Der Ortsbürgermeister stellte fest, dass eine Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Plangebiet Friedenstraße (innere Erschließung zwischen Friedenstraße und Hauptstraße) nicht nötig ist, da bereits gerichtlich festgelegt wurde, dass es sich um eine überbaubare Fläche handelt. Zur Erschließung der Maßnahme sind jedoch Grundstücksverkäufe notwendig, die zwischen den Grundstückseigentümern zu klären sind.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes Bahnhofstraße Kalenborn I. Dieser Bebauungsplan sieht eine Wohnbebauung (zweizeilig) auf dem von der Bahn erworbenen Gelände ab altem Bahnhof bis zur Kalenborner Straße vor. Zwei kleine Stichstraßen, die auf Anregung der SPD mit minimalem Aufwand geplant werden sollen, sind zur zweizeiligen Erschließung nötig. Das Ingenieurbüro Karst wurde mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Vorab soll ein Bodengutachten Aufschluss über etwaige Altlasten geben. Ein Entwidmungsverfahren der alten Bahnstrecke wurde durch die Deutsche Bahn eingeleitet. Deutlich wurde in der Sitzung hervorgehoben, dass der Backshopbesitzer das Gelände Ecke Kalenborner Straße/Bahnhofstraße weiterhin von der Gemeinde pachten und als Backshop nutzen kann.
Der Gemeinderat hatte die Straßenplanung für das Baugebiet Im Pesch beauftragt. Hier ging es darum, dass die Straßenplanung Bestandteil des Bebauungsplanes wird, damit nötig werdende Böschungen berücksichtigt werden können. Die Planstraße geht von der Straße Im Pösch ins Bebauungsgebiet Im Pesch und gabelt sich in zwei Stichstraßen. Eine Stichstraße erschließt die Grundstücke an der L 252 von unten, die andere Stichstraße eröffnet für spätere Generationen die Möglichkeit, das Baugebiet Richtung Klaushof zu erweitern. Die Straße soll in einer Asphaltdecke (3,85 breit) mit einem 1,50 m breiten Pflasterstreifen ausgebaut werden. In den Pflasterstreifen sollen die Versorgungsleitungen, damit bei Aufbrüchen die Asphaltdecke nicht geöffnet werden muss. Die Straßenplanung wurde einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat behandelte den Bebauungsplan Im Pesch und legte einstimmig die Trauf- und Firsthöhen fest. Die Zahl der Vollgeschosse wurde nicht vorgeschrieben, weitere Bestimmungen sorgen jedoch dafür, dass es von der Talseite keine überdimensionierten Bauten zu sehen geben wird. Genaueres kann im Plan bei der Verbandsgemeinde Linz eingesehen werden, denn der Rat beschloss einstimmig die Annahme des Planentwurfes und dessen Offenlage.
Zum Bebauungsplan Farmersheck stimmte der Gemeinderat einstimmig den Abwägungen zu den eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange zu. U. a. ging es um einige redaktionelle Änderungen, die Berücksichtigung fanden, des weiteren um die Sicherstellung ausreichenden Löschwassers. Bei der Festlegung der Art der Nutzung blieb der Rat bei seiner ursprünglichen Festlegung und verwies auf die Absicht der Gemeinde, hier ein High-Tech-Gewerbe mit qualifizierten Arbeitsplätzen entstehen zu lassen unter Einhaltung des vorgelegten Lärmschutzgutachtens und folgte somit nicht der Anregung der SGD-Nord. Die Satzung zum Gewerbegebiet Famersheck wurde einstimmig beschlossen und das Gebiet erlangt mit deren Veröffentlichung innerhalb kürzester Zeit Rechtskraft. Die Gemeinde Vettelschoss ist Eigentümer der gesamten Fläche und sollte – so die SPD in der Sitzung – jetzt möglichst professionell an die Vermarktung des Geländes herangehen (Internet, Presse …).
Die Bebauungspläne In der Mark sowie Oberwillscheid mussten aufgrund der Rechtskraft des Bebauungsplanes Kalenborn in Teilbereichen aufgehoben werden. Hier überschnitten sich einige Parzellen (in der Mehrheit Wegeparzellen). Die entsprechenden Satzungen wurden einstimmig beschlossen.
Zum Willscheider Weges wurde einstimmig beschlossen, den Ausbau des Willscheider Weges vom Dorfplatz bis zur Straße Am Blauen See kurzfristig auszuschreiben. Der weitere Abschnitt von der Straße zum Blauen See bis zur Bergstraße bedarf noch einer konkreteren Überplanung, so dass dieser Abschnitt erst nach der Kirmes, wohl im Frühjahr des Jahres 2006, in Angriff genommen werden kann. Bereits vor Jahren war der Beschluss zum Ausbau des Willscheider Weges vom Rat gefasst worden. Der Ausbau ist aufgrund des schlechten Straßenzustandes notwendig, ein Bodengutachten machte klar, dass der schadhafte Untergrund der Straße eine Sanierung mit Dünnschichtbelag (wie im Abschnitt Bergstraße bis Hauptstraße geschehen) nicht möglich ist. Die Planung des Willscheider Weges sieht – um dies noch einmal in Erinnerung zu rufen – eine Verringerung der Straßenbreite vor und einen breiteren Gehweg auf Seiten des Sportplatzes. Der Bereich vor den öffentlichen Einrichtungen soll einen Platzcharakter mit integrierten Parkflächen, Grünzonen und Stellflächen für die Kirmes erhalten, wobei die Anlieger „nur“ für die reinen Straßen- und Gehwegkosten (die gestalterischen Elemente wie Parkplätze etc. gehen zu Lasten der Gemeinde) herangezogen werden. Wir erinnern, der Gemeinderat hat seinerzeit beschlossen, 35 % der Ausbaukosten zu tragen. Außerdem wurde ein Antrag auf Zuschüsse des Landes gestellt, der bislang jedoch noch nicht beschieden wurde. Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr zögert, die Mittel zu gewähren, u.a. weil es sich um eine Tempo-30 km/h-Zone handelt. Hier ist der Ortsbürgermeister nach wie vor in stetigen Verhandlungen und es kann möglich werden, die Tempo-30-Zone für bestimmte Bereiche der Straße aufzuheben, um letztlich diese Fördermittel zu erhalten. Sollten diese Mittel fließen, wird der Anteil der Gemeinde an den Ausbaukosten – so der Rat – voraussichtlich auf 50 % der Kosten erhöht werden. Die SPD-Fraktion ist der Ansicht und wird dies zu gegebener Zeit als Antrag in den Rat einbringen, den seinerzeitigen Beschluss, 35 % der Kosten zu übernehmen, abzuändern und in jedem Fall den Gemeindeanteil auf 50 % anzuheben (unabhängig von der Zuschussfrage), weil wir der Meinung sind, dass der Willscheider Weg mit der Vielzahl an öffentlichen Einrichtungen (Kindertagesstätte, Hort, Grundschule, Sportplatz, Zufahrt zum blauen See, Sporthalle, Gymnastikhalle) einen solch außergewöhnlich hohen Gemeindeanteil rechtfertigt.
In der Sitzung wurde von der SPD noch einmal deutlich hervorgehoben, dass wir zwar einem abschnittsweisen, zeitlich versetzten Ausbau des Willscheider Weges zustimmen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Ausbaumaßnahme handelt und alle Anlieger in beiden Teilbereichen die gleichen qm-Preise Anliegerbeiträge zahlen müssen.
Außerdem beantragte die SPD, im Ausschreibungsverfahren den Baubeginn und die Ausführungsfristen des Straßenausbaus genau zu definieren mit entsprechenden Vertragsstrafen, damit es nicht – wie im Oberwillscheider Weg – zu solch großen Bauverzögerungen kommt.
Die SPD-Fraktion regte an, den Ausbauplan für das untere Teilstück in einem einzurichtenden Veröffentlichungskasten am Gemeindebüro auszustellen, damit sich die Anlieger noch einmal die Planung, die seinerzeit in einer Anliegerversammlung vorgestellt wurde, in Erinnerung rufen können.
Ortsbürgermeister Schneider sagte eine erneute Information der Anlieger zu, ob allerdings ein Veröffentlichungskasten angebracht wird, steht noch nicht fest.