Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Gemeinderat seinem verstorbenen Ratsmitglied Klaus Kagel. Klaus Kagel war über viele Jahre engagiert, sachkundig und tolerant in Rat und Ausschüssen noch bis zum Juli diesen Jahres tätig. Er war in der Bevölkerung und bei allen Ratsmitgliedern sehr geschätzt. Er erlag einem langjährigen Krebsleiden.
Der Bebauungsplan Kalenborn soll geändert werden: Es soll der Punkt 11.1 des Bebauungsplanes „Dachform/Dachneigung“ gestrichen werden, so dass nicht nur Dächer mit einer Neigung von 30 bis 48 Grad zulässig sind. Das Verfahren hierzu wurde eingeleitet.
Nachdem der Rat beschlossen hatte, für die Grundschule den Ganztagsbetrieb zu beantragen, stellte sich die Frage nach zusätzlichen Räumen und somit die Frage, ob der Sportplatz nach hinten verschoben werden kann. Der Rote-Erde-Platz soll in diesem Zuge gegen einen Kunstrasenplatz (entsprechend dem Platz in St. Katharinen) ausgetauscht werden. Hierzu soll ein Förderantrag eingereicht werden. Es wurden dem Rat zwei Planungen vorgestellt, beide sehen einen Kunstrasenplatz in den Maßen des jetzigen Platzes, vier 100 m-Laufbahnen, eine Weitsprunganlage, eine Kugelstoßanlage, ein Volleyballspielfeld, eine Streetballanlage, zwei weitere Flutlichtmasten sowie ein Kleinspielfeld vor. Die teurere Variante sieht zudem zwei weitere 100-m-Laufbahnen, eine Tribüne und ein Mehr an Bepflanzungen vor. Der Randstreifen um den Sportplatz soll bei beiden Varianten gepflastert werden. Beide Varianten kommen jedoch über den vom Rat für die Förderung anvisierten Baukostenbetrag von 750.000,00 Euro. Deshalb wurden vor Einreichen der Planung das Kleinspielfeld sowie die umfangreichen Pflasterarbeiten gestrichen. Diese Maßnahmen könnten evtl. später in einem zweiten Bauabschnitt verwirklicht werden. Seitens der SPD-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde aufgrund ihrer niedrigen Steuersätze kaum Chancen auf Förderung haben. Man sollte jedoch nicht versäumen, auf den enormen Zulauf des Sportvereins vor allem im Bereich Gesunderhaltung/Fitness hinzuweisen. Gerade Jugendfußballmannschaften (Jungen wie Mädchen) tragen dazu bei, dem zunehmenden Bewegungsmangel und der daraus resultierender Fettleibigkeit schon der Kinder entgegenzuwirken. Im Hinblick auf die baldigen Veränderungen Grundschule soll der vorzeitige Baubeginn gleich mit beantragt werden. Der Rat beschloss die Vorgehensweise einstimmig.
Für den Umlegungsausschuss der Gemeinde, dem als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender Vertreter des Katasteramtes Neuwied angehören, standen Neuwahlen an. Hausintern wurden bedingt durch Umsetzungen und Altersruhestand Neubesetzungen notwendig. Dem folgte der Gemeinderat einstimmig. Somit ist neuer Vorsitzender Herr Vermessungsdirektor Dietmar Tepper und Stellv. Vorsitzender Herr Obervermessungsrat Wolfgang Maximini.
Die bestehende Miet- und Benutzungsordnung für die gemeindlichen Häuser (Willscheider Berg, Gemeindehaus Kalenborn, Sporthalle) wurde für die noch in diesem Jahr fertig gestellt Grillhütte erweitert.
An Mietzins wurde festgelegt: 50,00 Euro für Einheimische, 100,00 Euro für Ortsfremde sowie 200,00 Euro Kaution.
An Kindergärten und Schulen aus der Verbandsgemeinde Linz sowie an die weiterführenden Schulen in Neustadt wird die Grillhütte für schulische bzw. kindergartenspezifische Veranstaltungen (Wandertag z.B.) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Der See am Willscheider Berg trägt bislang keinen Namen und für Ortsfremde bzw. für die Erstellung von Wanderkarten ist die Darstellung schwierig. Der Gemeinderat kam einstimmig zu dem Votum den ehemaligen Steinbruchsee Willscheider Bergsee zu nennen.
Der Rat genehmigte die Eilentscheidung bezüglich des Ausbaus eines Teilstückes der Weidenstraße, der im Zuge der Kanalarbeiten an der Dr.-Schneider-Straße notwendig wurde. Hierzu hatte im Vorfeld eine Anliegerversammlung stattgefunden, bei der auch auf die Anre-gungen der Anlieger eingegangen werden konnte.
Ebenso stimmte der Gemeinderat der Eilentscheidung zur Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Hausmeisterdienst zu. Das bisherige Fahrzeug war bei einem Unfall derart beschädigt worden, dass ein Totalschaden entstand.