In der 51. Gemeinderatssitzung wurde die Änderung des Bebauungsplanes Im Vogelsang beschlossen. Hintergrund ist, dass der gültige Bebauungsplan aus vergangenen Jahren noch extrem viele Vorschriften und Einschränkungen beinhaltet. Da das Baugebiet fast komplett bebaut ist, wurde angedacht, den Bebauungsplan auf den heutigen Standard anzupassen. So wird aus einem qualifizierten Bebauungsplan ein einfacher, der nur noch die notwendigsten Festsetzungen beinhalten soll: Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, max. Firsthöhe über EG Fußboden. Eine komplette Aufhebung des Bebauungsplans wurde seitens des Rates abgelehnt, um Nachteile für die bebauten Grundstücke zu vermeiden. Die textlichen Festsetzungen wurden beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Die Ausbaubeiträge für den Oberwillscheider Weg, 1. Bauabschnitt, wurden auf 50 von Hundert festgelegt (50 % trägt die Ortsgemeinde) und die Verwaltung damit beauftragt, die endgültigen Ausbaubeiträge zu erheben.