Der Gemeinderat beriet in seiner sechsten Sitzung den Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Vettelschoß, der mit einem Defizit von 9.746,00 Euro abschließt. Die hohen Verluste rühren zum einen darin, dass erhebliche Neupflanzungen im Jahre 2003 durch den überdurchschnittlich warmen Sommer nur zur Hälfte angegangen sind und daher nachgepflanzt werden muss. Außerdem hat der Forst mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Willscheider Berg IV begonnen, wo z.B. entlang des Waldweges Richtung Bergstraße nun ein 5 m breiter Krautgürtel und anschließend ein 10 m breiter Waldrand (Bäume und Sträucher) entstehen wird. Hierzu kommen noch Kosten für Walderhaltung durch manuelle Pflanzungen, Jungbestandspflege, Zaunreparaturen, Wegeunterhaltung etc. Eingeschlagen werden in diesem Jahr ca. 10 fm Buche, 230 fm Fichte, 30 fm Douglasie und 30 fm europäische Lärche. Herr Tullius vom Forstamt erklärte auf Anfrage, dass der Gemeindewald, da es sich um relativ junge Pflanzen handelt, nicht so stark geschädigt ist wie andernorts. Mit der Entwicklung der Anpflanzungen am Willscheider Berg und im Bucherfelderweg zeigte er sich zufrieden. Der Forstwirtschaftsplan wurde einstimmig beschlossen.
Zum Bebauungsplan Auf dem Lewrot wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, dass auch rote Dacheindeckung zulässig sein soll. Grund für diese Entscheidung war ein bereits erbautes Haus mit roter Dacheindeckung in diesem Gebiet. Der Bebauungsplan sieht zum Ortseingang eine dunkle Dacheindeckung vor. Hätte der Gemeinderat auf seinem Bebauungsplan bestanden, hätte das Dach neu eingedeckt werden müssen. Da in der gesamten Gemeinde immer mal wieder auch rote Dacheindeckungen vorkommen, hat sich der Rat schließlich schweren Herzens entschlossen, dem Bauherrn entgegenzukommen. In diesem Gebiet sind künftig also für alle auch rote Dachziegel erlaubt.
Der Gemeinderat legte einstimmig die Aufgaben der Ausschüsse des Gemeinderates fest, wobei er die sich in der vergangenen Legislaturperiode bewährte Aufgabenverteilung beibehielt.
Hauptausschuss
Vorbereitung aller Beschlüsse des Gemeinderates, soweit die Angelegenheit nicht anderen Ausschüssen übertragen sind, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
1. Satzungen
2. Geschäftsordnung
3. Haushaltssatzungen und Haushaltspläne mit Anlagen sowie Nachtragshaushaltssatzungen und Nachtragshaushaltspläne mit Anlagen
4. Investitionsprogramm
5. Forstwirtschaftspläne
6. Miet- und Benutzungsordnung für öffentliche Gebäude
7. Rechtsstreitverfahren (Verwaltungsstreitverfahren, Zivilprozesse)
8. Konzessionsverträge
9. Erschließungs- und Ablöseverträge
10. Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand des Ausbaues von Gemeindestraßen
11. Festsetzung von Vorausleistungen auf die Erhebung von Ausbau- und Erschließungskosten
12. Bildung von Erschließungseinheiten
13. Widmung und Einziehung von Straßen
14. Straßenbenennungen
15. Kirchenangelegenheiten
16. Aufgaben aufgrund er sechs bedeutenden Umweltschutzgesetze (Landeswald-, Flurbereinigungs-, Landeswasser-, Landesplanungs-, Immissionsschutz- und Landespflegegesetz)
Bau- und Liegenschaftsausschuss
Vorbereitende Beschlussfassung
1. Bebauungspläne
2. Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen
3. Satzungen nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches
4. Satzungen nach der Landesbauordnung
5. Stellungnahme zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Verbandsgemeinde
6. Veränderungssperren
7. Baulandumlegungen
8. Hochbaumaßnahmen der Ortsgemeinde (Neu- Erweiterungs- Umbau und Ausbauten)
9. Tiefbaumaßnahmen (Bau von Straßen, Wegen und Plätzen)
10. Erweiterung, Erneuerung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
11. Straßenbeleuchtungs-Wartungsverträge
12. Erwerb von Grundstücken
13. Veräußerung von gemeindlichen Grundstücken
14. Tausch von Grundstücken
15. Verpachtung von gemeindlichen Grundstücken
16. Vermietung von Wohnungen und Räumen in gemeindlichen Gebäuden
17. Friedhofsangelegenheiten
18. Gestaltung der öffentlichen Gartenanlagen
19. Planung, Bau und Unterhaltung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
20. Unterhaltung der Gemeindehäuser
Endgültige Beschlussfassung
1. Entscheidung über die Herstellung des Einvernehmens zu Bauvorhaben gemäß § 36 des Baugesetzbuches
2. Vergabe von Aufträgen mit einem Auftragsvolumen von bis zu 25.000 Euro je Projekt, unter der Voraussetzung, dass die Vergabe an die nach der Ausschreibung mindestfordernde Firma erfolgt, Schwierigkeiten bei der Durchführung der Maßnahme nicht zu erwarten sind und sich die Auftragssumme im Rahmen der Ansätze des Haushaltsplans bewegt sowie der Gemeinderat sich nicht bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes die Vergabe einzelner Maßnahmen vorbehalten hat.
Kultur-, Sozial- und Verkehrsausschuss
1. Förderung des Theater- und Musikwesens
2. Förderung der Heimatpflege
3. Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen
4. Weiterbildung
5. Herausgabe und Gestaltung von Gemeindechroniken
6. Bewilligung von Zuschüssen an Vereine
7. Gestaltung der Kirmes
8. Erstellung des Veranstaltungskalenders
9. Entwurf des Haushaltsplanes soweit er soziale Einrichtungen betrifft
10. Sportplatz- und -hallenbelegung
11. Allgemeine Maßnahmen und Veranstaltungen der Jugendhilfe
12. Maßnahmen und Einrichtungen, die der Erholung und der Freizeitgestaltungen dienen sowie Ferienspaßaktionen
13. Reinigung der Sporthalle und der Gymnastikhalle
14. Öffentlicher Personennahverkehr
15. Generalverkehrsplan
16. Planung von Radwegen
17. Straßenverkehrsregelungsmaßnahmen
Rechnungsprüfungsausschuss
Prüfung der Jahresrechnungen gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, ob
a) der jeweilige Haushaltsplan eingehalten ist
b) die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind und die Jahresrechnungen ordnungsgemäß aufgestellt sind
c) bei den Einnahmen und Ausgaben nach dem Gesetz und sonstigen Vorschriften verfahren worden ist
d) die Verwaltung sparsam und wirtschaftlich geführt worden ist.
Schulträgerausschuss
Vorbereitende Beschlussfassung
1. Entwurf des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde, soweit er die Grundschule betrifft.
2. Reinigung des Schulgebäudes
Endgültige Beschlussfassung
1. Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln einschließlich der Ausstattung der Bücherei im Rahmen der Haushaltsplanansätze
2. Veranstaltungen zur Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Haushaltsplanansätze
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beschloss zur zukünftigen Nutzung des früheren Feuerwehrgeländes Im alten Hohn, das Gebäude nach Auszug des DRK im Spätsommer diesen Jahres abreißen zu lassen einschließlich aller Nebengebäude und hier eine Wohnbebauung mit zwei Doppelhäusern anzustreben. Seitlich soll ein ausreichend breiter Weg verbleiben, damit die Gemeinde auf das hintere Grundstück, das begrünt werden soll, fahren kann. Im Zuge der Abrissarbeiten sollen auch die beiden Garagen am Anwesen Michaelstraße (ehemals Fahrrad Hoppen) abgerissen werden. Der provisorische Parkplatz soll zunächst provisorisch bleiben. Über die weitere Gestaltung des oberen Geländes soll später entschieden werden.
Die FWG kritisierte an dieser Stelle den Neubau der Feuerwehr, des Bauhofes und des DRK-Gebäudes als „Geldverschwendung“. Die SPD glaubt jedoch nach wie vor, die richtige Entscheidung getroffen zu haben, als sie den Weg zum Neubau der Feuerwehr (zentral Auf der Höhe und den heutigen technischen Anforderungen gerecht werdend) sowie zum Neubau des Bauhofes im Gewerbegebiet (endlich können alle Maschinen im Trocknen stehen und auch im Winter Arbeiten in der Halle ausgeführt werden, außerdem haben die Bauhofmitarbeiter ordentliche Sanitär- und Aufenthaltsräume und die Anwohner Im alten Hohn werden morgens nicht mehr durch den Winterräumdienst geweckt) durch ihre Zustimmung mit frei machte. Dass das DRK den Zuschuss der Gemeinde anstatt für Sanierungsarbeiten Im alten Hohn für einen Neubau neben der Feuerwehr verwendet, ist allein die Entscheidung des DRK-Ortsvereins. Wir können die Argumente, DRK und Feuerwehr arbeiten bei allen Einsätzen eng zusammen und eine räumliche Nähe ist wünschenswert, nachvollziehen. Außerdem machen Eigenmittel des DRK sowie weitere Zuschüsse der Gemeinden St. Katharinen und Windhagen diesen Neubau möglich. Die Ortsgemeinde ist nun in der Lage, das ehemalige Feuerwehrgelände einer Wohnbebauung zuzuführen und die Grundstücke entsprechend zu veräußern, was auch einstimmig so beschlossen wurde.
Auf Antrag der FWG wurde beraten, den bestehenden Radweg entlang der L 254 von der Kreuzung K 19 entlang der L 254 bis Notscheid (teilweise auf Vettelschosser, teilweise auf St. Kathariner Gebiet) weiter zu führen. Hierzu gab es bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode – vor Antragstellung durch die FWG – Gespräche zwischen den Ortsbürgermeistern von Vettelschoß und St. Katharinen. Es wurde vereinbart, grundsätzlich zukünftig als „Rheinhöhengemeinden“ enger zusammen zu arbeiten. Eine gemeinsame Ratssitzung ist angedacht. Die Fortführung des Radweges soll ein Thema dieser Gespräche sein und wird von beiden Seiten grundsätzlich begrüßt. Es ist an die Beauftragung eines Planungsbüros gedacht, außerdem muss mit der Straßenbehörde eine Lösung der Überquerung im Bereich der Kreuzung gesprochen werden. Obwohl bereits ein Rad- und Wanderweg durch die alte Kau nach Notscheid besteht, war der Rat einstimmig der Meinung, dass dieser neue Radweg eine Bereicherung – vor allem auch für Ortsfremde – darstellen wird und die Umsetzung angegangen werden sollte. Wichtig wäre nach Ansicht der SPD- Fraktion aber auch, dass der Radweg in St. Katharinen Richtung Krankenhaus Linz und evtl. noch weiter eine Verlängerung finden könnte. Die SPD in der Verbandsgemeinde Linz hat mehrfach die Verwaltung gebeten, in der Vernetzung der Rad- und Wanderwege inner- und außerhalb der Verbandsgemeinde Linz aktiv zu werden, denn was nutzt der schönste Radweg im Ort, wenn er an der Ortsgrenze aufhört.
Der Ortsbürgermeister teilte unter Mitteilungen schließlich mit, dass das Land Rheinland-Pfalz fast die gesamte Vorfinanzierung der L 252 (Ortslage Vettelschoß) vorzeitig im Dezember diesen Jahres an die Ortsgemeinde zurückzahlte und hierdurch erheblich weniger Zinsverluste zu Lasten der Ortsgemeinde entstehen.
Außerdem könne die Gemeinde aller Voraussicht nach mit weiteren Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer rechnen.
Auf Anfrage der SPD-Fraktion teilte er ferner mit, dass die Mängel in der neuen Sporthalle (z.B. Anstrich, Prallschutz, Spiegel) den Firmen angezeigt wurden und diese von den Firmen oder Ersatzfirmen behoben würden.
Im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung bedankte sich der Ortsbürgermeister bei einem gemeinsamen Abendessen in der Gaststätte Backmanns Jupp bei allen Fraktionen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.