27. Gemeinderatssitzung am 11. April 2012

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Die Tagesordnung wurde um den Punkt

Antrag der SPD-Fraktion: „Tempo-30 für den Oberwillscheider Weg und Nebenstraßen“ ergänzt.

 

Dem Protokoll der letzten Sitzung wurden der Vollständigkeit halber alle Anträge auf Streichung im Haushaltsentwurf 2012 durch die SPD-Fraktion hinzugefügt.

 

Der Tagesordnungspunkt Erweiterung Kindergarten Vettelschoß musste vertagt werden, da hierzu die Kostenberechnung nicht vorlag.

 

Ortsbürgermeister Schneider legte die Abrechnung Bürgerhaus vor. Nach dieser Berechnung sind Kosten in Höhe von 5.982.830.22 Mio. Euro entstanden, wobei die Position Tiefbau sich nochmals um ca. 17.000,00 Euro erhöhe und sowohl die Architekten-  als auch die Leistungen der Haustechnik nicht schlussgerechnet, laut Aussage Bürgermeister hier aber keine weiteren Kosten zu erwarten seien. Die Kosten der Schimmelbeseitigung reduzierten sich noch, so der Bürgermeister.

Die Kosten der Ausstattung von bislang ca. 75.000,00 Euro seien, so teilte er auf Nachfrage der SPD mit, noch nicht die endgültigen Kosten. Im Haushalt 2012 waren seitens der CDU weitere 50.000,00 Euro bereit gestellt worden.

Auf Nachfragen der SPD-Fraktion wurde mitgeteilt, dass der Vorgang „Schimmelbefall“ noch nicht endgültig abgeschlossen sei. Zum einen konnte noch nicht geklärt werden, ob hier weitere bauliche Maßnahmen nötig werden, um einen erneuten Schimmelbefall zu verhindern, außerdem liege man mit Versicherung und Architekten im Streit betreffend die Übernahme der Kosten (bisherige, zukünftige?).

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion wurde von Herrn Schneider ferner erläutert, dass man die derzeitige Situation hinsichtlich der Akustik noch nicht abschließend beurteilen könne. Hierzu seien weitere Erfahrungswerte abzuwarten. Ggf. könnten zusätzliche Maßnahmen  nötig werden.

Beim Thema Akustik machte sich ein Vertreter der KG Grün-Gold, zugleich Ratsmitglied, dafür stark, Traditionsvereine wie die Junggesellen und die Karnevalsvereine dahingehend zu unterstützen, das Bürgerhaus mit ausreichenden technischen Anlagen auszustatten, so dass nicht länger eine Beschallungs- und Beleuchtungsfirma mit 4.000,00 Euro bezahlt werden müsse. Es könne nicht angehen, dass man beim Auszug aus der Sporthalle in ein neues Forum nur 500,00 Euro für Licht und Tontechnik einspare. Das gehe bei größeren Kulturveranstaltungen, nicht aber für Traditionsvereine.

Dem widersprach der Ortsbürgermeister, die Ortsgemeinde könne keine Technik für alle Veranstaltungsmöglichkeiten vorhalten, außerdem seien die Vereine in einem Arbeitskreis zur Ausstattung des Bürgerhauses einbezogen worden und die hohen Kosten für Licht und Technik dieser Vereine resultierten auch aus hohen Personalkosten, wenn Techniker vor Ort seien bei Veranstaltungen.

Herr Vogt wiederholte, dass sich die Vereine deutlich mehr Erleichterungen bei dem Umzug ins Forum erwartet haben.

Herr Haußer von der FWG sprach die schon mehrfach genannten ausstehenden Kosten an, die in Verbindung mit dem Bürgerhaus noch auf die Gemeinde zukommen. Hierzu zählen in erster Linie die Linksabbiegespur auf der L 252 und eine Kücheneinrichtung, die bislang noch komplett fehle,  und somit werde die 6-Mio-Marke überschritten.

 

 

Der Bebauungsplan Auf den Plätzen erfährt eine dritte Änderung. Der Eigentümer des Geländes möchte für einen Teil des überplanten Grundstückes  Wohnbebauung zulassen. Bislang ist in dem eingeschränkten Gewerbegebiet eine Wohnbebauung ausgeschlossen. Gleichzeitig soll mit dieser Änderung auch für den bereits mit einem Wohnhaus bebauten Teil des Gebietes (für das Bestandsschutz galt) eine Änderung des BPlans erwirkt werden. Um die Verträglichkeit der BPlan-Änderung  zu prüfen muss zunächst ein Schallschutzgutachten erstellt werden.

Die Kosten eines solchen Schallschutzgutachtens sowie die Kosten der BPlan-Änderung trägt der Eigentümer/Antragsteller.

Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Gemeinderat der vorgesehenen Änderung zu und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Auf Nachfrage der FWG wird erklärt, dass auch die Beitragsabteilung der VG Linz als Träger öffentlicher Belange in das Änderungsverfahren einbezogen wird und somit sichergestellt sei, dass sich hinsichtlich der Veranlagung des Straßenausbaus Willscheider Weg keine Änderungen ergeben.

 

Die Ortsgemeinde Vettelschoß wurde über das Verfahren der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald (Anpassung an  das Landesentwicklungsprogramm IV) durch die VG Linz informiert.

Herr Reifert erläuterte die Stellungnahme der VG Linz in Bezug auf die Wohnsiedlungsentwicklung, hier insbesondere die Vorgabe zu den Berechnungen der Schwellenwerte. Baulücken innerorts sollten bislang erst ab einer Größe von 2000 m² bei der Berechnung Berücksichtigung finden, was nunmehr geändert werde. Hiergegen werden Einwände vorgebracht, da kleine Bauplätze innerorts für eine Bebauung in den meisten Fällen nicht zur Verfügung stünden, weil Eigentümer diese Flächen nicht oder noch nicht bebauen möchten. Diese Kleinflächen sollen auch weiterhin nicht in die Bilanzierung einfließen.

Redaktionell hat die VG Linz auf bereits bestehende Bebauungspläne bzw. Flächen-nutzungspläne innerhalb der VG Linz, insbesondere auch der OG Vettelschoß, hingewiesen, die in die aktuelle Karte des Regionalen Raumordnungsplan übernommen werden müssen.

Seitens der SPD wurde darauf hingewiesen, dass der grundsätzliche Gedanke, mit dem Flächenverbrauch schonender umzugehen, ein richtiger Schritt sei und auch von den Gemeinden beherzigt werden solle, dass aber vorstehende Erläuterungen der VG Linz ihre Zustimmung finden und die Gemeinden/Verbandsgemeinden auch weiterhin über ihre bauliche Entwicklung entscheiden sollen.

Auf Rückfragen der SPD wurde bestätigt, dass laut vorliegender Karte bei der Gemeinde Vettelschoß in der Hauptsache noch Gewerbe dargestellt ist mit einem Hauch Erholungsraum aber kein touristisches Potential.

Der Regionale Raumordnungsplan beschäftigt sich auch mit der Windkraft, so die SPD-Fraktion. Das Land RLP hat als Zielsetzung die Versorgung des Landes mit 100% erneuerbarer Energie vorgegeben, hierzu soll auf einer Fläche von 2 % des Landes durch Windenergie Strom erzeugt werden. Dazu ist es erforderlich sowohl Vorranggebiete als auch Ausschlussgebiete für Windkraft auszuweisen. Die Voraussetzungen für die Errichtung von Windkraftanlagen haben sich mit dem Atomausstieg geändert, so soll Windenergie nunmehr auch innerhalb eines Waldes möglich sein.

Seinerzeit war seitens der VG Linz (zusammen mit Unkel) ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, damals noch eher mit der Zielsetzung, Windenergie zu verhindern. Die SPD fragt deshalb nach, ob hier seitens der VG Linz neue Aktivitäten unternommen würden. Herr Reifert teilte mit, dass Windkraft ein Thema der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Linz sei.  Die SPD-Fraktion bat um Informationen, sobald hier neue Erkenntnisse vorliegen.

Weiter fragte die SPD nach der Beteiligung der VG Linz an der Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes (neuer Grundsatz in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms). Nach ihrer Kenntnis wird ein solches zurzeit für den Kreis Neuwied aufgestellt, an dem sich Verbandsgemeinden beteiligen. Laut Ortsbürgermeister Schneider habe sich die VG Linz gegen eine Beteiligung ausgesprochen. Nachfragen nach dem Wieso konnte oder wollte kein Mitglied des VG-Rates beantworten.

 

 

Auf der Tagesordnung stand der Geh- und Radweg entlang der L 252, Vettelschoß bis Willscheid. Ortsbürgermeister Schneider legte dem Rat jedoch eine andere Sitzungsvorlage vor, in der es um die L 252 Kalenborn – Vettelschoß insgesamt ging.

 

Hierin wurde die derzeitige Situation zunächst erläutert.

Der schlechte Zustand der L 272 ist augenscheinlich. Dies hatte wiederholt zu Eingaben der Gemeinde beim Landesbetrieb Straßen geführt, ein Ausbau war immer wieder in Aussicht gestellt und später wieder verschoben worden.

Die Vorsprache des Anwohners Peter Homscheid beim Bürgerbeauftragten zeigte insoweit Wirkung, als das LBM nunmehr eine Deckensanierung der Straße vorschlägt. Die Versorgungsträger Wasser und Abwasser haben bereits ihren Bedarf auf Sanierung ihrer Leitungen angemeldet. Weitere Versorgungsträger müssen hierzu noch befragt werden. Auch muss abgeklärt werden, in welchem Zeitraum spätestens mit einer Sanierung/Erneuerung dieser Leitungen zu rechnen sein muss. Eine Sanierung macht keinen Sinn, wenn innerhalb der nächsten fünf bis acht Jahren Arbeiten an den Versorgungsleitungen durchzuführen sind. Eine Sanierung würde einen  Ausbau um ca. 10 Jahre verzögern.

Bei der L 252 geht es um folgende Abschnitte:

  • Erpeler Weg bis Alte Schulstraße (rund 760 m) (alle Versorgungsträger  beteiligt) (Ausbaukosten geschätzt ca. 1 Mio. Euro)
  • Alte Schulstraße bis Anschluss Einfahrt Erlenhof (mit der scharfen, engen Kurve)
  • Ausbauende Oberwillscheid bis Willscheid 460 m (Kanal zu erneuern, weitere Versorgungsträger noch zu prüfen)
  • Ende Ortslage Willscheid bis Ortslage Vettelschoß 600 m (keine Versorgungsträger)

(Ausbaukosten beide Abschnitte außerorts geschätzt ca. 1 Mio. Euro ohne Geh-  und Radweg)

  • Ortslage Willscheid 220 m (alle Versorgungsträger beteiligt) (Ausbaukosten geschätzt ca. 300.000 Euro)

Bei einer Sanierung auf freier Strecke würden für  das Land ca. 1/3 der Ausbaukosten  zu Buche schlagen. Eine Sanierung würde die Fahrbahnbreite um 20 bis 30 cm einschränken. Die Kosten einer Sanierung trägt das Land. Träger der Ausbaukosten der Straße ist ebenfalls das Land, die Anlieger werden an den Nebenanlagen und der Beleuchtung beteiligt.

 

Ortsbürgermeister Schneider brachte den Vorschlag einer Vorfinanzierung des Ausbaus der L 252 ins Gespräch. Bei Ausbaukosten in Höhe von 2,5 Mio. kämen bei 1,5% Kreditzinsen (die Gemeinde müsste ein Darlehen aufnehmen) auf die Gemeinde eine jährliche Zinszahlung von 37.500,00 Euro ohne Tilgung zu.

Wie in einem vorab stattgefundenen Gespräch der Gemeindeleitung mit den Fraktionsvorsitzenden festgestellt, gibt es bis zur endgültigen Entscheidung noch viele Fragen zu klären:

Wie sieht es zeitlich aus mit den Versorgungsträgern?

Würde die Kommunalaufsicht einer kreditfinanzierten Vorfinanzierung des Ausbaus zustimmen?

Kann ein günstiges Darlehen mit welchen Konditionen aufgenommen werden?

Wie steht das LBM zu einer möglichen Vorfinanzierung?

Wann würde gegebenenfalls seitens des Landes zurückgezahlt (sprich für wie viele Jahre kämen Zinsen auf den Vettelschoßer Haushalt zu)?

 

Herr Nonnen von der CDU skizzierte die vorgeschilderten offenen Fragen und teilte mit, dass vor Beantwortung dieser Fragen eine Entscheidung des Rates nicht möglich ist.

 

Seitens der SPD wurde dies unterstützt.

Frau Marquardt wies darauf hin, dass gegebenenfalls die einzelnen Abschnitte jeweils anders behandelt werden sollten. Während in der Ortslage Kalenborn dringendster Handlungsbedarf besteht, sollte die Umgestaltung der engen Kurve am Ortsende kostengünstiger umgeplant werden. Beim Stück Oberwillscheid – Willscheid besteht in erster Linie Bedarf für den Rad- und Fußweg (der in jedem Fall von der Ortsgemeinde allein bezahlt werden muss), die Straße sei noch einigermaßen befahrbar. Die SPD-Fraktion schlägt hierzu vor, Kontakt mit den Versorgungsträgern aufzunehmen, neue Leitungen in den Bereich des spätestens 2013 zu bauenden Fuß- und Radweg zu verlegen. Hierdurch könnten die Kosten für die Gemeinde reduziert werden. Für den Bereich Willscheid bis Vettelschoß könne man sich eine Fahrbahnsanierung (abfräsen, neue Asphaltdecke) vorstellen. (Hier soll bereits in 2012 der Geh- und Radweg auf Kosten der Gemeinde angelegt werden).

Bereits im Fraktionsgespräch hatte die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass der Geh- und Radweg entsprechend des bestehenden Bebauungsplans ausgeführt werden solle. Das LBM hatte plötzlich, obwohl am noch recht jungen Bebauungsplan beteiligt, gefordert, zwischen Geh-/Radweg und Straße einen Grünstreifen anzulegen. Dies würde eine Änderung des BPlans erfordern sowie erhebliche Grundstückserwerbe und somit die Anlegung des Weges verzögern und verteuern.

Nach Ansicht der SPD kann es nicht sein, dass das LBM sich nicht an den Kosten des Weges beteiligt und somit nicht zur Verbesserung der Situation von Fußgängern und Radfahrern beiträgt, auf der anderen Seite aber solche Forderungen stellt. Ein Grünstreifen sei zudem pflegeintensiv. Die SPD plädierte für den beschlossenen Ausbau analog des Radweges von Vettelschoß nach Notscheid.

 

Herr Rohringer von der FWG machte noch einmal den Unmut aller deutlich, dass hier eine Landesstraße seit über 30 Jahren auf ihren Ausbau wartet und mittlerweile einen Zustand erreicht hat, der seines Gleichen vergeblich sucht. Es könne nicht angehen, dass man sich hier über Vorfinanzierungsmodelle Gedanken machen müsse, wo das Land in der Pflicht sei.

 

Ortsbürgermeister Schneider teilte mit, dass er in der kommenden Woche einen Termin beim LBM vereinbart habe und bat um ein Verhandlungsmandat auf der Grundlage des Vorgeschilderten.

Dieses Mandat wurde ihm erteilt, die letzte Entscheidung behält sich jedoch der Rat vor.

 

Die SPD regte an, je nach Ergebnis der Verhandlungen zu einer Einwohnerversammlung einzuladen, um auch die Betroffenen an der Entscheidung mitwirken zu lassen.

 

Über den Geh- und Radweg wurde im Rat zunächst nicht weiter gesprochen.

 

Ortsbürgermeister Schneider gab dem Rat eine Eilentscheidung bekannt. Hierbei geht es um die Einreichung einer Klage gegen den Ablehnungsbescheid zur Förderung Einrichtung der Ganztagsschule. Es geht um eine Fördersumme in Höhe von 600.000 Euro.

Die Förderzusage wurde der Ortsgemeinde Vettelschoß seinerzeit verweigert, da die Steuersätze der Gemeinde zu niedrig waren, die Gemeinde ihre Einnahmen nicht ausreichend ausschöpfte und daher laut bestehendem Gesetz nicht gefördert werden darf. Seinerzeit waren der Gemeinde zwei Wege aufgezeigt worden, um die Förderung zu erhalten: Übertragung der Trägerschaft auf die Verbandsgemeinde Linz, die einen neuen Antrag stellt, oder Erhöhung der Steuern. Beides wurde nicht gemacht.

Gegen den ablehnenden Bescheid wurde Widerspruch eingelegt. Später (Juni 2011) wurden die Steuern rückwirkend zum 1.1.11 erhöht, da hatten sich jedoch die Richtlinien für die Voraussetzung der Förderfähigkeit wieder verändert und die Steuern wurden nicht in ausreichender Höhe erhöht, weshalb der Widerspruch abgewiesen wurde.

Die Klage musste bis 16. März bei Gericht eingegangen sein, weshalb eine Eilentscheidung nötig wurde. An Gerichts- und Anwaltskosten werden ca. 12.000,00 Euro erwartet.

Die SPD machte darauf aufmerksam, dass man bei der Begründung der Klage darauf abzielen müsse, dass es nicht angehen könne, dass Verbandsgemeinden, die sich nicht aus Steuern sondern aus Umlagen ihrer Gemeinden finanzieren besser gestellt werden als Gemeinden. Nur mit diesem Argument sieht man einen Hauch einer Chance.

 

Der Gemeinderat entschied über die Annahme von zwei Spenden an den Kindergarten Vettelschoß bzw. Kalenborn.

 

Über den Antrag der SPD-Fraktion zum Oberwillscheider Weg (Tempo 30) wurde erst in der nichtöffentlichen Sitzung entschieden.

Die SPD-Fraktion hatte diesen Antrag gestellt, da der Verkehr von Kalenborn nach Vettelschoß in der großen Mehrheit über den Oberwillscheider Weg läuft (alle Nawis weisen diesen Weg aus, außerdem tut der schlechte Straßenzustand L 252 sein Übriges dazu). Am Oberwillscheider Weg liegt der Kindergarten, weshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt ist. Der Einfachheit halber und da eh alle Straßen rechts vor links haben, soll der gesamte Bereich Einfahrt Waldstraße, Einfahrt Oberwillscheider Weg bis Ausfahrt Oberwillscheider Weg Tempo 30 erhalten und vor dem Kindergarten Kalenborn zudem gut sichtbare Piktogramme auf der Straße aufgebracht werden. Auch der Bereich Bernhardstraße, Zur Schönen Einsicht sollen in diesen Tempo-30-Bereich einbezogen werden. Bislang ist hier eine Spielstraße, an die sich aber niemand halte (keiner fährt Tempo 7 und geparkt wird trotz Verbot auf der Straße).