Die SPD-Fraktion machte zum Protokoll der Sitzung vom 20. März darauf aufmerksam, dass es noch keinen Beschluss zur Finanzierung der Beteiligung am Regenrückhaltebecken im alten Hohn (10 Jahre jährlich oder einmal nach 10 Jahren plus Zinsen) gebe.
Die 1. Änderung Bebauungsplan „In der Farmersheck“ (wir berichteten wiederholt) wurde abschließend auf den Weg gebracht. Es hatten sich nur drei Versorgungsunternehmen gemeldet, deren Anmerkungen zur Beteiligung bei den Bauarbeiten und der Beachtung der Lage ihrer Leitungen berücksichtigt werden. Die Abwägung und der Satzungsbeschluss erfolgten einstimmig.
Auf Antrag der FWG beschäftigte sich die Gemeinde mit der Aufstellung Flächennutzungsplan Windkraft der VG Unkel (auch betroffen: Gebiet Asberg).
Die FWG forderte die voll inhaltliche Übernahme einer Stellungnahme der VG Asbach sowie die Androhung, in jedem Fall Klage einzureichen, sollte Unkel an dem geplanten Flächennutzungsplan Windkraft festhalten.
Ortsbürgermeister Schneider empfahl, die Stellungnahme der VG Asbach zu übernehmen. Auch die CDU werde die Stellungnahme Asbach, so Hr. Nonnen, Punkt für Punkt übernehmen, lediglich die Androhung der Klage sollte umformuliert werden.
Die FWG begründete ihren Antrag unter Hinweis auf ein Interview der Ministerin Lemke in Blick aktuell, wo vom Einvernehmen mit den Bürgern die Rede sei. Das Siebengebirge und die Natur in der unmittelbaren Nachbarschaft müsse ohne Einschränkungen erhalten bleiben, das Rheinpanorama dürfe nicht zerstört werden, die Landschaft nicht verspargelt werden, Bürger seien vor Schall zu schützen und der Tourismus dürfe nicht gestört werden. Die FWG stellt sich in jedem Fall gegen die Einrichtung von Windkraftanlagen im Plangebiet. Bei einer Enthaltung wurde dem Antrag der FWG zugestimmt, lediglich die Formulierung Androhung der Klage wurde entschärft.
Die SPD-Fraktion beteiligte sich nicht an der Abstimmung und begründete es wie folgt:
„Bürgerinitiativen können in Flugblättern die Wirklichkeit überzeichnen, Bürger sollen ihre Ängste und Einwendungen vorbringen.
Kommunen aber sollen s a c h l i c h über ihre Beteiligung am FNP Anregungen und Bedenken vortragen.
Stimmungsmache ohne belastbare Fakten ist nicht hilfreich.
Die Beteiligung am FNP in der ersten Offenlage wurde unserem Rat (und auch dem VG-Rat Linz) durch Verbandsbürgermeister Fischer und Ortsbürgermeister Schneider verwehrt. Die beiden beziehen sich in der mit ihnen abgestimmten Erwiderung der VG Linz ausschließlich auf die gemeinsame Studie Windkraft der VG Linz und Unkel aus dem Jahre 2009.
Diese Nichtbeteiligung der Räte bei einem so sensiblen Thema beanstanden wir und die FWG hat dies zu Recht thematisiert und kritisiert.
Am 11.3. ist die Frist zur Erwiderung im Rahmen des FNP-Verfahrens abgelaufen. Anregungen der VG Asbach, weiterer Behörden, von Naturschutzverbänden, Bürgerinitiativen und Privatleuten liegen in Unkel vor, sie werden ausgewertet, berücksichtigt und in der Abwägung in einer öffentlichen Sitzung beschieden.
Sollte Unkel überhaupt unter Betrachtung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit an dem Vorhaben festhalten, fordern wir zur zweiten Beteiligung der Behörden und damit auch der Beteiligung der Gemeinde Vettelschoß als Nachbarn bei Orts- und Verbandsbürgermeister ein, nicht wieder „vergessen“ zu werden. Zu diesem Zeitpunkt liegen dann auch detailliertere, weitere Erkenntnisse vor, u.a.
- · Auskunft über Vorkommen der Fledermäuse
- · Landschaftsbildvisualisierung (Sichtbarkeitsanalyse)
- · Landesplanerische Stellungnahme
- · Stellungnahmen/Bewertungen zum Antrag Befreiung FFH-Gebiet
- · exakte vorgesehene Standorte der Anlagen, Anzahl, Höhe, Art
- · Abstandsflächen (zur Wohnbebauung, zu Horsten und Habitaten schützenwerter Vögel, zum Naturpark Siebengebirge, zu Gewässern, zum altem Waldbestand, zu Fledermausvorkommen, zu Stromtrassen, zu Straßen, zu Kulturlandschaften …)
Auch die Stellungnahme der VG Asbach enthält sehr viel Konjunktiv, weil viele Informationen und Festlegungen zur endgültigen Beurteilung noch fehlen. Nicht jede Darlegung in der Entgegnung kann von uns – bei heutigem Wissensstand – so übernommen werden. So ist seit 16.4. die Fortschreibung LEP auf dem Tisch, wo Abstandsflächen zu Mischgebieten wie Kalenborn mit 800 m Mindestabstand bindend vorgegeben werden (in der gemeinsamen Studie VGUnkel/VG Linz 2009 war noch von 750 m die Rede, die VG Unkel (und damit der Antrag der FWG) geht von 350 m aus).
Wir werden im weiteren Verfahren genau prüfen, ob alle Vorgaben (zu Lärmschutz, Abstände, Naturschutz, Verschattung ….), die laut geltender Fortschreibung LEP zu beachten sind, eingehalten werden, nicht nur der Mindestabstand zu unserem Ortsteil Kalenborn von mindestens 800 m.
Was in Deutschland, das sehr dicht besiedelt ist, nicht zu vermeiden sein wird, ist, dass man Windräder sehen wird. Der alleinige Anblick von Windrädern ist kein Ausschlussgrund für die Errichtung von Windkraftanlagen (mit festgelegten Ausnahmen wie Flusstälern, Kulturlandschaften …) Wir brauchen zur Daseinsvorsorge Infrastruktur wie Baugebiete, Autobahnen, Stromtrassen, Funkmaste…. und eben zur Energieerzeugung auch Windräder.
Wir würden einer Zusammenarbeit auf Kreisebene – gemeinsam geeignete Gebiete zu suchen, zu beplanen, Gewinn und Lasten gerecht auszugleichen, Bürger zu beteiligen, wie im Klimaschutzkonzept des Kreises Neuwied angeregt – den Vorzug geben. Dazu müssten aber einige ihr Kirchturmdenken aufgeben, da stellt sich uns aber schon die Frage, warum die VG Linz als einzige VG im Kreis sich nicht an diesem Konzept beteiligt hat.
Heute schon über eine Klage zu entscheiden, ist verfrüht, gegen was genau soll geklagt werden? Wer Gutachten, Berichte zum FNP-Verfahren Unkel und die aktuelle Fortschreibung des LEP liest und auswertet, weiß schon heute, dass das Vorhaben, so wie von Unkel im ersten Offenlegungsverfahren eingebracht, auf keinen Fall umgesetzt werden kann und wird.
Dass die OG Vettelschoß den bisher vorgelegten Plänen der VG Unkel ablehnend gegenübersteht, ist durch die Presse bekannt, neue Erkenntnisse als die, die über das erste Offenlegungsverfahren in Unkel bereits aktenkundig sind, können wir nicht beisteuern, demnach erübrigt sich der Antrag der FWG.
Im weiteren Verfahren werden wir genau hinschauen und entsprechend handeln.“
Ortsbürgermeister Schneider informierte den Rat über den Baufortschritt am Radweg L 252. Der zweite Abschnitt Richtung Oberwillscheid kann erst nach der Regelung von Grundstücksangelegenheit fortgesetzt werden.
Einer Änderung der Verbandsordnung Zweckverband Linz-Unkel zur Waldbewirtschaftung wurde einstimmig zugestimmt, hier ging es um die Abrechnung von Verwaltungs- und Investitionskosten. Das war bislang nicht eindeutig geregelt.
Als Schöffen für die Wahlperiode 2014 bis 2018 wurden einstimmig gewählt: Barbara Rohringer, Margit Buslei und Heidrun Kaß.