Die als Anlage zum Protokoll der letzten Ratssitzung versprochene, aber nicht beigefügte korrigierte Ausschilderung im Ortsteil Kretzhaus werde in Kürze übermittelt, so der Ortsbürgermeister.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Klaushof (s.a. vorherige Ratssitzungen) brachte bei seiner Offenlage Anregungen des Landesbetriebs Mobilität. Es ging hierbei um die neue Einfahrt an der L 252 und den Lärmschutz betreffend das näher an den Straßenkörper heran rückende Wohngebäude. Die Anregungen des LBM wurden in der 2. Änderung des BPlans berücksichtigt, den Abwägungen, dem Durchführungsvertrag und dem Satzungsbeschluss einstimmig zugestimmt.
Mehr Diskussionsbedarf gab es zum Planentwurf mit Text und Begründung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Im alten Hohn“ (ehemaliges Streif-Gelände).
Vor allem wurden die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens, die in den BPlan einfließen, diskutiert. Hiernach sind im gesamten Gewerbegebiet tagsüber (6.00 bis 22.00 Uhr) Lärmbelästigungen bis 60/61 und nachts bis 45 dB(a)/m² zulässig. Einzelnen Bereichen des Gewerbegebietes können Zusatzkontingente zugeordnet werden.
Diese Werte lassen u.a. keine Aktivitäten wie Fahrzeuglärm in der Nacht zu. Höhere Werte könnten in den einzelnen Betrieben, die sich ansiedeln sollen, durch Maßnahmen an den Gebäuden oder Abschirmungen etc. geschaffen werden.
Seitens der FWG kam der Einwand, dass beim früheren Betrieb der Fa. Streif dort Bedingungen wie in einem Industriegebiet galten und hier nun ein Schritt zurück gegangen werde. Gewerbegebiete gäbe es viele, Industriegebiete seien selten.
Der zuständige Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Linz klärte auf, dass auch schon heute nur die jetzt dem BPlan zugrunde gelegten Lärmschutzwerte vor Gericht Bestand gehalten hätten und es somit auch ohne BPlan erforderlich sei, gegenüber der ortsnahen Wohnbebauung diese Werte einzuhalten.
Der einfache BPlan lege die immissionsschutzrechtlichen Belange, Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und der Grundflächenzahl fest, die in den jeweiligen Bereichen des Gewerbegebietes variieren können sowie die Erschließung. Zulässig sind alle Gewerbebetriebe, Lagerhäuser, öffentlichen Betriebe, Geschäfts-, Büro-, Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke sowie den Gewerbebetrieben untergeordnete Betriebswohnungen. Nicht zulässig sind Tankstellen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten.
Jedes einzelne Bauvorhaben im Plangebiet werde entsprechend den § 34BauGB an der Umgebungsbebauung gemessen und für jedes Vorhaben sei ein eigenständiges Lärmschutzgutachten und bei Erdarbeiten eine Baugrunduntersuchung durchzuführen.
Das Oberflächenwasser soll möglichst vor Ort versickern, verbraucht oder einem Regenrückhaltesystem zugeführt werden.
Ein solches Regenrückhaltebecken plant das Abwasserwerk Linz im Bereich des Gewerbegebietes. Dies war im vorliegenden Entwurf bereits eingearbeiet. Die SPD regte an, das Regenrückhaltebecken aus dem Planentwurf herauszunehmen, da es nicht sein könne, dass man ein Gewerbegebiet entwickele, bei dem nach aller Voraussicht ein landespflegerischer Ausgleich für den Eingriff für ca. 2.000 m² geschaffen und bezahlt werden müsse, um dann den „teuren“ Platz für ein Regenrückhaltebecken zur Verfügung zu stellen. Das Abwasserwerk könne seine Wünsche ins Verfahren einbringen, ggf. könnte – sollte es wirklich keinen anderen Standort für ein Regenrückhaltebecken geben – das Gewerbegebiet um diesen Bereich verkleinert werden.
Unter Berücksichtigung der Anregung der SPD hinsichtlich der Herausnahme des Regenrückhaltebeckens stimmte der Rat mehrheitlich der Annahme des Planentwurfs zu und leitete das Verfahren ein.
Es kommt nun zur Offenlage und zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange.
Die SPD bat darum, ein solch komplexes Thema zukünftig vorher im Bauausschuss ausführlich zu besprechen und zu diskutieren, bevor es zur Abstimmung in den Rat kommt.
Da die Ortsgemeinde verschuldet ist, legt die Kommunalaufsicht einen besonderen Maßstab an alle geplanten freiwilligen Ausgaben und Investitionen.
So wird die Ortsgemeinde nunmehr v e r p f l i c h t e t , aus dem Haushalt 2011 nachstehende Ansätze zu streichen:
Wärmedämmung/Heizung Michaelstraße 22 124.000,00 Euro
Unterhaltung Erlenweg 3 180.000,00 Euro
Außenanstrich, Betonsanierung Sporthalle 50.000,00 Euro
Einrichtung Gemeindebüro 2.500,00 Euro
Einrichtung Grundschule 15.000,00 Euro
Baukosten Dorfmuseum 5.000,00 Euro
Spielgeräte 5.000,00 Euro
Grünanlagen 5.000,00 Euro
Dorferneuerung 5.000,00 Euro
Geh-/Radweg Bahnhofstraße 50.000,00 Euro
Erschließung Campingplatz Blauer See 25.000,00 Euro
Photovoltaikanlage Erlenweg 3 150.000,00 Euro
Insgesamt 616.000,00 Euro, weshalb sich das ursprüngliche Defizit der Gemeinde von ca. 6,3 auf ca. 5,7 Mio. Euro reduziert.
Die SPD bat um Aufklärung, wie die bereits getätigten Bauarbeiten im Gebäude Erlenweg 3 im Haushaltsjahr 2011 nach der Streichung der Ansätze nunmehr abgerechnet werden. Sie erwartet eine Kostenaufstellung sowie die Nennung der Haushaltsstellen, worunter diese Arbeiten abgerechnet werden/wurden.
Die Kommunalaufsicht verwies auf die deutliche Unterschreitung der Nivellierungssätze, die im Landesfinanzierungsgesetz festgeschrieben sind und sieht eine Modifizierung als geboten. Seitens der Verwaltung wird die Anhebung des Hebesätze zumindest auf das Niveau der Investitionsstockrichtinien (Grundsteuer A 255 %, Grundsteuer B um 20 % auf 290 % und Gewerbesteuer um 10 % auf 330 %).
Ein Beschluss zu den Hebesätzen wurde (noch) nicht gefasst.
Die Miet- und Benutzungsordnung des Forums am See (Bürgerhaus) wurde (da bislang in mehreren Sitzungen in Teilen verabschiedet) zusammengefasst und in seiner Gänze noch einmal mehrheitlich verabschiedet. Die einzelnen Punkte und Kosten waren bereits in Berichten früherer Sitzungen enthalten und werden deshalb hier nicht wiederholt.
Die Straße zum Bürgerhaus von der L 252 aus soll nach mehrheitlicher Meinung des Rates zukünftig „Zum Forum“ heißen.
Unter Mitteilungen und Anfragen
machte Friederike Schlatzke aufmerksam auf
- den schlechten Zustand der Friedhofshalle (streichen, Sauberkeit der Fenster und Lampen. Hierbei wurde seitens der Verwaltung auch auf die defekte, notdürftig reparierte Eingangstüre verwiesen.
- einen muffigen Geruch im alten Kindergarten in Vettelschoß
- die ausufernde Bepflanzung der Rasengräber, obwohl hier nur einfache kleine Platten zulässig sind
- das „Nichtmähen“ unter den Ruhebänken (das Gras wachse zwischen den Balken durch).
Hans-Gerd Kröll wies zum wiederholten Mal darauf hin, dass der Kamin am Dorfmuseum repariert werden müsse.
Heinz Vogt teilte mit, dass seitens eines Anliegers Interesse am Erwerb der Böschung vom alten Hohn zum Streifgelände im hinteren Teil bestehe. Er bat um Kontaktaufnahme.
Ortsbürgermeister Schneider teilte mit, dass die Restfeuchte im Estrich im Bürgerhaus immer noch zu hoch sei, um fliesen zu können. Die Fertigstellung verzögere sich entsprechend. Genaue Angaben könnten erst nach Vorlage des detaillierten Ergebnisses gemacht werden.
Die SPD-Fraktion teilte mit, dass ihr stv. Mitglied im Schulträgerausschuss, Frau Andrea Meier-Tatoli, nach Rottbitze verzogen ist und demnach ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen ist.
Auf Nachfrage der SPD wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt,
dass die Vermietung der Wohnung/Ferienwohnung am Dorfmuseum auf die TO der nächsten Kulturausschusssitzung komme.
Neben der Weitergabe eines Defibrillators an die Feuerwehr wurden beiden andern Defibrillatoren noch nicht verteilt sind. Außer dem geplanten Standort Sporthalle sei das Bürgerhaus anvisiert als weiterer Standort, wobei die SPD eher den Standort Erlenweg 3 favorisieren würde.
Die SPD erinnerte an die in diesem Jahr turnusmäßig stattfindende Schifffahrt der Senioren und fragt nach den Vorbereitungen, der Vorgang wurde an den Kulturausschuss verwiesen.
Bürgermeister Schneider teilte mit, dass die Verträge hinsichtlich des Geländes Campingplatz und Badesee Blauer See unterzeichnet seien.