37. Gemeinderatssitzung am 20.03.2013

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Der Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“ wurde seitens des Planungsbüros Dittrich erläutert, die Eingaben der Träger öffentlicher Belange abgewogen, die Planurkunde angenommen und der Beschluss zur Offenlage einstimmig gefasst.

Anmerkung seitens der Bürger hatte es keine gegeben.

Für den Bereich gilt laut Flächennutzungsplan Mischgebiet, er könnte auch ohne BPlan heute schon bebaut werden (§ 34). Damit dies geordnet geschieht und mögliche Investoren Planungssicherheit haben, wird der Bebauungsplan aufgestellt.

Anregungen von Versorgungsträgern (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Kabel, Telekom) wurden zur Kenntnis genommen, alle werden bei der Erschließung rechtzeitig informiert. Das Gebiet ist zurzeit nicht ausreichend erschlossen, die SPD-Fraktion machte deshalb darauf aufmerksam, dass bei einer möglichen Erschließung die nicht unerheblichen Kosten von dem Investor  übernommen werden sollen.

Anregungen seitens des LBM (beteiligt wegen der Kreisstraße Michaelstraße), das Baugebiet sei gegen Lärm der Kreisstraße besonders zu schützen, mussten abgelehnt werden, schon jetzt ist das Gelände zur Michaelstraße bebaut und bewohnt, weshalb kein zusätzlich schützenswerter Wohnraum zur Michaelstraße hin entstehen wird und die Forderung abzulehnen ist.

 

Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Im alten Hohn stand erneut auf der Tagesordnung. Hier ging es um die Annahme der Planurkunde und den Beschluss zur Offenlage. Der Beschluss hierzu erfolgte einstimmig.

Das Planungsbüro Dittrich gab die nötigen Erläuterungen. Zum einen ging es darum, dass für die Altablagerungsfläche ein Gutachten vorliegt mit der Aussage, dass einer Bebauung und Nutzung als Gewerbegebiet nichts entgegensteht. Das Gutachten wird nun Teil des BPlan-Verfahrens. Außerdem musste die Straßenführung im hinteren Teil den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Straßenparzellen wurden vermessen und sind nun ebenfalls verbindlicher Teil des BPlans. Das seinerzeit auf dem Gelände geplante Regenrückhaltebecken wird nun außerhalb des Planbereiches (unterhalb) errichtet werden. Das Niederschlagwasser des „Streif-Geländes“ wird dem Regenrückhaltebecken zugeführt werden. Alle weiteren Aspekte des Bebauungsplans (Ausweisung von öffentlichen Grünflächen am Rande des Gebietes, Neuanlage von Begrünungen an der Ausfahrt zum Alten Hohn im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen, Nutzung der Ausfahrt Alter Hohn nur noch als Feuerwehrrettungsweg, Zu- und Abfahrt des Verkehrs über eine noch auszubauende Zuführung zum Gewerbegebiet Farmersheck, Ausweisung von Mischgebiet für die bestehenden zwei Häuser an der alten Bahnhofstraße, Festlegung der Zulässigkeiten an Gewerbe (keine Vergnügungsstätten, Tankstellen z.B.), Festlegung der eingeschränkten Zulassung von Betriebswohnungen, Festlegung der überplanbaren Fläche zu 100 % (da dies bereits heute Fakt ist und keine Erweiterung darstellt), Festlegung des Lärmschutzes…) waren bereits in einer vorherigen Sitzung beraten und beschlossen worden.

Da laut BPlan das Niederschlagwasser dem Regenrückhaltebecken zuzuführen ist, Ortsbürgermeister Schneider zu Fragen der SPD nach möglichen Erschließungskosten für dieses Gebiet diese jedoch verneinte, stellte die SPD eine schriftliche Anfrage zu dem Komplex Regenwasserkanal zum Regenrückhaltebecken und sonstige Versorgungsleitungen im Gesamtgebiet. Die Anfrage der SPD erfasst auch weitere Aspekte wie die neue Kanalisation des Gebietes Im alten Hohn, Erlenweg, Gartenstraße, den nach sich ziehenden Straßenausbau, die Einführung wiederkehrender Beiträge, die Anfrage nach der versprochenen Einwohnerversammlung zum Straßenbauprogramm für die nächsten 10 Jahre.

Einen Monat nachdem der Rat sich auf sparsameres Haushalten geeinigt hatte, wurde seitens des Ortsbürgermeisters sein Bauprogramm für das Jahr 2013 vorgelegt.

 

Zum einen geht es um den Rad-/Gehweg von Oberwillscheid nach Willscheid. Wie bekannt hatte die Gemeinde hier vergebens jahrelang auf den Ausbau der L 252 gewartet. Da noch kein Ausbau in Sicht ist, soll der Rad-/Gehweg nach einhelliger Ansicht im Gemeinderat nun vorab ausgebaut werden. Die Kosten des Ausbaus müsste die Gemeinde auch beim gemeinsamen Ausbau mit dem Land selber tragen. Hierzu waren 70.000 Euro im Haushalt 2013 bereit gestellt und der Weg sollte aus Kostengründen erst einmal in Schotter ausgeführt werden. Da jedoch nun Mittel vom 1. Abschnitt des Rad/Gehweges (Vettelschoß – Willscheid, zurzeit im Bau) frei werden, sollen diese Mittel in den 2. Abschnitt umgeschichtet und ein Komplettausbau möglich werden. Die SPD erinnerte noch einmal daran, die Kosten durch die rechtzeitige Beteiligung der Versorgungsunternehmen, die zum Teil neue Leitungen verlegen wollen, zu minimieren.

 

Für einen Rad-/Gehweg Bahnhofsstraße Kalenborn waren keine Mittel im Haushalt 2013 bereit gestellt, trotzdem erscheinen Kosten für eine Beleuchtung und Lehrrohre im Arbeitsplan für 2013. Ein Schelm – so die SPD -, wer sich denkt, das Erscheinen dieses Maßnahme auf der vorgelegten Liste sei ein Versehen, aber können nicht Mittel auch im Nachtragshaushalt bereit gestellt werden und Tenor der Vorlage lautete Bauprogramm 2013. Die SPD beantragte deshalb die Herausnahme aus dem vorgelegten Arbeitsplan.

 

Für das Haus Erlenweg wurden im Haushalt 2013 mit den Stimmen aller Fraktionen als Kompromiss 90.000,00 Euro bereitgestellt. Als Baumaßnahmen schlägt der Ortsbürgermeister die Erneuerung von Fenstern im Untergeschoss (24.000,00 Euro) sowie eine Außendämmung (45.000,00 Euro) in obigem Bauprogramm 2013 vor. Während die SPD der Erneuerung der Fenster (in enger Abstimmung mit den Mietern) zustimmt, steht sie der Maßnahme Wärmedämmung solange ablehnend gegenüber, bis eine nachvollziehbare, überzeugende Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt wird. Hintergrund: Das Gebäude Erlenweg hat sehr viele Fensterflächen, weshalb es immer wieder zu Kältebrücken kommen wird, da die schmalen Balken zwischen den Fenstern kaum zu dämmen sind, außerdem ist das Dach des Gebäudes nicht gedämmt (es wurde seinerzeit erneuert und eine Photovoltaikanlage installiert, ohne vorher gedämmt zu werden), d.h. die Wärme, die möglicherweise nicht mehr durch die Wände entweichen kann, geht zum Dach heraus, trotzdem soll uns die Dämmung der Wände 45.000,00 Euro kosten. Inwieweit der Boden im UG zu dämmen wäre, um wirkliche Energieeinsparungen zu erzielen wurde ebenfalls nicht geprüft und berücksichtigt. Ebenso bleibt die Eingangsanlage unter diesem Aspekt unberücksichtigt, die zweite Türe, die als Windfang dienen sollte, steht daueroffen.  Nur ein Gesamtkonzept zu Energieeinsparmöglichkeiten macht Sinn und wird von uns seit langem gefordert. Jetzt 45.000,00 Euro ohne Sinn und Verstand auszugeben geht nur gegen die Stimmen der SPD-Fraktion.

 

Zum Betriebsgelände Streif wurden seitens des Ortsbürgermeisters einige Maßnahmen zur Ausführung in 2013 benannt: auch hier eine Außendämmung und eine Dachsanierung, Erneuerung von Fenstern für um die 60.000,00 Euro. Hinzu kommen wohl weitere Kosten von mindestens 50.000,00, die zunächst erst im Ausschuss vorbesprochen wurden. Auch hier – so wir als SPD – fehlt ein Gesamtkonzept. Der Rat hat das Gelände und die Gebäude einmal gesehen, eine Überplanung, eine Richtlinie, eine Gesamtauflistung der nötigen und möglichen Maßnahmen gibt es nicht. Je nach Interesse einer Anmietung oder Anpachtung wird gehandelt.

Mehrfach hat die SPD angemerkt, dass es nicht Sache eines ehrenamtlichen Bürgermeisters ist, das Gebiet zu vermarkten, dass es nicht Sache eines ehrenamtlichen Rates ist, über diese für ihn undurchsichtigen Maßnahmen abzustimmen.

Aus diesem Grunde wurde seitens der SPD-Fraktion ein Antrag eingereicht, den Einstieg in eine Gründung einer Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft zu suchen, wir fordern eine Informationsveranstaltung hierzu (mögliche Teilnehmer: Gemeinde- und Städtebund, GSG Neuwied-Vertreter).

 

Die Bedenken und Anregungen der SPD-Fraktion zum Bauprogramm 2013 fanden bei CDU und FWG keine Berücksichtigung. Das vorgelegte Bauprogramm wurde, unverändert wie von Ortsbürgermeister Schneider vorgelegt, gegen die Stimmen der SPD verabschiedet. Wie wir unseren Bürgermeister kennen, werden die ersten Ausschreibungen und Preisanfragen in den kommenden Tagen und Wochen auf den Weg gebracht.

 

 

Unter TOP 6 verbarg sich eine brisante Angelegenheit. Es ging hierbei um eine Vereinbarung mit dem Abwasserwerk Linz, betr. ein mögliches Baugebiet Kau II.

Zur Vorgeschichte Baugebiet Kau II: Anfang der 90er Jahre hatte die OG Vettelschoß als mögliches weiteres Bauland das Gelände hinter der Straße Am Walde in der Verlängerung der Bergstraße vorgesehen. Aufgrund von Protesten wurde Mitte der 90er Jahre als Reservebauland ein möglicher zweiter Ring um das Baugebiet Kau anstelle des Baugebietes Bergstraße vom Rat favorisiert. Das nötige Verfahren zum Flächennutzungsplan wurde eingeleitet, 1997 z.B. die landespflegerische Stellungnahme eingeholt. Endgültig verabschiedet wurde die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Linz mit dem Reservebauland Kau II im Jahre 2006.

Die Verbandsgemeindewerke planen für den Bereich Vettelschoß unterhalb des  Streifgeländes die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens. Grund hierfür sind hydraulische Berechnungen, die ein Auffangen des Niederschlagwassers aus den Bereichen Lerchenstraße, Michaelstraße, Gartenstraße, Erlenweg, Im alten Hohn … notwendig machen. Richtigerweise sollten in diese Überlegungen die zukünftigen Anforderungen eines Baugebietes Kau II einbezogen werden. Dieses Vorhaben wurde unzweifelhaft seitens des Abwasserwerkes mit dem Ortsbürgermeister vor der Planung besprochen, der Gemeinderat jedoch von diesem nicht informiert. Auch bei den gemeinsamen Haushaltsgesprächen gab es kein Wort des Ortsbürgermeisters zu dieser Angelegenheit. Der Gemeinderat erhielt erstmals Kenntnis im Bauausschuss am 6. März 2013.

Statt einer Diskussion im Rat zur rechten Zeit, ob und wenn ja wie und wann, wurde eine unterschriftsreife Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Linz vorgelegt, die vorsieht, dass sich die Ortsgemeinde Vettelschoß mit 512.184,76 Euro an dem Bau der Regenrückhaltebecken beteiligt (bis zu 10 Jahre gestundet bei Zahlung von jährlichen Zinsen (nach unserer Rechnung noch einmal 100.000,00 Euro für 10 Jahre)). Sollten die Kosten für das RRB 5 % höher ausfallen, würde sich der Gemeindeanteil entsprechend erhöhen. Zu diesen Kosten kommen bei tatsächlicher Erschließung des Baugebietes Kau II weitere Kosten hinzu: Straßenoberflächenentwässerung, Regen- und Schmutzwasserkanal, Schachtbauwerke und Hausanschlüsse, Gräben, Versickerungsanlagen, Einmalzahlungen ans Abwasserwerk.

Würde die Ortsgemeinde der Vereinbarung nicht zustimmen, würden die Regenrückhalteeinrichtungen kleiner dimensioniert, das Regenrückhaltebecken würde ausschließlich vom Abwasserwerk finanziert und müsste später für ein mögliches Baugebiet Kau II zu Lasten der Ortsgemeinde erweitert werden.

Ortsbürgermeister Schneider schlug vor, die Kosten der Beteiligung am Regenrückhaltebecken jährlich mit einem Betrag von 50.000,00 Euro + Zinsen zu tilgen statt jährlich Zinsen und erst in 10 Jahren die anteilige Bausumme (0,5 Mio.) zu zahlen.

Die CDU und die FWG stimmten der Vereinbarung ohne Bedenken zu.

Die SPD sprach zunächst ihren Unmut über die zu späte Einbeziehung des Rates aus. Dadurch sei eine ausführliche Prüfung und Diskussion – scheinbar ist diese nicht gewollt – verhindert worden. In zwei Wochen kann nicht ernsthaft geprüft werden, wann und ob ein mögliches Baugebiet Kau II zum Tragen kommt. Hierbei sei zu berücksichtigen:

  • der demografische Wandel (Rückgang der Bevölkerungszahlen, Drang in die Städte)
  • die beschlossene Privaterschließung für das Baugebiet Kalenborn III, IV und möglicherweise auch V (deren Erschließung ebenfalls durch das Trennsystem mit Regenrückhaltung teuer werden wird) mit über 100 Bauplätzen, dessen Umsetzung die Gemeinde vor eine Herkulesaufgabe stellen wird
  • die Wirkung der vielen Bauplätze auf den Altbestand (viele ältere Einwohner leben alleine in ihren Häusern), die älteren Häuser sollen möglichst weiter verkauft und saniert werden, Leerstände sind zu vermeiden
  • der möglichen Tausch des Baulandes Kau II gegen ein Bauland, bei dem die Gemeinde Eigentümer der Flächen ist und die Baugrundstücke weiterhin zu günstigen Konditionen an junge Familien weitergeben kann (Erbpacht), weder bei Kau II noch bei Kalenborn besitzt die Gemeinde nennenswertes Eigentum.
  • die grundsätzliche Frage, wie schnell man wachsen will und dabei bedenkt, mehr Baugebiete bedeuten mehr Infrastruktur vorhalten und unterhalten, bedeuten mehr laufende Kosten

 

Diese Fragen kann man unmöglich in zwei Wochen klären, aber allein die Stellung dieser Fragen bewirkte bei der SPD, davon auszugehen, dass ein Baugebiet Kau II die nächsten 20 – 30 Jahre nicht verwirklicht werden wird und eine Kostenbeteiligung am Regenrückhaltebecken in Höhe von einer halben Millionen plus 100.000,00 Euro Zinsen wirtschaftlich  nicht zu vertreten ist. Es können nicht in den nächsten 10 Jahren 600.000,00 Euro dem laufenden Haushalt entzogen werden, um später möglicherweise (wenn das Baugebiet denn überhaupt kommt) Einsparungen bei der Erweiterung des Regenrückhaltebeckens zu erzielen. Wir können als Rat von heute doch nicht verbindlich vorschreiben, wo unsere Nachfolger Baugebiete ausweisen werden. Nicht alles, was einmal unter bestimmten Gesichtspunkten beschlossen wurde, hat auf Dauer bestand, veränderte Rahmenbedingungen sind zu beachten und können zu anderen Lösungen führen. Auch weiß heute niemand, wie in 20 Jahren das Niederschlagwasser gesetzlich zu behandeln ist, vielleicht gilt dann für Neubaugebiete die Vorschrift, Regenwasser in Brauchwasseranlagen auf dem Grundstück zu belassen. Wer weiß das heute?

Die SPD lehnt eine Beteiligung am Regenrückhaltebecken zum jetzigen Zeitpunkt ab, lediglich die zusätzlichen Kosten der größeren Dimension des Ablaufkanals (der eine mögliche Erweiterung durch ein Baugebiet Kau II aufnehmen sollte) soll die Gemeinde tragen.

Gegen die Stimmen der SPD und einer Stimme aus den Reihen der CDU wurde die Vereinbarung von CDU und FWG beschlossen.

 

Dem Antrag der SPD zur Deckelung der Kosten Neubau und Umbau im Bestand Kindergarten Vettelschoß wurde entsprochen. Ziel des Antrages ist die Einhaltung der Gesamtbaukosten entsprechend den vorgesehenen Haushaltsmitteln (100.000,00 sollen noch im Nachtrag oder im kommenden Haushaltsjahr bereit gestellt werden) und die Vorlage der jeweiligen Baukostenschätzung, sowie der Bekanntgabe von Über-/Unterschreitung der Kostenschätzung bei Vergaben. Überplanmäßige Ausgaben auf der einen Seite müssen durch Kosteneinsparungen an anderer Stelle aufgefangen werden, kein Aufblähen der Gesamtbaukosten.

 

 

Der Gemeinderat stimmte der Vereinnahmung von Spenden seitens der Sparkasse Neuwied für die Seniorenfeier und den Kindergarten Vettelschoß zu.

 

Auf Wunsch der FWG beschäftigte sich der Gemeinderat mit den geplanten Windkraftanlagen der Verbandsgemeinde Unkel, die im Bereich Asberg errichtet werden sollen. Die FWG beantragt, dass der Gemeinderat Vettelschoß sich den Ausführungen der VG Asbach anschließt, die weitaus ausführlicher seien, als die der VG Linz. Die FWG möchte die Windkraftanlage am Asberg mit allen Mitteln verhindern.

Ortsbürgermeister Schneider erläuterte die Situation, dass die VG Unkel Gebiete über die der gemeinsamen Potentialstudie hinaus ausgewiesen habe, die auch FFH –Flächen (besonders zu schützende Naturgebiete) in Richtung Kalenborn umfasse.

In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürger und Behörden) sind bereits umfassende Anregungen und Bedenken eingebracht worden. Die Gemeinde Vettelschoß werde eine Ausdehnung der Aufstellflächen bis fast an ihr Gemeindegebiet Kalenborn nicht hinnehmen.

Die Stellungnahmen der VG Linz und VG Asbach werden dem Protokoll beigefügt, damit jeder den gleichen Kenntnisstand hat. Der Antrag der FWG wird in der nächsten Gemeineratssitzung behandelt.

 

Seitens der SPD wurde vorgetragen, dass die überschäumenden Emotionen und  teilweise Falschvermutungen zurzeit jede sachliche Diskussion verhindern. Sie gibt zu bedenken, dass sämtliche Aspekte (Schutz von FFH-Gebieten, Vogel(Fledermaus)schutzgutachten, Beteiligung der Landespflege, Abstände zu Siedlungsflächen, Lärmimmissionen, Verschattungen (Diskoeffekt)) noch in der Überprüfung sind und das derzeit überplante Gebiet nach dieser Prüfung erheblich schrumpfen wird. Die Gemeinde Vettelschoß wird im weiteren Verfahren, dann mit den tatsächlich vorgesehenen Standflächen von Windkraftanlagen, beteiligt werden.

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Linz zur Kenntnis nicht ohne den Hinweis, dass die Vorgaben seitens des DRK und der VG Linz durch die Jugendpflege gut erfüllt würden, sich die Ortsgemeinde Vettelschoß statt der hier beschriebenen Tätigkeiten aber eine aufsuchende Jugendarbeit wünsche, bislang vergebens.