herr Rohringer (FWG) machte deutlich, dass dieses Verhalten des ehemaligen Ortsbürgermeisters durch sein Zurückhalten (bis nach den Kommunalwahlen) des gesamten Prüfberichtes mit seinen brisanten Aussagen, z.B. den Warnungen der Kommunalaufsicht zum Bau des Bürgerhauses, das Ergebnis der Kommunalwahlen verfälscht habe.
Seitens des Ortsbürgermeisters Freidel wurde klargestellt, dass er in seiner Amtszeit mit allen Informationen, die für eine gute, vertrauensvolle Ratsarbeit Voraussetzung sind, offen umgehen werde und versprach größtmögliche Transparenz.
Seitens der CDU wurde vorgetragen, dass auch sie den Prüfbericht erst nach den Wahlen erhalten habe. Die Beanstandungen in dem Bericht müssten aufgegriffen werden.
Seitens der SPD wurde vorgetragen, dass die Prüfbeanstandungen erheblich seien. An Vergangenem könne nichts geändert werden, insofern stehe für sie nicht die Klärung, wer wann warum etwas gewusst oder warum nicht weitergegeben habe, im Vordergrund, vielmehr eine schonungslose Aufarbeitung der Beanstandungen und entsprechendes Handeln in der Zukunft.
An dieser Stelle wurde deutlich gemacht, dass das Handeln des Ortsbürgermeisters, auch wenn es rechtens sein sollte, politisch gesehen unkorrekt war.
Die Prüfbeanstandungen und vor allem auch die weiteren Erwähnungen im Prüfbericht seien jedoch nicht aus dem Himmel gefallen, genau diese Beanstandungen seien durch die SPD-Fraktion in den vergangenen Jahren wiederholt und deutlich im Rat und über Veröffentlichungen vorgebracht worden. Insoweit könnten sich auch Ratsmitglieder, die mit ihrer Zustimmung Entscheidungen erst möglich gemacht hätten, nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Dies wurde vor allem in Richtung der CDU-Fraktion als seinerzeitige Mehrheit im Rat gerichtet.
Anmerkung: Aber auch die FWG hat Entscheidungen, die im Prüfbericht erwähnt sind, mitgetragen.
Der Antrag der SPD-Fraktion zu einer Einwohnerbefragung Einmalbeiträge/Wiederkehrende Beiträge beim Ausbau von Verkehrsanlagen wurde beraten.
Zur Info: Das Thema Beiträge zum Ausbau von Verkehrsanlagen wird seit Monaten heftig diskutiert und aufgrund anstehender Ausbaumaßnahmen sollte eine endgültige Entscheidung gefällt werden. Die FWG hatte seinerzeit den Antrag auf Befragung der Einwohner gestellt, dem sich zwar die SPD, nicht jedoch die CDU anschließen konnte.
Der Fraktionsvorsitzende Mutz erläuterte den Antrag der SPD, sie wolle das Thema zum Abschluss bringen und beantrage eine Einwohnerbefragung, die Orientierung für eine Entscheidung des Rates bieten solle. Er beantragte, die Art der Durchführung und die Festlegung des Textes interfraktionell abzustimmen, wobei die VG-Verwaltung einbezogen werden solle.
Die CDU-Fraktion stimmte der Vorgehensweise zu, jedoch plädiere sie für eine weitere vorherige Einwohnerversammlung mit neutraler Unterrichtung pro und contra. Als Termin könne man sich September im Anschluss an die Ferien vorstellen.
Die FWG-Fraktion führte aus, dass sehr wohl auch Bürgerbegehren gegen WKB möglich seien. Um Kosten zu sparen, solle man doch gleich ein Bürgerbegehren starten, damit die Entscheidung für den Rat auch bindend sei. Ein solches Bürgerbegehren sei durch die Bürgerinitiative gegen die WKB bereits heute angekündigt worden, auch dann, wenn eine Einwohnerbefragung pro WKB ausfalle. Außerdem müssten sich die Fraktionen vor einer unverbindlichen Befragung bindend festlegen, die Entscheidung der Bürger in jeden Fall umzu-setzen. Auch müsse die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden.
Seitens der SPD wurde vorgetragen, dass eine Einwohnerbefragung eben keine bindende Wirkung auf Ratsmitglieder haben dürfe, eine vorherige Aussage zur bindenden Übernahme des Ergebnisses deshalb rechtlich nicht möglich sei.
Anmerkung: Nach dem Selbstverständnis der SPD-Fraktion ist es unvorstellbar, dass ein Ratsmitglied gegen ein Votum der Einwohner seiner Gemeinde stimmen wird. Wer nicht gegen seine Überzeugung stimmen kann, hat die Möglichkeit, sich zu enthalten.
Der Rat sei – wie die Bevölkerung – in der Frage gespalten. Eine Einwohnerbefragung biete dem Rat Orientierung, was die schweigende Mehrheit der Grundstücksbesitzer denkt. Der Rat werde auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen können, gegen diese Entschei-dung hätten dann sowohl Befürworter von Einmalbeiträgen als auch Befürworter für den WKB die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren einzuleiten.
Anmerkung: Wobei es verwunderlich wäre, wenn die Bürgerinitiative gegen WKB, deren ge-samte Führungsspitze auf der FWG-Liste kandidierte, entgegen ihrer Aussage im Wahlprospekt eine Entscheidung der betroffenen Grundstückseigentümer durch die Initiierung eines Bürgerbegehrens nicht respektieren würden, sollte die Einwohnerbefragung pro WKB ausfallen.
Die SPD machte deutlich, dass eine Befragung der Einwohner keine hohen Kosten verursache, hierzu sei lediglich ein einfacher Brief an alle Grundstückseigentümer mit Rückumschlag notwendig.
Die Einwohnbefragung könne zudem parallel zu dem im August erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorbereitet werden.
Eine Befragung sollte spätestens Mitte September erfolgen, damit Grundstückseigentümer der Kalenborner Straße, deren Ausbau aktuell anstehe, auch eine Wahlmöglichkeit habe und nicht von vornherein ausgeschlossen würden.
Vorbereitungen für eine Einwohnerbefragung sollen bis zur nächsten Sitzung interfraktionell unter Beteiligung der VG-Verwaltung getätigt werden, auf diese Vorgehensweise verständigte sich der Rat mehrheitlich. Die Vorbereitungen schließen die Frage einer weiteren Einwohnerversammlung sowie die Festlegung eines Termins ein.
Unter Mitteilungen machte die FWG-Fraktion:
auf den mangelhaften Putz am Dorfmuseum aufmerksam. Dort seien keine Dehnungsfugen zwischen Putz und Fachwerk und es komme zu Abplatzungen.
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass das Problem erkannt sei und mit der Putzfirma Abhilfe geschaffen werden solle, zudem sei ein neuer Anstrich in Eigenleistung geplant, sobald das Gerüst stehe.
Die FWG fragte nach, ob der bisherige Bürgermeister noch Schlüssel zu den gemeindlichen Gebäuden habe. Dies wurde vom aktuellen Bürgermeister dahingehend beantwortet, dass man in der Übergabephase sei und daher noch einige Schlüssel im Besitz des ehemaligen Ortsbürgermeisters seien.
Es wurde angeregt, die Künstler der Kunstwerke des Basaltpfades namentlich an ihren Kunstwerken zu erwähnen.
Seitens der SPD wurde nachgefragt:
Wie ist der Sachstand zum Ausbau der L 252, insbesondere zum tatsächlichen Baubeginn. Laut Ortsbürgermeister sei alles noch wie geplant, also im August Beginn der Kanalsanierung.
Die SPD-Fraktion regte an, den Geschwindigkeitsmesser der VG Linz in Höhe Kindergarten Kalenborn erneut aufzuhängen und auszuwerten und die Ergebnisse mit den Messungen vor den Markierungen abzugleichen. Vor der Umleitung durch den Oberwillscheider Weg sollte alles unternommen werden, die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens zu drosseln.
Sie mahnte zudem an, dass die Homepage der Gemeinde bis heute nicht aktualisiert wurde, dort begrüßt immer noch Falk Schneider als Bürgermeister. Die Aktualisierung sei – so Herr Freidel – nach der heutigen Wahl der Beigeordneten vorgesehen.
Der Zustand des Friedhofes wurde bemängelt (Einsackungen, Unkraut, Bänke im Ein-gangsbereich). Außerdem wurde die Frage nach dem Sachstand „Urnenwand“ gestellt, wozu der Ortsbürgermeister auf die nächsten Bauausschusssitzungen verwies.