Seit August 2012 wurde uns seitens des Verbandsbürgermeisters, aus Veröffentlichungen in den Medien und seitens der Finanzverwaltung RLP der Vorgang des nicht zugestellten/nicht angekommenen Gewerbesteuerbescheides aus verschiedenen Blickwinkeln (zum Teil widersprüchlich) dargelegt.
Nach wie vor kann nicht belastbar bewiesen werden
– ob die Steuerbescheide für die VG Linz das Finanzamt Neuwied verlassen haben
– ob die Steuerbescheide in der VG Linz verloren gingen
– ob die Steuerbescheide auf dem Postwege verloren gegangen sind.
In die Sache „Zustellung der Steuerbescheide“ ist Bewegung gekommen. So werden in RLP bis zu einer endgültigen Lösung die seinerzeitigen (nur in RLP existierenden) Kontrolllisten in 2013 wieder eingeführt, das wurde nach Gesprächen mit Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes beschlossen. Verhandlungen zur Verbesserung der Zustellung hat es zwar schon vorher gegeben, die „Vettelschoßer Panne“ hat diese vorläufige Wiedereinführung der Kontrolllisten aber mit Gewissheit erst möglich gemacht. Mit einer endgültigen Lösung der bundesweit sicheren Zustellung beschäftigt sich weiter eine länderübergreifende Arbeitsgruppe.
Insoweit ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gewerbesteuerbescheid auf dem Weg zur erhebenden Verwaltung verloren geht, geringer geworden.
Bleibt noch die Frage, gehen die betroffenen Gemeinden bei dem ihnen entstandenen Schaden völlig leer aus oder besteht noch eine Chance auf Ausgleich. Da kein direkt „Schuldiger“ ausgemacht werden kann, lehnen sowohl die Finanzverwaltung als auch die Eigenschadenversicherung der Verbandsgemeinde eine Ausgleichszahlung an die betroffenen Gemeinden bislang ab.
FWG und SPD hatten gemeinsam am 16.07.2012 den Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz und die Kommunalaufsicht beim Kreis Neuwied um Prüfung der Angelegenheit gebeten.
Der unabhängige Landesrechnungshof hat die Eingabe ohne Information an FWG und SPD zu den Akten gelegt, da er nicht zuständig sei, vielmehr das Rechnungs-und Gemeindeprüfungsamt beim Kreis Neuwied. Die Kommunalaufsicht Neuwied wartete zunächst – wie oben dargelegt vergebens – auf die Prüfung durch den Landesrechnungshof und auf die Stellungnahme der Verbandsgemeinde Linz. Diese Stellungnahme ging in Neuwied erst am 13.11.2012 ein. Die Kommunalaufsicht übernahm in ihrer Stellungnahme an FWG und SPD im Wesentlichen die Darlegungen des Verbandsbürgermeisters und zitiert u.a., die betreffenden Gremien seien „offen und umfangreich“ informiert worden.
Hierzu erlaubten wir uns mit einem weiteren Prüfungsauftrag folgende Anmerkung:
„In der betroffenen Ortsgemeinde Vettelschoß wurde nach Entdeckung des entstandenen Schadens im Februar 2012 nur der Ortsbürgermeister durch die Verbandsgemeinde Linz unterrichtet. … (Warum der Ortsbürgermeister seinen Rat nicht informierte, entzieht sich unserer Kenntnis, wurde er um Verschwiegenheit gebeten?)
Die Vettelschoßer Fraktionsvorsitzenden wurden erst Monate später (Juni 2012) informiert. Nach unserem Kenntnisstand wurden die Beigeordneten und Ratsmitglieder des Verbandsgemeinderates Linz durch die Presse erstmalig im Juni 2012 mit dem Vorgang konfrontiert. Nähere Erläuterungen für Vettelschoßer Ratsmitglieder gab es erstmals in der Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2012, in der nicht alle Fragen der Gemeinderatsmitglieder beantwortet wurden. War man zu dem Zeitpunkt noch davon ausgegangen, dass es eine Ursachensuche und –behebung ohne Schuldzuweisungen geben sollte, an der alle mitarbeiten, hatte man nach dem Presseartikel des Verbandsbürgermeister im Veröffentlichungsblatt der VG Linz den Eindruck, „Angriff ist die beste Verteidigung“. Hieraus resultierte in einer Gegenreaktion der Finanzverwaltung die Bekanntgabe eines Anrufes des Steuerschuldners auf der Kasse der Verbandsgemeinde vor Eintritt der Verjährung. Somit eröffneten sich für uns Betroffene neue Fragen. Dabei stellt man sich auch die Frage, warum war kein Vertreter aus Vettelschoß, kein Vertreter des Verbandsgemeinderates zum Gespräch mit Staatssekretär Barbaro eingeladen? Wieso wurde eine Gegendarstellung der Finanzverwaltung im Mitteilungsblatt verhindert? Ist es transparent, wenn der Verbandsbürgermeister alle Vorgänge in der Verbandsgemeindeverwaltung alleine prüft und bewertet?
Erst am 29. August wurde der Gemeinderat Vettelschoß von Verbandsbürgermeister Fischer weiter über die Angelegenheit informiert und Fragen beantwortet. Einige Einlassungen des Bürgermeisters in dieser Sitzung wurden später in Pressemitteilungen durch Angaben der Finanzverwaltung relativiert.
Die FWG-Fraktion hatte zur Prüfung des Jahresabschlusses 2009 einen Antrag eingebracht, der ihr mehr Klarheit in der Angelegenheit verschaffen sollte. Dieser Antrag wurde seitens der VGV Linz mit Blick auf die Thematik der Sitzung „Jahresrechnung 2009“ als nicht zulässig abgelehnt. Zumindest Belege aus dem Jahre 2009 über Dienst- und Arbeitsanweisungen (internes Kontrollsystem, Korruptionsprävention), ein Geschäftsverteilungsplan und eine Verwaltungsgliederung (s. Örtl. Rechnungsprüfung in RLP, 1. Auflage 2012) hätte den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschuss jedoch vorgelegt werden müssen. Dies hätte geholfen, die Abläufe in der Verwaltung nachzuvollziehen, lag doch das Prüfungsjahr schon hinter dem Zeitpunkt der Abschaffung der besagten Kontrolllisten. Aufgrund der Nichtbehandlung im Rechnungsprüfungsausschuss stellte die FWG termingerecht den gleichlautenden Antrag zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung im August 2012 mit dem einzigen TOP „Gewerbesteuerangelegenheiten“. Der Antrag wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Wenn das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises darlegt, dass die Aufarbeitung des Vorganges in erster Linie Aufgabe der örtlichen Prüfung sei, so muss es uns auch sagen, wie diese Prüfung vonstattengehen kann? Soll der Rechnungsprüfungsausschuss warten, bis endlich der Jahresabschluss 2012 beraten wird, wo in diesem Jahr erst der Abschluss 2009 zur Prüfung vorgelegt wurde, um weitere Auskünfte zu erhalten? Wie sollen Gemeinderatsmitglieder prüfen, wenn Sie erst so zeitverzögert von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt werden, an der internen Aufklärung des Verbandsbürgermeisters nicht teilhaben durften, bislang zu keiner Einsicht in die Akten eingeladen wurden, nicht an Gesprächen beteiligt werden…. und zum guten Schluss immer auf das „hohe Gut des Steuergeheimnisses“ verwiesen werden?
Diese Behinderung unserer Aufklärungsarbeit befördert erst einen Verdacht, ob hier etwas verschleiert werden soll.
…
Es bleibt vor allem die Klärung des Anrufes durch den Steuerschuldner bei der VG Linz (Kasse). Hierauf geht die Kommunalaufsicht in Ihrer obigen Stellungnahme nicht ein.
Dass es einen Anruf auf der Kasse gegeben hat, ist unstrittig.
Laut der Darstellung von Staatssekretär Dr. Barbaro am 13.09.12 im Haushalts- und Finanzausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages … wurde durch den Steuerschuldner selbst in einem Anruf auf der VG-Kasse auf die ausstehende, zu zahlende Gewerbesteuernachzahlung hingewiesen. Diese sollte mit einer Erstattung verrechnet werden. Der Steuerschuldner wartete auf die besagten Bescheide der VG Linz (zugunsten der OG Vettelschoß) und wollte mit seiner Bitte um Verrechnung den Zinslauf der Steuerschuld unterbrechen. Es wurde nach diesem Anruf der Erstattungsbetrag ausgezahlt. Eine solche Vorgehensweise des Steuerschuldners (nämlich durch die Verrechnung seine Zinslast zu senken) erscheint durchaus nachvollziehbar …
In der VG hätte aufgrund des Anrufes das Fehlen des Steuerbescheides durch eine Rückfrage beim Finanzamt geheilt werden können und die Zahlungsaufforderung vor der Verjährung den Steuerschuldner erreicht.
Geht ein Gewerbesteuerbescheid ein, wird diese Forderung zeitgleich mit der Zahlungsaufforderung an den Schuldner ins System eingebucht. (So die schematische Darstellung bis zum Gewerbesteuerbescheid, übergeben durch VG Linz am 29.08.12)
Die Kasse, die auch das Mahnwesen für die gesamte Verbandsgemeinde betreibt, hat jederzeit Einsicht in diese Buchungen und hätte beim Anruf des Steuerschuldners dessen Konto aufrufen können und feststellen müssen, dass eine entsprechende Anforderung über diesen Betrag fehlte.
Eine Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter hätte diesen dazu veranlassen müssen, beim Finanzamt nachzufragen. Das Fehlen wäre bemerkt worden und hätte rechtzeitig korrigiert werden können.
Wir stellen … folgende Fragen:
Kann die Kommunalaufsicht das Steuergeheimnis auf need-to-know-Basis öffnen und beim betroffenen Steuerschuldner hinsichtlich des obigen Anrufes den Sachverhalt näher ermitteln?
Hat die Kommunalaufsicht die Darlegungen der betroffenen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen und kann sie diese bewerten?
Was sagt die Verbandsgemeinde Linz zu diesem Telefonanruf des Steuerschuldners in der vorliegenden Stellungnahme?
Was sagt der Gemeindeversicherungsverband zu diesem Anruf? Ist er über diesen Anruf (und die strittige Widergabe dessen Inhalts) informiert?
Sollte der Anruf in der beschriebenen Art und Weise stattgefunden haben, so wäre dies unserem Erachten nach ein glasklarer Fall für eine Erstattung durch die Eigenschadenversicherung, denn die besagten Gewerbesteuern hätten rechtzeitig angefordert werden können.“